,anmerkungen zur ,transkription ,kursiver ,text im ,originaltext wird durch ,text dargestellt1 gesperrter ,text durch ,text4 ,die ,funote befinden sich am ,ende dieses ,textes4 ,,duell-,,codex4 ,,zweite1 ,,erg,,nzte ,,auflage4 ,abbildung3 ,,duell-,,codex4 ,,von ,,gustav ,,hergsell4 ,,zweite1 ,,erg,,nzte ,,auflage4 ,,mit ,,vii ,,tafeln4 ,,wien4 ,,pest4 ,,leipzig4 ,a4 ,,hartleben',s ,,verlag4 ,,duell-,,codex4 ,,von ,,gustav ,,hergsell ,k4 ,k4 ,,hauptmann i4 ,e41 ,,director ,,der ,k,,nigl4 ,,landes-,,fechtschule ,,zu ,,prag1 ,,ritter ,,des ,,kaiserl4 ,,oesterreich4 ,,franz ,,josefs-,,ordens1 ,,des ,k,,nigl4 ,s,,chsischen ,,albrecht-,,ordens ,i4 ,,cl41 ,,des ,k,,nigl4 ,w,,rttembergischen ,,friedrich-,,ordens ,i4 ,,cl41 ,,des ,,sachsen ,,ernestinischen ,,hausordens ,i4 ,,cl41 ,,besitzer ,,des ,,herzogl4 ,,sachsen-,,coburg-,,gotha',,schen ,,verdienst-,,ordens ,,ernst ,i4 ,f,r ,,kunst ,u4 ,,wissenschaft4 ,,zweite1 ,,erg,,nzte ,,auflage4 ,,mit #g ,,tafeln4 ,abbildung ,,wien4 ,,pest4 ,,leipzig4 ,a4 ,,hartleben',s ,,verlag4 #ahig4 ,alle ,rechte vorbehalten4 ,k4 u4 k4 ,hofbuchdruckerei ,carl ,fromme in ,wien4 ,vorwort zur ersten ,auflage4 ,das von meinen ,schlern und vielen ,freunden der ,fechtkunst oft an mich gestellte ,ersuchen1 eine bersichtliche ,zusammenstellung der ,duellregeln zu verfassen und den ,vorgang bei einem ,ernstfalle kurz und bndig zu schildern1 hat mich bewogen1 die ,ergebnisse meiner ,beobachtungen und meines ,studiums ber diesen ,gegenstand in dem vorliegenden ,werke niederzulegen4 ,ich habe mich bei dieser ,arbeit durch die ,aufzeichnungen des ,grafen ,chatauvillard1 seiner ,mitarbeiter und ,nachfolger1 deren ich gegebenenfalls ,erwhnung thue1 leiten lassen2 ich habe getrachtet1 die dort verffentlichten ,vorschriften1 von denen einige die ,sache bloss streifen1 fr die gegenwrtigen ,verhltnisse manchmal nicht mehr recht verstndlich oder unvollendet sind1 zu entwickeln1 zu prcisiren und nach ,mglichkeit zu vervollstndigen4 ,wenngleich in den ,einzelnheiten veraltet1 bieten die von ,chatauvillard aufgestellten ,regeln1 ,vorschriften und ,ansichten dennoch ein unschtzbares ,material1 und werden von allen ,mnnern von ,ehre respectirt1 so lange nicht eine berufene ,vereinigung von ,ehrenmnnern andere ,vorschriften oder ,gesetze verfasst4 ,zu allen ,zeiten bis in die letzten ,jahre haben sich nicht wenig ,schriftsteller der undankbaren ,aufgabe bemchtigt1 gegen die ,nothwendigkeit und die ,gebruche des ,duelles aufzutreten1 indem sie das ,duell von dem dreifachen ,gesichtspunkte3 der ,vernunft1 der ,moral und der gesellschaftlichen ,sitten1 zu beleuchten versuchten4 ,von der ,wahrheit des ,satzes3 ,es giebt nur ein ,mittel1 das ,duell abzuschaffen -- man schaffe das ,ehrgefhl ab0 durchdrungen1 habe ich bei der mir gestellten ,aufgabe grundstzlich alle ,betrachtungen ber das ,duell beiseite gelassen und mich darauf beschrnkt1 im ,i4 ,theile die ,vorschriften oder ,gesetze des ,duelles zusammenzufassen und im ,,ii4 ,theile den ,vorgang im ,terrain beim ,kampfe selbst1 in logischer ,reihenfolge zu schildern4 ,nur ungern unterzog ich mich auf vielfachen ,wunsch der ,aufgabe1 in einem ,,iii4 ,theile eine ,schilderung der irregulren1 sogenannten ,ausnahmsduelle zu geben4 ,der ,ursprung und die geschichtliche ,entwickelung des ,duelles wurde nicht berhrt1 weil beides nicht zur ,sache gehrt2 ,fragen ber das ,verhalten whrend des ,kampfes selbst1 gegenber ,fechtern oder ,naturalisten1 ber ,offensive oder ,defensive1 wurden nur so weit errtert1 als deren ,behandlung bei ,schilderung des ,kampfes unausweichlich war4 ,was die ,bezeichnung der von den ,duellanten gewhlten ,vertreter als ,zeugen oder ,secundanten anbelangt1 so darf ich wohl als bekannt voraussetzen1 dass es ehedem einen ,unterschied zwischen ,zeugen und ,secundanten gab4 ,diese waren in der ,zeit des ,ritterthums ,kampfgenossen und hatten als solche wieder ihre ,zeugen4 ,heute giebt es streng genommen nur ,zeugen2 diesen ,namen fhren auch die ,vertreter der ,gegner in ,frankreich4 ,in ,deutschland werden beide ,bezeichnungen abwechselnd gebraucht2 bei uns in ,oesterreich heissen die ,vertrauenstrger der ,gegner fast allgemein ,secundanten4 ,dieser ,gepflogenheit habe auch ich mich angeschlossen4 ,wenn auch bei den einzelnen ,arten des ,zweikampfes die vorbereitenden ,schritte im ,terrain stets gleich sind und bei ,darstellung derselben auf die allgemeinen ,vorschriften verwiesen werden konnte1 so fand ich mich dennoch veranlasst1 um jede ,duellart fr sich allein in ihrer ,entwickelung zu schildern1 dieser allgemeinen ,vorschriften stets in ,kurzem zu erwhnen1 wodurch einzelne ,wiederholungen unvermeidlich waren4 ,weit entfernt1 dass dieser ,codex eine ,aufmunterung zu unnthigen1 muthwilligen ,duellen werde1 soll er vielmehr allen ,jenen1 die durch die ,umstnde gezwungen sind1 sich zu einer bewaffneten ,begegnung zu stellen1 als ,richtschnur darber dienen1 wozu sie berechtigt und verpflichtet sind1 andererseits aber ,alle1 die durch ,vertrauen berufen werden1 bei dem ,kampfe zu interveniren1 aber wenig ,erfahrung fr solche ,vorgnge haben1 lehren1 dass es mitunter in ihrer ,macht steht1 ungnstige ,wechselflle des ,kampfes bei vollkommener ,wahrung der ,ehre ,dessen1 den sie vertreten1 zu verringern1 wenn nicht hintanzuhalten4 ,ist es mir gelungen1 das mir gesteckte ,ziel zu erreichen1 so ist mein ,zweck erfllt4 ,in dieser ,erwartung bergebe ich hiermit das vorliegende ,werk der ,oeffentlichkeit4 ,der ,verfasser4 ,vorwort zur zweiten ,auflage4 ,auf ,grund der ,erfahrungen1 welche ich seit ,ausgabe der ersten ,auflage gemacht habe1 sowie in ,folge der mannigfachen an mich gestellten ,anfragen in ,beilegung und ,austragung von ,ehrenangelegenheiten1 die ich alle nach ,thunlichkeit zu bercksichtigen trachtete1 wurden in dieser zweiten ,auflage1 speciell im ersten ,theile jene ,artikel einer grndlichen ,bearbeitung durch ,ergnzungen unterzogen1 die ich zur rascheren ,orientirung fr besonders nothwendig erachtete4 ,besitzer der ersten ,auflage werden in dieser neuen ,ausgabe wesentliche ,ergnzungen finden1 die ihnen als weiterer ,behelf zur ,schlichtung von ,ehrenangelegenheiten von ,nutzen sein drften4 ,an dieser ,stelle wollen wir auch des neueren franzsischen ,fachschriftstellers ,a4 ,croabbon erwhnen1 dessen interessantes ,werk3 ,la science de point d'honneur0 wir gegebenenfalls bei unseren ,ergnzungen anfhren4 ,bei dieser ,gelegenheit sei nochmals darauf hingewiesen1 dass die ,bildtafeln lediglich fr die ,secundanten bestimmt sind4 ,prag4 ,der ,verfasser4 ,,ehre ,,den ,,waffen6 ,,inhalt4 ,seite ,vorwort zur ersten ,auflage ,v ,vorwort zur zweiten ,auflage ,,viii ,einleitung #c ,i4 ,theil4 ,von den ,duellregeln im ,allgemeinen #h ,vom ,duell und der ,beleidigung #aa ,directe ,beleidigung #ac ,beleidigung ersten ,grades #ad ,einfache ,beleidigung #ad ,beleidigung zweiten ,grades #ae ,beleidigung durch ,beschimpfung #ae ,beleidigung dritten ,grades #af ,beleidigung durch ,schlag #af ,beleidigung durch ungerechte ,beschuldigung #ah ,grundlose ,herausforderung #bj ,indirecte ,beleidigung #bb ,rechte des ,beleidigten und deren ,zuerkennung #bc a7 ,beleidigung einer ,person #bc b7 ,beleidigung einer ,familie oder einer ,corporation #bf ,pflichten des ,beleidigers #bg ,die ,forderung #bh ,secundanten und ihre ,pflichten #cc ,beilegung des ,duelles #ea ,ablehnung des ,duelles #ec ,gnzliche ,ablehnung #ed ,an- oder ,aberkennung der ,satisfactionsfhigkeit durch einen ,ehrenrath #eh ,ehrenrath #fj ,ablehnung einer bestimmten ,duellart #fb ,sbel oder ,degen #fb ,pistole #fd ,stellvertretung und ,verantwortlichkeit fr ,andere #fe ,unfhigkeit oder ,ausschliessung der ,secundanten #fi ,unterbrechung des ,kampfes #ga ,haltruf #ga ,pause #ge ,desarmirung #gg ,an die ,wand drngen #gi ,verletzung der ,duellgesetze #ha ,leibesvisitirung #hc ,die ,verwundung #hd ,parade oder ,opposition mit der linken ,hand #hh ,der ,kampf #ij ,austragung des ,duelles #ig ,nach dem ,kampfe #ii ,von den ,ausnahmsduellen #aja ,,ii4 ,theil4 ,duellarten #ajh ,sbelduell #aac ,beschaffenheit der ,waffen #aac ,bekleidung #aad ,arten des ,sbelduelles #aaf ,i4 ,sbelduell ohne ,stoss #aaf ,vorgang auf dem ,terrain #aag ,,ii4 ,sbelduell mit ,stoss #abi ,degenduell #abi ,beschaffenheit der ,waffen #abi ,bekleidung #acj ,vorgang auf dem ,terrain #aca ,pistolenduelle #adc ,beschaffenheit der ,waffen #aej ,arten der ,pistolenduelle #aea ,bekleidung #aeb ,vorgang auf dem ,terrain #aec ,i4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte #aec ,,ii4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte und freiem ,schusse #afj ,,iii4 ,pistolenduell mit ,vorrcken4 -- ,barriren #afe ,,iv4 ,pistolenduell mit unterbrochenem ,vorrcken #aga ,v4 ,pistolenduell auf parallelen ,linien #age ,,vi4 ,pistolenduell auf ,commando oder ,signal #agi ,revolver #ahf ,,iii4 ,theil4 ,ausnahmsduelle #ahi ,arten des ,ausnahmsduelles #aia ,ausnahmsduell mit ,pistolen #aib ,i4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte bei geringerer als der gesetzmssig krzesten ,entfernung #aib ,,ii4 ,pistolenduell mit ,vorrcken #aie ,mit enger oder naher ,barrire #aie ,mit einer ,barrire #aif ,,iii4 ,duell mit einer geladenen ,pistole #aif ,,iv4 ,pistolenduell auf parallelen ,linien mit ununterbrochenem ,vorrcken #bjj ,kampf mit ,gewehr #bjd ,kampf mit ,carabiner #bje ,kampf zu ,pferde #bje ,amerikanisches ,duell #bjf ,anhang4 ,muster fr die ,abfassung von ,protokollen #baa ,i4 ,schriftliche ,vereinbarung der ,secundanten #baa ,a4 ,bei ,beleidigung ersten ,grades #bac ,b4 ,beilegung des ,duelles nach einer ,beschimpfung #bad ,,ii4 ,protokoll ber den stattgefundenen ,zweikampf #baf ,,verzeichnis ,,der ,,tafeln4 ,seite ,i4 ,sbelduell #aae ,,ii4 ,degenduell #abh ,,iii4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte #aec ,,iv4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte und freiem ,schusse #afj ,v4 ,pistolenduell mit ,vorrcken4 -- ,barriren #afe ,,vi4 ,pistolenduell mit unterbrochenem ,vorrcken #aga ,,vii4 ,pistolenduell auf parallelen ,linien #age ,,duell-,,codex4 ,,einleitung4 ,der ,zweikampf steht ausserhalb des ,gesetzes1 keine seiner ,regeln kann den ,charakter der ,legalitt in der gewhnlichen ,auffassung dieses ,wortes beanspruchen4 ,dennoch zgern wir nicht1 jenen ,regeln den ,namen ,duellcodex0 beizulegen4 ,wenn es wahr ist1 was thatschlich unter allen civilisirten ,vlkern mit ,recht zugegeben wird1 dass die ,ehre ebenso unantastbar ist wie die ,gesetze1 so sind die ,vorschriften ber die zum ,schutze der gekrnkten ,ehre zu beobachtenden ,vorgnge von keinem geringeren ,ansehen als jene4 ,der ,grund1 dass die staatlichen ,gesetze den ,zweikampf ausserhalb ihres ,rahmens verweisen1 liegt in der ,unzulssigkeit der ,selbsthilfe4 ,an deren ,stelle ist in einem geordneten ,gemeinwesen die staatliche ,hilfe gesetzt1 damit der ,schwache nicht ,unrecht erdulden msse von dem ,starken4 ,allein ganz abgesehen davon1 dass die ,selbsthilfe nicht berall verwerflich ist1 wie uns die ,zulssigkeit der ,nothwehr und des ,besitzschutzes bezeugen1 ist nicht zu bersehen1 dass die ,gesetze ,mnnern mit hochentwickeltem ,ehrgefhl nach deren ,ueberzeugung bisweilen nicht ausreichenden ,schutz gegen ihnen selbst oder ihnen nahestehenden ,personen widerfahrenen ,unbilden gewhren4 ,von diesem ,standpunkte erscheint daher das ,duell weder anormal1 noch unbegreiflich1 noch unmoralisch4 ,jeder10 sagt uns ,graf ,chatauvillard1 ist der herben ,nothwendigkeit unterworfen1 sein ,leben zu wagen1 um wegen einer ,beleidigung oder ,beschimpfung ,rechenschaft zu verlangen40 ,die ,sache ist daher nach der ,meinung desselben ,autors im menschlichen ,leben wichtig genug1 um im ,vorhinein nach ,unparteilichkeit und ,ehrgefhl geordnet zu werden1 zumal die sich tglich erneuernden ,beispiele das ,bedrfnis darnach erweisen4 ,so werden diese ,regeln zum ,schutze fr ,alle als ,schranken wider ,ueberfall und ,rachsucht und knnen selbst als ein ,ausfluss der ,cultur und ritterlicher ,gesittung angesehen werden1 welche die ,feststellung derselben als begrndet erscheinen lsst4 ,diese ,vorschriften haben sich aus dem ,herkommen1 dem ,gebrauche und aus der ,ueberzeugung gleichgesinnter ,kreise von der ,nothwendigkeit dieses ,gebrauches herausgebildet1 beruhen also auf denselben rechtserzeugenden ,grundlagen wie das ,gewohnheitsrecht4 ,einzig und allein in diesem eingeschrnkten ,sinne betrachtet man jene ,duellarten1 die den herkmmlichen ,vorschriften entsprechen1 als legale04 ,wird hiervon auch nur in einzelnen ,punkten abgewichen1 so steht das ,duell auch ausserhalb des ,herkommens und heisst ,ausnahmsduell0 7exceptionelles ,duell74 ,graf ,chatauvillard1 ,mitglied des ,pariser ,jockey-,club1 hat in ,folge einer an ihn gerichteten ,aufforderung im ,vereine der weiteren ,mitglieder ,general ,graf ,excelmans1 ,grafen du ,hallay-,cotquen1 ,general ,baron ,gourgaud1 ,brivois und des ,vicomte de ,contades sich der ,aufgabe unterzogen1 die ,gebruche und ,vorschriften des ,duelles zu fixiren1 die unter dem ,titel ,essai sur le duel0 im ,jahre #ahcf zu ,paris erschienen4 ,dieses ,werk wurde nicht nur in ,paris von der ffentlichen ,meinung lebhaft begrsst1 sondern jene ,vorschriften haben sich auch bald ausserhalb ,frankreich ,geltung verschafft1 da sie durch die ,signatur hervorragender ,mitglieder der ,pariser ,gesellschaft sanctionirt wurden4 ,ueberzeugt1 dass es von allgemeinem ,interesse sein drfte1 die ,namen dieser ,mitarbeiter kennen zu lernen1 wollen wir dieselben anfhren4 ,die ,unterschrift wurde mit folgenden ,worten eingeleitet3 ,innig berzeugt1 dass die ,intentionen des ,verfassers1 weit entfernt die ,duelle zu protegiren1 im ,gegentheil dahin streben1 ihre ,zahl zu vermindern1 sie zu regeln und ihren verderblichen ,charakter zu verringern1 geben die ,unterzeichneten den in diesem ,werke aufgestellten und auseinandergesetzten ,vorschriften ihre volle ,genehmigung40 ,marschall ,graf de ,lobau1 ,pair von ,frankreich4 ,marschall ,graf ,molitor1 ,pair von ,frankreich4 ,viceadmiral ,marquis de ,sercey1 ,pair von ,frankreich4 ,generallieutenant ,herzog de ,guiche4 ,generallieutenant ,graf ,dutaillis1 ,pair von ,frankreich4 ,generallieutenant ,herzog de ,doudeauville4 ,generallieutenant ,graf de la ,grange1 ,pair von ,frankreich4 ,generallieutenant ,vicomte de ,cavaignac4 ,general de ,fourolles4 ,generallieutenant ,graf de la ,houssay4 ,general ,graf ,friaut4 ,generallieutenant ,baron ,billard4 ,generallieutenant ,graf ,claparde1 ,pair von ,frankreich4 ,general ,graf ,clary4 ,general ,miot4 ,general ,a4 de ,saint-,yon4 ,generallieutenant ,pierre ,boyer4 ,general ,l4 ,bernard4 ,generallieutenant ,graf ,merlin4 ,generallieutenant ,graf ,villaret de ,joyeuse4 ,generallieutenant de ,solignac4 ,general ,vicomte de ,maucomble4 ,generallieutenant ,baron ,gourgaud4 ,generallieutenant ,excelmans1 ,pair von ,frankreich4 ,oberst de ,rossi4 ,oberst ,l4 ,brack4 ,oberst de ,garaube4 ,oberstlieutenant ,graf de ,maussion4 ,oberstlieutenant ,r4 de ,grandmont4 ,oberstlieutenant ,j4 ,combe4 ,oberstlieutenant de ,casanova4 ,oberstlieutenant de ,lherminier4 ,oberstlieutenant ,baron ,e4 de ,marguerittes4 ,oberst der ,nationalgarde ,graf de ,lariboissire1 ,pair von ,frankreich4 ,oberst der ,nationalgarde ,le ,mercier4 ,herzog d',istrie1 ,pair von ,frankreich4 ,herzog de ,saulx ,tavannes1 ,pair von ,frankreich4 ,prinz ,alex4 de ,wagram1 ,pair von ,frankreich4 ,escadronschef ,graf von ,sercey4 ,capitaine ,graf von ,grabowski4 ,louis ,paira4 ,prinz ,poniatowski4 ,graf de ,plaisance4 ,vicomte ,daure4 ,marquis de ,bellemont4 ,vicomte ,curial4 ,graf de ,montholon4 ,vicomte ,walch4 ,de ,messimieux4 ,commandant ,graf ,ch4 de ,nieuwerkerke4 ,du ,suau de la ,croix4 ,capitaine ,marquis de ,livry4 ,g4 de ,martignac4 ,gaetan ,murat4 ,graf von ,pontcarr4 ,marquis de ,qumadeuc4 ,ed4 ,faye4 ,baron d',aubigny4 ,capitaine ,graf ,walewsky4 ,ed4 ,adam4 ,capitaine ,e4 d',hervas4 ,g4 de la ,rifaudire4 ,graf de ,clermont-,mont-,saint-,jean4 ,capitaine ,graf de ,clerembault4 ,graf de ,langle4 ,merle4 ,vicomte ,dutaillis4 ,commandant ,graf de ,walewski4 ,a4 ,dufougerais4 ,phil4 ,martines4 ,m4 ,delaunay4 ,graf ,j4 de la ,grange4 ,baron de ,prjan4 ,brivois4 ,vicomte de ,contades4 ,graf du ,hallay-,cotquen4 ,zum ,schlusse findet sich die ,bemerkung3 ,der ,herr ,kriegsminister1 die ,herren ,prfecten etc4 etc4 haben als ,mnner das gebilligt1 was sie als ,beamte nicht unterzeichnen konnten40 ,i4 ,theil4 ,von den ,duellregeln im ,allgemeinen4 ,vom ,duell und der ,beleidigung4 ,jedes ,wort1 jede ,schrift1 ,absicht oder ,geste1 welche die ,eigenliebe1 ,zartgefhl oder ,ehre eines ,zweiten verletzt1 ist fr diesen eine ,beleidigung4 ,die ,nuancen der ,beleidigungen gehen ins ,unendliche2 es lsst sich der ,werth derselben schwer feststellen1 es wird schwierig1 die verschiedenen ,beleidigungen zu definiren4 ,die ,beleidigung ist ,gefhlssache1 denn jeder fhlt auf verschiedene ,art und ,weise2 dies hngt meist mit der socialen ,stellung zusammen4 ,wenn aber eine ,eintheilung1 eine ,beurtheilung der ,beleidigung stattfinden soll1 dann hat diese in der ,weise vorgenommen zu werden1 dass die entehrende ,beschimpfung1 und vor allem der ,schlag1 abgesondert wird4 ,um sich fr eine ,beleidigung ,genugthuung zu verschaffen1 um den ,angriff gegen seine ,person zurckzuweisen1 greift man zu den ,waffen -- erfolgt das ,duell4 ,man schlgt sich1 um fr eine ,beleidigung persnlich ,genugthuung zu geben oder diese zu erhalten4 ,erfolgt die ,beleidigung ohne ,grund1 so ist dies allerdings ein beklagenswerther ,umstand1 und das ,unrecht ist auf ,seite des ,provocirenden1 aber er allein hat sich hierber ,rechenschaft zu geben2 um dieses ,unrecht zu shnen1 setzt er im ,waffengange1 im ,duell1 sein ,leben ein4 ,der ,beweggrund1 durch welchen das ,duell -- der ,zweikampf -- herbeigefhrt wurde1 ist gleichgiltig4 ,das ,duell ist demnach ein zwischen zwei ,personen stattfindender verabredeter ,kampf1 welche in diesem1 also durch ,hilfenahme der ,waffen1 das ,mittel suchen1 ausserhalb des ,gesetzes eine ,differenz zu begleichen1 oder sich durch diese ,gerechtigkeit zu verschaffen4 ,es ist ein auf ,basis gesetzmssiger ,regeln und vorher getroffener ,vereinbarungen1 in ,gegenwart von ,zeugen1 mit gleichartigen1 tdtlichen ,waffen stattfindender ,zweikampf4 ,wenn daher die beiden ,gegner das ,uebereinkommen getroffen haben1 gleichgiltig ob ausdrcklich oder stillschweigend1 den ,gesetzen der ,ehre nur scheinbar ,genge zu leisten -- entweder auf ,zeitdauer sich der blanken ,waffen zu bedienen1 ohne ernstlich angreifen zu wollen1 oder beiderseits bei einem ,pistolenduell in die ,luft zu schiessen u4 s4 w4 -- so ist dieses kein ,zweikampf1 kein ,duell4 ,die gesetzmssigen ,regeln verlangen gleichartige ,waffen1 damit nicht im ,vorhinein der ,sieg zu ,gunsten des einen oder des anderen der beiden ,combattanten entschieden wird4 ,aus diesem erhellt1 dass den beiden ,gegnern auch die ,mglichkeit geboten werden muss1 durch ihr gegenseitiges ,einsetzen von ,kraft und ,geschicklichkeit aus dem ,kampfe als ,sieger hervorgehen zu knnen4 ,es kann daher in bestimmten ,fllen die ,ablehnung einer bestimmten ,duellart stattfinden4 ,so steht bei gewissen ,graden der ,beleidigung den ,secundanten das ,recht zu1 die ,annahme eines ,sbel- oder ,degenduelles zu verweigern1 falls der rechte ,arm ihres ,clienten derart strupirt ist1 dass der freie ,gebrauch der ,waffe gehindert erscheint2 ebenso knnen die ,secundanten eines ,einugigen ein ,pistolenduell verweigern4 ,weiters verlangt das ,gesetz tdtliche ,waffen4 ,ein ,kampf mit tdtlichen0 ,waffen liegt nicht vor1 wenn die ,waffen im ,vorhinein eine ernste ,verwundung ausschliessen1 oder die ,combattanten derartige ,schutzmassregeln in ,anwendung bringen1 die eine schwere1 lebensgefhrliche ,verwundung nicht zulassen4 ,es ist daher ein ,faustkampf ebenso wenig ein ,zweikampf -- ein ,duell -- wie das ,boxen der ,englnder4 ,aber auch die ,waffen mssen den hergebrachten ,sitten1 den ,duellgesetzen entsprechen4 ,messer1 ,dolche1 ,handschare1 ,lanzen sind ebenso wenig ,duellwaffen1 wie ,stcke oder dergleichen hnliche1 fr einen ,ueberfall oder fr die ,nothwehr bestimmte ,waffen4 ,erfolgt der ,kampf mit beiderseitiger ,uebereinstimmung auf der ,stelle1 oder auch spter1 mit oder ohne vorher gepflogenen ,vereinbarungen1 aber ohne ,zeugen oder ,secundanten1 so wird dieser ,zweikampf weder von der ffentlichen ,meinung1 noch vor dem ,gesetze als ein legales ,duell angesehen4 ,dieses ,zusammentreffen fhrt den ,namen ,rencontre4 ,der ,kampf muss ein auf ,basis vorher getroffener ,vereinbarungen verabredeter sein1 wobei es gleichgiltig erscheint1 ob den ,vereinbarungen lngere oder krzere ,verhandlungen zu ,grunde liegen4 ,nur auf ,grund einer stattgefundenen oder vermeintlichen ,beleidigung soll eine ,herausforderung1 ein ,duell erfolgen4 ,die ,beleidigungen knnen im ,allgemeinen in zwei ,gruppen gefasst werden3 #a4 ,directe ,beleidigungen4 #b4 ,indirecte ,beleidigungen4 ,directe ,beleidigungen4 ,die verschiedenen ,arten der direct erfolgten ,beleidigungen lassen sich folgenderweise gliedern3 #a4 ,grad3 ,die einfache ,beleidigung1 herbeigefhrt durch einen ,wortwechsel oder durch eine unberlegte oder mit ,absicht erfolgte ,ueberschreitung der im gesellschaftlichen ,leben gebotenen ,umgangsformen4 #b4 ,grad3 ,beleidigung durch ,beschimpfung oder ungerechte ,beschuldigung schimpflicher ,eigenschaften4 #c4 ,grad3 ,beleidigung durch ,schlag1 welcher ,beleidigung auch ,beschimpfung oder ungerechte ,beschuldigungen gleichgestellt werden1 durch welche die moralische ,existenz des ,beschimpften gefhrdet erscheint4 ,bei jedem dieser drei ,grade kommen den ,beleidigten verschiedene ,rechte zu1 whrend dem ,beleidiger verschiedene ,pflichten obliegen4 ,es sei gleich an dieser ,stelle bemerkt1 dass die irrige ,ansicht3 ,der ,geforderte hat die ,wahl der ,waffen01 eine weit verbreitete ist4 ,die fter vorkommende ,bezeichnung der beiden ,gegner als ,geforderte und ,fordernde0 scheint dieser ,ansicht ,vorschub geleistet zu haben4 ,die ,wahl der ,waffen kommt stets den ,beleidigten zu4 ,es ist dies ein ,vorrecht1 welches dem durch eine ,beleidigung ,angegriffenen nicht nur grosse ,vortheile bietet1 sondern auch geeignet ist1 in manchen ,fllen eine unmotivirte ,beleidigung oder ein aggressives ,benehmen hintanzuhalten4 ,fr den ,verlauf der ,verhandlungen des bevorstehenden ,duelles ist es vollstndig gleichgiltig1 wer der ,fordernde0 oder der ,geforderte0 ist2 es ist dies bloss eine formale ,sache und steht mit der ursprnglichen ,beleidigung in keiner entscheidenden ,beziehung4 ,ohne der aus dieser falschen ,annahme der ,waffenwahl zu ,gunsten des ,geforderten sich ergebenden ,consequenzen ,erwhnung thun zu wollen1 handelt es sich bei einer ,forderung nur stets um die ,thatsache1 wer der ,beleidigte0 ist und nach welcher ,art1 beziehungsweise nach welchem ,grade die ,beleidigung erfolgte4 ,es sind dies zwei beraus wichtige ,fragen1 die von ,seite der ,secundanten vor allen anderen zuerst genau erwogen und klar gelegt werden mssen1 da1 wie bereits ,erwhnung gethan1 sowohl den ,beleidigten als den ,beleidigern nach der ,art1 beziehungsweise dem ,grade der erfolgten ,beleidigung1 verschiedene ,rechte zustehen und ,pflichten obliegen1 von welchen die weiteren ,bestimmungen des ,duelles abhngig gemacht werden4 ,beleidigung ersten ,grades4 ,einfache ,beleidigung4 ,art4 #a4 -- ,wer durch eine im ,wortwechsel herbeigefhrte ,unhflichkeit in seiner ,ehre angegriffen erscheint1 ist der ,beleidigte4 ,art4 #b4 -- ,wer durch eine ,aeusserung1 durch eine ,geste1 durch eine unberlegte oder auch absichtlich erfolgte ,ueberschreitung der gebotenen ,gesellschaftsformen1 wodurch die ,eigenliebe oder das ,ehrgefhl angegriffen erscheint1 sich verletzt fhlt1 ist der ,beleidigte4 ,diese ,arten von ,beleidigungen lassen ein weites ,feld fr ,commentare offen4 ,man kann sich auf so viele ,arten fr beleidigt halten1 dass eine ,aufzhlung derselben auch nur annherungsweise nicht versucht werden kann4 ,es sind dies ,fragen1 die nach der ,thatsache der freien ,beurtheilung oder ,werthschtzung den ,secundanten berlassen bleiben mssen1 welche dieselben bei gengender ,erfahrung sehr schnell zur ,entscheidung bringen drften4 ,art4 #c4 -- ,folgt auf eine einfache ,wortbeleidigung1 auf eine ,unhflichkeit1 eine beleidigende ,gegenusserung1 die nicht eine ,beleidigung zweiten oder dritten ,grades involvirt1 so bleibt der zuerst ,angegriffene der ,beleidigte4 ,art4 #d4 -- ,eine jede ohne gengenden ,grund oder ,motivirung erfolgte ,herausforderung wird als ,beleidigung angesehen4 ,in diesem ,falle ist der ,geforderte der ,beleidigte4 ,dies ist die bisher ziemlich allgemein recipirte ,anschauung ,chatauvillard's4 ,es macht sich in jngster ,zeit dagegen eine abweichende ,auffassung geltend1 welche bei ,croabbon ,anklang findet und der ich mich auch zuneige4 ,grundlose ,herausforderungen hndelsuchender ,raufbolde1 zumal wenn sie absichtlich an einen in der ,waffenfhrung notorisch schwcheren ,gegner ergehen1 verdienen eine andere ,behandlung1 wovon weiter unten die ,rede sein soll4 7,siehe ,grundlose ,herausforderungen47 ,beleidigung zweiten ,grades4 ,beleidigung durch ,beschimpfung4 ,art4 #a4 -- ,fllt in einem durch ,wortwechsel herbeigefhrten ,streite ein ,schimpfwort1 so ist der ,geschimpfte der ,beleidigte4 ,art4 #b4 -- ,wird auf eine einfache ,beleidigung durch ein ,schimpfwort geantwortet1 so begiebt sich der zuerst ,beleidigte aller ,rechte und der ,geschimpfte ist der ,beleidigte1 d4 h4 er tritt in die ,rechte des ,beleidigten ein4 ,wenn wir auch im ,allgemeinen derselben ,anschauung sind1 so werden die ,secundanten bei ,beurtheilung der ,sachlage in manchen ,fllen sich vielleicht veranlasst sehen1 anderer ,meinung zu sein4 ,wir verweisen diesbezglich auf den ,schluss des nchstfolgenden ,artikels3 ,beleidigung durch ,schlag40 ,art4 #c4 -- ,wenn auf eine durch ,schimpfwort erfolgte ,beleidigung durch ein anderes ,schimpfwort geantwortet wird1 so bleibt doch stets der zuerst ,geschimpfte der ,beleidigte4 ,art4 #d4 -- ,wer schimpflicher ,eigenschaften beschuldigt wird1 nimmt das ,recht des ,beleidigten ein4 ,beleidigung dritten ,grades4 ,beleidigung durch ,schlag4 ,es giebt schwere ,beleidigungen1 welche augenblickliche ,gegenwehr nach sich ziehen4 ,durch einen pltzlich erhaltenen ,schlag1 ohne im entferntesten ,ursache hierzu gegeben zu haben1 kann es sich leicht ereignen1 dass man1 hierber emprt1 die ,besinnung verliert und in demselben ,momente den ,schlag erwidert4 ,wurde man durch einen pltzlichen ,angriff zu dieser unberlegten ,handlung hingerissen1 so muss man trachten1 dieser ,situation so schnell als mglich ein ,ende zu bereiten1 um keinen ,kampf oder kein ,handgemenge1 wozu nur ,gewaltthtigkeit verleiten kann1 zu provociren4 ,bei einem ,officier in ,uniform1 der unerwartet angegriffen wird1 ndert sich allerdings insoferne die ,sachlage1 als er im gegebenen ,falle von seiner ,waffe ,gebrauch zu machen hat4 ,um sich zu bekmpfen1 um sich ,genugthuung zu verschaffen1 muss man nicht ringen1 muss man nicht zu ,stcken greifen4 ,nach alt franzsischem ,duellcodex erfolgte nach einem ,ringen stets ein ,duell auf ,leben und ,tod1 welches sonst nicht statthaft war4 ,art4 #a4 -- ,jede in einem ,wortwechsel oder ,streite erfolgte absichtliche ,berhrung ist ,schlag4 ,wer anrhrt1 schlgt60 -- in der ,that keine ,abstufungen4 ,dieser ,grundsatz muss unter allen ,umstnden festgehalten werden4 ,der ,geschlagene ist der ,beleidigte4 ,art4 #b4 -- ,wird die ,hand oder der ,stock zum ,schlag erhoben1 aber der ,schlag durch ,fassen des ,handgelenkes zurckgehalten oder parirt1 so ist durch diese ,action allerdings die ,absicht des ,angreifers vereitelt worden1 aber mit vollem ,rechte wird in diesem ,falle die ,absicht als ,that angenommen4 ,ebenso gilt das ,schleudern des ,handschuhes ins ,gesicht als ,schlag4 ,art4 #c4 -- ,folgt auf ein ,schimpfwort ein ,schlag1 so bergehen die ,rechte des ,beleidigten auf den ,getroffenen4 7,siehe ,schluss des ,artikels47 ,art4 #d4 -- ,wird ein ,schlag durch einen ,schlag erwidert1 so bleibt der zuerst ,getroffene der ,beleidigte1 auch in jenem ,falle1 wenn er diesen ,schlag fr eine ,beschimpfung erhalten htte4 ,der durch den ,schlag ,emprte oder ,ueberraschte kann nicht dafr verantwortlich gemacht werden1 dass er im ersten ,momente die ,besinnung verlor und vielleicht gnzlich unbewusst den ,schlag erwidert hat4 ,an diesem ,grundsatze muss auch dann festgehalten werden1 wenn der erwiderte ,schlag strker gewesen wre1 oder selbst eine ,verwundung nach sich gezogen htte40 ,die ,verletzung bildet weder eine neue ,beleidigung noch eine ,vermehrung derselben40 ,so ussert sich ,graf ,chatauvillard und nach ihm seine ,nachfolger1 doch wird diese ,anschauung nicht allgemein getheilt4 ,wir erlauben uns gleichfalls der ,meinung zu sein1 dass dieser ,punkt nicht wrtlich zu nehmen ist4 ,wenn auch1 wie bereits oben erwhnt wurde1 ein jeder sich so weit beherrschen soll1 einen ,schlag nie durch einen ,schlag zu erwidern1 so kann es sich doch leicht ereignen1 dass auf einen ,schlag mit der ,hand im ,momente der ,ueberraschung instinctiv mit einem ,stocke geantwortet1 also der ,schlag erwidert wird1 wodurch eine ,verwundung oder ,verletzung der ,hand des ,angreifenden herbeigefhrt wurde4 ,nach dem ,duellcodex gebhrt nun dem zuerst ,geschlagenen in seiner ,eigenschaft als ,beleidigter die ,wahl der ,waffen4 ,gesetzt den ,fall1 er whlt den ,sbel oder den ,degen1 so muss das ,duell bis zur vollstndigen ,heilung seines ,gegners verschoben werden4 ,liegt es nicht an der ,hand1 dass der nicht ,verletzte die ,zeit ber bis zur ,genesung seines ,gegners trachten drfte1 sich in der ,fhrung der gewhlten ,waffe zu vervollkommnen1 whrend sein ,gegner daran gehindert erscheint8 ,dieser wird sich offenbar in einer ungnstigeren ,lage am ,tage des ,rendezvous befinden1 als am ,tage der stattgefundenen ,beleidigung6 ,wir sind der ,meinung1 dass es weit gerechter wre1 wenn der zuerst ,geschlagene1 dem sonst unbestritten das ,recht der ,wahl der ,waffen zustehen wrde1 auf ,grund der seinem ,gegner zugefgten ,verwundung0 des ,vortheiles seiner ersten ,situation verlustig erklrt wird4 ,in diesem ,falle sollen die ,chancen des ,kampfes1 beziehungsweise das ,recht der ,wahl der ,waffen1 unserer ,meinung nach1 dem ,lose unterworfen werden4 ,art4 #e4 -- ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass jede ,androhung des ,schlages1 besonders die ,worte3 ,beobachten ,sie sich als geohrfeigt etc40 als eine ,beleidigung dritten ,grades anzusehen ist4 ,beleidigung durch ungerechte ,beschuldigung4 ,art4 #a4 -- ,wird durch eine ,beschimpfung oder ungerechte ,beschuldigung 7falschen ,spieles1 ,betruges1 ,diebstahls u4 s4 w47 die eigene moralische ,existenz bedroht1 so wird diese ,beschimpfung der ,beleidigung durch ,schlag gleichgestellt4 ,art4 #b4 -- ,wird ein ,secundant von einem ,gegensecundanten aus ,anlass des ,duelles1 welchem sie beigewohnt haben1 einer mit den ,ehrengesetzen nicht zu vereinbarenden ,handlung beschuldigt1 so nimmt er1 falls diese ,beschuldigung ungerechtfertigt erhoben wurde1 die ,rechte des ,beleidigten nach dem dritten ,grade an4 ,art4 #c4 -- ,erfolgt die ,forderung eines ,secundanten durch einen ,secundanten der ,gegenpartei in ,folge stattgefundener ,meinungsverschiedenheiten anlsslich dieses ,duelles1 so nimmt der geforderte ,secundant die ,rechte eines nach dem dritten ,grade ,beleidigten an1 falls er im ,rechte gewesen4 7,siehe ,secundanten und ihre ,pflichten1 ,art4 #ca47 ,wir haben bei ,besprechung der ,beleidigung durch ,beschimpfung0 nach ,art4 #b1 sowie nach ,art4 #c 7,beleidigung durch ,schlag7 ersehen1 dass stets die ,rechte des ,beleidigten auf den ersten ,angreifer bergehen1 falls auf eine einfache ,beleidigung mit einem ,schimpfworte1 oder nach einer ,beschimpfung mit einem ,schlage geantwortet wird4 ,wir knnen nicht unbedingt diesem ,gesetze beipflichten1 wenn auch dieselben zur allgemeinen ,richtschnur dienen2 es knnen ,flle eintreten1 wo die ,secundanten einer anderen ,meinung sein drften4 ,nehmen wir beispielsweise an1 dass jemand in unserer ,gegenwart eine uns nahestehende ,dame durch ,zudringlichkeiten beleidigt4 ,von uns zurechtgewiesen1 sind wir1 im ,falle ,genugthuung verlangt wird1 im ,rechte des ,beleidigten4 ,werden jedoch von ,seite des ,zurechtgewiesenen1 trotz der vielleicht an ihn ergangenen ,aufforderung1 den ,platz zu verlassen1 die ,zudringlichkeiten fortgesetzt1 oder werden dieselben spter wiederholt1 so knnen wir mglicherweise durch die ,umstnde gezwungen werden1 um der peinlichen ,situation ein ,ende zu bereiten1 dem ,beleidiger durch ein ,schimpfwort oder selbst durch ,androhung des ,schlages zu antworten4 ,haben wir uns in diesem ,falle der ,rechte des ,beleidigten begeben8 ,nach dem ,duellcodex unbedingt6 ,kann sich aber nicht hierbei die berechtigte ,vermuthung aufdrngen1 dass vielleicht mit ,absicht die ,situation von ,seite des ,provocirenden ausgentzt wurde1 um in die ,rechte des ,beleidigten eintreten zu knnen und hierdurch die ,chancen des ,kampfes fr sich zu gewinnen8 ,wurde man durch das provocirende ,benehmen nicht in eine ,art ,nothwehr versetzt8 ,welcher ,meinung werden die ,secundanten sein8 ,wir wollten hierdurch andeuten1 dass nicht immer stricte nach dem ,wortlaute des ,duellcodex gehandelt werden kann1 dass einzelne ,flle der ,beurtheilung der ,secundanten1 den ,schiedsrichtern oder dem ,ehrenrathe berlassen bleiben mssen1 gerade so1 wie den ,richtern von allen ,gerichtshfen der ,welt eine gewisse ,freiheit in der ,beurtheilung der ,thatsachen nach den verschiedenen ,ursachen und ,motiven berlassen bleibt4 ,grundlose ,herausforderungen4 ,bereits in der ,anmerkung zu dem ,capitel ber ,beleidigungen ersten ,grades1 ,art4 #d1 wurde die ,untersuchung der ,frage angedeutet1 wie man sich einer grundlosen ,herausforderung gegenber zu benehmen habe4 ,mag man sie im ussersten ,falle im ,einklnge mit ,chatauvillard's ,anschauung fr eine ,beleidigung ersten ,grades dann halten1 wenn sie im berquellenden ,uebermuthe ohne ,tcke und ,bosheit erfolgt1 so verndert sich die ,beurtheilung eines solchen ,vorgehens offenbar dann1 wenn die grundlose ,herausforderung von einem hndelsuchenden ,raufbold oder ,prahlhans absichtlich an einen in der ,waffenfhrung bekannt schwcheren ,gegner erfolgt1 etwa um sich als berlegener ,kmpe mit den wohlfeilen ,lorbeeren eines weiteren ,sieges brsten zu knnen4 ,die in einer solchen ,herausforderung gelegene ,tcke oder ,brutalitt lsst an und fr sich begrndete ,zweifel an der tadellosen ,ehrenhaftigkeit und ,satisfactionsfhigkeit des ,herausfordernden zu4 ,es wird daher die ,frage1 ob die ,herausforderung anzunehmen oder ohne irgend einer ,einbusse an dem ,ansehen in der ,ehre des ,geforderten abzulehnen sei1 ein ,ehrenrath zu entscheiden haben4 ,keinesfalls aber wird man dem grundlos ,geforderten1 der stets der ,beleidigte ist1 im ,falle des ,duelles jene ,rechte absprechen knnen1 welche einem ,beleidigten zweiten oder dritten ,grades1 je nach der ,grsse des bsen ,willens oder der ,tcke des ,herausforderers zustehen4 ,diesen ,anschauungen neigt sich auch ,croabbon zu4 ,es lsst sich diesbezglich vernehmen3 ,erscheint es gerechtfertigt1 jenem1 der eine ungengend begrndete ,forderung erhlt1 die gleichen ,rechte zu gewhren1 die den ,beleidigten des zweiten und dritten ,grades zukommt80 ,das ,ziel1 das man sich vorstreckt1 wenn man fr den grundlos ,geforderten den oberwhnten ,rechtszusatz fordert1 ist sehr lobenswerth40 ,man geht hierbei ohne ,zweifel von der ,absicht aus1 den ,gentleman gegen die ,tcke des ,raufboldes zu schtzen1 der aus naheliegender ,besorgnis1 dass der ,raufbold sich noch grsserer ,vortheile bedienen knnte 7,wahl der ,waffen1 ,art des ,duelles1 ,distanz71 selten von dem ungerechtfertigt angegriffenen ,gentleman gebhrend zurechtgewiesen wird40 ,aber das wahre ,heilmittel10 sagt ,croabbon weiters1 in dem er sich unserer ,anschauung anschliesst1 muss anderwrts gesucht werden40 ,der ,augenblick ist gekommen1 wo die ,schriftsteller1 die eine wichtige ,stellung in der chevaleresken ,literatur einnehmen und die einen wirklichen ,einfluss auf ihre ,mitbrger ausben1 die ,pflicht haben1 der absurden ,meinung entgegen zu wirken1 welche darin besteht1 dass eine nicht begrndete ,forderung unbedingt angenommen werden muss40 ,die ,pflicht ist es1 laut zu verknden und es stets zu wiederholen1 dass das ,duell niemals als eine ,gelegenheit betrachtet werden soll1 seinen ,muth zu zeigen1 vielmehr soll dasselbe als eine ,art von ,genugthuung angesehen werden1 welche die ritterliche ,gesetzgebung jenem gewhrt1 der eine wohl erwogene ,beleidigung erhalten hat40 ,nur eine ,beleidigung1 und zwar eine gengend schwere ,beleidigung1 kann ein ,duell motiviren40 ,in der ,that darf das ,duell niemals als ein ,mittel betrachtet werden1 damit zwei ,gegner ihre ,bravour beweisen knnen2 ohne begrndete ,beleidigung hat das ,duell keine ,existenzberechtigung1 selbst nicht in den ,augen jener1 die das ,duell als legitim und unerlsslich betrachten40 ,der ,gentleman1 der eine unbegrndete ,forderung erhlt1 muss in ,stand gesetzt werden1 dieselbe zurckweisen zu knnen1 ohne dem ,tadel der ffentlichen ,meinung ausgesetzt zu sein1 die meist ,partei fr den ,raufbold nimmt1 und mit ,unrecht den angegriffenen ,ehrenmann verurtheilt40 ,deshalb soll die ritterliche ,gesetzgebung1 den ,zeugen deren ,beihilfe bei einer so schimpflichen ,handlung ausdrcklich verbieten40 ,die ,appellation an ein ,ehrengericht muss immer offen bleiben2 es ist nthig1 dass diese ,jury mit ihrer ganzen ,autoritt den ,widerstand des ,gentleman1 des ,provocirten1 sowie seiner ,vertreter untersttze40 ,schneiden wir das ,uebel an seiner ,wurzel ab0 -- sagt ,croabbon -- und schtzen wir den ,gentleman gegen die ,unternehmungen der ,narren und ,raufbolde1 ja gegen dessen eigene ,schwche1 welche ihn aus ,furcht1 sich mit dem ,makel der ,feigheit zu belasten1 dazu bewegt1 einen ,kampf anzunehmen1 den er als absurd bezeichnen muss40 ,die ffentliche ,meinung betrachtet in falscher ,auffassung des ,ehrenpunktes gewhnlich mit scheelen ,augen jenen ,mann1 welcher eine nicht motivirte ,herausforderung ablehnt1 ohne zu bedenken1 dass dem ungerechtfertigt angegriffenen ,gentleman keine anderen ,vortheile1 als jene des ,beleidigten1 zukommen40 ,mge demnach diesem durch das ,rechtsmittel des ,ehrenrathes jene ,vortheile gewhrt werden1 die ihm bei ,beleidigungen schwerwiegender ,natur zugesprochen werden4 ,in diesem ,falle htte der ,ehrenrath souvern zu entscheiden1 ob berhaupt eine ,beleidigung stattgefunden hat oder welchen ,grades sie gewesen ist4 -- ,eine so modificirte und entsprechend angewandte ,gesetzgebung htte in diesem ,falle den besonderen ,vortheil1 die ,zeugen und den ,gegner von der kleinlichen ,alternative zu befreien1 entweder einen ,zweikampf1 den sie als absurd erkennen1 zurckweisen zu mssen und als feigherzig zu gelten1 oder gezwungen zu sein1 einem ,duelle1 das sie mit vollem ,grunde missbilligen1 ihre ,zustimmung zu ertheilen4 ,diese ,gesetzgebung wrde ferner den ausserordentlichen ,nutzen erzielen1 in einer betrchtlichen ,zahl von ,fllen ,duelle zu verhindern1 die aus falscher ,auffassung des ,ehrbegriffes stattfinden4 ,indirecte ,beleidigung4 ,art4 #a4 -- ,wer sich durch ,aeusserungen1 die in seiner ,abwesenheit gegenber anderen ,personen gethan wurden1 in seiner ,ehre angegriffen fhlt1 ist der ,beleidigte4 ,die ,beleidigung kann in diesem ,falle eine einfache sein oder durch ,beschimpfung erfolgen2 beziehen sich jedoch die ,aeusserungen auf ehrenrhrige ,handlungen1 durch welche die moralische ,existenz des ,beschuldigten bedroht erscheint1 so werden diese ,beleidigungen jenen des dritten ,grades0 durch ,schlag gleichgestellt4 ,art4 #b4 -- ,sind die ,beleidigungen gegen einzelne ,mitglieder der ,familie oder auch gegen die ganze ,familie gerichtet1 oder erfolgt die ,beschuldigung gegen besonders uns nahe stehende ,personen1 die ihre ,vertheidigung nicht persnlich vertreten knnen1 so tritt der die ,forderung ,stellende in die ,rechte des ,beleidigten ein4 ,art4 #c4 -- ,erfolgt durch ,aeusserungen die ,beleidigung einer ,corporation oder einer ,gesellschaft1 so bernimmt der die ,forderung ,stellende1 beziehungsweise nur eine ,person1 die ,rechte des ,beleidigten4 7,siehe ,beleidigung einer ,corporation47 ,art4 #d4 -- ,wird durch die ,beschuldigung die moralische ,existenz einer nahestehenden ,person bedroht1 welche die ,vertheidigung nicht persnlich bernehmen kann 7,frau1 ,tochter1 ,schwester etc471 so kommen dem ,beleidigten1 beziehungsweise dem ,genugthuung ,verlangenden1 die ,rechte der durch ,schlag ,beleidigten zu4 ,rechte des ,beleidigten und deren ,zuerkennung4 a7 ,beleidigung einer ,person4 ,art4 #a4 -- ,dem ,beleidigten oder dem diese ,rechte ,vertretenden stehen je nach der ,art der erfolgten ,beleidigung folgende ,rechte zu3 #a4 ,bei ,beleidigung ersten ,grades 7einfache ,beleidigung73 ,die ,wahl der ,waffen1 die der ,beleidiger anzunehmen hat4 #b4 ,bei ,beleidigung zweiten ,grades 7,beleidigung durch ,beschimpfung73 ,die ,wahl der ,waffen und die ,art des ,duelles4 #c4 ,bei ,beleidigung dritten ,grades 7,beleidigung durch ,schlag73 ,die ,wahl der ,waffen1 die ,art des ,duelles und die ,distanz4 ,letztere ,bestimmung hat selbstverstndlich nur bei der ,wahl der ,pistole ,anwendung4 ,art4 #b4 -- ,dem durch ,schlag oder nach dem dritten ,grade ,beleidigten steht das ,recht zu1 sich seiner eigenen ,waffen bedienen zu drfen1 doch ist er1 wie wir spter bei ,besprechung der einzelnen ,duellarten ersehen werden1 verpflichtet1 eine ,waffe desselben ,paares seinem ,gegner zur freien ,wahl anzubieten2 diesem bleibt es unbenommen1 das ,anerbieten anzunehmen oder abzulehnen4 ,im letzteren ,falle steht dem ,beleidigten gleichfalls das ,recht zu1 sich seiner eigenen ,waffen bedienen zu drfen4 ,art4 #c4 -- ,als ,grundsatz des ,duellcodex hat zu gelten1 dass fr eine und dieselbe ,beleidigung nur einmal ,genugthuung verlangt werden darf4 ,art4 #d4 -- ,der ,beleidigte hat das ,recht1 die ,duellart nur unter den gesetzmssigen zu whlen4 ,beabsichtigt derselbe sich auf eine nicht gebruchliche ,art und ,weise zu schlagen1 so mssten ausser der beiderseitigen ,zustimmung der ,gegner1 sowie jener der ,secundanten die nheren ,bestimmungen von den ,secundanten schriftlich aufgesetzt werden4 ,dem ,beleidiger steht jederzeit das ,recht zu1 die ,annahme einer nicht gesetzmssigen ,waffe oder nicht gebruchlichen ,art1 eines sogenannten ,ausnahmsduelles01 falls ein solches von ,seite des ,beleidigten proponirt wurde1 selbst bei ,verwendung gesetzmssiger ,waffen ohne jede weitere ,motivirung zu verweigern4 7,siehe ,ausnahmsduelle47 ,art4 #e4 -- ,wenn in einem ,wortwechsel alle ,regeln der ,lebensart und der im gesellschaftlichen ,leben gebotenen ,umgangsformen strengstens bewahrt worden sind1 und nur einer der beiden ,gegner ,genugthuung verlangt1 so nimmt dieser doch nicht die ,stelle des ,beleidigten1 und jener1 der ,genugthuung versprochen1 den ,rang des ,beleidigers ein1 es mssen in diesem ,falle alle ,chancen des ,kampfes1 d4 h4 die ,rechte1 die dem ,beleidigten nach ,art der einfachen ,beleidigung zukommen1 dem ,lose unterworfen werden4 ,wenn also bei einer ,meinungsverschiedenheit die ,hflichkeitsformen nicht verletzt wurden1 so soll das ,los entscheiden1 welchem der beiden ,gegner das ,recht des ,beleidigten zukommt4 ,so bestimmt ,graf ,chatauvillard und nach ihm ,graf du ,verger ,saint-,thomas4#a ,diese ,meinung wird nicht von ,allen getheilt4 ,so ist ,tavernier in seinem ,werke l'art du duel0 der ,ansicht1 -- der wir gleichfalls vollstndig beipflichten -- wenn keine wie immer geartete ,beleidigung stattgefunden hat1 und nur vielleicht in der ,opposition die eingebildete ,beleidigung gelegen wre1 es vollstndig recht und billig erscheint1 dass in diesem ,falle der ,fordernde die ,strafe fr seine ,empfindlichkeit erleide4 ,die ,wahl der ,waffen sollte in diesem ,falle dem ,geforderten1 der nur durch seine chevalereske ,herablassung das ,duell angenommen hat1 zugesprochen werden4 ,art4 #f4 -- ,wird eine ,unhflichkeit durch eine ,unhflichkeit erwidert1 wobei sich beide ,theile fr beleidigt fhlen1 so entscheidet das ,los1 welchem der beiden ,streitenden das ,recht des ,beleidigten zufllt4 ,es ist wohl einleuchtend1 dass diese ,bestimmung nur dann ihre ,anwendung finden kann1 wenn nicht mit ,sicherheit aufzuklren ist1 von welcher ,seite die ersten beleidigenden ,aeusserungen oder ,unhflichkeiten erfolgten1 und beide ,gegner sich gleichzeitig fr beleidigt erklren1 berdies keine der ,unhflichkeiten eine ,beleidigung zweiten ,grades einschliesst4 ,art4 #g4 -- ,wrde ein ,freund oder ,verwandter eines im gesetzmssigen ,duelle ,besiegten den ,sieger zu einem ,streite provociren1 um sich an denselben rchen zu wollen1 so ist stets der in solcher ,weise ,angegriffene der ,beleidigte4 7,siehe ,ablehnung des ,duelles47 ,art4 #h4 -- ,hat der ,beleidigte mehrere ,angelegenheiten gleicher ,art zu ordnen1 so sind diese in jener ,reihenfolge auszutragen1 in welcher selbe entstanden sind4 ,eine ,ausnahme findet nur dann statt1 wenn die ,angelegenheiten verschiedener ,natur sind1 in welchem ,falle der ernsteren ,angelegenheit der ,vorrang zugesprochen wird4 ,art4 #i4 -- ,ist eine ,angelegenheit durch die ,secundanten auf gtlichem ,wege beigelegt worden und wurde die ,entschuldigung von ,seite des ,beleidigten angenommen1 so verliert er das ,recht1 dieselbe ,angelegenheit neuerdings aufzunehmen4 ,art4 #aj4 -- ,hat der ,beleidigte unterlassen1 in der gesetzmssigen ,frist ,genugthuung zu verlangen1 so hat er sich aller ,rechte begeben4 7,siehe3 ,die ,forderung47 ,art4 #aa4 -- ,erfolgte die ,beleidigung von mehreren ,personen zugleich oder von einer ,corporation1 so steht dem ,beleidigten das ,recht zu1 aus deren ,mitte einen ihm beliebigen ,gegner zu whlen1 um von demselben ,genugthuung fr die ,beleidigung zu verlangen4 ,der ,grund dieses ,vorrechtes ist leicht einzusehen4 ,wir glauben von einer ,erklrung abstehen zu knnen1 indem wir den ,beleidigten gleichzeitig den ,rath ertheilen1 stets von diesem ,rechte ,gebrauch zu machen und nicht etwa auf ,kosten einer schlecht angebrachten ,ritterlichkeit diesem ,rechte entsagen zu wollen4 ,art4 #ab4 -- ,dem ,beleidigten steht in gewissen ,fllen das ,recht zu1 einen ,stellvertreter zu whlen4 7,siehe ,stellvertretung47 ,art4 #ac4 -- ,der ,beleidigte hat nicht nur das ,recht1 sondern es ist die ,pflicht eines jeden ,ehrenmannes1 fr eine erhaltene ,beleidigung ,rechenschaft oder ,genugthuung zu verlangen4 b7 ,beleidigung einer ,familie oder einer ,corporation4 ,art4 #a4 -- ,ist eine ,familie beleidigt worden1 so kann nur ein ,mitglied derselben die ,rechte des ,beleidigten vertreten und ,genugthuung verlangen4 ,art4 #b4 -- ,wird eine ,corporation oder ein ,verein beleidigt1 so steht diesen das ,recht zu1 ,genugthuung zu verlangen1 doch darf nur ein ,mitglied1 welches das ,los zu bestimmen hat1 in die ,rechte des ,beleidigten eintreten4 ,art4 #c4 -- ,werden mehrere ,mitglieder einer ,corporation oder eines ,vereines beleidigt1 so hat der ,beleidiger jenem ,mitgliede derselben ,genugthuung zu geben1 den das ,los hiefr bestimmt1 oder jenem1 der zuerst ,genugthuung verlangt hat4 ,art4 #d4 -- ,werden mehrere ,personen zugleich beleidigt1 so entscheidet gleichfalls das ,los1 welche unter ihnen ,genugthuung zu verlangen hat4 ,art4 #e4 -- ,erfolgt die ,forderung im ,namen ,mehrerer1 so ist diese ,collectivforderung abzuweisen4 ,es bleibt in diesem ,falle stets jenem1 der die ,forderung erhlt1 anheimgestellt1 einen aus deren ,mitte als ,gegner zu whlen1 oder das ,los entscheiden zu lassen4 ,art4 #f4 -- ,erfolgt jedoch in einer ,streitsache die ,beleidigung von einer und derselben ,person gegen verschiedene ,personen1 die alle im ,rechte sind1 ,genugthuung zu verlangen1 so gehrt1 wenn die erfolgten ,beleidigungen gleicher ,natur wren1 das erste ,recht der ,genugthuung der ersten ,beleidigung an1 d4 h4 jenem1 der zuerst beleidigt wurde4 ,eine ,ausnahme findet nur dann statt1 wenn eine ernstere ,beleidigung vorgefallen wre1 welcher der ,vorrang gebhrt4 ,pflichten des ,beleidigers4 ,art4 #a4 -- ,vom ,standpunkte des gesellschaftlichen ,herkommens1 sowie der ,ritterlichkeit ist es ,pflicht eines jeden1 der beleidigt hat1 den ,beleidigten ,genugthuung zu geben4 ,art4 #b4 -- ,die ,genugthuung kann fr eine einfache ,beleidigung1 sowie jener fr ,beschimpfung entweder #a4 durch die ,waffen oder #b4 durch die ,entschuldigung 7siehe ,beilegung des ,duelles7 gegeben werden4 ,art4 #c4 -- ,die ,genugthuung fr die ,beleidigung durch einen ,schlag oder fr eine dieser gleichkommenden ,beleidigung kann nur0 durch die ,waffen erfolgen4 ,art4 #d4 -- ,der ,beleidiger hat die ,verpflichtung1 die dem ,beleidigten nach der ,art1 d4 h4 dem ,grade der ,beleidigung zukommenden ,rechte anzuerkennen4 ,art4 #e4 -- ,dem ,beleidiger liegt die ,pflicht ob1 die ,secundanten des ,beleidigten mit der grssten ,hflichkeit zu empfangen und diese ohne jede ,unterbrechung anzuhren4 ,er hat weiters die ,verpflichtung1 ohne ,verzug eine bindende ,antwort zu geben1 sowie seine ,vertreter zu nennen1 oder diese binnen krzester ,frist bekannt geben zu wollen4 ,art4 #f4 -- ,dem ,geforderten steht das ,recht zu1 seine ,erklrung nur dann spter abgeben zu wollen1 wenn er die ,angelegenheit einem ,ehrenrathe zu bergeben beabsichtigt 7siehe3 ,die ,forderung7 oder ihm die gestellten ,bedingungen als unzulssig oder bertrieben erscheinen4 ,art4 #g4 -- ,im ablehnenden ,falle muss die ,duellverweigerung kurz begrndet sein1 ohne im geringsten einen ,wortwechsel provociren zu wollen1 am allerwenigsten aber darf die ,forderung mit einer ,herabsetzung des ,gegners erwidert werden4 ,art4 #h4 -- ,der ,beleidiger hat ,vorkehrungen zu treffen1 dass er von ,seite der ,secundanten der ,gegenpartei angetroffen werden kann4 ,die ,forderung4 ,art4 #a4 -- ,nur auf ,grund einer stattgefundenen ,beleidigung kann eine ,forderung zum ,duelle erfolgen4 ,art4 #b4 -- ,die ,forderung kann entweder sogleich nach stattgefundener ,beleidigung1 oder nachtrglich mndlich oder auch schriftlich durch die ,secundanten vorgebracht werden4 ,wir knnen es an dieser ,stelle nicht unterlassen1 nochmals darauf hinzuweisen1 dass nach erfolgter ,beleidigung es das erste ist1 sich erfahrene ,secundanten1 wenigstens aber einen ,vertreter zu whlen1 der ungesumt im ,interesse seines ,clienten das weitere zu veranlassen hat4 7,siehe ,art4 #g47 ,art4 #c4 -- ,wird in einem ,wortwechsel das ,gesprch durch eine ,forderung unterbrochen1 so hat der ,fordernde1 ob er nun der ,beleidigte oder der ,angreifende ist1 wenn nthig1 so genau als mglich seinen ,namen und ,wohnung anzugeben4 ,jener1 der die ,forderung empfngt1 hat in gleicher ,weise zu erwidern4 ,als ,zeichen der ,forderung pflegen auch ,karten gewechselt zu werden4 ,art4 #d4 -- ,von diesem ,momente hat jeder weitere1 wie immer geartete ,wortwechsel zu entfallen4 ,es ist ausser allem ,zweifel1 dass zwischen ,angehrigen der gebildeten ,stnde nach einer gegebenen und angenommenen ,herausforderung jede weitere ,discussion entfallen wird4 ,abgesehen von der ,zwecklosigkeit eines verlngerten ,wortwechsels1 knnte derselbe zu weiteren ,ausschreitungen fhren1 die im ,vorhinein jede ,aussicht einer ,ausshnung ausschliessen1 wenn nicht etwa schwer wiegendere ,beleidigung herbeifhren1 welche die ,anwendung der strengsten ,duellgesetze zur ,folge htte4 ,art4 #e4 -- ,die beiden ,gegner haben ihre ,vorkehrungen derart zu treffen1 dass sie im ,stande sind1 alle brieflichen1 selbst mndliche ,mittheilungen der ,gegenpartei sofort empfangen zu knnen4 ,art4 #f4 -- ,die beiden ,gegner haben die ,verpflichtung1 ohne ,verzug sich ihre ,secundanten zu whlen und gegenseitig deren ,namen und ,charakter bekannt zu geben4 ,erfolgt die ,forderung durch ,secundanten1 so haben diese bei ,ueberbringung derselben die ,namen der ,gegensecundanten in ,erfahrung zu bringen4 ,art4 #g4 -- ,es erscheint empfehlenswerth1 dass sich jeder der beiden ,gegner zwei ,secundanten whle1 welche ,vorsicht bei einem ,pistolenduell unerlsslich ist4 ,wird es im ersten ,momente1 namentlich fr einen weniger bekannten ,herrn1 zur ,unmglichkeit1 zwei ,secundanten zu whlen1 so whle man bloss einen1 mit dessen ,untersttzung unter den ,standesgenossen leicht ein zweiter ,vertreter gefunden werden drfte4 ,jene ,herren1 die dem nichtactiven ,officiersstande angehren1 drften1 in die ,alternative versetzt1 sich ,secundanten whlen zu mssen1 selbst in einer fremden ,stadt nicht leicht in eine ,verlegenheit gerathen1 da sie sich in diesem ,falle an die activen ,kameraden zu wenden htten1 deren ,hilfe und ,untersttzung ihnen gewiss in der zuvorkommendsten ,weise zutheil werden drfte4 ,art4 #h4 -- ,dem ,beleidigten bleibt es bei einer einfachen oder vermeintlichen ,beleidigung freigestellt1 durch seine ,vertreter eine ,aufklrung der erfolgten beleidigenden ,aeusserungen oder des ,benehmens von ,seite des ,beleidigers zu verlangen1 und diesen zur ,zurcknahme derselben zu ersuchen4 ,erfolgt keine gengende ,aufklrung1 und kommen die ,vertreter zur ,ueberzeugung1 dass kein ,missverstndnis1 sondern eine ,beleidigung vorliegt1 dann haben sie1 falls sie hierzu ermchtigt sind1 die ,forderung zu stellen4 ,art4 #i4 -- ,fhlt man sich in indirecter ,weise fr beleidigt1 so kann man persnlich um ,aufklrung ersuchen1 doch empfiehlt es sich auch in diesem ,falle1 ,vertreter zu senden4 ,wird die ,entschuldigung oder ,aufklrung nicht versagt1 so hat sie in jener ,form zu geschehen1 in welcher der vermeintlich beleidigende ,angriff erfolgte4 ,art4 #aj4 -- ,aufklrungen ber ,angriffe durch ein ,journal herbeigefhrt1 hat man vom verantwortlichen ,redacteur zu verlangen1 wenn er den ,urheber oder den ,verfasser jener ,notiz zu nennen verweigert4 ,art4 #aa4 -- ,erfolgt eine nachtrgliche ,forderung1 so hat diese stets durch die ,secundanten entweder mndlich oder schriftlich berbracht zu werden4 ,art4 #ab4 -- ,die ,forderung muss lngstens vierundzwanzig ,stunden0 nach stattgefundener directer oder von dem ,momente der in ,erfahrung gebrachten indirecten ,beleidigung erfolgen4 ,nach ,ablauf dieser ,frist ist niemand mehr verpflichtet ,genugthuung zu geben4 ,die bei ,nichteinhaltung der gesetzmssigen ,frist sich fr den ,beleidigten ergebenden ,consequenzen wird dieser zu tragen haben4 ,nur bei hinreichend motivirten ,grnden kann eine ,verzgerung bercksichtigt werden4 7,siehe ,art4 #bj47 ,art4 #ac4 -- ,die ,antwort seitens des ,geforderten hat bei mndlicher ,ueberbringung der ,forderung sofort in bindender ,weise zu erfolgen4 ,nur dann hat der ,geforderte das ,recht1 seine ,erklrung spter abgeben zu knnen1 falls er die ,angelegenheit einem ,ehrenrathe zu bergeben beabsichtigt1 oder ihm die sofort gestellten ,bedingungen als der ,beleidigung nicht entsprechend erscheinen1 oder berhaupt nicht annehmbar sind4 7,siehe ,ausnahmsduell47 ,in diesem ,falle ist er binnen vierundzwanzig ,stunden01 vom ,zeitpunkte der berbrachten ,forderung an gerechnet1 zu einer ,antwort verpflichtet4 ,eine ,verzgerung kann nur dann in ,bercksichtigung gezogen werden1 wenn der ,ehrenrath binnen dieser ,frist nicht zusammentreten konnte4 ,bei einer schriftlich erfolgten ,forderung muss die ,antwort1 gezhlt vom ,empfange des ,briefes1 gleichfalls binnen vierundzwanzig ,stunden erfolgen4 ,ist innerhalb dieser ,frist keine ,erklrung abgegeben worden1 so kann der ,fordernde die verlangte ,genugthuung -- seine ,forderung -- als abgelehnt betrachten4 ,ueber den ,verlauf der ,angelegenheit haben die ,secundanten ein ,protokoll zu verfassen4 ,die ,consequenzen der ,nichtannahme der ,forderung wird der ,geforderte zu tragen haben4 ,art4 #ad4 -- ,die mndliche ,forderung soll von ,seite der ,secundanten kurz und bndig vorgebracht werden4 ,die ,begrndung der ,forderung soll eine klare und einfache sein und dem ,ernste der ,situation vollkommen entsprechen4 ,art4 #ae4 -- ,wird von ,seite des ,beleidigten auf schriftlichem ,wege ,genugthuung verlangt1 so muss die ,forderung in ,briefform abgefasst sein4 ,der ,brief muss sowohl dem ,tone als auch der ,form nach in den blichen ,gebruchen des gesellschaftlichen ,verkehres gehalten sein1 berdies1 fr den ,fall als die briefliche ,forderung von den ,secundanten nicht persnlich bergeben werden knnte1 fr die weiteren ,verhandlungen die ,namen der gewhlten ,secundanten enthalten4 ,die ,secundanten mssen von dem ,inhalte der schriftlichen ,forderung stets in ,kenntnis gesetzt werden und haben das ,recht1 die ,uebergabe zu verweigern1 falls der ,brief den oben gestellten ,anforderungen bezglich der blichen ,formen nicht entsprechen wrde4 ,art4 #af4 -- ,unter keiner ,bedingung ist es weder dem ,beleidigten noch dem ,beleidiger gestattet1 sich in die ,wohnung seines ,gegners zu begeben1 um persnlich seine ,forderung berbringen zu wollen4 ,ebenso ist jede ,zusammenkunft der beiden ,gegner strengstens zu vermeiden4 ,ergiebt sich jedoch die ,nothwendigkeit1 diese durch die ,secundanten behufs einer angebahnten ,vershnung stattfinden zu lassen1 so ist das ,zusammentreffen an einem dritten ,orte und nur in ,gegenwart smmtlicher ,secundanten zu veranlassen4 ,art4 #ag4 -- ,ein ,verkehr der beiden ,gegner vom ,momente der ,forderung bis zur ,austragung der ,angelegenheit ist vollkommen ausgeschlossen4 ,ebenso wenig haben die ,gegner mit den fremden ,secundanten zu verkehren4 ,art4 #ah4 -- ,sollten sich die beiden ,gegner nach stattgefundener ,forderung selbst ber die ,bedingungen des ,kampfes geeinigt und die ,waffen bestimmt haben1 bevor sie noch ihre ,secundanten gewhlt1 so kann dieser ,vorgang als eine verwerfliche und tadelnswerthe ,uebereilung bezeichnet werden4 ,abgesehen davon1 dass durch einen derartigen ,vorgang die ,gefahren des ,kampfes nur vergrssert werden knnten1 ndert sich1 sobald die ,secundanten die ,angelegenheiten in die ,hand genommen1 an dem ,gange der ,sache gar nichts1 da sich die beiden ,gegner doch spter den ,anordnungen der ,secundanten zu unterwerfen haben4 ,sollte aber ein in dieser ,weise besprochener ,kampf ohne ,secundanten vor sich gehen1 so wird derselbe keineswegs als ein nach dem gebruchlichen ,herkommen und den gesetzmssigen ,bestimmungen stattgefundenes ,duell angesehen4 ,art4 #ai4 -- ,bei ,ueberbringung einer ,forderung hat jede ,auseinandersetzung mit dem zu fordernden ,gegner ber die stattgefundene ,beleidigung zu entfallen2 es ist in gemessener1 usserst artiger ,form eine sofortige bestimmte ,antwort zu verlangen4 ,wollte trotzdem der zu ,fordernde versuchen1 sich auf ,erluterungen einzulassen1 oder etwaige ,rechtfertigungsgrnde ber sein ,benehmen bei der erfolgten ,beleidigung vorbringen wollen1 so haben sich die ,secundanten sofort zurckzuziehen und ber den ,verlauf der ,forderung ein ,protokoll aufzunehmen4 ,art4 #bj4 -- ,konnten die ,secundanten des ,beleidigten die ,forderung nicht berbringen1 sei es1 dass der zu ,fordernde nicht zu ,hause angetroffen wurde1 oder sich verleugnen liess1 so haben die ,secundanten auf einer zurckzulassenden ,karte die ,zeit ihres ,wiederkehrens anzugeben4 ,werden die ,secundanten zum zweitenmale abermals nicht empfangen1 so ist die ,forderung schriftlich in einem recommandirten ,briefe -- es empfiehlt sich gegen ,retourrecepisse -- an den ,gegner abzusenden4 ,auch die schriftliche ,forderung seitens der ,secundanten muss in diesem ,falle binnen vierundzwanzig ,stunden1 vom ,zeitpunkte der stattgefundenen ,beleidigung an gerechnet1 der ,post bergeben werden4 ,bleibt der ,brief binnen vierundzwanzig ,stunden unbeantwortet1 so wird dies als ,verweigerung der ,genugthuung betrachtet4 ,art4 #ba4 -- ,wird die ,forderung nicht angenommen1 motivirt oder nicht1 so haben die ,secundanten ein ,protokoll hierber zu verfassen4 ,art4 #bb4 -- ,nur von satisfactionsfhigen ,personen kann eine ,genugthuung verlangt werden4 ,art4 #bc4 -- ,ist die ,satisfactionsfhigkeit des ,beleidigers nicht zweifellos1 so kann sie zur ,beurtheilung einem ,ehrenrathe vorgelegt werden4 ,officiere des nichtactiven ,standes werden sich in hnlichen ,fllen1 um gegen jede ,eventualitt gesichert zu sein1 an das ,officierscorps ihres ,truppenkrpers oder an jenes des zustndigen ,ergnzungs-,bezirkscommando zu wenden haben4 ,art4 #bd4 -- ,erfolgen die ,angriffe von nicht satisfactionsfhigen ,personen1 dann kann nur das ,gericht in ,anspruch genommen werden4 ,secundanten und ihre ,pflichten4 ,es sind nicht die ,kugeln und die ,degenspitzen1 welche tdten1 sondern die ,secundanten4 ,alphonse ,karr4 ,in die ,nothwendigkeit versetzt1 sich ,secundanten whlen zu mssen1 sehe man auf ,muth1 mehr aber noch auf ,erfahrung1 meist aber auf ,unbescholtenheit4 ,nur ,personen1 die als vollkommen ehrenhaft in der ,gesellschaft dastehen1 knnen als ,secundanten gewhlt werden4 ,da nach stattgefundener ,beleidigung oder bereits erfolgter ,forderung jeder ,verkehr zwischen den beiden ,gegnern ausgeschlossen erscheint1 so ist die richtige ,wahl der ,secundanten1 welche die weiteren ,verhandlungen einzig und allein durchzufhren haben1 von besonderer ,wichtigkeit4 ,in diese setzt man sein ganzes ,vertrauen2 das ,schicksal der eigenen ,ehre und das ,leben werden in ihre ,hnde gelegt4 ,so manche ,affaire1 die in beklagenswerther ,art geendet1 wrde gar nicht stattgefunden haben oder wre ehrenhaft ohne nachtheilige ,folgen ausgetragen worden1 wenn man erfahrene ,mnner zu ,secundanten gewhlt htte1 die ihren ,pflichten vollkommen gewachsen und ihren ,platz in jeder ,beziehung auszufllen im ,stande gewesen wren4 ,nur ruhige1 besonnene ,mnner1 die mit den ,duellgesetzen vollkommen vertraut sind1 sollen als ,secundanten gewhlt werden2 diese haben die ,ehre ihres ,mandatars1 wie ihre eigene1 zu wahren und zu vertreten4 ,sie werden von ,chatauvillard1 nicht mit ,unrecht1 mit einem ,beichtvater verglichen4 ,der ,streitende mag zu ihnen sagen3 ,suchen ,sie nicht diese ,sache beizulegen1 ich habe geheime ,grnde1 mich zu schlagen10 er kann aber auch andererseits die ,bemerkung fallen lassen3 ,suchen ,sie womglich die ,sache beizulegen1 es gengt mir1 meine ,ehre gerettet zu sehen40 ,lassen sich die ,ansichten der ,streitenden mit dem ,ehrgefhle der ,secundanten nicht vertragen1 dann knnen diese1 im ,falle sie dieselben resultatlos bekmpft haben1 jederzeit ihr ,amt niederlegen1 ohne jedoch die geheimen ,schwchen ihrer gewesenen ,clienten1 welche in sie ihr volles ,vertrauen gesetzt haben1 in irgend einer ,weise preiszugeben4 ,aber auch den beiden ,gegnern steht das ,recht zu1 sich jederzeit bei ihren ,secundanten bedanken zu knnen1 wenn sie wahrzunehmen glauben1 nicht recht vertreten zu sein4 ,auch in diesem ,falle ist es ,pflicht der gewesenen ,secundanten1 vollkommenes ,schweigen zu beobachten4 ,ein idealer ,secundant muss eine ,gesammtheit ungewhnlicher ,eigenschaften besitzen4 ,er soll weder zu jung1 noch zu alt sein2 im ersten ,falle mangelt ihm ,erfahrung und ,autoritt1 im zweiten ,falle ,energie4 ,secundanten sollen in der ,waffenfhrung vertraut sein2 bei einem ,sbel- oder ,degenduelle wird ein guter ,fechter stets vorzuziehen sein4 ,vershnlichkeit1 aber auch ,charakterstrke sind nothwendige ,eigenschaften4 ,diese entgegengesetzten ,eigenschaften sind weniger absurd als man vielleicht anzunehmen geneigt wre4 ,die ,vershnlichkeit ist fr jeden ,bevollmchtigten unerlsslich1 sie soll sich in den ,verhandlungen der ,affaire geltend machen4 ,der friedliche oder der blutige ,ausgang hngt grsstentheils hiervon ab4 ,die ,secundanten sollen sich stets vor ,augen halten1 dass sie die ,mandate nicht einzig und allein zu dem ,zwecke erhalten haben1 um nur den ,kampf in ,scene zu setzen4 ,sie sollen stets bestrebt sein1 die ,angelegenheit nach ,mglichkeit auf gtlichem ,wege zu ordnen1 aber hierbei nie das ,ehrgefhl ausser ,acht lassen1 und nur das thun1 was ihnen ihr ,herz einflsst1 und was sie in hnlichem ,falle wnschen wrden1 dass fr sie gethan werden wrde4 ,die ,intervention der ,secundanten muss mit aller ,entschiedenheit1 aber mit ,takt und ,mass und mit der grssten ,unparteilichkeit erfolgen4 ,irgend einem oder dem anderen ,gegner den geringsten ,vorzug erweisen1 wrde die ,unzukmmlichkeiten1 denen man auszuweichen trachtet1 nur hervorrufen4 ,sie sollen sich aber auch stets der ,mission1 die sie zu erfllen haben1 bewusst sein und wohl berlegen1 dass ein einziges unbedachtes ,wort1 die geringste ,unvorsichtigkeit1 selbst der anscheinlich unbedeutendste ,fehler eines ,secundanten zum ,nachtheile dessen gereichen kann1 der in sie sein ganzes ,vertrauen gesetzt und ihnen sein ,leben anvertraut hat4 ,die ,secundanten haben stets eingedenk zu sein1 dass ihre ,mission nicht einzig und allein darin besteht1 ber den ,fall zu richten1 sie sollen vielmehr als ,sttze jenes auftreten1 der sie zu seinem ,vertreter erwhlt2 sie haben dessen ,ehre wie ihre eigene zu wahren und mit aller gebotenen ,energie bestrebt zu sein1 dass bei steter ,voraussetzung der grssten ,unparteilichkeit ihnen keine ,gelegenheit entgeht1 welche ihren ,clienten ,vortheile bringen knnte4 ,zwei ,hauptgrnde sind es meist1 welche es bewerkstelligen1 dass die ,gegner hufig schlechte oder wenig geeignete ,secundanten whlen4 ,es sind dies die ,unwissenheit und ,sorglosigkeit mit der die ,wahl getroffen wird1 und auch -- die ,seltenheit eines guten ,secundanten4 ,wir glauben genug gesagt zu haben1 von welch gewaltigem ,einflsse die ,ansicht und das ,verhalten des ,secundanten fr den ,ausgang des ,duelles sein kann2 die freiwillig bernommene ,mission ist eine verantwortliche und wahrlich keine leichte6 ,in diesem ,falle kann man das allbekannte und grndlich wahre ,wort von ,alphonse ,karr nur wiederholen3 ,es sind nicht die ,kugeln und die ,degenspitzen1 welche tdten1 es sind die ,secundanten40 ,art4 #a4 -- ,jeder der beiden ,gegner hat nach stattgefundener ,beleidigung oder ,forderung ohne ,verzug seine ,secundanten zu whlen4 ,wie bereits ,erwhnung gethan1 empfiehlt es sich1 bei jeder ,art von ,duellen sich zweier ,secundanten zu versichern4 ,art4 #b4 -- ,die ,wahl der ,secundanten kann nur auf solche ,personen fallen1 die selbst satisfactionsfhig sind und als vollkommen ehrenhaft in der ,gesellschaft erachtet werden4 ,art4 #c4 -- ,die ,secundanten des ,fordernden haben1 falls die ,forderung durch diesen nicht bereits persnlich erfolgt ist1 unverzglich dessen ,gegner aufzusuchen1 die ,forderung mndlich oder schriftlich zu berbringen1 und sich die ,gegensecundanten bezeichnen zu lassen4 ,art4 #d4 -- ,die ,secundanten des ,geforderten haben die ,pflicht jene des ,fordernden aufzusuchen1 oder aber brieflich um eine ,zusammenkunft zu ersuchen4 ,bei ,ueberbringung der ,forderung haben die ,secundanten anzugeben1 wann und wo sie anzutreffen sind4 ,art4 #e4 -- ,die ,secundanten haben von diesem ,momente an jeden ,verkehr mit dem ,gegner ihres ,clienten zu meiden4 ,art4 #f4 -- ,bevor die ,verhandlungen der beiderseitigen ,secundanten beginnen1 haben sich diese genau ber die ,art der erfolgten oder vermeintlichen ,beleidigung zu informiren1 und mssen sich detaillirte ,instructionen der zu vertretenden ,gegner geben lassen4 ,sie haben mit ihren ,clienten gemeinschaftlich alles wohl zu erwgen1 die augenscheinlichen oder wirklichen ,motive der ,angelegenheit klarzulegen1 und drfen nichts bersehen1 was fr diese von ,vortheil sein knnte4 ,art4 #g4 -- ,sollten die beiden ,gegner sich weigern1 ihren ,secundanten die ,grnde ihres ,streites bekannt zu geben1 so drfen diese nur dann die weiteren ,verhandlungen leiten und den ,kampf zulassen1 wenn die ,gegner mit ihrem ,ehrenworte die ,erklrung abgeben1 dass sie durch nichts anderes als durch das ,zartgefhl hiervon abgehalten werden1 und die ,geheimhaltung der ,ursache des ,duelles aus ,rcksicht fr eine dritte ,person erfolgen msse4 ,es ist beinahe selbstverstndlich1 dass es sich in diesem ,falle nur stets um eine schwere ,beleidigung handeln kann1 daher die ,bedingungen des ,duelles darnach getroffen werden mssen4 ,art4 #h4 -- ,nach erfolgter ,information haben die ,secundanten sofort die ,berathungen gemeinsam aufzunehmen4 ,art4 #i4 -- ,nach ,feststellung der ihnen etwa unbekannten ,person des ,fordernden oder ,geforderten bezglich seines ,alters1 ,moralitt1 der ,satisfactionsfhigkeit u4 s4 w4 haben sie gemeinschaftlich mit der grssten ,sorgfalt die ,thatsache und deren ,motive aufzuklren1 die wirklichen oder scheinbaren ,beweggrnde der ,streitfrage zu erwgen und ihre gegenseitige ,uebereinstimmung betreffs der ,thatsache festzustellen4 ,sie haben sogar1 wenn nthig1 die ,sitzung zu unterbrechen1 um so schnell als mglich weitere ,informationen einzuholen1 berhaupt zur ,constatirung der ,thatsache nichts vernachlssigen1 sobald diese nicht gengend aufgeklrt und fr beide ,theile festgestellt erscheint4 ,art4 #aj4 -- ,sind alle ,thatsachen sorgfltig erwogen und der ,thatbestand der eigentlichen ,beleidigung festgestellt1 so ist zu ermitteln1 welcher der drei ,arten oder ,grade der ,beleidigung der vorliegende ,fall angehrt4 ,art4 #aa4 -- ,es ist vor allem genau festzustellen1 welchem der beiden ,gegner das ,recht des ,beleidigten zusteht1 weiters ob nicht von irgend einer ,seite ,uebergriffe betreffs ,anordnungen fr den bevorstehenden ,kampf1 oder voreilig gestellte ,bedingungen stattgefunden haben4 ,art4 #ab4 -- ,sind die ,secundanten zu der ,ueberzeugung gekommen1 dass die ,angelegenheit nichtiger ,natur und kein ,gegenstand eines ernsten ,duelles ist1 vielmehr dem ,anscheine nach es den beiden ,gegnern nur um einen usseren ,erfolg zu thun war1 so haben sie das ,recht1 ihre ,assistenz bei diesem ,duelle zu verweigern und ihre ,mandate niederzulegen4 ,art4 #ac4 -- ,es ist ,pflicht der ,secundanten1 dahin zu wirken1 die ,angelegenheit1 wenn mglich1 auf friedlichem ,wege beizulegen1 wenn dies fr beide ,theile in ehrenvoller ,weise erfolgen kann4 7,siehe ,beilegung des ,duelles47 ,art4 #ad4 -- ,konnte die ,angelegenheit nicht beigelegt werden1 so mssen die ,secundanten bei ,fllen einfacher ,beleidigung selbst am ,kampfplatze nochmals eine ,vershnung herbeizufhren trachten2 doch ist dieser ,vorgang1 wenn auch im letzten ,momente eine ,entschuldigung zulssig erscheint1 mehr eine ,formsache4 ,sind jedoch die ,motive des ,duelles ernster oder schwerwiegender ,natur1 so wird1 dem entgegengesetzt1 der leitende ,secundant sich vielleicht veranlasst sehen1 unter ,hinweis auf den vorliegenden ,fall die ,bemerkung fallen zu lassen1 dass unter diesen ,umstnden die ,beilegung des ,duelles oder eine ,vershnung wohl ausgeschlossen erscheint4 ,art4 #ae4 -- ,sind die beiderseitigen ,secundanten zu der ,ueberzeugung gelangt1 dass die ,angelegenheit nicht auf gtlichem ,wege applanirt werden kann1 so bestimmen sie die ,art der von ,seite des ,beleidigten gewhlten ,waffen1 einigen sich ber die ,duellart1 bestimmen beim ,pistolenduell die ,distanz1 falls letztere ,bestimmung der vorliegenden ,beleidigung nach nicht dem ,beleidigten zukommen sollte4 ,die ,secundanten mssen sich den festgestellten ,regeln anpassen und haben smmtliche ,bedingungen des bevorstehenden ,duelles auf das ,genaueste zu bestimmen1 um jeder ,schwierigkeit auf dem ,kampfplatze vorzubeugen4 ,art4 #af4 -- ,sollten sich bei einem ,pistolenduelle die ,secundanten ber die ,distanz nicht einigen knnen1 so hat entweder das ,los ber die beiderseitigen ,vorschlge zu entscheiden1 oder es wird das arithmetische ,mittel der beiden proponirten ,distanzen genommen4 ,art4 #ag4 -- ,wenn es auch die ,pflicht der ,secundanten ist1 die ,verhandlungen derart zu ordnen1 dass sich1 so weit es im ,bereiche der ,mglichkeit liegt1 fr ihre ,clienten so wenig als mglich ,nachtheile ergeben1 so mssen sie doch stets gerecht bleiben1 die ,achtung fr die ,wahrheit nie aus dem ,auge lassen und niemals zu ,ungunsten der ,gegenpartei handeln4 ,art4 #ah4 -- ,die ,secundanten haben die ,bestimmung zu treffen1 ob das ,duell bei der ersten ,verwundung eines der ,gegner abgebrochen1 oder bis zur ,kampfesunfhigkeit fortgesetzt werden soll4 ,diese ,bestimmung hngt lediglich von der ,art der ,beleidigung ab1 und kann bei ,angelegenheiten minder ernster ,natur die erstere platzgreifen4 ,der ,ernst der ,angelegenheit kann hier allein entscheiden und den ,secundanten als ,richtschnur dienen4 ,diese letztere ,vereinbarung soll1 nach ,graf ,chatauvillard1 den ,gegnern erst am ,kampfplatze vor ,beginn des ,kampfes mitgetheilt werden1 und bedarf der ,zustimmung derselben4 ,da nach der jetzt blichen ,gepflogenheit alle ,bedingungen den beiden ,combattanten bereits vorher bekannt gegeben wurden1 so entfllt von selbst vorerwhnter ,vorgang4 ,es ist gnzlich unstatthaft1 dass bei einem ,sbel- oder ,degenduelle der ,kampf nur auf eine bestimmte ,zeitdauer festgestellt wird1 oder nach einer im ,vorhinein bestimmten ,anzahl von ,gngen beendet erscheint4 ,art4 #ai4 -- ,die ,secundanten knnen bei ,angelegenheiten minder ernster ,art nach einigen decidirt gefhrten ,gngen eines ,sbel- oder ,degenduelles im gegenseitigen ,einvernehmen1 selbst wenn keine ,verwundung vorgekommen ist1 den ,kampf einstellen und fr beendet erklren1 doch ist die ,zustimmung der beiden ,gegner hierzu erforderlich4 ,nach altfranzsischem ,duellcodex ist mit der ,kreuzung der ,waffe oder ,erheben der ,pistole zum ,schusse die ,beleidigung vollstndig aufgehoben2 es braucht durchaus kein ,blutvergiessen zu erfolgen4 ,wiewohl diese ,duellregel durch ,graf ,chatauvillard und seine ausgezeichneten ,mitarbeiter aufgestellt wurde1 so wird dennoch diese ,ansicht nicht allgemein getheilt4 ,es macht1 wir mssen es gleichfalls gestehen1 einen sonderbaren1 wenn nicht klglichen ,eindruck1 ein ,duell mit blanken ,waffen unblutig1 d4 h4 resultatlos verlaufen zu sehen4 ,weit entfernt davon1 stets einen ,kampf herbeifhren zu wollen1 kann man entgegengesetzt fr ,beilegung der ,mehrzahl der ,duelle selbst gestimmt haben2 wenn aber ein solches aus triftigen ,grnden festgestellt worden ist1 dann hat man sich dem ,ernste der ,situation anzupassen1 die ,consequenzen derselben zu tragen1 und darf die ,angelegenheit nicht in eine ,spielerei ausarten lassen4 ,war das ,motiv des ,duelles ein nichtiges1 dann haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 ihre ,einwilligung fr den ,kampf zu versagen2 es wre strafbar1 wenn sie einer belanglosen ,sache halber ihre ,zustimmung zu demselben gegeben htten4 ,sie wrden sich einer grossen ,verantwortlichkeit ausgesetzt haben1 da der ,ausgang nicht im ,vorhinein zu bestimmen ist4 ,der ,spruch3 ,zieh' ohne ,grund nicht ,deine ,wehr'1 ,steck' sie dann ein nicht ohne ,ehr'60 -- ist wohl zu beherzigen4 ,art4 #bj4 -- ,die ,secundanten drfen nie einem ,duelle auf ,tod und ,leben1 d4 h4 bis zum ,tode des ,einen der beiden ,combattanten1 zustimmen oder selbst ein solches vorschlagen4 ,sie knnen bei einer ,angelegenheit ernster ,natur bereinkommen1 dass der ,kampf mit blanken ,waffen bis zur ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner fortgesetzt wird1 sowie bei einem ,pistolenduelle einen dreimaligen ,kugelwechsel in ,vorschlag bringen4 ,es kann bei letzterem noch weiters in der ,weise eine ,verschrfung eintreten1 dass nach stattgefundenem dreimaligen1 resultatlos gebliebenen ,kugelwechsel zur blanken ,waffe gegriffen wird1 um durch diese eine ,entscheidung herbeizufhren4 ,nachdem es nicht zu den ,seltenheiten gehrt1 dass ein ,pistolenduell selbst nach dreimaligem ,kugelwechsel resultatlos verluft1 so wird bei ,duellen1 denen ernstere ,motive zu ,grunde liegen1 des ,oefteren die blanke ,waffe mit der ,bedingung bis zur vollstndigen ,kampfesunfhigkeit0 der ,pistole vorgezogen4 ,die ,pistole ist durchaus nicht einzig und allein die ,waffe1 mit der man bei schwerwiegenden ,beleidigungen ,genugthuung giebt oder diese shnt1 wenngleich ,viele diese ,eigenschaft der ,pistole octroyiren4 ,art4 #ba4 -- ,die ,secundanten eines jungen ,mannes -- wir glauben bis zum vierzigsten ,lebensjahre -- drfen es nie gestatten1 dass sich dieser mit einem ,manne1 der das sechzigste ,jahr berschritten hat1 schlage1 es sei1 dass er von diesem nach dem dritten ,grade durch einen ,schlag beleidigt worden wre4 ,aber auch in diesem ,falle ist die ,annahme der ,forderung des jungen ,mannes schriftlich zu besttigen1 oder aber es liegt die schriftliche ,forderung des ,beleidigers vor1 welche die ,secundanten der ,verantwortlichkeit entlastet4 ,die ,weigerung zu schreiben gilt als ,duellverweigerung4 ,die ,secundanten haben in diesem ,falle ein ,protokoll aufzunehmen1 welches der verletzten ,ehre des jungen ,mannes unter allen ,umstnden gengen muss4 ,wir mchten diese nach ,graf ,chatauvillard aufgestellte ,regel3 ,nach berschrittenem sechzigsten ,jahre nicht ,genugthuung geben zu mssen1 ausser wenn er selbst nach dem dritten ,grade beleidigt htte0 -- nicht als absolut bindend anzusehen erachten4 ,es werden in erster ,linie die physischen ,krfte massgebend sein mssen1 denn es kann selbst ein sechzigjhriger ,mann fr bedeutend jngere ,mnner ein gefrchteter ,gegner sein4 ,die ,fixirung dieses ,alters ist als eine durchschnittliche anzusehen1 die man als ,basis fr die ,secundanten zur ,beurtheilung der ,waffenfhigkeit angenommen hat1 da mit ,ueberschreitung des sechzigsten ,jahres bei der ,majoritt nicht mehr diese ,eigenschaft vorausgesetzt werden kann4 ,art4 #bb4 -- ,ist einer der beiden ,gegner ,linksfechter1 so kann es demselben nicht verwehrt werden1 die ,waffe mit der linken ,hand zu fhren1 doch mssen dessen ,secundanten die ,gegensecundanten hiervon frher verstndigen4 ,es muss aber sichergestellt werden1 dass der ,gegner thatschlich nur0 ein sogenannter ,linksfechter ist1 und mit der rechten ,hand die ,waffe nicht zu fhren versteht4 ,wenn bei den ,unterhandlungen nicht sofort mit aller ,sicherheit festgestellt werden kann1 dass der ,gegner thatschlich nur ein ,linksfechter ist1 dann ist die ,sitzung zu unterbrechen1 um diesbezgliche ,nachforschungen pflegen zu knnen4 ,einem ,fechter1 der mit beiden ,hnden mit gleicher ,fertigkeit die ,waffe zu handhaben versteht1 ist der ,gebrauch der ,waffe mit der linken ,hand zu verweigern4 7,siehe ,ablehnung einer bestimmten ,duellart1 ,art4 #c47 ,art4 #bc4 -- ,die ,secundanten drfen nie den ,wechsel der ,waffen aus der einen in die andere ,hand gestatten4 ,wenn ein ,gegner1 der an der rechten ,hand leicht verwundet wurde1 mit ,bercksichtigung des ,umstandes1 dass hierdurch die weitere ,fhrung der ,waffe absolut unmglich wird1 den ,wunsch ausspricht1 den ,kampf mit der linken ,hand fortsetzen zu wollen1 so knnen die ,secundanten1 falls sie der ,meinung sind1 dass die ,angelegenheit auf ,grund ihres ,ernstes eine ,fortsetzung des ,kampfes erheischt1 berdies die ,bedingungen bis zur ,kampfesunfhigkeit lauten1 diesem ,ersuchen ,folge leisten4 ,man ersieht1 dass nicht fr alle ,flle prcise ,regeln existiren1 es bleiben noch immer ,nuancirungen1 die dem ,uebereinkommen und der sorgfltigen ,prfung der ,secundanten berlassen bleiben mssen4 ,niemals knnen die ,secundanten das ,verlangen stellen1 oder den ,verwundeten zwingen1 den ,kampf mit der linken ,hand fortzusetzen4 ,art4 #bd4 -- ,die ,secundanten drfen es nie zulassen1 dass ein ,duell auf jene ,waffe stattfindet1 in der bloss einer der beiden ,gegner als ,meister diplomirt wurde4 ,der ,kampf ist bloss dann zulssig1 wenn beide ,gegner in der gleichen ,waffe diplomirt sind1 oder der ,beleidigte ausdrcklich die ,waffe des diplomirten ,gegners whlt1 oder aber der ,meister nach dem dritten ,grade beleidigt worden wre4 ,aber selbst in diesem ,ausnahmsfalle soll der ,meister in chevaleresker ,art auf den ,gebrauch jener ,waffe ,verzicht leisten und die ,wahl dem ,gegner berlassen4 ,dieses gebietet ihm die ,wrde seiner ritterlichen ,kunst4 ,art4 #be4 -- ,die ,secundanten haben fr die ,waffen zu sorgen4 ,sie haben die ,verpflichtung1 bevor sie sich auf den ,kampfplatz begeben1 dieselben sorgfltig zu prfen und festzustellen1 ob diese den ,bedingungen des ,kampfes vollkommen entsprechen1 damit bei der am ,kampfplatze nochmals vorzunehmenden ,besichtigung wegen eventueller ,unbrauchbarkeit der ,waffen das ,duell nicht verschoben werden msste4 ,um bei einem ,sbelduell allen ,eventualitten vorzubeugen1 empfiehlt es sich1 dass am ,kampfplatze zwei ,paar ,sbel zur ,disposition stehen4 ,art4 #bf4 -- ,die ,waffen mssen den ,gegnern vollkommen unbekannt sein2 sie werden1 falls den gestellten ,bedingungen und den etwaigen ,rechten des ,beleidigten gemss nicht eigene ,waffen in ,verwendung kommen sollten1 erst kurz vor ,beginn des ,kampfes1 nachdem alle vorbereitenden ,formalitten beendet sind1 den ,gegnern berreicht4 ,aber auch bei ,verwendung eigener ,waffen mssen sie rechtzeitig den ,secundanten bergeben worden sein1 damit von diesen deren ,brauchbarkeit1 beziehungsweise ,verwendbarkeit fr das bevorstehende ,duell constatirt werden konnte4 ,wenn auch von der ,vorschrift1 die ,waffen nicht zu kennen1 bei den ,sbel- und ,degenduellen durch die allgemeine ,gepflogenheit ,abstand genommen wird1 so haben bei einem ,pistolenduelle die ,secundanten die ,verpflichtung1 die ,einhaltung dieser ,vorschrift auf das ,gewissenhafteste zu beachten4 ,art4 #bg4 -- ,fr den rztlichen ,beistand haben die ,secundanten ,sorge zu tragen2 es empfiehlt sich1 dass womglich jede ,partei ihren ,arzt mitbringt4 ,die ,secundanten sind oft der ,meinung1 dass ein einziger ,arzt gengt2 es ist dies in ,anbetracht einer beiderseitigen ,verwundung eine beklagenswerthe ,ansicht1 beide ,theile leiden in diesem ,falle unter der ,pflege eines ,arztes4 ,man soll sich nicht nach der ,gegenpartei halten und jedenfalls seinen eigenen ,arzt mitbringen4 ,ist nur ein ,arzt am ,kampfplatze zugegen1 so soll es wenigstens der unsere sein4 ,art4 #bh4 -- ,kann eine ,einigung der beiderseitigen ,secundanten ber einzelne ,punkte nicht erzielt werden1 so whlen sie einen in ,ehrensachen erfahrenen ,schiedsrichter1 dessen ,autoritt sie sich vollstndig zu unterwerfen haben4 ,art4 #bi4 -- ,kein ,secundant kann ein unmittelbares1 aus dem ,streitfalle entstehendes ,duell annehmen1 es wre denn eine neue ,angelegenheit2 keinesfalls darf sie aber gleicher ,beschaffenheit oder von denselben ,motiven geleitet sein4 ,art4 #cj4 -- ,desgleichen ist es keinem der ,secundanten gestattet1 ein ,duell unmittelbar am ,kampfplatze anzunehmen2 es ist dieses eine neue ,angelegenheit1 die ihren ordnungsmssigen ,verlauf zu nehmen hat4 ,es kann sich wohl am ,terrain ereignen1 dass wegen einer ,meinungsverschiedenheit oder einzig und allein aus ,ursache des ,resultates dieser ,affaire einer der ,secundanten sich so weit hinreissen lsst1 dass er gegen die ,gegensecundanten oder selbst gegen den ,sieger schroff auftritt4 ,in diesem ,falle ist es absolute ,pflicht des hierdurch ,beleidigten1 sowie der anderen ,betheiligten1 jede ,auseinandersetzung auf dem ,terrain kurz zurckzuweisen4 ,es ist dies eine neue ,angelegenheit1 welche ordnungsgemss nach den bestehenden ,gesetzen zur ,austragung zu gelangen hat4 ,art4 #ca4 -- ,jeder ,secundant1 welcher eine ,forderung von den ,secundanten der ,gegenpartei aus ,anlass des ,duelles1 welchem sie beigewohnt haben1 erhlt1 nimmt1 falls er bei der stattgefundenen ,meinungsverschiedenheit im ,rechte gewesen1 die ,rechte des ,beleidigten nach dem dritten ,grade der ,beleidigung an4 7,siehe ,beleidigung durch ungerechte ,beschuldigung1 ,art4 #b und #c47 ,diese ,begnstigung fr den ,beleidigten wurde von dem ,umstande geleitet1 der ,provocation gewissenloser1 rauflustiger ,secundanten gegenber unerfahrenen und leicht einzuschchternden ,gegensecundanten ein ,ziel zu setzen4 ,art4 #cb4 -- ,ist von ,seite der beiden ,gegner bei einer der ,natur nach ernsten ,angelegenheit1 bei welcher die ,beleidigung klar vorliegt1 oder wo die ,motive des ,duelles aus ,rcksichten oder im ,interesse fr andere ,personen verschwiegen bleiben mssen1 ber die ,art und ,modification des ,duelles1 desgleichen ber den ,ort und den ,zeitpunkt des ,zusammentreffens eine ,einigung getroffen worden1 bevor sie sich noch die ,secundanten gewhlt haben1 so haben diese1 falls ber die ,waffenwahl von keiner ,seite eine ,einsprache erhoben wurde1 ferner jeder der beiden ,gegner fhig ist1 sich derselben zu bedienen1 nach ,zustimmung der getroffenen ,uebereinkunft bloss dafr ,sorge zu tragen1 dass der ,kampf ohne weitere ,frmlichkeiten zu der festgesetzten ,zeit nach allen gebotenen ,regeln der ,duellgesetze stattfindet4 ,art4 #cc4 -- ,jedem der beiden ,gegner steht das ,recht zu sich jederzeit bei seinen ,secundanten zu bedanken und andere whlen zu drfen4 ,desgleichen knnen auch die ,secundanten ihr ,amt niederlegen1 doch drfen dieselben das ,vertrauen1 welches in sie gesetzt wurde1 durch etwaige ,mittheilungen1 die zu ,schaden der ,kmpfenden gereichen wrden1 nie verletzen4 ,art4 #cd4 -- ,der ,wechsel der ,secundanten1 der nicht etwa im letzten ,momente1 unmittelbar vor dem bevorstehenden ,kampfe1 zu erfolgen hat1 muss unverzglich den ,gegensecundanten bekanntgegeben werden4 ,art4 #ce4 -- ,die ,secundanten haben nie die ,bestimmung zu treffen1 dass ,hiebe oder ,stsse mit der linken1 beziehungsweise freien ,hand abgelenkt oder parirt werden drfen4 ,eine derartig gestellte ,forderung der ,gegenpartei ist entschieden zurckzuweisen4 7,siehe ,opposition mit der linken ,hand47 ,art4 #cf4 -- ,ist von ,seite der ,secundanten alles auf den ,kampf ,bezughabende wohl erwogen und vereinbart worden1 so haben sie schliesslich noch den ,ort1 den ,tag und die ,stunde des ,rendez-vous zu bestimmen4 ,die ,wahl der ,stunde sollte einer besonderen ,bercksichtigung unterzogen werden1 denn diese hat nicht selten eine unvorhergesehene ,wirkung fr den ,ausgang des ,duelles hervorgebracht4 ,fr blanke ,waffen soll der ,grundsatz aufgestellt werden3 ,man schlage sich1 wenn mglich1 niemals am frhen ,morgen10 und doch begegnet man so oft der entgegengesetzten ,anschauung4 ,wenn man nicht ein durchaus kampferprobter ,duellant ist1 so ist es wahrscheinlich1 und man kann dies ohne zu errthen und im mindesten feige zu sein gestehen1 dass die ,nacht1 die einem ,duelle vorangeht1 nicht die angenehmste der ,existenz bildet4 ,ohne im mindesten der ,feigheit geziehen zu werden1 wird die ,aussicht1 sein ,leben oder die ,gesundheit am nchsten ,tage aufs ,spiel setzen zu mssen1 sowie die noch etwa kurz vorher zu treffenden ,anordnungen seiner ,privatangelegenheiten eine gewisse ,aufregung hervorrufen4 ,man kann sehr tapfer sein1 und dieses instinctive ,gefhl dennoch empfinden4 ,die ,redensart3 ,ich schlafe niemals so gut als am ,vorabende eines ,duelles0 ist mehr als romanhaft und drfte auf eine andere ,eigenschaft als bloss auf die des ,muthes zurckzufhren sein4 ,die vorgerckten ,stunden des ,tages sind psychologisch und physiologisch den frhen ,morgenstunden vorzuziehen4 ,art4 #cg4 -- ,es ist gerathen1 dass sich die ,secundanten bereits im ,vorhinein ber die ,frage1 welcher von ihnen mit der ,leitung des ,kampfes betraut wird1 einigen4 ,der bestehenden ,gepflogenheit gemss wird gewhnlich dieselbe dem ltesten der vier ,secundanten bertragen1 oder es wird hierber durch das ,los bestimmt4 ,die ,wahl wird lediglich dem gegenseitigen ,uebereinkommen anheimgestellt4 ,es ist dies aber eine ,frage1 die wohl erwogen sein will2 es ist durchaus nicht gleichgiltig1 wem die ,leitung des ,duelles anvertraut wird4 ,die ,betheiligten sollen nicht zgern1 jenem ,secundanten die ,leitung zu bertragen1 von dem sie die ,ueberzeugung haben1 dass er die meisten ,erfahrungen in ,ehrenangelegenheiten besitzt1 wenn er auch der ,jngste unter ihnen wre4 ,verlangt man von den ,secundanten im ,allgemeinen besondere hervorragende ,eigenschaften1 so sind dieselben noch in hherem ,masse von dem leitenden ,secundanten zu beanspruchen4 ,er soll kaltbltig sein1 um mit aller ,ruhe die ,anordnungen fr das bevorstehende ,duell treffen und whrend desselben allen ,details der ,phasen des ,kampfes folgen zu knnen2 er soll sich eines scharfen ,auges erfreuen1 um unmittelbar die geringste ,unregelmssigkeit oder ,verwundung zu bemerken4 ,weiters ,energie besitzen1 um mit allem gebotenen ,nachdruck dem geringsten ,verstoss gegen die ,duellgesetze und die fest gestellten ,bedingungen entgegentreten zu knnen1 aber auch ,unparteilichkeit1 um diese ,strenge gegen beide ,parteien in ,anwendung zu bringen1 ausserdem aber mit der ,fhrung der ,waffen vollkommen vertraut sein4 ,es ist augenscheinlich1 dass bei einem ,duelle mit blanken ,waffen1 falls der leitende ,secundant keine ,kenntnisse der ,fechtkunst besitzt1 nicht im ,stande wre1 bei vorkommenden ,unregelmssigkeiten in ,fhrung der ,waffen im richtigen ,momente von ,nutzen sein zu knnen4 ,des ,oefteren ist man der ,meinung1 dass es nthig erscheint1 nebst den vier ,secundanten noch eine fnfte ,person1 die den ,verhandlungen fern gestanden1 in der ,eigenschaft als ,schiedsrichter oder eines ,unparteiischen heranzuziehen1 welcher berdies die ,leitung des ,duelles bertragen wird4 ,diese ,idee wre nur dann zulssig1 wenn die vier ,secundanten unerfahren in ,anordnung des ,duelles wren4 ,sobald sich aber nur ein gebter ,secundant unter ihnen befindet1 ist diese ,intervention nicht nur vollstndig berflssig1 sie knnte sogar als verletzend angesehen werden1 da sie fr die ,betheiligten eine ,art von ,bevormundung bedeuten wrde4 ,diese fnfte ,person ist dann vollstndig entbehrlich und von jedem ,gesichtspunkte aus zurckzuweisen4 ,den leitenden ,secundanten hat der ltere ,secundant der ,gegenpartei in seiner ,mission zu untersttzen4 ,art4 #ch4 -- ,die ,secundanten haben ber die getroffenen ,bedingungen mit grsster ,sorgfalt ein ,protokoll zu verfassen1 ihre ,clienten von denselben genau in ,kenntnis zu setzen1 diese von ihnen billigen zu lassen1 indem sie das ,versprechen abnehmen1 sich den getroffenen ,vereinbarungen ehrenhaft unterwerfen zu wollen4 ,die ,secundanten haben sich die ,versicherung zu verschaffen1 dass die ,gegner keine wie immer gearteten ,einwendungen am ,kampfplatze erheben werden1 welche die ,action der ,waffen lhmen knnte4 ,beinahe alle ,duellvorschriften belehren uns1 dass am ,kampfplatze1 sobald die ,gegner ihre ,pltze eingenommen haben und alle anderen ,formalitten beobachtet wurden1 der leitende ,secundant nochmals die getroffenen ,vereinbarungen durch einen der jngeren ,secundanten verlesen lsst4 ,es ist dies eine ,herkmmlichkeit1 der wenig ,geschmack abzugewinnen ist4 ,mit der ,waffe in der ,hand1 gewrtig des ,momentes1 den ,kampf zu erffnen1 die detaillirte ,aufzhlung aller ,bedingungen1 in deren ,kenntnis man durch die ,secundanten gesetzt worden ist1 und diese ohnehin gebilligt hat1 nochmals anhren zu sollen1 ist eine absurde ,formalitt4 ,der leitende ,secundant soll sich darauf beschrnken1 die beiden ,gegner aufmerksam zu machen1 dass sie mit ihrer ,ehre verpflichtet sind1 die ihnen wohlbekannten und ihrerseits angenommenen ,bedingungen strengstens einzuhalten1 ferner dass sie vor dem gegebenen ,zeichen den ,kampf nicht erffnen drfen und bei jedem ,haltruf0 sofort den ,kampf einzustellen haben4 ,die ,bedingung1 ob der ,kampf bei der ersten ,verwundung eingestellt oder bis zur ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner fortgesetzt wird1 ist die einzige1 die mitgetheilt werden muss4 ,art4 #ci4 -- ,wenn alle ,vorbereitungen fr den bevorstehenden ,kampf getroffen sind1 so haben die ,secundanten ,sorge zu tragen1 dass derselbe ohne jede ,strung vor sich gehen kann4 ,art4 #dj4 -- ,die ,secundanten beider ,parteien haben zu veranlassen1 dass sie rechtzeitig zur bestimmten ,stunde mit ihren ,clienten und den ,aerzten am ,kampfplatze erscheinen4 ,art4 #da4 -- ,auf dem ,kampfplatze selbst braucht keine der beiden ,parteien lnger als fnfzehn ,minuten auf den ,gegner zu warten2 sie wren vollkommen im ,rechte1 wenn die ,gegenpartei zur bestimmten ,stunde nicht anwesend wre1 den ,kampfplatz sofort zu verlassen4 ,ist diese ,frist verstrichen1 so sind die ,secundanten in vollkommener ,berechtigung1 auf ,verlassen des ,platzes zu dringen4 ,sie haben ber diesen ,vorfall ein ,protokoll zu verfassen4 ,wollte der am ,kampfplatze erschienene ,gegner trotz der ,einsprache der ,secundanten1 besonders bei abnormen ,witterungsverhltnissen1 lnger warten wollen1 oder ist ,gefahr vorhanden1 dass das ,duell spter nicht ohne ,strung vor sich gehen knnte1 so haben die ,secundanten1 selbst bei ,androhung der ,niederlegung ihres ,mandates1 ihren ,clienten zum ,verlassen des ,platzes zu veranlassen4 ,art4 #db4 -- ,knnen die ,secundanten im ,vorhinein einsehen1 dass sie die vereinbarte ,stunde aus irgend einem wichtigen ,grunde nicht einzuhalten vermgen1 so haben sie in geeigneter ,art rechtzeitig die ,secundanten des ,gegners hiervon zu verstndigen und eine sptere ,stunde oder selbst die ,verlegung des ,duelles fr den nchsten ,tag zu vereinbaren4 ,es kann sich wohl ereignen1 dass im ,falle zwingender ,nothwendigkeit und unerwarteter ,zuflligkeiten die ,nichteinhaltung des ,eintreffens am ,terrain zur bestimmten ,stunde nicht vorausgesehen werden konnte2 dann haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 in mglichst kurzer ,frist die ,gegensecundanten von dem unverschuldeten ,versumnis in ,kenntnis zu setzen und eine neue ,zusammenkunft zu vereinbaren4 ,der ,gegner1 der rechtzeitig am ,rendezvousplatze erschienen ist1 hat das volle ,recht1 ein weiteres ,duell abzulehnen1 falls dasselbe einzig und allein durch die ,nachlssigkeit der ,gegenpartei nicht zur festgesetzten ,stunde stattfinden konnte4 ,hier gilt die einzige ,regel3 ,genaueste ,pnktlichkeit40 ,art4 #dc4 -- ,vom ,eintreffen der beiden ,gegner auf dem ,rendezvousplatze bis zum ,beginne des ,kampfes selbst1 sollen die ,secundanten nicht mehr als zehn ,minuten vergehen lassen4 ,art4 #dd4 -- ,die ,secundanten sind stets fr alle ,vorkommnisse1 die auf das stattzufindende oder stattgefundene ,duell ,bezug haben1 verantwortlich4 ,art4 #de4 -- ,sie haben den ,kampf selbst mit ,gefahr ihres eigenen ,lebens zu unterbrechen1 sobald sie bemerken1 dass die gesetzmssigen ,duellvorschriften oder die vereinbarten ,bedingungen berschritten wurden1 oder aber eine ,verwundung stattgefunden hat4 7,siehe3 ,unterbrechung des ,kampfes47 ,art4 #df4 -- ,das ,unterbrechen des ,duelles1 beziehungsweise ,einstellen des ,kampfes1 erfolgt durch das ,commando3 ,halt60 ,art4 #dg4 -- ,im ,falle dem ,kampfe durch dieses ,commando ,einhalt gethan wurde1 treten die beiden1 den ,kmpfenden zunchst stehenden ,secundanten zwischen diese1 lassen dieselben zurcktreten und haben an ihrer ,seite zu bleiben1 um jeden bereilten ,schritt der ,gegner hintanzuhalten4 ,die ,secundanten nehmen ihre vorgeschriebenen ,pltze erst dann wieder ein1 bis der ,kampf neuerdings beginnt4 ,art4 #dh4 -- ,wurden von einem ,gegner die ,kampfregeln verletzt1 so haben die ,secundanten ein ,protokoll hierber zu verfassen2 falls aber hierdurch eine ernste ,lebensgefahr fr den ,verwundeten entstanden wre1 auch weiters die ,verpflichtung1 den ,schuldtragenden durch alle mglichen gebotenen ,rechtsmittel1 selbst vor dem ,gerichte zu belangen4 ,art4 #di4 -- ,ist in ,folge einer ,unregelmssigkeit eine gerichtliche ,anzeige erstattet worden1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 bei ihrer ,einvernahme die ,wahrheit zu sagen4 ,sie knnen in diesem ,falle von keiner ,seite zur ,rechenschaft gezogen werden1 es sei denn1 dass ihre ,mitschuld erwiesen wre4 ,art4 #ej4 -- ,soll ber den stattgefundenen ,kampf ein ,protokoll verfasst werden1 so haben die ,secundanten in mglichst kurzer ,frist dieses in zwei ,exemplaren auszustellen4 ,wir haben bereits im ,art4 #ch dargethan1 dass es ,pflicht der ,secundanten ist1 um jeder ,discussion am ,kampfplatze vorzubeugen1 die vereinbarten ,bedingungen zu ,protokoll zu bringen4 ,es sind demnach zwei ,arten von ,protokollen auszustellen1 eines vor und eines nach dem ,kampfe4 ,bei ,abfassung des ersten ,protokolles muss die grsste ,sorgfalt vorherrschen2 dasselbe muss in aller ,klarheit und in aller ,krze alle auf den ,kampf ,bezug habenden ,errterungen und ,details enthalten1 um alle ,schwierigkeiten oder ,einwendungen1 die am ,kampfplatze selbst erhoben werden knnten1 hintanzuhalten4 ,das ,protokoll nach dem ,kampfe hat nebst der ,angabe des ,tages und der ,stunde des stattgehabten ,rendezvous in aller ,krze die ,dauer und den ,verlauf des ,kampfes zu enthalten4 ,die im letzteren ,protokolle oft vorkommenden ,clauseln3 dass der beiderseitigen ,ehre ,genge geschehen ist01 weiters der ,muth der beiden ,gegner0 hervorgehoben wird1 soll vermieden werden4 ,die erstere ist unntz1 weil der ,umstand1 sich seinem ,gegner ,angesicht zu ,angesicht mit der ,waffe zu befinden1 einer ,tilgung der ,beleidigung gleichkommt4 ,soll diesbezglich eine ,clausel aufgenommen werden1 so schreibe man3 ,die ,angelegenheit wurde auf ritterliche oder officiersmssige ,weise beigelegt40 ,zu erwhnen1 dass sich die beiden ,gegner muthig geschlagen haben1 heisst die ,vermuthung aussprechen1 dass sie sich als ,feiglinge htten benehmen knnen6 ,im ,protokolle ist jeder ,discussion oder ,polemik auszuweichen4 ,art4 #ea4 -- ,die ,secundanten haben ber den ,verlauf der ganzen ,verhandlung1 sowie ber das ,duell selbst1 ,stillschweigen zu beobachten4 ,sie haben die ,verpflichtung1 ber die ,motive desselben sich jeder ,discussion1 insbesondere aber jeder ,polemik in der ,presse zu enthalten4 ,art4 #eb4 -- ,sobald aber die ,secundanten vor die ,alternative gestellt werden1 der ffentlichen ,meinung durch die ,bekanntgabe des ,protokolles ,genge zu leisten1 so kann dies nur im gegenseitigen ,einvernehmen erfolgen4 ,art4 #ec4 -- ,es ist den ,secundanten formell untersagt1 die ,ursache des ,duelles oder die in den ,protokollen aufgenommenen ,thatsachen zum ,gegenstande einer ,streitfrage zu erheben4 ,art4 #ed4 -- ,die beiderseitigen ,secundanten haben sich stets mit der grssten ,artigkeit und ,zuvorkommenheit zu begegnen4 ,die hflichsten ,formalitten1 sowie ein chevalereskes ,benehmen muss bei jeder ,zusammenkunft vorherrschen4 ,dass die ,secundanten auch bedacht sein sollen1 fr ihren ,clienten alles zu besorgen1 was bei dem bevorstehenden ,kampfe zu seiner ,erholung und ,erfrischung dienen knnte1 als3 ,cognac1 ,cigaretten etc41 ist wohl selbstverstndlich4 ,ueber die weiteren ,pflichten und das ,benehmen der ,secundanten am ,kampfplatze ist bei jeder einzelnen ,duellart noch weiters die ,rede4 ,beilegung des ,duelles4 ,art4 #a4 -- ,die ,secundanten haben nach eingeholter ,information und gengender ,berathung ber die ,art und ,motive der stattgefundenen ,beleidigung vor allem zu berathen1 ob der ,kampf berhaupt nothwendig sei1 oder ob die ,angelegenheit nicht auf friedlichem ,wege beigelegt werden knnte4 ,es ist ,pflicht der ,secundanten1 alles aufzubieten1 um die ,angelegenheit auf friedlichem ,wege beizulegen1 sobald dies fr beide ,theile in ehrenvoller ,weise erfolgen kann4 ,art4 #b4 -- ,wenn im ,allgemeinen jeder ,ehrenmann verpflichtet ist alles zu vertreten1 was er gethan oder gesprochen hat1 so kann ein ,widerruf der stattgefundenen ,beleidigung oder die ,erklrung1 dass man dem ,gegner im ,momente der ,erregung ,unrecht gethan hat1 nie die ,ehre angreifen4 ,man ist durchaus nicht entehrt1 wenn man sein ,unrecht einsieht1 noch weniger1 wenn dasselbe auf ,missverstndnissen beruht1 doch soll eine derartige ,erklrung nie auf dem ,kampfplatze stattfinden2 die ,verhandlungen hierber haben frher zu erfolgen4 ,der ,standpunkt1 selbst die in der ,aufregung gesprochenen ,worte unter allen ,umstnden aufrecht erhalten zu wollen1 ist ein durchaus falscher4 ,art4 #c4 -- ,eine ,entschuldigung hat nur dann ,giltigkeit1 wenn diese von dem ,beleidiger vor den beiderseitigen ,secundanten stattfindet4 ,der ,beleidigte braucht hierbei nicht gegenwrtig zu sein4 ,soll jedoch in ,folge vorhergegangener ,unterredungen ein ,zusammentreffen der beiden ,gegner behufs einer ,vershnung stattfinden1 so hat diese ,begegnung an einem dritten ,orte unter ,beisein smmtlicher ,secundanten zu erfolgen4 ,art4 #d4 -- ,ist von ,seite des ,beleidigers in ,gegenwart der beiderseitigen ,secundanten eine mndliche ,entschuldigung ber das zugefgte ,unrecht erfolgt1 so ist1 falls die ,secundanten diese ,entschuldigung fr vollkommen gengend erachten1 hiermit die ,genugthuung gegeben4 ,ist die ,beleidigung schriftlich erfolgt1 so muss auch die ,entschuldigung schriftlich abgegeben werden1 berhaupt hat sie in jener ,form gehalten zu sein1 in der die ,beleidigung erfolgte4 ,in beiden ,fllen ist ber die ,art der gegebenen ,entschuldigung1 sowie der ,annahme derselben von ,seite der ,secundanten beider ,gegner ein ,protokoll aufzunehmen1 in zwei ,parien auszustellen und den ,gegnern zu bergeben4 ,art4 #e4 -- ,sollte die gegebene mndliche oder schriftliche ,genugthuung von ,seite des ,beleidigten nicht angenommen werden1 so hat dieser das ihm zukommende ,recht der ,waffenwahl1 selbst wenn er von ,seite des ,gegners beschimpft worden wre1 verloren2 um dieses ,recht muss hierauf gelost werden4 ,der ,beleidiger hat bei ,ablehnung der ,entschuldigung unter allen ,umstnden ,genugthuung zu geben4 ,art4 #f4 -- ,nach einer erfolgten ,beschimpfung kann nur dann eine ,ehrenerklrung angenommen werden1 wenn die ,secundanten die ,beleidigung durch die abgegebene ,entschuldigung fr aufgehoben erachten1 gleichzeitig aber dem ,protokolle die ,erklrung beifgen1 dass sie in hnlichen ,fllen die abgegebene ,entschuldigung gleichfalls als ,genugthuung angenommen htten4 ,es liegt wohl in der ,natur der ,sache1 dass bei dieser ,art von schwerer ,beleidigung in den seltensten ,fllen eine ,entschuldigung angenommen werden drfte4 ,art4 #g4 -- ,fr eine ,beleidigung durch erfolgten ,schlag giebt es keine ,entschuldigung1 hier kann die ,genugthuung einzig und allein nur durch die ,waffen erfolgen4 ,art4 #h4 -- ,sollte am ,kampfplatze selbst einer der ,combattanten seinem ,gegner aus freiem ,antriebe ,entschuldigungen abgeben1 und diese von den ,secundanten der ,gegenpartei als gengend betrachtet werden1 so kann ein ,vorwurf1 wenn ein solcher erhoben wird1 nur jenen treffen1 der die ,entschuldigungen hervorgebracht4 ,art4 #i4 -- ,werden am ,kampfplatze von ,seite der ,secundanten im ,namen ihres vertretenden ,clienten erklrende ,entschuldigungen abgegeben1 so fllt die ganze ,verantwortung1 falls ein ,vorwurf erhoben werden sollte1 auf die ,secundanten1 die jene ,erklrung abgegeben1 nachdem sich die ,streitenden den ,secundanten1 die sich fr deren ,ehre verantwortlich gemacht haben1 ihrer ,gutachtung und ihrer ,handlungsweise zu unterwerfen haben4 ,art4 #aj4 -- ,es liegt wohl in der ,natur der ,sache1 dass eine ,angelegenheit1 die ber ,beschluss eines ,ehrenrathes oder einer sonst massgebenden ,gesellschaft nur auf ritterliche ,art ausgetragen werden soll1 nicht beigelegt werden kann4 ,ablehnung des ,duelles4 ,wenn es auch zur ,pflicht eines jeden ,ehrenmannes gemacht wird1 fr eine ,beleidigung ,genugthuung zu geben oder zu verlangen1 so knnen doch ,umstnde eintreten1 unter welchen entweder eine gnzliche ,ablehnung des ,duelles oder die einer bestimmten ,duellart erfolgen kann4 ,gnzliche ,ablehnung4 ,art4 #a4 -- ,erfolgt eine ,forderung gleichzeitig von mehreren ,personen oder im ,namen mehrerer1 d4 h4 verlangt jede einzelne ,person ,genugthuung1 so ist diese collectiv erfolgte ,forderung abzulehnen1 da nur einer einzigen durch das ,los zu bestimmenden ,person das ,recht zusteht1 ,genugthuung zu verlangen4 7,siehe3 ,die ,forderung47 ,art4 #b4 -- ,ist eine ,forderung nicht angenommen worden1 und wrde der ,geforderte erst spter 7nach der gesetzmssigen ,frist von vierundzwanzig ,stunden7 dieselbe annehmen und ,genugthuung geben wollen1 so soll diese von ,seite des ,fordernden entschieden verweigert werden4 ,art4 #c4 -- ,hat1 dem vorhergehenden ,artikel entgegengesetzt1 der ,beleidigte in der durch die ,duellgesetze festgestellten ,frist von vierundzwanzig ,stunden nicht ,genugthuung verlangt und sich hierzu erst spter durch die etwa eingetretenen ,consequenzen veranlasst gesehen1 so ist eine derart versptete ,forderung mit aller ,entschiedenheit abzulehnen4 ,art4 #d4 -- ,desgleichen ist bei einer indirect erfolgten ,beleidigung die ,forderung abzulehnen1 wenn der ,beleidigte nach erlangter ,kenntnis der ,sachlage in der gesetzmssigen ,frist von vierundzwanzig ,stunden nicht ,genugthuung verlangt hat4 ,art4 #e4 -- ,wird auf eine ,forderung in der gesetzmssigen ,frist von vierundzwanzig ,stunden entweder keine oder eine bindende ,antwort nicht ertheilt1 so ist die ,forderung als abgelehnt zu betrachten und jede sptere ,annahme derselben zurckzuweisen4 ,art4 #f4 -- ,in einer und derselben ,angelegenheit kann nur einmal ,genugthuung gegeben werden2 eine zweite ,forderung in derselben ,angelegenheit ist mit aller ,entschiedenheit abzulehnen4 ,art4 #g4 -- ,erfolgt die ,forderung seitens einer ,person1 von der es notorisch bekannt ist1 dass sie die ,gesetze und ,bedingungen des ,duelles verletzt hat1 so kann die ,genugthuung verweigert werden4 ,art4 #h4 -- ,selbst gegebenenfalls1 dass durch die ,uebertretung der ,duellgesetze und ,bedingungen eine ,verletzung des ,gegners nicht stattgefunden hat1 ist die ,weigerung der ,annahme des ,duelles aufrecht zu erhalten4 ,art4 #i4 -- ,desgleichen ist die ,forderung zurckzuweisen1 wenn der ,fordernde durch ,annahme oder durch ,vorschlag eines amerikanischen ,duelles1 oder selbst durch ,ueberbringung dieser ,forderung als ehrlos erklrt wurde4 ,art4 #aj4 -- ,ist es bekannt1 dass der die ,forderung ,stellende als ,secundant die ,verletzung der ,gesetze und ,bedingungen bei einem ,duelle wissentlich gut geheissen oder als ,mitschuldiger daran theilgenommen hat1 so kann gleichfalls die ,forderung abgelehnt werden4 ,art4 #aa4 -- ,die ,forderung von ,personen1 von welchen es erwiesen ist1 dass sie die ,austragung einer frheren ,ehrenangelegenheit entweder gar nicht motivirt1 oder als gesetzlich unmotivirt abgelehnt1 oder aber fr eine frher erfolgte ,beleidigung keine ,genugthuung verlangt haben1 ist unter allen ,umstnden zurckzuweisen4 ,art4 #ab4 -- ,desgleichen ist eine ,forderung vorlufig abzulehnen1 wenn noch eine andere ,ehrenangelegenheit des ,fordernden den ,gegenstand einer ehrenrthlichen ,untersuchung bildet4 ,in diesem ,falle ist vorher der ,ausspruch des ,ehrenrathes abzuwarten4 ,art4 #ac4 -- ,es ist wohl selbstverstndlich und benthigt keiner weiteren ,erklrung1 dass man die ,forderung eines ,gegners1 insolange er keine ,secundanten finden kann1 trotzdem er in der ,gesellschaft bekannt ist1 abweist4 ,art4 #ad4 -- ,die ,forderung von ,personen1 von denen es notorisch bekannt ist1 dass sie sich mit der ,ehre unvereinbarer ,handlungen schuldig gemacht haben1 gleichgiltig ob sie gerichtlich belangt worden sind oder nicht1 ist zurckzuweisen4 ,art4 #ae4 -- ,desgleichen kann die ,forderung einer ,person1 die vermge ihrer socialen ,stellung als nicht satisfactionsfhig betrachtet wird1 abgelehnt werden4 ,art4 #af4 -- ,liegen bereits ,protokolle oder gar ein ,ausspruch eines ,ehrenrathes vor1 nach welchem einem der beiden ,gegner die ,satisfactionsfhigkeit abgesprochen wurde1 so entfllt selbstverstndlich die ,austragung der schwebenden ,ehrenangelegenheit auf ritterliche ,weise4 ,die ,secundanten haben ein diesbezgliches ,protokoll zu verfassen4 ,art4 #ag4 -- ,wer sich eines ,ehrenwortbruches schuldig gemacht hat1 gilt als satisfactionsunfhig1 und kann nicht den ,anspruch auf eine ,genugthuung erheben4 ,art4 #ah4 -- ,ein ,schuldner hat das ,recht verloren1 seinen ,glubiger zu fordern4 ,die ,genugthuung kann seitens des ,glubigers abgelehnt werden4 ,eine ,forderung oder der ,zweikampf darf erst nach vllig erfolgter ,begleichung der ,schuld stattfinden4 ,die ,forderung des ,schuldners seitens des ,glubigers ist hingegen zulssig4 ,art4 #ai4 -- ,sollte der ,beleidigte gegen den ,beleidiger klagbar bei ,gericht aufgetreten sein1 so verliert er das ,recht1 ,genugthuung zu verlangen4 ,er ist in diesem ,falle der ,gnade des ,gegners anheimgestellt dem es freisteht1 das ,duell anzunehmen oder zurckzuweisen1 da er vollkommen im ,rechte ist1 fr eine ,beleidigung1 die vor dem ,gerichtshofe zur ,austragung kommt1 die ,genugthuung abzulehnen4 ,aber selbst wenn die ,klage zurckgezogen wird und die ,wirkung derselben hierdurch annullirt erscheint1 so ist der ,gegner berechtigt1 mit einem ,zu spt60 zu antworten4 ,art4 #bj4 -- ,wenn es erwiesen ist1 dass der ,beleidigte in einem hnlichen ,falle bei ,gericht klagbar aufgetreten ist1 so verliert er gleichfalls das ,recht1 ,genugthuung zu verlangen4 ,art4 #ba4 -- ,desgleichen kann jenem die ,genugthuung entschieden verweigert werden1 von dem es erwiesen ist1 dass er bei einer ,ehrenangelegenheit als ,geforderter die ,gerichte in ,anspruch genommen hat4 ,die in diesem und den vorhergehenden zwei ,artikeln enthaltenen ,verfgungen werden gewiss von jedermann gebilligt und nicht als viel zu strenge betrachtet werden knnen4 ,es erscheint durchaus nicht zulssig1 dass eine ,person1 die durch ,verletzung dieses ,ehrenpunktes als ehrlos betrachtet wird1 spter das ,recht1 ,genugthuung zu verlangen fr sich beanspruchen mchte4 ,art4 #bb4 -- ,eine ,forderung1 die aus beraus grosser ,empfindlichkeit oder aus dienstlichen ,verhltnissen erfolgt wre und einem ,ehrenrathe zur ,beurtheilung vorgelegt wurde1 kann abgelehnt werden1 wenn dieser keine gengenden ,motive anerkannt hat4 ,art4 #bc4 -- ,diese ,ablehnung hat besonders dann ,geltung1 wenn die ,forderung mit erschwerenden ,bedingungen erfolgte1 die mit der ,beleidigung nicht in ,einklang zu bringen wren1 der ,fordernde berdies von denselben nicht absteht1 oder endlich wenn der ,beleidiger sich das ihm nicht zukommende ,recht der ,waffenwahl anmassen wrde4 ,art4 #bd4 -- ,erfolgt die ,forderung fr eine den gesetzmssigen ,bestimmungen nicht gebruchliche ,duellart 7siehe3 ,ausnahmsduelle71 so kann1 falls der ,beleidigte von dem in ,vorschlag gebrachten ,ausnahmsduell nicht absteht1 die ,forderung gnzlich abgelehnt werden4 ,art4 #be4 -- ,wrde ein ,freund1 ,sohn oder ,bruder oder irgend ein ,verwandter eines im gesetzmssigen ,duelle ,besiegten den ,sieger fordern wollen1 so ist diese ,forderung zurckzuweisen4 ,man wrde die ,pflichten der ,freundschaft oder ,verwandtschaft schlecht auffassen1 wenn man den ,sieger1 der nur sein ,leben ehrenvoll vertheidigte1 zum ,zwecke der ,rache neuerdings zum ,kampfe zwingen wollte4 ,diese nur zu gerechtfertigte ,vorschrift kann langer ,commentare vollkommen entbehren1 sie spricht fr sich selbst4 ,gewiss kann jenem1 der aus ,anlass eines schlecht verlaufenen ,sieges dem ,sieger einen neuen ,kampf vorschlgt1 ,ehrgefhl nicht abgesprochen werden1 doch kann dieser ,vorgang weder gebilligt noch gestattet werden1 da sich hierdurch hnliche ,repressalien ins ,unendliche ziehen wrden4 ,hiesse es nicht1 die ,blutrache aufs neue beleben8 ,im ,uebrigen wrde es den ,sieger in eine absolut ungleiche ,lage bringen1 wenn er gezwungen wre1 aus ,anlass eines einzigen ,streites oder ,missverstndnisses eine ganze ,reihe von ,angriffen auszutragen4 ,art4 #bf4 -- ,die ,forderung eines ,minderjhrigen ist abzulehnen1 aber auch diesem steht das ,recht zu1 eine ,forderung abzuweisen4 ,ausgenommen sind jene mit akademischer ,laufbahn4 ,art4 #bg4 -- ,personen1 die das sechzigste ,lebensjahr berschritten haben1 steht das ,recht zu1 die ,forderung zurckzuweisen1 sobald die ,beleidigung nicht nach dem dritten ,grade erfolgt ist4 7,siehe3 ,pflichten der ,secundanten1 ,art4 #ba47 ,art4 #bh4 -- ,forderungen zwischen ,vater und ,sohn oder zwischen ,brdern sind weder zulssig1 noch knnen dieselben angenommen werden4 ,an- oder ,aberkennung der ,satisfactionsfhigkeit durch einen ,ehrenrath4 ,hat man die ,verpflichtung1 sich mit dem ersten besten oder mit einem ,unbekannten zu schlagen8 ,diese ,frage ist nicht eine der seltensten1 die aufgeworfen wird4 ,gewiss nicht6 ,man kann sich auf das ,terrain nur mit einem ,ehrenmanne begeben4 ,man steht vollkommen im ,rechte und es ist ,pflicht der ,secundanten1 sich ber den ,grad der ,ehrenhaftigkeit1 sowie der socialen ,stellung der ,gegenpartei zu erkundigen4 ,in erster ,richtung wird als das beste ,kennzeichen fr die ,ehrenhaftigkeit des ,gegners die von ihm getroffene ,wahl seiner ,secundanten1 deren ehrenhafter ,charakter ausser allen ,zweifel ist1 die aber auch gleichzeitig fr ihren ,clienten gutstehen1 zu gelten haben4 ,sind jedoch die ,gegensecundanten gleichfalls unbekannt1 nehmen diese auch keine bestimmte sociale ,stellung ein1 so sind die oben gestellten ,vorsichtsmassregeln zu ergreifen4 ,diese ,untersuchung wird aber noch unerlsslicher1 wenn der ,gegner ein ,fremder oder ein ,auslnder ist4 ,die ,aufforderung1 sich zu legitimiren1 wird in diesem ,falle kein ,ehrenmann zurckweisen knnen1 weil er im hnlichen ,falle im ,rechte wre1 in gleicher ,weise vorzugehen4 ,eine ,verweigerung dieser ,legitimation kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #a4 -- ,nur auf ,grund gewissenhafter und sorgfltiger ,erhebungen steht den ,secundanten oder dem ,ehrenrathe das ,recht zu1 die in ,zweifel gezogene ,satisfactionsfhigkeit eines oder des anderen ,gegners an- oder abzuerkennen4 ,art4 #b4 -- ,keinem der beiden ,combattanten steht das ,recht zu1 ihrem ,gegner die ,satisfactionsfhigkeit im ,vorhinein abzusprechen und eine ,austragung der ,angelegenheit abzulehnen1 selbst wenn er die volle ,ueberzeugung htte1 dass sein ,gegner satisfactionsunfhig wre1 da die ,constatirung dieser ,thatsache1 zur ,wahrung der ,standesehre1 dem ,ausspruche der ,secundanten oder des ,ehrenrathes berlassen bleiben muss4 ,art4 #c4 -- ,wird von ,seite des ,geforderten unter ,anfhrung von ,thatsachen die ,satisfactionsfhigkeit des ,fordernden in ,abrede gestellt1 so kann dieser die ,angelegenheit einem ,ehrenrathe vorlegen4 ,art4 #d4 -- ,ist jedoch die ,satisfactionsfhigkeit des ,fordernden zweifelhaft1 so kann diese ,frage von ,seite des ,geforderten einem ,ehrenrathe zur ,entscheidung vorgelegt werden4 ,bei ,besprechung der ,forderung 7,art4 #bc7 haben wir bereits erwhnt1 dass ,officiere des nicht activen ,standes in allen ,fllen1 wo es sich um die ,satisfactionsfhigkeit ihres ,gegners handelt1 sich an das ,officierscorps ihres ,truppenkrpers oder an jenes des zustndigen ,ergnzungsbezirkscommando zu wenden htten4 ,art4 #e4 -- ,wird die ,satisfactionsfhigkeit des ,geforderten unter ,anfhrung von ,thatsachen in ,abrede gestellt1 aus diesem ,grunde von ,seite des ,fordernden die ,forderung zurckgezogen1 so kann der ,geforderte die ,angelegenheit einem ,ehrenrathe vorlegen4 ,art4 #f4 -- ,erscheint jedoch die ,satisfactionsfhigkeit des ,geforderten zweifelhaft1 dann empfiehlt es sich1 dass der ,fordernde1 beziehungsweise dessen ,secundanten die ,angelegenheit einem ,ehrenrathe vorlegen4 ,es steht demnach beiden ,parteien das ,recht zu1 falls die ,satisfactionsfhigkeit ihrer ,gegner in ,abrede gestellt wird oder zweifelhaft erscheint1 oder aber ihre ,ehrenhaftigkeit selbst in ,zweifel gezogen wird1 zur vollkommenen ,klarlegung der ,angelegenheit die ,einberufung eines ,ehrenrathes zu verlangen4 ,der ,gegner ist verpflichtet1 der ,einberufung eines ,ehrenrathes zuzustimmen1 falls er sich seiner ,rechte nicht begeben will4 ,art4 #g4 -- ,in allen ,fllen1 in denen man der ,ansicht ist1 dass die ,art der ,beleidigung oder die ,ursache der ,forderung den ,gegenstand einer ehrenrthlichen ,untersuchung bilden kann1 haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 die ,einberufung eines ,ehrenrathes zu verlangen4 ,art4 #h4 -- ,eine ohne jeden ,grund erfolgte ,forderung soll der ,gegenstand einer ehrenrthlichen ,erhebung sein4 7,siehe3 ,grundlose ,herausforderung47 ,art4 #i4 -- ,in jedem ,falle1 wo die ,ehrenhaftigkeit eines der beiden ,combattanten in ,frage gestellt und nicht gengend aufgeklrt erscheint1 ist es ,pflicht der beiderseitigen ,secundanten1 die ,annahme dieses ,ehrenamtes zu verweigern1 beziehungsweise dasselbe niederzulegen4 ,ehrenrath4 ,im vorhergehenden ,artikel haben wir bereits darauf hingewiesen1 dass die ,einberufung eines ,ehrenrathes zur ,nothwendigkeit wird1 im ,falle die ,satisfactionsfhigkeit einer der beiden ,parteien zweifelhaft erscheint4 ,es knnen aber weiters ,flle vorkommen1 dass eine der ,parteien den unerschtterlichen ,willen kund giebt1 an ihren ,forderungen festzuhalten1 und eine ,obstruction hervorzurufen1 um die ,lsung der ,angelegenheit zu hindern1 oder in ihrem ,sinne zur ,austragung zu bringen4 ,es giebt nur eine ,art1 der ,verlegenheit ein ,ende zu bereiten1 nmlich jenen ,weg einzuschlagen1 den man stets einschlgt1 wenn sich irgend ein ,streit zwischen zwei ,personen entspinnt1 d4 h4 sich an eine ,autoritt zu wenden1 die ber die ,streitfrage ein ,urtheil abgiebt4 ,handelt es sich um eine ,ehrenangelegenheit1 so ist diese ,autoritt der ,ehrenrath04 ,wir sind der ,ansicht1 welcher sich auch ,croabbon anschliesst1 dass in diesen ,fllen die ,gegenpartei verpflichtet ist1 ihre ,zustimmung zur ,einberufung des ,schiedsgerichtes -- des ,ehrenrathes -- zu geben4 ,im ,falle der ,ablehnung htte diese ,partei alle ,verantwortung1 sowie alle die daraus sich ergebenden ,consequenzen zu tragen1 da dieser ,vorgang als ein ,rckzug -- als ,duellverweigerung -- anzusehen wre4 ,wenn es keine ,mittel gebe1 die widerspenstige ,partei zur ,anerkennung einer schiedsrichterlichen ,intervention zu zwingen1 so ist es klar0 -- sagt ,croabbon -- dass die ,dinge ebenso stehen wrden1 als ob ein ,vorschlag1 die ,angelegenheit einem ,schiedsgerichte zu unterbreiten1 gar nicht gemacht worden wre40 ,unter solchen ,verhltnissen mssten wohl die ,zeugen die ,verhandlungen abbrechen1 davon ihrem ,clienten in einem motivirten ,protokolle ,kenntnis geben1 und zeigen1 dass die ,verantwortung fr die anormale ,lsung der ,angelegenheit der ,gegenpartei zufalle40 ,denkt man sich in die ,lage dieser ,zeugen1 so wre in der ,that dieses ,vorgehen das einzig logische4 ,factisch aber wre damit gar kein ,resultat erzielt worden1 wenn der widerspenstigen ,partei nicht nach den ,ehrengesetzen die volle ,verantwortung fr ihren ,vorgang zur ,last gelegt werden knnte4 ,im entgegengesetzten ,falle msste jene ,partei1 deren ,zeugen die ,einberufung des ,schiedsgerichtes in ,vorschlag gebracht haben1 um den ,schein1 sich nicht schlagen zu wollen1 nicht auf sich zu laden1 andere ,zeugen whlen4 ,diese1 berzeugt dass es vergebliche ,mhe wre1 das zu verlangen1 was ihre ,vorgnger nicht erreichen konnten1 wrden endlich hchst wahrscheinlich ihre ,zustimmung zum ,duelle ertheilen1 wenn ihnen dieses ebenso unmotivirt erschiene1 wie ihren ,vorgngern4 ,art4 #a4 -- ,der ,ehrenrath -- hier nicht zu verwechseln mit dem ,militrehrenrathe -- hat aus einer von beiden ,seiten in gleicher ,anzahl gewhlter ,mitglieder1 deren ,ehre ausser allen ,zweifel gesetzt ist1 zu bestehen1 die sich aus ihrer ,mitte einen ,vorsitzenden whlen4 ,art4 #b4 -- ,jeder ,partei steht das ,recht zu1 die ,einberufung eines ,ehrenrathes in ,vorschlag zu bringen4 ,der ,gegner ist verpflichtet1 der ,einberufung eines ,ehrenrathes zuzustimmen1 falls er sich seiner ,rechte nicht begeben will4 ,art4 #c4 -- ,das ,urtheil erfolgt mit ,stimmenmehrheit1 dessen bedingungslose ,annahme von beiden ,parteien vorher schriftlich erklrt werden muss4 ,art4 #d4 -- ,der ,ehrenrath hat ber seinen ,beschluss ein ,protokoll zu verfassen und je eine ,abschrift den beiden ,gegnern zu bermitteln4 ,art4 #e4 -- ,die ,mitglieder des ,ehrenrathes haben sich mit ihrem ,ehrenworte zu verpflichten1 ber den zur ,verhandlung gelangenden ,gegenstand1 sowie ber den ,lauf der ,verhandlung selbst vollkommenes ,stillschweigen zu bewahren4 ,ablehnung einer bestimmten ,duellart4 ,sbel oder ,degen4 ,art4 #a4 -- ,schwchlichen oder krppelhaften ,personen1 namentlich aber jenen1 die einen derartig strupirten rechten ,arm oder ,hand haben1 dass sie hierdurch im freien ,gebrauche der ,waffe gehindert erscheinen1 ist von ,seite der ,secundanten die ,annahme eines ,sbel- oder ,degenduelles zu verweigern4 ,art4 #b4 -- ,desgleichen kann eine ,verweigerung stattfinden1 wenn der ,geforderte die rechte ,hand oder ein ,bein verloren hat4 ,die ,giltigkeit dieser beiden ,punkte hat zu entfallen1 falls diese ,personen sich einer ,beleidigung dritten ,grades zu ,schulden kommen liessen4 ,als ,grundsatz hat stets zu gelten3 ,die ,hand1 die den ,schlag gefhrt1 hat auch die ,waffe zu fhren40 ,im ,uebrigen steht in allen ,fllen1 wo eine ,verweigerung der ,annahme eines ,sbel- oder ,degenduelles stattgefunden hat1 dem ,beleidigten bei jeder ,art von ,beleidigung das ,recht zu1 unter den ,pistolenduellen die ,duellart und die ,distanz zu whlen4 ,wenn man auch durch das ,gebot der ,humanitt die ,krnklichkeit oder ,krppelhaftigkeit jener ,person1 die uns beleidigt hat1 bercksichtigt1 und diesem ,umstande auch in mancher ,beziehung ,rechnung zu tragen haben wird1 so wird man doch begreiflich finden1 dass es unmglich wird1 ,beleidigungen seitens derselben ungestraft hinnehmen zu mssen1 einzig und allein mit der ,motivirung1 dass ihr ,gebrechen sie hindert1 ,satisfaction zu geben4 ,das ,princip1 der ,kranke kann -- wenn er sich nicht eine ,beleidigung dritten ,grades zu ,schulden kommen liess -- stets jene ,waffe zurckweisen1 welche er wegen seines ,gebrechens nicht handhaben oder nur mit grossem ,nachtheile fhren knnte1 ist mehr als gerecht4 ,art4 #c4 -- ,beabsichtigt einer der beiden ,combattanten die ,waffe mit der linken ,hand zu fhren1 so ist dies entschieden abzulehnen1 falls der ,gegner ein ,rechtsfechter ist4 ,sollte der ,gegner oder dessen ,secundanten auf diesem ,standpunkte beharren1 so ist das ,festhalten an dieser ,bedingung mit einer ,duellverweigerung gleichlautend und der ,thatbestand zu ,protokoll zu bringen4 7,siehe3 ,secundanten und ihre ,pflichten1 ,art4 #bb47 ,art4 #d4 -- ,eine ,forderung auf ,degen1 als auf eine in ,oesterreich-,ungarn und ,deutschland nicht landesbliche ,waffe1 braucht niemand anzunehmen4 ,hingegen mssen sich die in diesen ,lndern aufhaltenden ,fremden den ,gewohnheiten und ,gesetzen des ,landes fgen und eine ,forderung auf ,sbel unbedingt annehmen4 ,selbst wenn den ,fremden die ,rechte eines ,beleidigten jeden ,grades zufallen wrden1 knnen sie nicht auf eine ,waffe ,anspruch erheben1 deren ,fhrung nach den in ,oesterreich-,ungarn oder ,deutschland gebruchlichen ,duellgesetzen nicht als legal0 anerkannt wird4 ,den ,fremden steht noch immer die ,pistole zur ,verfgung4 ,ebenso wird man sich den ,gesetzen des ,landes zu fgen haben1 in dem man seinen ,aufenthalt -- wenn auch vorbergehend -- genommen hat4 ,in diesem ,falle ist der ,degen1 sofern dieser von ,seite des ,gegners gewhlt und als landesbliche ,waffe constatirt wurde1 bedingungslos anzunehmen4 7,siehe3 ,duellarten47 ,art4 #e4 -- ,ereignet sich der ,fall1 dass eine ,beleidigung -- durch ,journale schriftlich u4 s4 w4 -- zwischen zwei ,personen stattgefunden hat1 die verschiedenen ,nationen angehren1 die aber im ,momente der ,beleidigung ihr ,vaterland nicht verlassen haben1 so kann nach dem ,rechte3 ,dem ,beleidigten steht die ,wahl der ,waffen zu0 der ,beleidigte seine landesbliche ,waffe whlen1 selbst wenn diese nach den ,duellgesetzen seines ,gegners in dessen ,vaterland nicht als legale0 ,waffe angesehen wird4 ,beispielsweise knnen daher die ,angehrigen von ,oesterreich-,ungarn oder ,deutschland1 sofern ihnen das ,recht des ,beleidigten zusteht1 den ,sbel01 entgegengesetzt die ,franzosen oder ,italiener den ,degen0 whlen1 welche ,waffen von ,seite ihrer ,gegner nicht abgelehnt werden knnen1 gleichgiltig1 ob nach den vereinbarten ,bedingungen die bewaffnete ,bewegung der beiden ,combattanten -- das ,duell -- in diesem oder jenem ,lande1 oder auf neutralem ,boden stattfindet4 ,ueber ,annahme oder ,abweisung des ,sbels als ,duellwaffe in ,frankreich siehe3 ,,ii4 ,theil1 ,duellarten04 ,pistole4 ,art4 #a4 -- ,die ,secundanten eines ,einugigen knnen die ,annahme des ,pistolenduelles verweigern1 falls der ,geforderte sich nicht eine ,beleidigung zweiten oder dritten ,grades zu ,schulden kommen liess4 ,art4 #b4 -- ,desgleichen haben die ,secundanten stets ein ,pistolenduell zu verweigern1 bei welchem ein mehr als dreimaliger ,kugelwechsel vorgeschlagen wird4 ,pistolenduelle mit mehr als dreimaligem ,kugelwechsel oder bis zur vollstndigen ,kampfesunfhigkeit sind unzulssig1 und niemanden kann die ,verpflichtung zugemuthet werden1 eine derartig gestellte ,forderung anzunehmen4 ,ein solches ,duell wrde zu den ,ausnahmsduellen zu zhlen sein4 ,bei besonders erschwerenden ,umstnden giebt es immer unter den ,pistolenduellen ,arten1 die eine ,verschrfung einschliessen2 im ,uebrigen kann auch eine ,verschrfung der vereinbarten ,bedingungen in der ,weise erfolgen1 dass nach einem resultatlos gebliebenen dreimaligen ,kugelwechsel zu den blanken ,waffen1 dem ,sbel oder dem ,degen gegriffen werden kann1 um hierdurch eine ,entscheidung herbeizufhren4 ,allerdings hat dann in diesem ,falle der ,kampf bis zur ,kampfesunfhigkeit des einen oder des anderen ,gegners fortgefhrt zu werden4 ,art4 #c4 -- ,die ,forderung auf eine nicht gesetzmssige ,art des ,pistolenduelles 7siehe3 ,ausnahmsduelle7 haben die ,secundanten entschieden abzulehnen1 doch muss der ,geforderte ein weiters gestelltes gesetzmssiges ,duell annehmen4 ,art4 #d4 -- ,wrde der ,beleidiger die ,wahl des ,sbels oder des ,degens1 welches ,recht nach den gesetzmssigen ,bestimmungen dem ,beleidigten zusteht1 nicht annehmen wollen und seinerseits die ,pistole als ,duellwaffe in ,vorschlag bringen1 so ist von den ,secundanten des ,beleidigten nicht nur die ,waffe1 sondern auch die ,anmassung des dem ,beleidiger nicht zukommenden ,rechtes der ,waffenwahl auf das ,energischeste zurckzuweisen4 ,art4 #e4 -- ,falls die ,beleidigung nicht nach dem dritten ,grade erfolgt ist1 so knnen die ,secundanten selbst unter den gesetzmssigen ,arten der ,pistolenduelle jenes auf ,commando oder ,signal0 stets zurckweisen4 ,stellvertretung und ,verantwortlichkeit fr ,andere4 ,im ,grunde hat ,jeder selbst seine ,handlungsweise gegebenenfalls zu verantworten4 ,fr die ,that eines ,anderen ist vernnftigerweise in der ,regel niemand verantwortlich2 der ,urheber der ,beleidigung allein schuldet dem ,beleidigten ,genugthuung4 ,wenn daher in ,folge des ,grundsatzes3 ,die ,beleidigung ist persnlich und rcht sich persnlich10 der ,beleidigte und der ,beleidiger stets persnlich fr ihre ,sache einzutreten haben1 so kann doch in bestimmten ,fllen eine ,ausnahme dieser allgemeinen ,regel durch eine ,stellvertretung stattfinden1 oder die ,verantwortung fr eine ,beleidigung auf eine andere ,person als den directen ,urheber fallen4 ,gewisse ,personen sind verantwortlich fr ,beleidigungen1 welche von ,personen herrhren1 die ihnen mehr oder weniger verwandtschaftlich nahe stehen1 die aber nicht in der ,lage sind1 selbst ,genugthuung zu geben40 ,dieser von ,croabbon aufgestellte ,satz muss eben in seiner praktischen ,anwendung mit ,vorsicht aufgenommen und wohl erwogen werden2 denn es kann nicht angehen1 dass ein ,vater oder ein ,bruder fr die ,ungezogenheiten oder jugendlichen ,streiche seines unerfahrenen minorennen0 ,sohnes1 beziehungsweise ,bruders1 stets zur ,verantwortung gezogen werden knnte4 ,wohl aber knnen ,personen1 deren ,pflicht es erfordert die ,frauen zu schtzen1 fr ,beleidigungen verantwortlich gemacht werden1 welche von diesen ,frauen ausgingen4 ,nach ,croabbon sollen zwar der ,onkel1 der ,neffe1 sowie der ,vetter von dem ,rechte der ,stellvertretung ausgeschlossen1 daher auch von der ,verantwortlichkeit enthoben sein1 andererseits soll aber der ,sohn1 der ,enkel und der ,bruder fr die ,beleidigungen1 die von ihrem ,vater1 ,grossvater oder ,bruder herrhren1 verantwortlich gemacht werden knnen4 7,siehe3 ,art4 #b47 ,meines ,erachtens nach ist ein ,unterschied zu machen zwischen der ,stellvertretung01 welche fr ein beleidigtes ,familienmitglied von einem ,familienangehrigen und fr einen ,freund selbst von einem ,freunde gestellt werden kann1 und der ,verantwortlichkeit01 welche auf ,verwandte fllt1 die die ,rechte und ,pflichten der natrlichen ,beschtzer haben4 ,im ersteren ,falle knnen0 die ,familienangehrigen u4 s4 w4 fr eine ,beleidigung ,rechenschaft verlangen1 im zweiten ,falle wird0 von dem natrlichen ,beschtzer1 als jenem1 der die ,verantwortlichkeit zu bernehmen hat1 ,rechenschaft verlangt4 ,die ,stellvertretung kann in folgenden ,fllen zur ,anwendung kommen3 ,art4 #a4 -- ,der ,sohn kann die ,vertheidigung seines ,vaters bernehmen1 wenn3 #a4 ,dieser physisch unfhig ist1 auf die ,beleidigung mit der ,waffe in der ,hand antworten zu knnen2 #b4 wenn das ,recht des ,beleidigten dem ,vater zusteht2 #c4 wenn der ,gegner dem ,alter des ,sohnes nher steht als dem des ,vaters1 und #d4 wenn der ,letztere das sechzigste ,lebensjahr bereits berschritten hat4 ,nach ,graf ,chatauvillard und ,graf du ,verger ,saint-,thomas sind diese vier ,bedingungen unerlsslich1 damit der ,sohn die ,stelle des ,vaters einnehmen knne4 ,dieser ,ansicht wird nicht allseitig gehuldigt1 und wir sind gleichfalls der ,meinung1 dass die zwei ersten ,bedingungen gengen1 um der ,stellvertretung eine gesetzmssige ,kraft zu verleihen4 ,es ist kaum anzunehmen1 dass irgend welche ,secundanten die ,stellvertretung des ,vaters durch seinen ,sohn verweigern wrden1 wenn jener durch ,krankheit verhindert wre persnlich eintreten zu knnen1 wenn auch den letzten beiden ,bedingungen nicht entsprochen werden knnte4 ,wenn auch von weniger einsichtsvollen ,secundanten anlsslich einer einfachen ,beleidigung an den beiden letzten ,punkten festgehalten werden drfte1 so msste hiervon bei ,beleidigungen schwerwiegender ,natur ,abstand genommen werden4 ,durch dieses ,verfahren wrde man die ,geflligkeit gegen den ,angreifenden zu weit getrieben haben und den ,sohn vielleicht zu anderen ,gegenmassregeln zwingen1 wodurch er sich die ,rechte des ,beleidigten1 die ihm im ,falle der ,zuerkennung der ,stellvertretung zukommen1 verwirken drfte4 ,art4 #b4 -- ,desgleichen knnen die nchsten ,verwandten1 der ,neffe fr seinen ,onkel1 der ,schwager u4 s4 w4 eintreten1 wenn die ,beleidigten aus den obangefhrten ,grnden eine persnliche ,vertheidigung nicht bernehmen und ablehnen mssten und kein im ,mannesalter stehender ,sohn die ,stellvertretung bernehmen knnte4 ,ebenso kann der ,bruder fr seinen minderjhrigen ,bruder eintreten4 ,in allen diesen ,fllen nimmt der ,stellvertretende alle ,rechte des ,beleidigten in ,anspruch4 ,art4 #c4 -- ,geht jedoch die ,beleidigung von ,seite des ,vaters oder der ad ,art4 #b angefhrten ,personen aus1 so kann keine ,stellvertretung platzgreifen4 ,art4 #d4 -- ,wird ein minderjhriger ,bruder durch einen ,minderjhrigen gefordert1 so kann eine ,stellvertretung nicht stattfinden4 ,die ,secundanten werden in diesem ,falle zu entscheiden haben1 ob berhaupt ein ,duell statthaft erscheint4 ,art4 #e4 -- ,erfolgt die ,beleidigung gegen eine ,frau1 so geht diese ber sie hinweg an ihren natrlichen ,beschtzer1 der hierdurch in directer ,weise getroffen wird1 als wenn sich die ,frau nicht zwischen dem ,angreifer und ihrem ,beschtzer befinden wrde4 ,art4 #f4 -- ,andererseits kann eine ,frau fr eine ,beleidigung1 die sie begangen hat1 nicht verantwortlich gemacht werden4 ,genugthuung kann in diesem ,falle von ihrem ,beschtzer verlangt werden4 ,im ,einklange mit dem vorhergehenden ,artikel1 wird letzterer mit vollem ,rechte fr die ,beleidigung verantwortlich gemacht1 und ist in dieser ,bestimmung keine ,ausnahme der gewhnlichen ,duellregeln zu ersehen4 ,art4 #g4 -- ,des ,oefteren wird die ,frage aufgeworfen1 ob es im ,bereiche der ,mglichkeit liegt1 dass ein ,freund fr seinen ,freund eintreten kann8 ,nach der ,anschauung von ,autoritten kann allerdings eine ,stellvertretung unter folgenden ,bedingungen erfolgen3 #a4 ,wird als ,hauptbedingung vorausgesetzt1 dass die beiderseitige ,freundschaft in jeder ,beziehung den ,charakter der ,intimitt hat1 und nicht etwa den einer vorbergehenden ,kameradschaft2 #b4 wenn ein ,freund1 dessen ,ehre angegriffen wurde1 sich in der absoluten ,unmglichkeit befindet1 mit der ,waffe in der ,hand persnlich ,genugthuung zu fordern2 #c4 falls derselbe keinen nahen ,verwandten hat1 der als ,stellvertreter zugelassen werden knnte2 #d4 dass die ,beleidigung von ,seite einer majorennen ,person ausgeht2 #e4 muss die ,stellvertretung von ,seite des ,angreifers angenommen werden4 ,wurde die ,stellvertretung von ,seite des ,angreifers nicht angenommen1 wodurch dessen ,ehrenhaftigkeit nicht in ,frage gestellt werden kann1 so haben die ,secundanten hierber ein ,protokoll zu verfassen und entfllt hiermit jedes weitere ,recht des eintretenden ,freundes1 ,genugthuung zu verlangen4 ,art4 #h4 -- ,erfolgt die ,beleidigung gegen eine uns nahestehende1 befreundete ,familie1 deren ,mitglieder nicht in der ,lage sind ihre ,vertheidigung persnlich bernehmen zu knnen1 so kann unsererseits die ,vertretung jenes ,mitgliedes der ,familie stattfinden1 das ,genugthuung zu verlangen berechtigt wre4 ,aber auch in diesem ,falle muss der ,angreifer mit der ,stellvertretung einverstanden sein1 da ihm das ,recht zusteht1 eine ,stellvertretung abzulehnen4 ,nach den beiden vorhergehenden ,art4 #g und #h ersehen wir1 dass nach dem franzsischen ,duellcodex in bestimmten ,fllen die ,stellvertretung auch abgelehnt werden kann1 ohne dass irgend welche ,nachtheile fr den ,angreifer -- den ,geforderten -- entstehen4 ,wir knnen nicht unbedingt dieser ,ansicht beipflichten4 ,wir sind vielmehr der ,meinung1 dass die ,ablehnung des ,stellvertreters in den obangefhrten ,fllen nicht immer als gerechtfertigt angesehen und ohne ,nachtheile aufrecht erhalten werden kann1 besonders dann nicht1 wenn die ,beleidigung etwa in vollem ,bewusstsein erfolgt wre1 dass der ,angegriffene nicht in der ,lage ist1 persnlich ,genugthuung zu verlangen4 ,in diesem ,falle ist es ,pflicht der ,secundanten1 die ,angelegenheit dem ,ausspruche eines ,ehrenrathes vorzulegen4 ,art4 #i4 -- ,fr eine ,beleidigung1 die an einem ,verstorbenen erfolgt1 kann der berechtigte nchste ,verwandte ,genugthuung verlangen4 ,art4 #aj4 -- ,erfolgt die ,beleidigung durch ein ,journal1 so hat1 falls der ,artikel nicht unterzeichnet oder aber nur mit ,buchstaben oder einem anonymen ,namen versehen ist1 der ,chefredacteur fr den unbekannten ,autor einzutreten1 sobald er dessen ,namen zu nennen nicht gewillt ist1 und ,genugthuung verlangt wird4 ,unfhigkeit oder ,ausschliessung der ,secundanten4 ,beim ,artikel ,secundanten und ihre ,pflichten0 ist bereits darauf hingewiesen worden1 dass1 bei ,voraussetzung vollkommener ,ehrenhaftigkeit1 sich diese vor allem durch die nthige ,erfahrung1 sowie durch ,energie und ,vershnlichkeit auszuzeichnen haben4 ,sie drfen in der ,ehrenangelegenheit in keiner ,weise interessirt sein1 um mit voller ,unparteilichkeit ihres ,amtes walten zu knnen4 ,sie haben mit aller ,ruhe und ,besonnenheit die einleitenden ,anordnungen zu treffen1 das ,duell zu leiten1 und sollen so viel ,kenntnis in ,fhrung der ,waffen besitzen1 um die ,phasen des ,kampfes mit aller verstndnisvollen ,aufmerksamkeit verfolgen1 jeden ,augenblickes gewrtig1 bei der geringsten ,unregelmssigkeit oder sonst gebotenen ,umstandes demselben ,einhalt gebieten zu knnen4 ,aus diesen ,aufzeichnungen resultirt1 dass sich ,viele fr dieses ,ehrenamt nicht eignen drften4 ,aber abgesehen von dieser ,kategorie von ,personen1 knnen berhaupt als ,secundanten nicht zugelassen werden3 ,art4 #a4 -- ,personen1 von denen es notorisch bekannt ist1 dass sie sich mit der ,ehre unvereinbare ,handlungen zu ,schulden kommen liessen1 gleichgiltig1 ob sie gerichtlich belangt worden sind oder nicht4 ,art4 #b4 -- ,jene1 welche die ,duellgesetze und vereinbarten ,bedingungen verletzt haben4 ,art4 #c4 -- ,personen1 die als ,secundanten den ,verletzungen der ,duellgesetze und ,bedingungen zugestimmt haben1 oder die als ,mitschuldige bei ,nichteinhaltung der gesetzmssigen ,bestimmungen angesehen werden4 ,art4 #d4 -- ,desgleichen alle jene1 die durch ,annahme oder durch ,vorschlag eines amerikanischen ,duelles1 oder selbst durch ,ueberbringung dieser ,forderung als ehrlos erklrt wurden4 ,art4 #e4 -- ,ist eine ,corporation oder eine ,familie beleidigt worden1 so kann kein ,mitglied derselben ,gesellschaft oder ,familie als ,secundant fungiren4 ,dieses ,verbot erklrt sich von selbst4 ,nachdem leicht vorausgesetzt werden kann1 dass die verschiedenen ,personen1 die in der ,angelegenheit interessirt sind1 nicht mit jener ,ruhe und ,objectivitt die ,angelegenheit untersuchen knnten1 die dringend geboten erscheint1 so knnte hierdurch beinahe im ,vorhinein jedes gtliche ,arrangement als ausgeschlossen betrachtet werden4 ,art4 #f4 -- ,hat eine ,beleidigung gleichzeitig mehrere ,personen getroffen1 und wird von diesen ,genugthuung verlangt1 so kann aus den gleichen1 im vorstehenden ,artikel angefhrten ,grnden1 aus ihrer ,mitte keiner als ,secundant eintreten4 ,art4 #g4 -- ,ist eine ,person in mehrere ,angelegenheiten verwickelt1 die nacheinander zur ,austragung gelangen1 so kann gleichfalls keiner der ,betheiligten als ,secundant fungiren4 ,art4 #h4 -- ,ein ,vater1 ein ,sohn oder ,bruder1 wie berhaupt ein ,verwandter im ersten ,grade kann weder fr1 noch gegen seine ,verwandten als ,secundant zugelassen werden4 ,dieses ,verbot erklrt sich von selbst aus der ,rcksichtnahme der verwandtschaftlichen ,verhltnisse1 wodurch den ,secundanten jene ,freiheit der ,action und des ,urtheiles benommen werden wrde1 welche den ersten ,theil ihrer ,pflichten bildet4 ,knnte ein ,sohn in gleicher ,weise das ,unrecht seines ,vaters fhlen wie ein ,fremder8 ,wrde bei ,verletzung der ,kampfregeln und ,bedingungen ein ,verwandter den ,muth haben1 diese ,unregelmssigkeiten zu tadeln1 oder selbe gar gerichtlich zur ,anzeige zu bringen und1 vorausgesetzt1 dass er so handeln mchte1 wrde dieser ,vorgang nicht etwas ,peinliches enthalten8 ,aber noch weniger kann einem ,verwandten gestattet werden1 gegen seine ,angehrigen zu secundiren4 ,eine derartige ,handlungsweise wre unmoralisch und abstossend4 ,art4 #i4 -- ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass ,minderjhrige1 ausgenommen jene mit akademischer ,laufbahn1 nicht ,secundanten sein knnen4 ,art4 #aj4 -- ,desgleichen sind alle nicht ,satisfactionsfhigen von diesem ,ehrenamte ausgeschlossen4 ,unterbrechung des ,kampfes4 ,haltruf4 ,wie bereits des ,oefteren ,erwhnung gethan wurde1 haben die ,secundanten in gewissen ,fllen die ,verpflichtung die sofortige ,einstellung des ,kampfes zu veranlassen2 sie haben aber auch die ,berechtigung1 aus eigener ,initiative in manchen ,momenten1 deren ,beurtheilung ihnen selbst berlassen bleibt1 den ,kampf einzustellen1 doch kann dieser ,vorgang nur stets auf eigene ,gefahr und ,verantwortung erfolgen4 ,jeder ,secundant hat hierber1 sobald es verlangt wird1 ,rechenschaft zu geben4 ,art4 #a4 -- ,das ,recht der ,einstellung des ,kampfes steht nur den ,secundanten zu4 ,die ,einstellung hat durch den ,ruf ,halt60 zu erfolgen4 ,art4 #b4 -- ,die beiden ,gegner haben demzufolge den ,kampf so lange fortzusetzen1 bis eine ,verwundung stattgefunden hat oder von ,seite der ,secundanten das ,zeichen zum ,einstellen des ,kampfes gegeben wird4 ,art4 #c4 -- ,nach einem erfolgten ,haltruf haben die beiden ,gegner bei ihrer ,ehre die ,verpflichtung1 sofort den ,kampf einzustellen2 sie bleiben aber mit erhobenen ,klingen so lange in der ,stellung1 bis sie durch die ,secundanten getrennt werden4 ,selbst wenn man die positive ,versicherung hat1 dass der ,gegner getroffen wurde1 ist die ,vorsichtsmassregel1 in der ,fechtstellung zu verharren oder zurckzutreten1 eine streng gebotene ,nothwendigkeit1 um fr die ,eventualitt1 einen noch nachgefhrten ,hieb pariren zu mssen1 gesichert zu erscheinen4 ,art4 #d4 -- ,nach einem ,haltrufe treten die den ,kmpfenden zunchst stehenden ,secundanten zu ihren ,clienten und veranlassen sie sofort zurckzutreten1 falls diese empfehlenswerthe ,vorsicht nicht bereits beobachtet worden wre4 ,der leitende ,secundant hat zwischen die beiden ,kmpfenden zu treten4 ,art4 #e4 -- ,von ,seite der ,kmpfenden hat unter keinem ,umstande ein ,haltruf zu erfolgen1 und hat bei einer derartigen ,unzukmmlichkeit der ,schuldtragende von ,seite des leitenden ,secundanten strengstens verwiesen zu werden4 ,art4 #f4 -- ,nach einem erfolgten ,haltruf haben die ,secundanten1 sobald es nthig erscheint1 einen allfllig weiter gefhrten ,hieb mit der ,waffe abzuwehren4 ,art4 #g4 -- ,wird die ,aufmerksamkeit der beiden ,gegner durch ussere ,einflsse1 als3 ,lrm1 ,musik1 durch ,hinzutreten eines ,unberechtigten1 oder sonst durch irgend einen ,zufall abgelenkt1 so ist gleichfalls der ,kampf bis zur ,behebung dieser ,strung zu unterbrechen4 ,art4 #h4 -- ,ist einem der ,gegner die ,klinge gebrochen oder unbrauchbar geworden1 oder ist bei ,bentzung einer ,brille diese zerbrochen worden1 so ist gleichfalls der ,kampf einzustellen4 ,sollte im ,verlaufe des ,kampfes auch das zweite ,paar der ,waffen unbrauchbar werden1 so wird das ,duell auf den nchsten ,tag verschoben4 ,art4 #i4 -- ,wenn einer der leitenden ,secundanten der ,ansicht ist1 dass sich seitens der ,kmpfenden eine derartige ,ermdung geltend macht1 die den freien ,gebrauch der ,waffen ausschliesst1 demgemss eine ,erholung1 beziehungsweise eine ,pause dringend geboten erscheint so hat er zwar das ,recht1 den ,kampf einzustellen1 muss aber stets vorher seine ,absicht den ,gegensecundanten bekanntgeben4 ,am zweckmssigsten und schnellsten kann eine ,verstndigung in der ,art erfolgen1 dass als ,zeichen1 den ,kampf einstellen zu wollen1 die ,waffe in die ,hhe gehoben wird1 worauf der ,gegensecundant als ,zeichen seines ,einverstndnisses gleichfalls seine ,waffe erhebt oder selbst ,halt60 ruft4 ,die zur ,erholung gewhrte ,pause soll nie mehr als zehn ,minuten betragen4 7,siehe ,artikel3 ,pause47 ,art4 #aj4 -- ,ist eine ,desarmirung oder ,entwaffnung erfolgt oder wird bemerkt1 dass einer der beiden ,gegner die ,waffe nicht fest in der ,hand hlt1 so dass ein freier ,gebrauch oder ,fhrung derselben ausgeschlossen erscheint1 so haben die ,secundanten dem ,kampfe sofort ,einhalt zu thun4 ,art4 #aa4 -- ,desgleichen ist die sofortige ,einstellung des ,kampfes zu veranlassen1 sobald einer der ,gegner strzt4 ,art4 #ab4 -- ,wird in einem geschlossenen oder abgegrenzten ,raume einer der ,kmpfenden an die ,wand gedrngt1 so darf deshalb keineswegs der ,kampf eingestellt werden2 es ist dies eine durchaus irrige und zu verwerfende ,ansicht4 ,nur dann1 wenn einer der beiden ,gegner derart in eine ,ecke oder an die ,wand gedrngt werden sollte1 dass er die ,waffe weder offensiv1 noch defensiv gebrauchen kann1 ist dem ,kampfe ,einhalt zu thun4 7,siehe3 ,an die ,wand drngen47 ,die beiden ,gegner werden von den ,secundanten hierauf eingeladen1 ihre frheren ,pltze einzunehmen4 ,art4 #ac4 -- ,sollte es sich ereignen1 dass bei einem gengend grossen ,terrain der sich in der ,defensive haltende ,gegner stets zurckweicht1 so dass sich der ,kampf ins ,unendliche fortzuziehen droht1 wobei dem ,angreifenden1 der kaum seinem ,gegner folgen kann1 es zur ,unmglichkeit wird1 seinen ,angriff zur ,ausfhrung zu bringen1 so haben die ,secundanten die ,berechtigung1 den ,kampf zu unterbrechen4 ,die ,secundanten haben den ,schuldtragenden auf die ,unzukmmlichkeit seines ,verhaltens mit dem ,bedeuten aufmerksam zu machen1 dass sie im ,wiederholungsfalle genthigt wren1 das ,terrain durch eine ,markirung zu begrenzen4 7,siehe ,artikel3 ,an die ,wand drngen47 ,art4 #ad4 -- ,die ,einstellung des ,kampfes ist auch dann zu veranlassen1 wenn die beiden ,kmpfenden durch eine forcirt ausgefhrte ,attaque so nahe aneinander gerathen wren -- corps corps -- dass von ,seite der ,secundanten der ,kampf nicht genau verfolgt1 oder eine eventuelle ,verwundung oder ,unregelmssigkeit nicht wahrgenommen werden knnte4 ,art4 #ae4 -- ,wird von den ,secundanten beobachtet1 dass whrend des ,kampfes die vereinbarten ,regeln oder die gesetzmssigen ,bestimmungen in irgend einer ,weise verletzt werden oder dass sonst irgend eine ,unregelmssigkeit erfolgt1 so ist der ,kampf sofort zu unterbrechen4 ,art4 #af4 -- ,erfolgte die ,einstellung des ,kampfes aus ,anlass einer vermeintlichen ,verwundung1 und wird bei der hierauf vorzunehmenden ,untersuchung ein fester ,gegenstand gefunden1 der die ,brust des ,gegners deckt1 so ist derselbe als ehrlos zu betrachten4 ,das ,duell ist sofort abzubrechen4 ,hat jedoch im ,verlaufe des ,kampfes bereits eine ,verwundung durch diesen ,gegner stattgefunden1 so sind die gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,in diese ,situation knnte man nie gerathen1 wenn sich die ,secundanten unter allen ,umstnden der dringend gebotenen ,pflicht der ,leibesuntersuchung der ,gegner unterziehen wrden4 7,siehe den diesbezglichen ,artikel47 ,art4 #ag4 -- ,ist eine ,verwundung erfolgt1 oder ist einer der ,secundanten der berechtigten ,meinung1 dass eine ,verwundung stattgefunden hat1 so steht jedem der ,secundanten die ,pflicht zu1 durch den ,haltruf augenblicklich die ,einstellung des ,kampfes zu veranlassen und einen eventuell gefhrten ,nachhieb1 selbst mit eigener ,gefahr1 aufzufangen4 ,art4 #ah4 -- ,wird bemerkt1 dass whrend des ,kampfes eine starke ,blutung einer vorher erhaltenen ,verwundung eingetreten ist1 so ist1 namentlich wenn sich das ,blut ber die ,augen ergiessen sollte1 bis zur ,behebung dieses ,umstandes dem ,kampfe ,einhalt zu thun4 ,desgleichen ist der ,kampf sofort zu unterbrechen1 wenn von ,seite der ,secundanten beobachtet wird1 dass einem der ,kmpfenden in ,folge einer vorher erhaltenen ,verwundung eine momentane ,schwche befllt4 ,art4 #ai4 -- ,ein ,haltruf1 der ohne weitere ,motivirung und nur einzig und allein aus dem ,anlasse erfolgt1 weil die beiden ,gegner gegenseitig einige decidirt gefhrte ,hiebe gewechselt haben1 ist mit aller ,entschiedenheit zurckzuweisen4 ,art4 #bj4 -- ,desgleichen ist ein ohne jede ,berechtigung oder gengende ,motivirung erfolgter ,haltruf von ,seite der ,gegensecundanten nicht zu dulden und der ,schuldtragende auf das ,energischeste zu verweisen4 ,pause4 ,um am ,kampfplatze allen wie immer gearteten ,schwierigkeiten vorzubeugen1 drfte es sich empfehlen1 dass die ,secundanten keine1 auch nicht die geringste ,frage ausser ,acht lassen1 mithin auch die ,eventualitt der ,nothwendigkeit1 eine ,pause eintreten lassen zu mssen1 einer ,besprechung unterziehen4 ,wenn nthig1 soll diese protokollarisch festgestellt werden4 ,im ,allgemeinen sind die ,pausen auf ,verlangen der einen oder der anderen ,partei zu gewhren2 dieselben zu verweigern1 ist durchaus nicht blich4 ,die ,beurtheilung der ,nothwendigkeit einer ,ruhepause hngt mit der ,gewissenhaftigkeit erfahrener ,secundanten zusammen2 sind diese mit aufmerksamem ,auge und ,sachverstndnis dem ,kampfe gefolgt1 so wissen sie jederzeit1 ob es billig oder loyal ist1 diese ,pause eintreten zu lassen4 ,in welcher ,art und ,weise eine ,verstndigung der leitenden ,secundanten in dieser ,beziehung zu erfolgen hat1 ist bereits bei ,besprechung der ,unterbrechung des ,kampfes0 -- ,haltruf0 -- ad ,art4 #i dargethan worden4 ,es ist nicht blich und wrde auch kaum angehen1 dass bei einem ,sbelduelle1 nach unserer ,gepflogenheit1 von ,seite eines oder des anderen der beiden ,gegner um eine lngere ,ruhepause angesucht werden wrde1 es sei denn1 dass der ,arzt thatschlich eine krperliche ,indisposition constatirt4 ,nach neueren franzsischen ,duellgebruchen scheint diese allerdings den ,combattanten gestattet zu sein1 obgleich ,graf ,chatauvillard in seinem ,werke das ,recht1 eine ,pause verlangen oder eintreten zu lassen1 nur den ,secundanten einrumt4 ,fhlt sich einer der ,combattanten ermdet0 -- schreibt ,tavernier -- so steht ihm das ,recht zu1 ein mit seinem ,secundanten besprochenes ,zeichen zu geben4 ,am zweckmssigsten erfolgt dieses durch ,heben oder ,senken der linken ,hand1 je nachdem der ,kmpfende die ,gewohnheit hat1 dieselbe entweder nach classischer ,art ober dem ,kopfe zu halten1 oder aber am ,rcken zu placiren2 hierauf hat der ,secundant das ,einhalten des ,kampfes zu veranlassen40 ,knnte sich hierbei nicht unwillkrlich der ,gedanke aufdrngen1 dass nicht nur ,ermdung allein1 sondern andere ,motive den ,gegner bestimmen knnten1 um eine ,pause anzusuchen8 ,wir sind der ,ansicht1 dass die ,beurtheilung und das ,recht1 ob eine ,ruhepause gewhrt werden soll oder nicht1 nur einzig und allein den ,secundanten1 gegebenenfalls dem ,arzte zugesprochen werden kann4 ,dieser zur ,erholung gewhrte ,zeitraum soll die ,dauer von zehn ,minuten nicht berschreiten4 ,sobald diese ,frist verstrichen ist1 werden die ,gegner von ,seite des leitenden ,secundanten nach den gegebenen ,vorschriften zum ,wiederbeginn des ,kampfes aufgefordert1 beziehungsweise auf ihre ,pltze geleitet4 ,in dringenden ,fllen1 und wenn es nthig erscheint1 knnen die ,secundanten immerhin kurze ,pausen von einer bis zwei ,minuten zum ,athemschpfen gewhren4 ,sollte des ,oefteren das ,verlangen nach einer ,pause gestellt werden1 so ist es klar1 dass man einem unbescheidenen ,verlangen entgegentreten muss1 da sonst dem ,kampfe der ,ernst der ,situation benommen werden knnte4 ,die ,frage1 wie lange ein ,gang anhalten kann1 ist schwer zu beantworten2 er kann immerhin eine ,dauer von fnf und mehr ,minuten haben1 doch richtet sich diese selbstverstndlich nach der ,lebhaftigkeit des ,engagements -- des ,angriffes -- der ,zahl der bereits stattgefundenen ,gnge1 aber hauptschlich nach der physischen ,constitution der ,kmpfenden4 ,es drfte wohl begreiflich sein1 dass bei einem ,ernstkampf die ,dauer eines ,ganges krzer sein wird1 als jene bei einer ,uebung4 ,im ,uebrigen wre zu bemerken1 dass durch die fter erfolgenden und gebotenen ,haltrufe mehr oder weniger lngere ,pausen eintreten4 ,whrend der ,pausen ist es wohl den ,gegnern gestattet mit ihren ,secundanten zu sprechen1 doch sollen die ,gesprche nur mit leiser ,stimme erfolgen4 ,die ,gewissenhaftigkeit der ,secundanten wird es diesen verbieten1 whrend der ,pausen ihren ,clienten ,rathschlge fr den ,kampf zu geben oder ihre ,beobachtungen mitzutheilen1 am allerwenigsten aber wre eine ,erklrung von ,hieben und ,stssen mit der ,waffe oder dem ,stocke in der ,hand zulssig4 ,desarmirung4 ,es ist eine durch die ,ehre gebotene ,pflicht der ,ritterlichkeit1 dass ,derjenige1 der seinen ,gegner1 sei es bei der ,attaque absichtlich oder unbewusst1 oder bei ,ausfhrung der ,parade entwaffnet hat1 im ,angriffe innehlt und den ,kampf sofort einstellt4 ,entbehrt jedoch der ,angreifende der nthigen ,kaltbltigkeit oder der ,kenntnisse der ,waffenfhrung1 und lsst sich1 ohne die ,entwaffnung seines ,gegners zu bemerken1 durch die forcirte ,attaque hinreissen1 seinen ,angriff fortzusetzen1 so ist es ,sache der ,secundanten1 mit aller zu ,gebote stehenden ,energie und selbst bei eigener ,gefahr den ,angreifenden an der ,fortsetzung der ,attaque zu hindern4 ,gewiss ist es gebotenenfalls1 oder wenn dies im ,vortheile des ,offensivfechters liegt1 erlaubt1 ,battements1 d4 h4 mehr oder weniger starke ,hiebe gegen die feindliche ,klinge zu dem ,zwecke zu fhren1 diese forcirt aus ihrer ,lage zu schleudern1 um mit dieser ,bewegung einen ,hieb1 beziehungsweise einen geraden ,stoss in ,verbindung zu bringen4 ,es kann sich wohl hierbei ereignen1 dass durch das ,battement eine unbeabsichtigte vollkommene ,desarmirung herbeigefhrt wurde1 und der damit verbundene ,hieb so rasch und ohne ,zeitverlust erfolgen kann1 dass diese zwei ,bewegungen beinahe ein ,tempo bilden1 wodurch es dem ,angreifer und den ,secundanten unmglich wird1 das ,desarmement vor dem ,hiebe zu bemerken1 geschweige den letzteren noch einhalten zu wollen4 ,desgleichen kann bei einem ,degenduelle die ,riposte des tac au tac01 d4 h4 der mit einer ,parade in ,verbindung gebrachte gerade ,stoss1 so krftig und rapid erfolgen1 dass durch die ,parade ein unbeabsichtigtes ,desarmement herbeigefhrt wurde4 ,in diesen ,fllen kann weder eine ,ueberschreitung oder ,verletzung der ,duellregeln und ,gesetze seitens des ,angreifers angenommen1 noch eine ,nachlssigkeit den ,secundanten zugeschrieben werden2 es ist dies lediglich eine jener ,fatalitten oder ,zuflligkeiten1 ber die man mit aller ,berechtigung vollkommen beruhigt sein und nur den ,trost hinnehmen kann1 dass der ,hieb oder ,stoss wahrscheinlich auch ohne den ,desarmement oder der ,entwaffnung erfolgt wre4 ,es ist ein ,glck1 dass ein ,desarmement in den meisten ,fllen bemerkbar ist2 falls die leitenden ,secundanten scharfe ,augen besitzen und hinreichend in ,fhrung der ,waffen vertraut sind1 drften sie in den meisten ,fllen gengend ,zeit haben1 rechtzeitig interveniren zu knnen1 um ein ,unglck oder eine ,ueberschreitung der ,duellgesetze hintanzuhalten4 ,jener ,gegner1 der sich entwaffnet fhlt oder dem die ,waffe aus der ,hand fllt1 soll1 so weit es ihm mglich ist1 nach rckwrts oder nach der ,seite treten1 und sich so lange in dieser ,entfernung halten1 bis ihm die entfallene ,waffe von einem seiner ,secundanten berreicht wird4 ,jener ,gegner1 der nach einem stattgefundenen ,desarmement trotz des ,haltrufes seine ,attaque fortsetzt1 macht sich der schwersten ,verletzung der ,duellgesetze schuldig4 ,es ist nicht nur ein ,gebot der ,ritterlichkeit1 sondern es ist ,pflicht eines jeden ,kmpfenden1 der eine ,entwaffnung herbeigefhrt hat1 sofort mit seiner ,attaque inne zu halten und zurckzutreten1 wobei er die ,spitze seiner ,waffe so lange zu ,boden gesenkt zu halten hat1 bis ihn die ,formalitten des neuen ,engagements zur ,wiedererffnung des ,kampfes einladen4 ,diese ,regel des ,duelles und auch des ,fechtbodens1 die uns verbietet1 gegen einen durch ,kunstfertigkeit entwaffneten ,gegner offensiv vorzugehen1 entspringt einem edlen1 chevaleresken ,gefhle4 ,im ,grunde genommen ist diese ,regel wenig logisch1 wenn man bedenkt1 dass es das ,maximum ist1 welches wir gegenber einem bewaffneten ,gegner erlangen knnen1 diesen wehrlos zu machen2 doch leben wir nicht mehr in dem ,zeitalter1 wo man bei allen ,kmpfen und ,duellen1 um seines ,erfolges sicher zu sein1 nur allein von dem ,gedanken geleitet wurde1 durch alle mglichen ,kunstangriffe seinen ,gegner zu entwaffnen1 der1 der ,vertheidigungsmittel beraubt1 der ,gnade des ,siegers anheimgestellt war4 ,seinen ,gegner entwaffnen1 sich seiner ,waffe zu bemchtigen und denselben ohne alle ,vertheidigung zu tdten1 war bei den damaligen ,sitten gebruchlich4 ,verlor einer der ,combattanten seine ,waffe1 so strzten beide auf dieselbe los1 um sich derselben zu bemchtigen4 ,war der bewaffnete ,gegner der erste am ,ziel1 so setzte er seinen ,fuss auf die ,waffe1 um den ,gegner ohne ,mitleid niederzustossen4 ,selbst die ,fechtschulen damaliger ,zeit mussten sich diesen ,gebruchen fgen und die kunstgerechte ,entwaffnung lehren4 ,erst im sechzehnten ,jahrhundert wurde durch die ,hflichkeit der ,sitten diesen ,gebruchen ein ,ende gesetzt4 ,an die ,wand drngen4 ,wir haben bereits bei dem ,artikel ,unterbrechung des ,kampfes0 die ,bemerkung gemacht1 dass es eine durchaus irrige ,anschauung ist1 den ,kampf fr den ,moment einzustellen1 wenn einer der beiden ,gegner in einem geschlossenen oder begrenzten ,raum an die ,wand gedrngt wird4 ,diese ,frage ist von ausserordentlicher ,wichtigkeit1 welche die meisten ,secundanten in leichter ,auffassung beinahe immer ausser ,acht lassen1 auf die ,gefahr hin1 eine offenbare ,uncorrectheit zu begehen und sich einer ernsten ,verantwortung schuldig zu machen4 ,die ,secundanten1 die sich rhmen knnen1 mit allen ,details eines ,duelles im ,vorhinein gengend und erschpfend sich beschftigt zu haben1 sind selten4 ,jener ,kmpfer1 der vom ,standpunkte des gebten ,fechters und der ,erfahrung auf ,grund seiner ,beobachtungen die ,situation erfasst und zu dem ,resultate gelangt1 nur durch ,scheinattaquen den ,gegner zum ,rckzuge zwingen zu knnen2 der nur durch ,kunstfertigkeit und eigene ,gefahr sich dem ,gegner allmhlich nhert1 um im letzten entscheidenden ,momente1 wo der ,gegner in ,ausfhrung seiner ,vor- und ,tempohiebe oder ,stsse durch das abgeschlossene ,terrain gehindert1 zur festen ,parade gezwungen wird2 jener ,kmpfer1 beinahe sicher seines ,erfolges1 die entscheidende ,attaque fhren zu knnen1 soll sich in dem ,momente1 wo er das ,ziel seiner ,anstrengungen1 seines ,muthes und seiner ,kunstfertigkeit glcklich zu erreichen geglaubt hat1 durch ein ,halt0 der ,secundanten1 die ihn mit aller ,ruhe zum ,aufgeben des ,terrains veranlassen1 seines ,vortheiles beraubt sehen8 ,man wird wohl zugestehen mssen -- und die ,fechter werden uns wohl verstehen -- dass dies ein unberechtigter ,vorgang der ,secundanten wre1 der eine durchaus irrige ,auffassung zur ,basis htte4 ,es ist ohne ,zweifel1 dass dieses ,vorgehen der ,secundanten augenscheinlich durch ein ,gefhl von besonderer ,menschlichkeit fr den ,zurckgedrngten inspirirt wird1 wobei diese aber nicht bedenken1 dass dieser ungerechtfertigte ,vorgang auch fr diesen ,gegner1 der durch den ,haltruf eine vielleicht unerwartete ,hilfe erblickt1 verletzend wirken kann1 da er mglicherweise nur in der ,defensive seinen ,vortheil findet und sucht4 ,ueberdies stehen jedem ,fechter gengend ,hilfsmittel zu ,gebote1 sei es durch ,volten oder durch ,ergreifen der ,offensive1 der ,gefahr1 an die ,wand gedrngt zu werden1 vorbeugen zu knnen4 ,in jenen ,fllen1 wo die ,kmpfenden einen gengenden ,raum zum ,zurcktreten haben1 ist es ,regel1 dass das eroberte ,terrain nicht aufgegeben wird2 um so schlimmer fr jenen ,gegner1 der gegen seine ,absicht an die ,wand gedrngt wird1 da es in seiner ,hand gelegen war1 selbst zur ,offensive zu schreiten4 ,wir glauben die ,regel aufstellen zu knnen3 ,wenn einer der ,gegner hauptschlich durch einen ungestmen brsken ,angriff in der ,weise an die ,wand oder in eine ,ecke gedrngt werden sollte1 dass er die ,waffe weder offensiv noch defensiv gebrauchen kann1 so ist dem ,kampfe ,einhalt zu thun40 ,es kann sich wohl ereignen1 dass bei einem gengend grossen ,terrain einer der beiden ,gegner ohne ,berechtigung unaufhrlich zurckweicht1 so dass der ,kampf ins ,unendliche sich fortzuziehen droht1 und dem ,angreifenden1 der nur schwer seinem ,gegner folgen kann1 kaum gestattet1 seinen ,angriff zur ,ausfhrung zu bringen4 ,in diesem ,falle haben die ,secundanten die ,berechtigung1 auf eine derartige ,unzukmmlichkeit hinzuweisen und gleichzeitig aufmerksam zu machen1 dass sie im ,wiederholungsfalle genthigt sein wrden1 das ,terrain durch ,markirung zu begrenzen1 ber welche ein ,zurcktreten untersagt wre4 ,die ,androhung wird zur ,that1 sobald eine ,wiederholung stattfindet4 ,man wird im ersten ,augenblicke vielleicht geneigt sein1 dieses ,hilfsmittel als beraus strenge anzusehen1 doch wird man leicht begreiflich finden1 dass man durch den ,ernst der ,situation1 der stets gewahrt werden muss1 zu dieser ,massregel gezwungen wird4 ,sollte sich jedoch der ,gegner ber diese neugeschaffene ,situation hinwegsetzen und die markirten ,grenzen trotzdem berschreiten1 so knnen die ,secundanten im ,wiederholungsfalle mit voller ,berechtigung den ,kampf einstellen1 das ,duell selbst als beendet erklren1 und ber den ,vorgang ein ,protokoll verfassen4 ,verletzung der ,duellgesetze4 ,es ist bereits bei ,besprechung der ,pflichten der ,secundanten darauf hingewiesen worden1 dass der das ,duell leitende ,secundant sofort und mit aller ,energie die ,einstellung des ,kampfes zu veranlassen hat1 sobald er beobachtet1 dass einer der ,gegner die vereinbarten ,bedingungen nicht einhlt1 oder gegen die bestehenden ,duellgesetze verstsst1 oder sonst irgend eine ,unregelmssigkeit begeht4 ,die ,verletzung der festgestellten ,bedingungen oder der gesetzmssigen ,duellregeln begrndet die provisorische ,unterbrechung1 wenn nicht die definitive ,einstellung des ,duelles und selbst die gerichtliche ,verfolgung4 ,diese ,massregel richtet sich nach der ,art der ,unregelmssigkeit oder des ,verstosses1 hervorgerufen durch ,unachtsamkeit1 oder aber durch eine nicht misszuverstehende ,absicht1 und der eventuell hierbei vorkommenden ,verwundung des ,gegners4 ,wrde eine ,unregelmssigkeit begangen werden durch3 #a4 ,erffnen des ,kampfes1 ohne das ,signal hiefr abzuwarten2 #b4 ,fassen des ,gegners mit der linken ,hand2 #c4 nicht sofortige ,einstellung des ,kampfes nach einem ,haltruf2 #d4 ,pariren mit der linken ,hand2 #e4 ,fortsetzung des ,kampfes1 ohne das ,commando hierzu abzuwarten2 #f4 uncorrectes ,benehmen whrend des ,kampfes1 hervorgerufen durch ungestmes ,anlaufen oder ,anrennen des ,gegners1 stetes ,zurckweichen1 ,schreien oder ,haltruf u4 s4 w4 -- so steht dem leitenden ,secundanten das ,recht zu1 den ,kampf sofort zu unterbrechen1 sowie den ,schuldtragenden1 vorausgesetzt1 dass durch diese ,handlungsweise der ,gegner nicht verletzt wurde1 durch einen energischen ,verweis zu rgen mit der ,androhung1 im ,wiederholungsfalle den ,kampf gnzlich einzustellen4 ,die ,androhung wird zur ,that1 sobald sich die beanstndeten ,unzukmmlichkeiten wiederholen sollten4 ,die sofortige definitive ,einstellung des ,kampfes wird veranlasst1 sobald durch eine ,unregelmssigkeit oder ,verstoss gegen die ,duellregeln eine ,verwundung herbeigefhrt oder augenscheinlich beabsichtigt wurde4 ,gegen einen entwaffneten ,gegner oder jenen1 der gestrzt ist1 desgleichen gegen einen bereits verwundeten ,gegner weiter offensiv vorgehen1 die ,waffe oder die ,hand des ,gegners fassen und auf denselben eindringen1 nach erfolgtem ,haltruf sich auf den ,gegner strzen1 eine nachtrgliche ,constatirung1 dass ein fester ,gegenstand die ,brust des einen ,gegners deckt etc41 sind schwerwiegende ,unregelmssigkeiten1 die das definitive ,einstellen des ,kampfes zur ,folge haben4 ,wurde hierbei eine ,verletzung des ,gegners herbeigefhrt1 so haben die ,secundanten berdies die ,verpflichtung1 ungesumt die gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,die ,ehre verpflichtet die ,secundanten jener ,partei1 gegen welche die ,klage wegen ,bruches der ,duellgesetze anhngig gemacht wurde1 der ,wahrheit gemss auszusagen und durchaus keinen ,versuch zu machen1 die ,schuld ihres ,clienten zu mildern1 um nicht als ,mitschuldige desselben betrachtet zu werden4 ,die ,consequenzen dieser ,situation htten sich die ,secundanten1 in die sie durch ihr eigenes ,verschulden gerathen1 selbst zuzuschreiben4 ,die ,secundanten haben die ,verpflichtung1 ber derartige ,vorflle detaillirte ,protokolle zu verfassen4 ,leibesvisitirung4 ,die ,duellgesetze gebieten den ,secundanten1 die ,kmpfenden zu ersuchen1 ,rock und ,weste abzulegen und die ,brust so weit zu entblssen1 um sich die ,ueberzeugung zu verschaffen1 ob nicht irgend ein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden schtzt4 ,gewhnlich enthlt man sich durch ,discretion1 ,sorglosigkeit oder ,vergesslichkeit von dieser ,verpflichtung4 ,es ist aber ein grosser ,fehler1 den die ,secundanten durch diese ,unterlassung begehen1 und eine schwere ,verantwortlichkeit1 der sie sich schuldig machen4 ,diese ,formalitt wird niemanden verletzen1 wenn selbe bei jedem ,duell strenge in ,anwendung kommen wrde2 sie wird durch traurige ,erfahrungen dringend geboten und zur ,pflicht gemacht4 ,um sich dieser ,pflicht so discret als mglich zu entledigen1 wird von den franzsischen ,autoren empfohlen1 folgendes ,verfahren zu beobachten4 ,der leitende ,secundant ladet den lteren ,secundanten der ,gegenpartei ein1 seinen ,clienten zum ,ablegen der ,kleider zu veranlassen4 ,ist dieser dem ,wunsche nachgekommen und hat dessen ,client die ,brust entblsst1 so berzeugt sich der leitende ,secundant genau1 dass die ,brust bis zum ,grtel durch keinen festen ,gegenstand gedeckt ist4 ,nach ,beendigung dieser ,formalitt verfhrt man auf dieselbe ,weise bei der ,gegenpartei4 ,zweckmssiger erscheint es uns jedoch1 dass der leitende ,secundant seinen ,clienten die ,brust entblssen lsst und hierauf den lteren der beiden ,gegensecundanten einladet1 die ,leibesvisitirung vorzunehmen4 ,die ,gegenpartei drfte sich dann veranlasst sehen1 ohne weitere ,aufforderung denselben ,vorgang zu beobachten4 ,es versteht sich von selbst1 dass diese ,untersuchung usserst genau vorgenommen werden soll1 wenn man es mit einem unbekannten ,gegner zu thun hat4 ,dass diese ,untersuchung besonders bei einem ,degenduelle von besonderer ,wichtigkeit ist1 wird man wohl leicht begreiflich finden2 sie bildet eine der grssten ,garantien zu ,gunsten ehrenhafter ,combattanten4 ,wird von einem der ,gegner die ,untersuchung verweigert1 so kommt dies einer ,duellverweigerung gleich4 ,die ,secundanten haben ber diesen ,thatbestand ein ,protokoll zu verfassen4 ,sollte durch die ,untersuchung ein fester ,gegenstand1 der im ,stande wre1 einen ,hieb oder ,stoss aufzuhalten1 constatirt worden sein1 so ist dieser ,kmpfende als ,gegner zurckzuweisen2 wurde erst whrend des bereits erffneten ,kampfes1 also nachtrglich1 das ,vorhandensein eines festen ,gegenstandes bemerkt1 so ist das ,duell sofort abzubrechen und dieser ,gegner als ehrlos zu betrachten4 ,hat jedoch durch denselben im ,verlaufe des ,kampfes eine ,verwundung des ,gegners stattgefunden1 so sind die gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,die ,verwundung4 ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass die ,verwundung die wesentlichste und gewhnlichste ,ursache der provisorischen oder definitiven ,unterbrechung des ,duelles ist4 ,die ,secundanten mssen ihre volle ,aufmerksamkeit den ,phasen des ,kampfes widmen1 um im ,stande zu sein1 eine ,verwundung sofort zu bemerken2 sie mssen von dem ,principe1 den ,kampf augenblicklich einzustellen1 wenn sie bei einem etwas lebhaften ,engagement die ,berhrung der ,klinge mit dem ,krper zu beobachten geglaubt haben1 wohl durchdrungen sein1 selbst auf die ,gefahr hin1 dass sie sich getuscht und keine ,verwundung stattgefunden hat4 ,besser ist es1 aus diesem ,grunde den ,kampf einmal mehr zu unterbrechen1 als die ,gegner der ,gefahr auszusetzen1 nach einer erfolgten ,verwundung weiter kmpfen zu mssen4 ,erfahrungsgemss ereignet es sich oft1 dass selbst der ,getroffene eine ,verwundung nicht sogleich bemerkt1 diese1 unter dem ,hemde beigebracht1 sich durch ussere ,merkmale auch nicht sofort verrth und erst durch eine genaue ,untersuchung constatirt werden kann4 ,glaubt einer der ,kmpfenden der ,meinung zu sein1 seinen ,gegner getroffen zu haben1 so kann man ihm nur den ,rath ertheilen1 sofort zurckzutreten1 ohne aber die ,stellung mit der ,klinge aufzugeben4 ,das ,verharren in der ,fechtstellung -- der ,garde0 -- ist eine dringend gebotene ,vorsicht1 um im ,stande zu sein1 sich gegen die ,eventualitt eines ,nachhiebes schtzen zu knnen4 ,wie leider die ,erfahrung lehrt1 ist des ,oefteren der ,fall eingetreten1 dass der ,getroffene1 sei es durch das ,bewusstsein seiner ,niederlage1 sei es durch ,zorn bermannt1 seiner ,sinne nicht mehr mchtig1 sich pltzlich auf den ,gegner gestrzt hat1 nicht selten sich gleichzeitig dessen ,hand oder ,klinge bemchtigend1 einige rasche und wuchtige ,hiebe gegen dessen ,kopf fhrte1 bevor noch die ,secundanten1 berrascht von diesem ,vorgange1 im ,stande waren1 einschreiten zu knnen4 ,dass in den meisten ,fllen ein derartiger ,ueberfall fr den ,sieger von traurigen ,folgen begleitet ist1 liegt in der ,natur der ,sache1 da dieser1 auf eine ,fortsetzung des ,kampfes nicht mehr gefasst1 am wenigsten aber einen ,ueberfall erwartend1 meist jede ,vorsicht ausser ,acht lsst4 ,der ,ruf ,sie sind getroffen60 oder dergleichen ist nicht zulssig und aus leichtbegreiflichen ,grnden hauptschlich dann zu verwerfen1 wenn man im ,irrthume wre1 da diese unberechtigte ,bemerkung zu unliebsamen ,auseinandersetzungen fhren knnte4 ,nach dem franzsischen ,duellcodex ist nach einem gefhrten ,degenstoss bei berechtigter ,voraussetzung der ,verwundung die ,bemerkung3 ,mein ,herr1 ich glaube getroffen zu haben10 wohl erlaubt1 aber selbst in diesem ,falle wird dieser ,zuruf nicht angerathen4 ,ist die ,verwundung eine ernstliche1 so ist es ersichtlich1 dass die ,secundanten eine grosse ,verantwortlichkeit auf sich nehmen1 wenn sie unter diesen augenscheinlich ungnstigen ,bedingungen die ,fortsetzung des ,kampfes weiter gestatten4 ,ihre ,pflicht ist es1 sich jeder ,wiederholung des ,kampfes mit aller ,energie zu widersetzen1 wenn die ,kmpfenden trotz einer ernsten ,verwundung auf einer ,fortsetzung desselben beharren sollten4 ,sind die ,motive der ,ursache des ,duelles weniger ernster ,natur1 sind die beiden ,gegner nur durch falsche ,auffassung des ,ehrenpunktes der ,meinung gewesen1 ihre ,zuflucht zu den ,waffen nehmen zu mssen1 so haben die ,secundanten das ,uebereinkommen zu treffen1 dass der ,kampf nach der ersten stattgefundenen1 wenn auch leichten ,verwundung nicht weiter verfolgt wird4 ,fr diese ,bedingung lautet gewhnlich die ,bezeichnung3 ,auf das erste ,blut40 ,die ,secundanten haben aber nie1 selbst bei ,androhung der ,niederlegung ihres ,mandates1 nach stattgefundener ,verwundung der ,fortsetzung des ,duelles zuzustimmen1 wenn die ,bedingungen0 auf das erste ,blut gelautet haben und das ,duell nur durch ein ,missverstndnis hervorgerufen wurde4 ,handelt es sich aber um ein ,duell1 das durch ernste ,beweggrnde veranlasst wurde und die ,bedingungen0 auf ,kampfesunfhigkeit lauten1 so ist es leicht begreiflich1 dass die ,secundanten nach einer leichten ,verwundung den ,kampf wohl einstellen1 aber nicht als beendet ansehen1 vielmehr die beiden ,combattanten neuerdings auffordern werden1 den ,kampf aufzunehmen1 bis im ,verlaufe die vollstndige ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner constatirt worden ist4 ,die ,frage1 wie lange der ,kampf fortgesetzt werden soll1 beziehungsweise wann derselbe als beendet anzusehen ist1 muss genau im ,protokolle vorhergesehen und regulirt sein4 ,bei ,fixirung dieses ,punktes haben die ,secundanten stets den ,standpunkt festzuhalten1 dass der ,kampf nur in zwei ,fllen0 als beendet anzusehen ist3 ,bei der ersten wie immer gearteten ,verwundung1 und bei vollstndiger ,kampfesunfhigkeit40 ,die ,ansicht1 bei mehrmaliger leichter ,verwundung3 ,es sind schon genug ,hiebe gefallen10 oder3 ,wir knnen schon aufhren lassen1 der ,kampf hat ohnedem lange genug gedauert0 etc41 welchen ,aussprchen man leider nur zu hufig auf dem ,terrain begegnet1 ist gnzlich zu verwerfen4 ,das ,ende des ,kampfes soll nicht der jeweiligen momentanen ,auffassung der ,secundanten anheimgestellt bleiben4 ,wem gehrt die ,beurtheilung ber den ,ernst der ,verwundung8 ,augenscheinlich dem ,arzte1 doch finden wir in den ,duellvorschriften folgende ,regel aufgenommen3 ,die ,kampffhigkeit oder -,unfhigkeit wird durch die ,secundanten bestimmt1 wobei dem ,arzte eine berathende ,stimme zukommt40 ,wir glauben jenen beipflichten zu mssen1 die der ,ansicht sind1 dass es lauten sollte3 ,der ,kampf hrt nur auf bereinstimmende ,meinung der ,secundanten und des ,arztes auf40#b ,diese zweite ,vorschrift1 die dem ,arzte mehr ,autoritt und ,rcksichtnahme fr seine ,wissenschaft gestattet1 ist entschieden vorzuziehen4 ,dem ,arzte kommt ja hierbei auch nicht allein die ,entscheidung zu1 ob der ,kampf aufzuhren oder fortzusetzen sei1 er hat nur ,rechenschaft ber den ,ernst der ,verwundung zu geben4 ,glaubt man der ,meinung oder der ,ansicht zu sein1 dass bei der gestellten ,bedingung der ,fortsetzung des ,kampfes bis zur ,kampfunfhigkeit der ,arzt aus ,humanitt oder aus ,freundschaft fr den ,verwundeten den ,ernst der ,verwundung bertreiben und hierdurch dem ,kampfe ein vorzeitiges1 nicht beabsichtigtes ,ende bereitet werden knnte1 so kann man sich vorher seines ,wortes versichern1 dass seine ,diagnose gewissenhaft erfolgen und keine ,uebertreibung enthalten wird4 ,bemerkt der leitende ,secundant1 dass sich bei ,fortsetzung des ,duelles die ,wunde ffnet1 und diese den ,verwundeten in den ,zustand absoluter ,unmglichkeit versetzt1 die ,klinge weiter zu fhren1 so hat er sofort dem ,kampfe ,einhalt zu thun4 ,ueber die weitere ,aufnahme oder die gnzliche ,einstellung des ,kampfes werden hierauf die ,secundanten und der ,arzt die ,entscheidung zu treffen haben4 ,parade oder ,opposition mit der linken ,hand4 ,graf ,chatauvillard schreibt3 ,beim ,degenduell mgen die ,zeugen eines ,beschimpften verlangen1 dass es erlaubt sei1 die ,klinge mit der linken ,hand zu pariren4 ,die ,zeugen des ,beleidigers haben das ,recht1 diese ,anfrage zu genehmigen oder abzuweisen40 ,an einer anderen ,stelle lesen wir hingegen3 ,es ist besser1 wenn die ,zeugen bei einem ,degenduelle nicht erlauben1 dass die ,klinge mit der linken ,hand parirt werden drfe1 denn gar zu leicht kann es sich ereignen1 dass anstatt zu pariren1 die ,klinge gefasst wird40 ,im ,principe wird also die ,parade mit der linken ,hand -- bei steter ,voraussetzung1 dass wir es mit ,rechtsfechtern zu thun haben -- zugegeben1 trotz der spter erhobenen ,zweifel eines stets ehrlich stattfindenden ,vorganges4 ,wenn auch die ,opposition oder die ,parade mit der linken ,hand durch die ,annahme eines grsseren ,vortheiles mehr bei einem ,degen-1 als bei einem ,sbelduell in ,betracht gezogen werden knnte1 so kann es doch nicht geleugnet werden1 dass selbst bei einem ,sbelduell diese ,art von ,parade oder ,opposition mglicherweise mit ,vortheil in ,anwendung gebracht werden kann4 ,eine geschickte ,bewegung mit dem linken ,arm oder der ,hand -- freilich stets auf die ,gefahr hin1 dass diese selbst erheblich verletzt wird -- kann die feindliche ,klinge fr den ,moment gnzlich in der ,weise ablenken1 dass zur ,fhrung eines decidirten ,hiebes gegen den ,kopf oder ,krper des ,gegners gengend ,raum oder ,blsse gegeben erscheint1 durch welchen nicht zu rechtfertigenden ,angriff mglicherweise auch das ,ende des ,duelles herbeigefhrt wird4 ,noch leichter und weit weniger gefhrlich wird bei einem ,degenduell das ,ablenken des ,stosses mit der linken ,hand ermglicht4 ,es ist kaum glaublich1 dass man derartige ,bedingungen bei einem ,duelle noch zur ,sprache bringen kann1 noch weniger begreiflich1 dass die ,opposition mit der linken ,hand mit der ,motivirung empfohlen wird1 dass die ,parade mit derselben ganz natrlich erscheint1 weil wir von der ,natur nicht zwecklos mit zwei ,hnden ausgerstet wurden1 und aus ,liebe zur ,erhaltung unseres ,lebens nichts unversucht lassen sollen1 um einen ,angriff von uns abzulenken1 der uns verwunden oder tdten knnte04 ,gleichzeitig wird aber die ,bemerkung beigefgt1 dass bei dieser ,art von ,opposition die linke ,hand einer grossen ,gefahr ausgesetzt ist4 ,charles ,besnard schrieb bereits #afec gegen den ,gebrauch der linken ,hand2 er bezeichnete diese ,parade als verabscheuungswrdig04 ,es ist einleuchtend1 dass die ,secundanten eine derartige ,bedingung niemals zulassen drfen1 und eine diesbezgliche ,vereinbarung der ,gegner als null und nichtig anzusehen haben4 ,die ,verletzung dieser ,duellregel ist eine der schwersten1 und die damit in ,verbindung gebrachte ,verwundung oder ,tdtung des ,gegners kme einem ,meuchelmorde gleich4 ,wenn es bei ,fhrung des ,sbels ,regel und ,vorschrift ist1 die linke ,hand am ,rcken in der ,hhlung des ,kreuzes zu halten1 so kann es sich doch leicht ereignen1 dass bei einem lebhaften ,engagement oder durch die ,macht der ,gewohnheit die linke ,hand ihren ,platz verlsst und whrend des ,kampfes vor den ,krper gebracht wird4 ,abgesehen von der hierdurch erfolgten ,exponirung gegenber den feindlichen ,hieben1 kann leicht der ,fall eintreten1 dass bei einem pltzlichen ,hervorbringen der ,hand der ,hieb des ,gegners weniger gefhrlich1 wenn nicht abgeschwcht oder aber gnzlich abgelenkt wird1 wodurch die ,blsse zum ,anbringen des eigenen ,hiebes gegeben erscheint4 ,wer will nun untersuchen1 ob das ,vorbringen der linken ,hand ein instinctives war1 oder nicht vielleicht mit ,absicht erfolgt ist8 ,eine hierbei vorgekommene ,verwundung dieser ,hand oder des ,armes1 falls der ,gegner erheblich verletzt erscheint1 ndert die ,sachlage durchaus nicht4 ,in viel leichterer ,weise ist bei ,fhrung des ,degens die ,unzukmmlichkeit des ,vorbringens der linken ,hand ermglicht1 da ja ohnehin dieselbe durch ,haltung ber dem ,kopfe und ,senken whrend des ,ausfalles nach ,fechtregeln in ,action ist4 ,wird beobachtet1 dass die linke ,hand zum wiederholtenmale vor den ,krper gebracht wird1 so knnen die ,secundanten fordern1 dass die ,hand in einer ,weise befestigt wird1 welche eine ,wiederholung dieser ,unzukmmlichkeit ausschliesst4 ,ein ,protest oder eine ,entschuldigung1 dass diese ,unregelmssigkeit eine unwillkrliche1 durch die ,macht der ,gewohnheit oder durch ,nervositt erfolgt ist1 kann weder bercksichtigt noch angenommen werden4 ,die ,nervositt kann nicht als ,entschuldigung fr eine derartige ,unzukmmlichkeit gelten4 ,ist man zu nervs1 um die ,angelegenheit mit ,waffen austragen zu knnen1 dann entschuldige man sich4 ,der ,kampf4 ,sind alle ,anordnungen fr den bevorstehenden ,kampf getroffen und die ,gegner durch ihre ,secundanten aufgefordert worden1 ihre ,pltze einzunehmen1 so werden den beiden ,kmpfenden nach den gegebenen ,vorschriften die ,waffen berreicht4 ,nach ,uebernahme der blanken ,waffen -- des ,sbels oder ,degens -- haben die ,gegner die ,spitzen derselben zu ,boden gesenkt zu halten1 des ,augenblickes gewrtig1 den ,kampf erffnen zu knnen4 ,beim ,pistolenduell wird die ,mndung des ,laufes gleichfalls zu ,boden gesenkt4 ,die beiden ,combattanten haben die strenge ,verpflichtung1 sich jeder ,action mit der ,waffe zu enthalten1 bevor nicht das ,zeichen zum ,beginne des ,kampfes gegeben wird2 sie wrden sich eine ,verletzung der ,duellregeln zu ,schulden kommen lassen1 wenn sich die ,klingen vor dem ,commando gekreuzt oder berhrt htten4 ,desgleichen ist das ,erheben der ,pistole oder das ,spannen des ,hahnes1 ohne das ,commando hierzu abgewartet zu haben1 strengstens untersagt4 ,der das ,duell leitende ,secundant hat bereits vorher die ,kmpfenden mit seinem ,commando vertraut zu machen4 ,beim ,sbel- oder ,degenduell wird auf das vorbereitende ,commando oder ,aviso ,klingen vor0 oder ,kreuzt die ,klingen01 oder wie immer dasselbe lauten mag1 von beiden ,gegnern die ,fechtstellung -- die ,garde -- genommen und die ,klingen gekreuzt4 ,um nicht gleich von ,beginn an in die enge oder nahe ,mensur zu kommen1 der man mglichst auszuweichen hat1 ist es gerathen1 die ,garde nicht nach vorwrts mit dem rechten ,fusse1 sondern dem entgegengesetzt nach rckwrts mit dem linken ,fusse einzunehmen1 wobei gleichzeitig die ,klingen in die ,richtung des ,gegners gebracht und gekreuzt werden1 d4 h4 das ,engagement genommen wird4 ,die ,vorsicht1 die ,garde nach rckwrts zu nehmen1 wird hauptschlich dann einer ,beachtung zu empfehlen sein1 wenn man bemerkt1 dass die beiden ,standpltze von den ,secundanten zu nahe gewhlt wurden4 ,die beiden ,standpltze sollen so weit voneinander entfernt sein1 dass sich in der ,garde die beiden ,klingen an der ,spitze oder an der ,schwche berhren4 ,man wird sich bei dieser ,vorsicht in der weiten ,mensur befinden1 in der man seitens des ,gegners auch mit ,hilfe des ,ausfalles mit der ,waffe nicht am ,krper erreicht oder berhrt werden kann4 ,von dem ,momente1 wo nach dem vorbereitenden ,aviso das ,commando ,los60 erfolgt1 drfen die ,gegner den ,kampf erffnen und nach eigenem ,ermessen handeln1 stets aber den ,vorschriften der ,fechtkunst und der ,duellgesetze folgend4 ,sie mgen sich offensiv oder defensiv verhalten1 sie mgen voltiren1 d4 h4 sich seitwrts bewegen1 wenn sie darin ihren ,vortheil zu finden glauben1 drfen aber die ,waffen nur nach den gegebenen ,fechtregeln bentzen1 wobei aber keineswegs ausschliesslich kunst- oder schulgerechte ,attaquen oder ,paraden zu verstehen sind1 deren ,ausfhrung von einem ,nichtfechter ja ohnedem nicht vorausgesetzt werden kann4 ,beim ,sbelduell sollen ,hiebe allerdings nach schul- und kunstgerechter ,art nur gegen den ,kopf und den ,oberkrper bis zum ,grtel gefhrt werden1 doch knnen tiefer angebrachte ,hiebe seitens eines nicht gebten ,fechters oder ,naturalisten nicht beanstndet werden4 ,es drfte sich wohl schwerlich ereignen1 dass einer der ,kmpfenden fortgesetzt seine ,attaque nur gegen den ,unterleib oder die ,fsse des ,gegners fhren drfte1 aber abgesehen davon1 dass bei einer derart erfolgten ,offensive der ,angreifende durch ,freigeben des ,oberkrpers im entschiedenen ,nachtheile wre1 liegt es ja in der ,macht des ,gegners1 gegen diese ,angriffsform ,gegenmassregeln zu ergreifen4 ,krperhiebe ausnehmen und nur ,hiebe nach der ,hand fhren zu wollen1 ist gnzlich zu verwerfen4 ,ohne in ,bercksichtigung zu ziehen1 dass unter ,umstnden ein ,hand- oder ,armhieb bedeutend gefhrlicher als ein leichter ,krperhieb sein kann1 haben die ,secundanten unter keinem ,vorwande derartig gestellten ,bedingungen beizupflichten4 ,ein sogenanntes ,manchettduell giebt es nicht4 ,desgleichen ist der fter vorkommende ,gebrauch1 den ,kopfhieb wegen einer allzu grossen ,gefahr auszunehmen1 entschieden zu missbilligen4 ,dem entgegen knnten wir vorhalten1 dass in ,folge derart getroffener ,vereinbarung durch tief gefhrte ,hiebe die traurigsten ,erfahrungen gemacht wurden4 ,das ,duell ist eine durch das verletzte ,ehrgefhl gebotene ,massregel2 war das ,motiv ein nichtiges1 wurde die vermeintliche ,beleidigung nur durch ein ,missverstndnis herbeigefhrt1 das seine ,aufklrung gefunden hat1 dann war das ,duell nicht am ,platze1 es htte vermieden werden knnen2 sprachen aber die ,grnde dafr1 dass die ,angelegenheit nur mit der ,waffe in der ,hand ausgetragen werden kann1 dann benehme man durch derartige ,vereinbarungen der ,situation nicht den ,ernst1 jeder stelle sich1 wie es ,manneswrde erheischt1 ohne ,rckhalt seinem ,gegner zur ,verfgung4 ,stsse mit dem ,sbel ausfhren zu wollen1 ist strengstens verboten1 wenn nicht die gestellten ,bedingungen dieselben ausdrcklich zulassen4 ,der ,angriff soll ruhig und mit ,ueberlegung und nicht brsk erfolgen1 oder in einem ,ueberrennen des ,gegners bestehen2 jeder ,lrm soll vermieden werden1 die ,secundanten sollen etwaige1 die ,attaque begleitende ,exclamationen hintanhalten4 ,hingegen ist der ,appell0 als ,demonstration in ,begleitung einer ,finte1 um derselben mehr ,nachdruck zu verleihen oder als ,beunruhigung des ,gegners bentzt1 aus welchem gnstigen ,augenblicke ,nutzen gezogen werden kann1 gestattet2 doch soll auch in dieser ,richtung hin ,mass gehalten werden4 ,bei einem ,degenduell sollen regelrechte ,stsse allerdings nur gegen den ,oberkrper mit ,ausnahme des ,gesichtes gefhrt werden1 doch kann man tiefere oder im ,gesichte beigebrachte ,verwundungen nicht beanstnden4 ,hiebe mit dem ,degen nach der ,hand oder dem ,krper des ,gegners fhren zu wollen1 ist strengstens untersagt4 ,nicht selten wird anlsslich eines ,sbelduelles die ,frage aufgeworfen1 wie man sich nach erfolgtem ,commando zu ,beginn des ,kampfes am zweckmssigsten zu benehmen habe1 ob es vortheilhafter sei1 sofort die ,offensive zu ergreifen oder zweckmssiger ist1 in der ,defensive zu verharren1 ob es gerathen erscheint1 die ,klinge gegen den ,gegner vorgestreckt zu halten oder dem entgegen1 diese entziehen soll1 um wirksam ,vor- und ,tempohiebe anwenden zu knnen1 ferner wie man sich gegen sogenannte ,naturalisten oder ,linksfechter zu verhalten hat u4 s4 w4 ,wir glauben1 dass es hier weder der ,ort1 noch unsere ,aufgabe sein kann1 diese ,fragen zu beantworten1 deren theoretische ,errterung in einem ,werke ber die ,fechtkunst zu behandeln wre1#c andererseits es auch seine ,schwierigkeit haben drfte1 ,rathschlge zu ertheilen1 wenn man die ,fechtweise des ,gegners nicht kennt1 wobei berhaupt noch in ,bercksichtigung gezogen werden muss1 dass jedes momentane ,verhalten andere ,gegenmassregeln bedingt4 ,wir knnen nur so viel sagen1 dass der gebte0 ,fechter sich bald in die ,situation hineinfinden drfte2 je nach seiner ,strke und seiner ,individualitt wird er sich1 den gegebenen ,moment richtig beurtheilend1 offensiv oder defensiv verhalten4 ,sein ,angriff wird1 besonders wenn er sich einem unbekannten ,gegner gegenber befindet1 stets ruhig und mit ,ueberlegung erfolgen1 um im entscheidenden ,momente seinen ,angriff decidirt mit aller ,energie zur ,geltung zu bringen2 er wird sich nicht spielen1 aber seine ,attaque wird auch nicht den ,charakter eines planlosen ,dreinschlagens haben4 ,dem entgegen kann er1 falls seine ,strke in ,ausfhrung von ,vor- und ,tempohieben besteht1 sich eine ,scheindefensive auferlegen1 um den ,gegner zur ,entwickelung seiner ,krfte zu veranlassen2 er wird hierbei den ,gegner stets zu beschftigen suchen1 sich aber nie vollkommen passiv verhalten4 ,weniger gebte ,fechter werden allerdings mehr von dem momentanen ,verhalten des ,gegners abhngig sein4 ,sie sollen sich aber durch eine forcirte oder mittelst ,kraftanwendung gefhrte ,attaque des ,gegners nie ausser ,fassung bringen lassen1 sowie im verhngnisvollen ,momente nie verzweifeln1 denn die vernnftige ,ueberlegung darf nie da aufhren1 wo sie am dringendsten geboten erscheint4 ,man soll stets so viel ,geistesstrke und ,besonnenheit bewahren1 um durch geeignete ,mittel die ,attaque abwehren zu knnen4 ,der ,gegner darf nie geringgeschtzt werden1 daher greife man mit ,vorsicht an1 ohne jedoch ,furcht zu zeigen2 die ,attaque soll kurz1 aber entschieden sein4 ,in der ,defensive soll man sich nie passiv verhalten1 denn eine passive ,vertheidigung erlaubt dem ,gegner seine ,attaque mit voller ,willkr auszufhren4 ,dem ,anfnger ist allerdings sein ,verhalten schwer vorzuschreiben2 er drfte wahrscheinlich instinctiv in forcirten1 ungestmen ,angriffen sein ,heil suchen1 von der ,voraussetzung ausgehend1 dass1 so lange er durch seine ,hiebe die feindliche ,klinge bezwingt1 ihm diese unschdlich wird1 abgesehen davon1 dass es in der ,mglichkeit liegt1 nur hierdurch seinen ,gegner treffen zu knnen4 ,zum ,rckzuge gedrngt1 drfte der ,anfnger in der ,defensive1 wenn er nicht die ,besonnenheit verliert1 die ,klinge vorgestreckt gegen den ,gegner halten1 um diesen am ,vordringen zu hindern4 ,das ,verhalten gegen einen ,naturalisten oder sogenannten ,dreinhauer hngt von der individuellen ,begabung und den ,fechtkenntnissen ab4 ,unter ,naturalisten versteht man meist jene ,fechter1 welche in der ,kunst durch ,unterricht entweder gar nicht oder hchst mangelhaft gebildet wurden1 und demnach1 ohne die ,regeln zu kennen1 im ,gefechte bloss ihren natrlichen ,einfllen folgen4 ,sie greifen ihren ,gegner gewhnlich sehr forcirt1 mit ,aufbietung ihrer ganzen ,kraft an1 indem sie in den vehementen ,angriffen einerseits ihre eigene ,sicherheit suchen1 andererseits durch ein fortgesetztes ,hauen ein gnstiges ,resultat fr sich herbeizufhren trachten4 ,sie beschftigen durch ihre1 ohne alle ,regeln nach allen ,richtungen planlos1 aber krftig gefhrten ,hiebe1 durch ihre heftigen ,bewegungen selbst den gewandten ,fechter1 whrend sie den minder gebten in nicht geringe ,gefahr bringen4 ,allerdings hat der gebte1 schulgerechte ,fechter die selbstverstndliche ,voraussicht auf berwiegende ,vortheile gegen jene ,fechter1 die weder praktischen noch theoretischen ,unterricht genossen haben2 doch darf man keineswegs einen mit grosser ,krperkraft begabten ,naturalisten gering schtzen1 sonst knnte leicht der ,fall eintreten1 dass der nur an regelrechte ,angriffe gewhnte ,fechter durch die ungestmen ,angriffe1 durch regellose ,gewaltanwendung berwunden wird4 ,gebte und erfahrene ,fechter werden ,naturalisten gegenber stets die weite ,mensur1 in der sie sich ohnehin engagirt haben1 zu erhalten trachten4 ,aus dieser ,mensur fhre man1 nachdem die ,bewegungen forcirt angreifender ,gegner gewhnlich gross sind1 ,vor- und ,tempohiebe nach dem ,arme oder der ,hand2 ein im richtigen ,tempo krftig und mit gehriger ,energie gefhrter ,vorhieb wird1 selbst wenn er nicht getroffen hat1 selten seine ,wirkung verlieren4 ,ein in dieser ,art gefhrter ,vorhieb wird den ,gegner1 der im fortgesetzten ,hauen seinen ,vortheil sieht1 nicht nur einen ,augenblick in seinem ,angriffe aufhalten1 es wird ihm diese ,vertheidigungsweise auch die ,gefahr1 in welche er sich durch sein unberlegtes ,vorgehen begiebt1 erkennen lassen1 und seine weiteren ,angriffe drften dann nicht mehr mit derselben ,zuversicht und ,energie erfolgen4 ,gegen ,naturalisten1 die meist ihre ,angriffe gegen die feindliche ,klinge richten1 enthalte man sich so viel als mglich der festen ,parade1 lasse vielmehr durch ,einziehen der ,klinge -- ,cavation -- sowie durch ein gleichzeitiges ,ausweichen mit dem ,krper ihre ,hiebe verhauen0 oder passiren4 ,nachdem ,naturalisten gewhnlich mit ,hilfe des ganzen ,armes hauen1 somit ihre ,hiebe leicht zu beurtheilen sind1 wird man durch ,anwendung von ,cavationen leicht in die entstandene ,blsse einen ,hieb fhren knnen1 bevor diese zur ,ausfhrung eines neuen ,hiebes schreiten4 ,sollte es dem ,naturalisten dennoch gelingen1 uns durch einen heftigen ,angriff zu berraschen1 so suche man durch rasches ,zurckschreiten oder durch ,volten1 womglich mit gleichzeitigen ,vorhieben bei hochgestreckter ,handlage1 sich den ,hieben zu entziehen4 ,nachdem ,naturalisten ihre grsste ,force in dem ,durchhauen der ,paraden0 suchen1 so wird das ungestme ,eindringen nicht lange whren knnen1 da ihre ,krfte durch die ,anstrengung bald erlahmen drften4 ,in analoger ,weise drften sich die ,fechter auch bei einem ,degenduell verhalten4 ,auf die ,fechtweise mit ,degen selbst hier nher einzugehen1#d scheint nicht am ,platze1 weil ,degen bei uns nicht bliche ,duellwaffen sind4 ,dass ,ruhepausen gewhrt werden knnen1 ist bei ,besprechung der ,unterbrechung des ,kampfes0 bereits ,erwhnung gethan worden2 in diesen haben sich die beiden ,kmpfenden vllig ruhig zu verhalten4 ,sie haben allerdings das ,recht1 mit ihren ,secundanten sprechen zu drfen1 doch sollen sich diese enthalten1 ihren ,clienten ,rathschlge zu geben1 noch die whrend des ,kampfes gemachten ,beobachtungen mitzutheilen4 ,am allerwenigsten drfen die ,kmpfenden ,hiebe oder ,stsse in die ,luft fhren und diese mit ihren ,secundanten einer ,besprechung unterziehen4 ,ein ,wechseln der ,waffen aus einer in die andere ,hand ist weder nach einer ,pause1 noch whrend des ,kampfes gestattet4 ,eine ,ausnahme knnte nur dann allenfalls gestattet werden1 wenn die ,bedingungen auf vollstndige ,kampfesunfhigkeit lauten und einer der ,kmpfenden durch eine ganz geringfgige ,verwundung der ,hand1 die ihm das ,halten der ,waffe unmglich macht1 einen diesbezglichen ,wunsch aussprechen sollte4 7,siehe3 ,pflichten der ,secundanten01 ,art4 #bc47 ,erfolgt ein ,haltruf1 so ist bereits des ,oefteren bemerkt worden1 dass die ,ehre den ,gegnern gebietet1 sofort den ,kampf einzustellen4 ,bei dieser ,gelegenheit haben wir auch darauf hingewiesen1 dass es gerathen erscheint1 sofort zurckzutreten1 ohne jedoch die ,stellung mit der ,klinge aufzugeben4 ,diese ,vorsicht ermglicht uns1 gegen die ,eventualitt eines ,nachhiebes uns leichter schtzen zu knnen4 ,dieselbe ,vorsicht ist dringend geboten1 wenn man den ,gegner getroffen hat oder dieser ,meinung zu sein glaubt4 ,ist der ,gegner getroffen worden1 so hat man sich abseits ruhig zu verhalten1 und das ,resultat der ,untersuchung der ,secundanten und des ,arztes abzuwarten4 ,ueber das weitere ,benehmen der ,kmpfenden1 sobald das ,duell als beendet erklrt wird1 ist in einer speciellen ,besprechung noch weiters die ,rede4 ,austragung des ,duelles4 ,art4 #a4 -- ,wenn durch die ,secundanten aus besonders wichtigen ,grnden keine anderen ,beschlsse gefasst wurden1 so hat im ,principe jedes ,duell binnen achtundvierzig ,stunden0 nach erfolgter ,forderung stattzufinden4 ,die ,austragung der ,angelegenheit kann allerdings durch mannigfache ,ursachen verschoben werden1 die aber stets der ,beurtheilung der ,secundanten anheimgestellt werden mssen4 ,es kann aber selbst im letzten ,momente eine ,verschiebung des ,duelles durch unvorhergesehene ,flle eintreten2 falls jedoch diese ,verzgerung von einer ,partei ausgeht1 so hat sie die ,verpflichtung1 rechtzeitig die ,gegenpartei hiervon in ,kenntnis zu setzen4 ,art4 #b4 -- ,hat in einer ,ehrenangelegenheit ein und dieselbe ,person mehreren ,personen ,genugthuung zu geben1 oder verlangt ein und dieselbe ,person von mehreren ,genugthuung1 die nach den vereinbarten ,bedingungen alle zur ,austragung gelangen sollen1 so muss vor allem die ,reihenfolge der ,duelle festgestellt werden4 7,siehe3 ,rechte des ,beleidigten1 ,art4 #h1 und ,beleidigung einer ,corporation1 ,art4 #f47 ,ist die ,reihenfolge festgestellt1 so soll nach ,austragung des ersten ,duelles1 das zweite1 beziehungsweise das dritte ,duell stets nach ,ablauf von weiteren achtundvierzig ,stunden erfolgen1 falls nicht durch eine ,verwundung oder sonstige unvorhergesehene ,zwischenflle die weitere ,austragung der ,angelegenheit auf einen spteren ,zeitpunkt verlegt werden muss4 ,es ist wohl recht und billig und von manchem ,standpunkte nur gutzuheissen1 wenn fr jenen1 der mehrere ,ehrenangelegenheiten auszutragen hat1 ein ,tag als ,pause eintritt4 ,die ,secundanten sollen es nie zugeben1 dass an einem und demselben ,tage ihr ,client zwei ,duelle -- ausser bei sehr triftigen ,grnden -- zur ,austragung bringt1 auch wenn derselbe darauf bestehen sollte4 ,art4 #c4 -- ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass ,krankheit ein gengender ,grund fr die ,verschiebung des ,duelles bildet1 doch haben die ,secundanten des ,erkrankten die ,verpflichtung1 die ,gegenpartei hiervon sofort zu verstndigen1 welcher dann das ,recht zusteht1 sich durch ihren ,arzt ber den ,grad und die ,art der ,erkrankung informiren zu lassen2 gleichzeitig ist ,vorsorge zu treffen1 dass das ,duell sofort nach ,behebung der ,krankheit1 beziehungsweise nach rztlicher ,constatirung der ,zulssigkeit des ,kampfes1 zur ,austragung gelangt4 ,art4 #d4 -- ,forderungen zwischen ,officieren1 die vor dem ,feinde stehen1 sind erst nach ,friedensschluss auszutragen4 ,art4 #e4 -- ,eine ,verschiebung des ,duelles wegen ,unkenntnis der ,waffenfhrung einer oder der anderen ,partei ist nie0 zulssig4 ,nach dem ,kampfe4 ,eine ,verwundung bedingt mit ,bercksichtigung der vereinbarten ,bedingungen die provisorische1 wenn nicht definitive ,einstellung des ,kampfes4 ,befindet sich der ,verwundete unter der ,pflege des ,arztes1 so hat sich der ,sieger abseits ruhig zu verhalten und das ,resultat der ,unterredung der ,secundanten und des ,arztes abzuwarten4 ,eine ,einmengung seinerseits ist durchaus nicht zulssig4 ,wird die definitive ,einstellung des ,kampfes veranlasst1 so entsteht oft die ,frage1 wie sich die beiden ,gegner nach stattgefundenem ,duelle gegenseitig zu verhalten haben1 ob und in welcher ,art eine ,ausshnung erfolgen soll1 ob sich die beiden ,gegner als ,zeichen der ,vershnung die ,hnde zu reichen haben1 ferner1 wer zur ,anbahnung dieses ,vershnungsversuches verpflichtet oder berechtigt erscheint4 ,in dieser ,richtung auch nur ,rathschlge zu ertheilen1 ist sehr schwierig1 da man sich stets nach der gegebenen ,situation zu richten haben wird1 wobei die ,art der ,beleidigung als ,richtschnur dienen kann4 ,im ,principe wre die ,ausshnung auf dem ,kampfplatze nur dann zulssig1 wenn der ,angelegenheit weniger ernste ,motive zu ,grunde liegen und nur ein ,missverstndnis die beiden ,gegner zu einem ,duell gefhrt hat1 oder wenn der ,kampf nur durch die ,empfindlichkeit1 wenn nicht ,eigensinn der ,parteien1 oder in ,folge des nicht vershnlichen ,geistes der ,secundanten auf gtlichem ,wege nicht beigelegt werden konnte4 ,in diesem ,falle ist es beinahe ,pflicht des ritterlichen ,anstandes und der ,hflichkeit1 dass sich die ,gegner nach dem ,kampfe als ,zeichen der ,vershnung die ,hnde reichen1 wobei sie das ,bedauern ber das ,missverstndnis ausdrcken1 welches sie einander gegenbergestellt hat4 ,es wird stets als ,zeichen chevaleresken ,benehmens gelten1 wenn die ,initiative von ,seite des ,siegers ausgeht1 beziehungsweise von jenem der beiden ,gegner1 der nicht verletzt wurde4 ,um allen ,unannehmlichkeiten und einer immerhin mglichen ,weigerung1 die neuerdings nur verletzend wirken wrde1 vorzubeugen1 drfte es sich empfehlen1 zur ,anbahnung der ,vershnung die ,vermittlung der eigenen ,secundanten anzurufen1 welche die ,gegenpartei von diesem ,schritte in ,kenntnis setzen sollen4 ,die ,frage der ,ausshnung auf dem ,terrain ist stets eine ,frage des ,gefhles und des persnlichen ,taktes4 ,man handle nach seiner eigenen ,meinung1 wobei die ,sympathien oder ,antipathien1 die man gegen den ,gegner hegt1 einem am meisten leiten drften4 ,verachtet man mit ,recht jene ,sorte von ,gegnern1 die am ,rendez-vous-,platze angekommen1 im letzten ,momente aus eigener ,initiative ,entschuldigungen hervorbringen1 so muss man eine ganz andere ,meinung von jenem ,gegner haben1 welcher1 mge der ,ausgang des ,kampfes was immer fr einer sein1 nach demselben das ,bedauern ber die ,angelegenheit und die ,missverstndnisse1 die sie als ,gegner zusammengefhrt1 ausdrckt1 welches ,bedauern ihm durch die gegebene ,situation nicht frher zum ,ausdrucke zu bringen ermglicht wurde4 ,jener ,gegner1 der so handelt1 ehrt sich selbst2 sein chevalereskes ,betragen wird gewiss allseitige ,billigung finden4 ,bei ,angelegenheiten ernster ,natur wird sich allerdings die ,situation bedeutend anders gestalten1 die ,gegner drften vielleicht selbst der ,ueberzeugung sein1 dass es besser sei1 keinerlei ,ausshnungsscenen herbeizufhren4 ,in diesem ,falle wird man sich bloss darauf zu beschrnken haben1 beim ,verlassen des ,kampfplatzes einander hflichst zu grssen4 ,es ist bereits eingangs erwhnt worden1 dass nach einer stattgefundenen ,verwundung in der ,zeit1 wo der ,arzt seiner ,mission waltet1 der ,gegner abseits das ,resultat dieser ,untersuchung und der ,hilfe abzuwarten hat4 ,es wre durchaus nicht am ,platze1 sich zu dem verwundeten ,gegner hinzudrngen1 um sich von der ,strke der ,verwundung berzeugen oder irgend eine ,entschuldigung oder das ,bedauern ber den ,grad derselben hervorbringen zu wollen4 ,dieser ,vorgang wre auch dann nicht gerechtfertigt1 wenn mit dieser ,verwundung das ,duell als beendet erklrt worden wre4 ,eine sptere ,nachfrage oder ein ,besuch des ,siegers1 um ,erkundigungen ber das ,befinden des ,verwundeten einziehen zu wollen1 sind ,fragen1 ber welche die persnliche ,werthschtzung zu entscheiden hat4 ,dies hngt gleich dem ,acte der ,vershnung von der ,natur der ,streitfrage1 sowie von der ,art der ,verwundung ab4 ,bercksichtigt man die ,art der ,beleidigung1 so ist es beinahe selbstverstndlich1 dass in jenen ,fllen1 wo keine offizielle ,vershnung stattgefunden hat1 auch keine ,erkundigungen ber das ,befinden des ,verwundeten eingezogen werden drften4 ,wird die ,verwundung in ,betracht gezogen1 so wird man nach stattgefundener ,vershnung wohl fhlen1 dass es in der ,natur der ,sache liegt1 bei einer ernsteren ,verletzung ,nachrichten ber seinen ,gegner einzuziehen1 sowie es weniger angezeigt1 wenn nicht verletzend wre1 bei einer unbedeutenden ,verwundung desgleichen zu thun4 ,es drfte sich auch hier empfehlen1 um keinen ,verstoss zu begehen1 seine1 wie wir voraussetzen1 erfahrenen und lteren ,secundanten zu befragen1 falls man sich in irgend einer ,verlegenheit befindet4 ,von den ,ausnahmsduellen4 ,indem wir1 der dringendsten ,aufforderung entsprechend1 dieses ,thema berhren1 wollen wir im ,vorhinein betonen1 dass wir nur mit der grssten ,verabscheuung von den ,ausnahms- oder den exceptionellen ,duellen sprechen knnen4 ,wir hegen gleichzeitig die ,hoffnung1 dass durch ,klarlegung des ,sachverhaltes und der hierbei blichen ,vorgnge der ,charakter dieser ,duellarten gengend aufgedeckt wird1 von jedem ,rechtdenkenden verurtheilt und bekmpft1 diese seltener in ,anwendung kommen drften4 ,den ,secundanten kann bei ,vorschlag eines ,ausnahmsduelles nicht genug dringend empfohlen werden1 nur in unvorhergesehenen ,fllen1 die selbst nur ,ausnahmen bilden1 daher von den ,secundanten auf das ,gewissenhafteste geprft werden mssen1 ihre ,zustimmung zu diesen ,duellarten zu geben4 ,die ,secundanten sollen sich stets vor ,augen halten1 dass sie ihre ,zustimmung zu einem ,kampfe geben1 bei welchem nicht ,geschicklichkeit und ,geistesgegenwart1 sondern bloss das ,glck eine ,rolle spielt1 wo das ,leben dem reinen ,zufalle anheimgestellt wird4 ,aber strafbar und unverantwortlich wre es1 wenn die ,initiative zu einem ,ausnahmsduelle von einem der ,secundanten ausginge4 ,es wre dies eine ,gewissenlosigkeit1 die nicht genug geahndet werden knnte4 ,dass eine sofortige ,ablehnung einer derartigen ,vertretung erfolgen drfte1 ist wohl einleuchtend4 ,bei den gesetzmssigen ,duellen nimmt man als ,basis jene ,regeln an1 die durch den ,gebrauch zulssig1 und durch die ffentliche ,meinung sanctionirt wurden4 ,diesen ,regeln1 denen durch die allgemeine ,anerkennung gesetzmssige ,kraft verliehen wurde1 werden von ,seite der ,secundanten nur dann besondere in den ,rahmen der bestehenden ,gesetze sich einreihende ,vereinbarungen hinzugefgt1 sobald sich bei besonderen ,fllen hierzu die ,nothwendigkeit ergeben sollte4 ,in diesen ,fllen werden die besonderen ,vereinbarungen1 die durch die mndliche ,zustimmung der beiden ,gegner gebilligt wurden1 zu ,protokoll gebracht1 welches die ,secundanten zu unterfertigen haben4 ,bei den ,ausnahmsduellen ist hingegen der ,sachverhalt ein wesentlich anderer4 ,wenn auch bei mancher ,art der ,ausnahmsduelle die gesetzmssigen ,vorschriften als ,basis angenommen werden1 so giebt es doch keine aufgezeichneten durch den ,gebrauch sanctionirte ,regeln1 nach welchen vorgegangen werden soll4 ,die ,regeln oder ,vorschriften1 die fr jeden ,fall zu verfassen sind1 werden unter dem ,titel gegenseitiger ,abmachung0 gegeben und im ,protokolle auf das ,genaueste aufgenommen4 ,dieses hat demnach alle bis in das geringste ,detail getroffenen ,vereinbarungen zu enthalten4 ,das ,protokoll muss in zwei ,exemplaren abgefasst sein4 ,bei den gesetzmssigen ,duellen ist es blich1 dass das ,protokoll1 in welchem alle getroffenen ,vereinbarungen aufgenommen erscheinen1 nur durch die ,secundanten gefertigt wird1 die ,gegner hingegen von diesen ,vereinbarungen durch die ,secundanten in ,kenntnis gesetzt werden1 die ihre ,zustimmung zu ertheilen haben4 ,dem entgegengesetzt haben bei einem ,ausnahmsduelle alle ,betheiligten das ,protokoll zu fertigen1 jedermann aber volle ,freiheit1 seine ,unterschrift zu verweigern4 ,keiner der beiden ,gegner kann bei ,vorschlag eines ,ausnahmsduelles gezwungen werden1 die ,vereinbarungen oder ,vertrge seiner ,secundanten einzugehen oder zu unterzeichnen1 gleichwie es den ,secundanten freisteht1 sich ablehnend gegen die ,vorschlge ihrer ,clienten oder den gestellten ,bedingungen der beiden ,gegner zu verhalten1 und ihre ,unterschrift zu verweigern4 ,zur ,annahme eines ,ausnahmsduelles kann niemand gezwungen werden1 hier entscheidet der eigene freie ,wille1 denn die ,ehre kann bei erfolgter ,beleidigung gebieten1 das ,leben zu wagen1 nicht aber damit zu spielen4 ,bei gewhnlichen ,umstnden ist es blich1 dass man den ,vertrauensposten eines ,secundanten einer ,person der ,gesellschaft nicht abschlgt1 bei den ,ausnahmsduellen ist diese ,pflicht der ,freundschaft in ,frage gestellt4 ,man hat ein ,recht1 das ,ersuchen dahin zu beantworten1 dass man wohl fr jede andere ,art des ,zusammentreffens bereit ist1 zu ,diensten zu stehen1 aber unter diesen obwaltenden ,umstnden darauf verzichten muss1 die ,vertretung zu bernehmen4 ,wird es bei einem gesetzmssigen ,duelle dem leitenden ,secundanten zur ,pflicht gemacht1 noch am ,kampfplatze selbst den letzten ,versuch zur ,beilegung der ,angelegenheit auf gtlichem ,wege zu veranlassen1 so wre es selbst in ,anbetracht dessen1 dass bei den gesetzmssigen ,duellen dieser ,vershnungsversuch bloss als eine formelle ,sache betrachtet wird1 bei einem ,ausnahmsduelle1 wo alle vorgeschlagenen ,bedingungen den ,charakter des ,aussergewhnlichen tragen1 desgleichen diese von allen ,betheiligten gebilligt wurden1 hchst geschmacklos1 irgend welche ,entschuldigungen am ,kampfplatze vorzubringen1 um den ,kampf auf gtlichem ,wege beizulegen4 ,wenn auch bei ,vorschlag eines ,ausnahmsduelles alle gestellten ,bedingungen reiflich berlegt und bei ,annahme derselben alle ,eventualitten ernstlich ins ,auge gefasst wurden1 so steht es jedoch jedem der ,betheiligten -- ,secundanten wie ,gegner -- falls sie durch das ,gefhl der ,vernunft und der ,menschlichkeit hierzu geleitet wurden1 selbst am ,kampfplatze frei1 ihre gegebene ,unterschrift zurckzuziehen1 und ein legales1 ein nach gesetzmssigen ,regeln stattzufindendes ,duell zu verlangen4 ,dem entgegengesetzt msste es bei einem gesetzmssigen ,duell entschieden als ein ,act der ,feigheit bezeichnet werden1 wenn am ,terrain im letzten ,momente seitens eines ,gegners ,schwierigkeiten erhoben werden wrden1 um das ,duell hintanzuhalten1 oder eine nach seinem ,dafrhalten weniger gefhrlichere ,duellart in ,vorschlag zu bringen4 ,betrachten wir die ,nothwendigkeit der ,ausnahmsduelle1 so mssen wir gestehen1 dass bei dem heutigen ,stande unserer ,sitten das gesetzmssige ,duell vollkommen gengt1 um fr jede ,art von ,beleidigung ,genugthuung geben zu knnen4 ,selbst bei der schwersten ,beleidigung1 dem ,schlage oder einer ,beschuldigung1 wodurch die eigene moralische ,existenz oder jener einer uns nahestehenden ,person angegriffen erscheint1 verleiht das gesetzmssige ,duell vollstndige ,genugthuung fr die beleidigte ,ehre4 ,kann es im ,grunde genommen ausserordentliche oder ,ausnahmsflle geben1 welche eine ,austragung durch ein gesetzmssiges ,duell nicht zulassen1 kann man durch eine zugefgte ,beleidigung in eine derartige ,situation gelangen1 die dem ,beleidigten die ,berechtigung auferlegen wrde1 den ,gegner nur durch die ,annahme eines ,ausnahmsduelles sein ,benehmen shnen zu lassen8 ,wir glauben kaum2 fast in allen ,fllen kann man das ,gegentheil behaupten4 ,frgt man1 welche ,gefhle ,einen leiten konnten1 zur ,genugthuung der verletzten ,ehre seine ,zuflucht zu einem ,ausnahmsduell nehmen zu mssen1 frgt man1 durch welch ganz ausserordentliche ,flle oder besondere ,ausnahmssituationen man bestimmt werden konnte1 zu diesem exceptionellen ,schritte greifen zu mssen1 so kann man bei ernst berlegter ,auffassung der ,sachlage mit vollster ,beruhigung die ,behauptung aussprechen1 dass stets ,hass und ,rachsucht1 wenn nicht ,bosheit1 meist aber eine blinde1 verstrte ,leidenschaft die ,grundlage einer derartigen ,forderung bildete4 ,wir knnen die ,behauptung aufstellen1 dass das edle ,gefhl1 das ,bedrfnis1 die ,beleidigung tilgen zu wollen1 hierbei nicht zur ,geltung kommt4 ,den ,secundanten allein steht das ,recht zu1 die ,nothwendigkeit eines ,ausnahmsduelles zu beurtheilen und dasselbe zu genehmigen2 durch diesen ,umstand werden die ,secundanten veranlasst1 vor allen anderen die ,beweggrnde der ,zustimmung in einem ,protokolle darzulegen1 welches von ihnen und den beiden ,gegnern unterzeichnet wird4 ,die ,secundanten drfen nie vergessen1 dass sie die vollstndige ,verantwortlichkeit eines ,ausnahmsduelles tragen4 ,wir wiederholen schliesslich nochmals1 dass wir unter allen ,umstnden die ,ausnahmsduelle1 die bestens beurtheilt1 einer sinnlosen ,leidenschaft entspringen1 verwerfen1 nicht allein aus dem ,grunde1 dass hierbei oft die ,verachtung fr das menschliche ,leben zur ,schau getragen wird1 des ,oefteren aber ein ,ehrenmann hierbei der doppelten ,gefahr entgegengeht1 sich einem ,verrther gegenber zu stellen4 ,,ii4 ,theil4 ,duellarten4 ,duellarten4 ,bei den gesetzmssigen ,duellen kommen drei ,arten von ,waffen in ,betracht3 #a4 ,der ,sbel1 #b4 der ,degen und #c4 die ,pistole4 ,jede andere ,art von ,waffen zhlt in die ,kategorie der ,ausnahmsduelle4 ,nur gegenseitige ,uebereinkunft der beiden ,gegner kann eine andere ,duellart1 beziehungsweise ,waffe bestimmen1 welcher jedoch die ,secundanten unter keiner ,bedingung beipflichten mssen4 ,bei genauer ,beurtheilung des ,gebrauches der ,waffen1 wie sie die landesblichen ,sitten vorschreiben1 ergiebt es sich1 dass in den meisten ,lndern nur zwei ,waffen bei den legalen ,duellen zulssig sind4 ,whrend in ,oesterreich-,ungarn und ,deutschland der ,sbel und die ,pistole blich sind1 gelten beispielsweise in ,frankreich1 ,italien und ,spanien der ,degen und die ,pistole4 ,nach dem franzsischen ,duellcodex des ,grafen ,chatauvillard kann in ,frankreich der ,sbel nur ausnahmsweise als legale ,duellwaffe betrachtet werden4 ,diese ,waffe kann unter keinem ,umstande einem ,civilisten aufgedrngt werden1 und selbst ,officiere1 die nicht bei der ,cavallerie dienen1 knnen dieselbe zurckweisen4 ,chatauvillard sagt diesbezglich3 ,nur gegenseitige ,uebereinkunft kann eine andere ,waffe als den ,degen1 die ,pistole und den ,sbel bestimmen1 und sogar der ,sbel kann vom ,beleidiger abgelehnt werden1 wenn er verabschiedeter ,officier und unfhig ist1 sich des ,sbels zu bedienen4 ,wer nicht in der ,armee dient1 kann immer den ,sbel ablehnen40 ,dem ,beleidigten steht demnach nur dann das ,recht zu1 ,sbel als ,duellwaffe vorzuschlagen1 und die ,annahme dieser ,duellart zu verlangen1 wenn sein ,gegner bei der ,cavallerie dient oder gedient hat4 ,durch den ,umstand1 dass der ,cavallerieofficier den ,sbel als seine ,reiterwaffe fhrt1 wodurch es ihm beinahe zur ,unmglichkeit wird diese ,waffe zurckzuweisen1 berdies den ,officieren bei den ,regimentsduellen die ,pflicht der ,fhrung dieser ,waffe obliegt1 wird der oben citirte ,punkt des franzsischen ,duellcodex begrndet4 ,diese ,frage findet selbst in ,frankreich hufig ,widersprche1 und erfordert demnach unsere ganze ,aufmerksamkeit1 weshalb uns ein bestimmtes ,interesse leitet1 die divergirenden ,meinungen der massgebendsten ,autoren ,frankreichs1 die ber diesen ,gegenstand geschrieben haben1 hier nher anzufhren4 ,nach dem ,duellcodex des ,grafen ,chatauvillard kann die ,annahme des ,sbels als ,duellwaffe stets einem ,officier im activen ,dienste1 sowie einem ,officier des ,ruhestandes oder ausser ,dienst auferlegt werden1 wenn derselbe zur ,fhrung desselben noch fhig ist4 ,graf ,chatauvillard1 sowie dessen illustre ,mitarbeiter finden es als unzulssig1 dass der ,officier1 insbesondere der ,cavallerist1 jene ,waffe ablehnt1 die er trgt oder getragen hat2 nur dem ,civile rumt er das ,recht ein den ,sbel als ,duellwaffe abzulehnen4 ,graf du ,verger ,saint-,thomas#e theilt hingegen diese ,ansicht nicht4 ,dieser ,autor bezeichnet den ,sbel als eine ebenso legale0 ,waffe1 und in ,frankreich zulssig1 wie es der ,degen und die ,pistole ist4 ,zur ,beweisfhrung lsst sich ,graf du ,verger ,saint-,thomas folgend vernehmen3 ,das ,recht den ,sbel als eine nicht legale ,waffe zurckzuweisen1 konnte zu jener ,zeit zugestanden werden1 in der nicht jedermann ,soldat war2 aber heutzutage1 wo ein jeder ,beamte ,officier in der ,reserve oder in der ,territorialarmee ist1 verhlt sich die ,sache anders40 ,graf du ,verger ,saint-,thomas ist demnach der ,ansicht1 dass in ,frankreich von jedem1 ob ,officier oder ,civil1 der ,sbel als legal0 anerkannt werden muss4 ,adolphe ,tavernier bekmpft in der neuen ,ausgabe seines ,werkes3 ,l'art du ,duell0#f auf das ,lebhafteste diese letztere ,ansicht1 welche er als eine von ,grund aus falsche bezeichnet4 ,er schreibt3 ,der ,verfasser des ,werkes3 ,nouveau code du ,duell01 ,graf du ,verger ,saint-,thomas1 bildet sich wohl ein1 dass ,alle1 die einen ,ehrenhandel auszutragen haben1 ,officiere sind und berdies in der ,cavallerie gedient haben1 denn das ,wort professionelle ,waffe0 lsst wohl keine andere ,annahme zu40 ,aber es ist auch sehr gewiss0 -- schreibt ,tavernier weiter -- dass der ,angreifer oft der ,infanterie angehrt1 und keinen ,officiersrang bekleidet1 ihm daher der ,gebrauch des ,sbels unbekannt ist1 wiewohl er der ,armee angehrt4 ,deshalb ist die ,ansicht des ,grafen du ,verger ,saint-,thomas mit aller ,vorsicht aufzunehmen1 da sich selbe auf irrthmliche ,beweisgrnde sttzt40 ,a4 ,croabbon1 der sich im ,allgemeinen der ,ansicht des ,grafen ,chatauvillard anschliesst1 beschftigt sich in seinem hervorragenden ,werke3 ,la science du ,point d'honneur0#g eingehend mit der ,frage1 in welchem ,falle der ,sbel in ,frankreich nicht zurckgewiesen werden kann1 und begrndet seine ,ansicht mit dem folgenden ,satze3 ,bis es eine ,jury geben wird1 aus ,mnnern bestehend1 die eine unbestreitbare ,vollmacht in der ,regelung der ,angelegenheit von ,ehrenpunkten besitzen1 die den ,codex des ,grafen ,chatauvillard dahin modificirt haben1 dass sie dem ,sbel dieselben ,begnstigungen wie dem ,degen und der ,pistole einrumen oder zusprechen1 sind wir der ,meinung1 dass der ,sbel von einer ,civilperson stets zurckgewiesen werden kann40 ,unter ,civil0 versteht ,croabbon3 #a4 ,alle jene ,angreifer -- ,beleidiger -- die nie ,militr waren1 und #b4 jene1 die nicht ,officiere sind1 wiewohl sie frher ,militr waren1 aber aufgehrt haben1 der ,armee anzugehren4 ,diese ,entscheidung1 anlehnend an den ,codex des ,grafen ,chatauvillard1 ist fr uns insofern von ,wichtigkeit1 als sie uns in ,frankreich gestattet1 den ,sbel als legale0 ,duellwaffe whlen zu knnen1 wenn wir in die ,lage kommen sollten1 die ,beleidigung eines ,officiers in ritterlicher ,weise austragen zu mssen4 ,sind wir hingegen die ,angreifer -- die ,beleidiger -- dann haben wir uns als ,auslnder den ,landesgesetzen zu fgen1 und den ,degen bedingungslos anzunehmen1 wenn von ,seite unseres ,gegners diese ,waffe gewhlt wurde4 ,die ,forderung auf gespitzte ,fleuret wird in ,frankreich zurckgewiesen4 ,man ist in vollkommenem ,rechte diese anormale ,waffe zu verwerfen1 da sie bloss eine ,schulwaffe ist1 und eine ,verwundung durch diese berdies gefhrlicher als mit einem dreischneidigen ,degen wre4 ,wir haben bereits ,erwhnung gethan1 dass es in ,oesterreich-,ungarn und ,deutschland in der ,that nur zwei ,waffen giebt1 die bei einem legalen ,duelle in ,betracht kommen knnen3 der ,sbel als landesbliche ,waffe1 und die ,pistole4 ,mit ,bercksichtigung1 dass der ,degen bei uns keine landesbliche ,waffe ist1 kann diese ,duellart stets zurckgewiesen werden1 falls die ,beleidigung des ,gegners nicht in jenem ,lande erfolgte1 in welchem der ,degen als landesbliche1 als legale0 ,duellwaffe gilt4 7,siehe3 ,ablehnung einer bestimmten ,duellart1 ,sbel oder ,degen47 ,man muss von den ,principien ausgehen1 dass man sich den ,gewohnheiten und ,gesetzen des ,landes1 in welchem man lebt1 stets unterwerfen muss4 ,ein ,fremder1 ein ,auslnder kann selbst als ,beleidigter nicht auf eine ,waffe ,anspruch erheben1 welche nicht als legale ,waffe nach den ,duellgesetzen jenes ,landes anerkannt ist1 in welchen diese ,gesetze in ,kraft sind4 ,ebenso wird man sich den ,gesetzen des ,auslandes zu fgen haben1 in dem man1 wenn auch vorbergehend1 seinen ,aufenthalt genommen hat4 ,schliesslich wollen wir nochmal an dieser ,stelle erwhnen1 dass jede ,partei in allen ,fllen1 ohne im ,geringsten der ,feigheit beschuldigt werden zu knnen1 auf dem ,rechte bestehen kann1 von den allgemeinen ,regeln der gesetzmssigen ,waffen nicht abgehen zu wollen4 ,dass die in ,gebrauch kommenden ,waffen in einer derartigen ,verfassung sein mssen1 dass man sich anstandslos derselben bei dem bevorstehenden ,duell bedienen kann1 ist nur selbstverstndlich2 im ,uebrigen wird ber die ,beschaffenheit der ,waffen bei den einzelnen ,duellarten noch die ,rede sein4 ,sbelduell4 ,beschaffenheit der ,waffen4 ,die ,sbel mssen in ,form und ,lnge der ,klinge1 deren ,hrte1 ,lnge des ,schliffes1 ferner in ,form des ,korbes1 ,schwere und der ,schwerpunktslage einander vollkommen gleich sein4 ,die ,klingen mssen an der wahren und der ,rckenschneide gleichmssig geschliffen sein1 und drfen keine ,scharten aufweisen4 ,die ,klingen werden an der wahren ,schneide bis zur ,hlfte1 an dem ,rcken bloss die ,feder geschrft4 ,der ,schliff der ,klingen soll ein ,kantenschliff sein1 d4 h4 sie sollen konisch geschliffen werden2 es ist strenge darauf zu achten1 dass die ,klingen nicht messerartig geschrft erscheinen4 ,die ,spitzen der ,klingen sind abgerundet2 bei ,annahme des ,stosses mssen diese gleichmssig zugespitzt sein4 ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass die ,klingen von jedem ,rostflecke befreit und sorgfltig gereinigt werden mssen2 berdies empfiehlt es sich1 die ,klingen kurz vor dem ,gebrauche zu desinficiren4 ,zum sicheren ,halten des ,sbels1 zur ,vermeidung eines leichteren ,entgleitens der ,waffe oder einer vollstndigen ,desarmirung1 kann nach getroffener ,vereinbarung der ,secundanten fr den ,zeigefinger eine ,schlinge zwischen dem ,gefsse und dem ,griffe geduldet werden2 doch drfte manchem ,fechter diese ,vorsichtsmassregel mehr hinderlich1 als ntzlich sein4 ,sehr oft wird die ,frage aufgeworfen1 ob die ,duellwaffen leicht0 oder schwer0 sein sollen4 ,gebietet uns der ,ernst der ,situation1 jede ,waffe1 die mehr einem ,spielzeuge hnelt1 auszuschliessen1 so wollen wir dem entgegengesetzt betreffs der ,breite1 ,strke und ,lnge der ,klinge1 sowie der ,beschaffenheit des ,gefsses und des ,griffes1 beziehungsweise vom ,totalgewichte der ,waffe und der ,gewichtsvertheilung1 sowie der ,schwerpunktslage so viel bemerken1 dass fr die ,hiebwaffe unbedingt der ,grundsatz gelten msse3 dass nicht die ,waffe den ,mann1 sondern der ,mann die ,waffe regiere04 ,was das ,gewichtsverhltnis der ,klinge zum ,korbe betrifft1 so wollen wir betreffs der ,schwerpunktslage bloss bemerken1 dass mit ,rcksicht auf die ,widerstandsfhigkeit der ,parade das ,maximum fr die ,entfernung des ,schwerpunktes vom ,griffe nicht ber die ,mitte des ,defensivtheiles der ,klinge -- der ,strke -- hinausgehen soll4 ,bei einer richtig construirten ,hiebwaffe soll der ,schwerpunkt bei einer #hd ,centimeter langen ,klinge #g bis #aj ,centimeter vom ,griffe an1 in die ,strke der ,klinge fallen4 ,bekleidung4 ,art4 #a4 -- ,die ,oberkleider werden abgelegt2 der ,oberkrper ist bloss mit einem ,leinwandhemde bedeckt1 dessen ,brusttheil jedoch gestrkt sein kann4 ,ein ,wollhemd oder ein ,tricot unter dem ,hemde anzuhaben1 ist nicht gestattet4 ,das ,hemd kann bei den ,hften leicht bauschig heraufgezogen sein1 damit die freie ,bewegung des ,armes nicht gehindert erscheint4 ,die ,beinkleider1 die durch einen ,leibriemen befestigt werden1 mssen bequem sein und drfen nicht geniren2 der untere ,theil kann1 um durch denselben nicht behindert zu sein1 aufgestlpt werden4 ,es empfiehlt sich1 leichte ,stiefel mit breiten ,abstzen zu nehmen2 ,schuhe anzulegen1 ist gestattet4 ,abbildung3 ,tafel ,i4 ,um in einem geschlossenen ,raume ein ,ausgleiten hintanzuhalten1 ist es zweckmssig1 die ,sohlen mit ,colophonium einzureiben4 ,art4 #b4 -- ,kurzsichtigen ist es selbstverstndlich erlaubt1 ein ,augenglas zu gebrauchen4 ,brillen eignen sich durch ihren festen ,halt bedeutend besser als ein ,zwicker4 ,sogenannte ,jagdbrillen mit grossen ,glsern sind in diesem ,falle vorzuziehen4 ,die ,secundanten knnen von dem ,gebrauche der ,brille der ,gegenpartei ,erwhnung thun1 die nie dagegen ,einsprache erheben kann4 ,art4 #c4 -- ,den ,gegnern ist gestattet1 sich zum ,schutze der ,pulsadern das ,handgelenk mit einem seidenen ,tuche zu verbinden1 doch ist strengstens darauf zu sehen1 dass die ,enden des ,tuches nicht flattern1 damit hierdurch die ,aufmerksamkeit des ,gegners nicht abgelenkt wird4 ,art4 #d4 -- ,desgleichen kann zum ,schutze der ,pulsadern des ,halses ein ,seidentuch in ,verwendung kommen4 ,officiere drfen die ,dienstcravatte anbehalten4 ,art4 #e4 -- ,die ,bentzung eines gewhnlichen1 nicht geftterten ,promenadehandschuhes1 am zweckmssigsten eines ,militrdiensthandschuhes1 ist nicht nur gestattet1 sondern dringend geboten1 da hierdurch einerseits der ,sbel sicherer und fester gehalten werden kann1 andererseits ein ,aufreiben der ,hand1 wodurch leicht eine unliebsame ,unterbrechung und ,verschiebung des ,duelles stattfinden knnte1 hintangehalten wird4 ,glachandschuhe sind wegen der allzu grossen ,gltte nicht empfehlenswerth4 ,es erscheint berhaupt die ,vorsicht geboten1 um ein sicheres ,halten des ,sbels zu ermglichen1 sowie einem ,entgleiten desselben vorzubeugen1 die innere ,flche des ,handschuhes mit ,colophonium einzureiben4 ,art4 #f4 -- ,fechthandschuhe1 ,kappen1 sowie weitere ,bandagen mit ,ausnahme der oben angefhrten ,hals- und ,handbinden sind ausgeschlossen4 ,gegen die ,verwendung dieser ,schutzmittel sind dieselben ,grnde massgebend1 welche gegen die ,ausnahme bestimmter ,krperhiebe sprechen4 7,siehe3 ,der ,kampf47 ,ueber die ,bekleidung bei einem ,degen- oder ,pistolenduelle ist bei diesen ,duellarten die ,rede4 ,arten des ,sbelduelles4 ,es giebt zwei ,arten des ,sbelduelles3 #a4 ,sbelduell ohne ,stoss1 #b4 ,sbelduell mit ,stoss4 ,i4 ,sbelduell ohne ,stoss4 ,diese ,art des ,sbelduelles1 bei welchem nur die ,anwendung des ,hiebes gestattet wird1 ist die bei uns meist verbreitete4 ,es soll jedoch keineswegs dadurch die ,meinung hervorgebracht werden1 dass man sich bei dieser ,duellart unter allen ,umstnden der stossartigen ,bewegungen zu enthalten habe1 im ,gegentheile wird die richtige ,anwendung von ,stssen bei ,ausfhrung von ,finten von grossem ,vortheile sein1 sobald die ,construction des ,sbels die ,ausfhrung derselben nur einigermassen zulsst4 ,da die ,construction einer tchtigen ,hiebwaffe sich stets wesentlich von einer eigens und ausschliesslich fr den ,stoss bestimmten ,waffe unterscheidet1 so folgt schon aus diesem ,umstande1 dass mit der ,hiebwaffe ein eigentliches ,stossfechten wie mit dem ,degen nicht statthaft1 oder besser nicht ausfhrbar ist4 ,wenn auch die ,construction der meisten ,hiebwaffen durch die wenig hervortretende ,krmmung der ,klinge eine derartige ist1 dass sie die ,fhrung eines ,stosses zulsst1 so wird sie dies selbst bei einer sorgfltigen und den an sie gestellten ,anforderungen entsprechenden ,construction niemals in dem ,masse vermgen1 wie der eigens und ausschliesslich fr den ,stoss bestimmte und construirte ,stossdegen4 ,es ergeben sich aus den ,eigenthmlichkeiten der ,construction der beiden ,waffen1 sowie des ,unterschiedes des ,stosses vom ,hiebe auch ebenso charakteristische ,verschiedenheiten in ,fhrung derselben4 ,es ist bereits eingangs erwhnt worden1 dass bei einem ,sbelduell ohne ,stoss1 stossartige ,bewegungen bei ,ausfhrung von ,finten nicht ausgeschlossen werden knnen1 die bei entsprechender ,construction der ,hiebwaffe von grossem ,vortheile sind4 ,stsse eignen sich besonders als ,finten1 nachdem dieselben im ,vergleiche zum ,hiebe einen grsseren ,raum- und ,zeitgewinn1 demgemss auch ,kraftgewinn gewhren4 ,dieselben sind auch in ,folge ihrer kaum merkbaren ,vorbereitungen dem ,gegner in der ,bedrohung weit gefhrlicher1 und geben auch bei ,ausfhrung derselben dem ,gegner bedeutend weniger ,blssen als dies bei ,anwendung von ,hieben1 bei welchen unwillkrlich eine grssere ,bewegung stattfindet1 der ,fall ist4 ,der ,stoss mit dem ,sbel1 durch den eine ,verwundung des ,gegners herbeizufhren getrachtet wird1 ist1 sobald die ,ausfhrung desselben von ,seite der ,secundanten nicht ausdrcklich vereinbart worden wre1 stets als ausgeschlossen zu betrachten1 doch drfte es sich empfehlen1 dass die ,secundanten1 um jeder ,eventualitt aus dem ,wege zu gehen1 die ,ausschliessung der ,anwendung des ,stosses ausdrcklich erklren und ihre ,parteien hiervon in ,kenntnis setzen4 ,vorgang auf dem ,terrain4 ,art4 #a4 -- ,auf dem ,kampfplatze angekommen1 hat zwischen den beiden ,gegnern jede wie immer geartete ,wortverhandlung zu unterbleiben4 ,sie haben sich nach gegenseitiger hflicher ,begrssung vollkommen schweigsam zu verhalten4 ,eine allfllige1 von den beiden ,gegnern auf dem ,terrain getroffene gegenseitige ,vereinbarung ist als null und nichtig anzusehen4 ,sollte einer der beiden ,gegner irgend eine ,mittheilung oder eine ,anfrage an die ,gegenpartei zu richten haben1 so kann dies nur durch ,vermittlung seiner ,secundanten erfolgen4 ,art4 #b4 -- ,die beiden ,gegner haben sich in keinerlei ,weise in die letzten ,anordnungen der beiderseitigen ,secundanten zu mengen2 sie haben dieselben abgesondert ruhig zu erwarten4 ,art4 #c4 -- ,die beiden ,parteien sollen womglich einige ,minuten vor der festgesetzten ,zeit auf dem ,kampfplatze erscheinen4 ,sollte zur festgesetzten ,frist die ,gegenpartei nicht erschienen sein1 so haben die ,anwesenden nach weiterem ,verlaufe von fnfzehn ,minuten das ,recht1 das ,terrain zu verlassen4 ,ueber den ,vorfall hat ein ,protokoll aufgenommen zu werden4 7,siehe3 ,secundanten und ihre ,pflichten1 ,art4 #da47 ,art4 #d4 -- ,die ,leitung1 beziehungsweise die am ,kampfplatze zu treffenden ,vorbereitungen hat1 falls nicht schon vorher ein diesbezgliches ,uebereinkommen getroffen worden wre1 der lteste der ,secundanten unter ,beihilfe der anderen zu treffen1 oder es entscheidet hierber das ,los4 ,es steht immer den ,secundanten1 nach gegenseitiger ,uebereinstimmung1 und ihren ,clienten frei1 die ,leitung des ,kampfes jenem der ,secundanten zu bertragen1 von dem sie die ,ueberzeugung hegen1 dass er die meisten ,erfahrungen in ,ehrenangelegenheiten besitzt4 7,siehe3 ,secundanten und ihre ,pflichten1 ,art4 #cg47 ,art4 #e4 -- ,bevor der den ,kampf leitende ,secundant seine weiteren ,anordnungen trifft1 ist es dessen ,pflicht1 mit wenigen ,worten eine ,vershnung der beiden ,gegner herbeizufhren4 ,wenn auch der ,vershnungsversuch unmittelbar vor dem ,kampfe niemals unterlassen werden soll1 und bei ,fllen einfacher ,beleidigungen1 denen ,missverstndnisse als ,motiv zu ,grunde liegen1 auch im letzten ,momente eine ,entschuldigung zulssig erscheint1 so entspricht dieser ,vorgang bloss mehr einer ,formsache4 ,dem entgegengesetzt wird vielleicht der das ,duell leitende ,secundant bei einer der ,natur nach ernsten und schwerwiegenden ,angelegenheit1 bei der die ,beleidigung klar vorliegt1 ,veranlassung nehmen1 mit ,hinweis auf den vorliegenden ,fall die ,bemerkung fallen zu lassen1 dass unter diesen ,umstnden eine ,beilegung des ,duelles oder eine ,vershnung wohl ausgeschlossen erscheint4 ,art4 #f4 -- ,die ,secundanten suchen nunmehr den fr den bevorstehenden ,kampf geeignetsten ,platz aus und bezeichnen die beiden ,standpltze4 ,diese sollen fr beide ,gegner gleiche ,vortheile bieten4 ,erfolgt die ,austragung der ,angelegenheit im ,freien1 so muss getrachtet werden1 dass ein trockener und nicht schlpferiger1 ferner ein ebener ,platz gewhlt wird4 ,keiner der beiden ,gegner soll die ,sonne im ,gesichte haben1 desgleichen soll die ,windrichtung geprft werden1 wie berhaupt jede ,anordnung wohl erwogen werden muss1 damit weder ,vor-1 noch ,nachtheile fr einen oder den anderen ,gegner daraus erwachsen4 ,findet der ,kampf in einem geschlossenen ,raume statt1 welche ,vorsichtsmassregel aus mannigfachen ,grnden stets zu empfehlen ist1 so soll derselbe eine entsprechende ,grsse haben1 und insbesondere darauf ,rcksicht genommen werden1 dass der ,boden nicht glatt ist oder derartig vorbereitet erscheint1 dass ein ,ausgleiten hintangehalten wird4 ,bei ,feststellung der beiden ,standpltze muss besonders die ,vertheilung des ,lichtes in ,betracht gezogen werden4 ,bei ,tageshelle soll keiner der beiden ,gegner einem ,fenster gegenber stehen1 das ,licht soll womglich von beiden ,seiten oder wenigstens von der ,lngsseite einfallen4 ,kann die ,bedingung der gleichartigen ,vertheilung des ,lichtes nicht eingehalten werden1 so mssen die ,standpltze der beiden ,gegner dem ,lose anheimgestellt werden1 wie es sich berhaupt empfiehlt1 dass die ,secundanten in dieser ,richtung selbst bei gleichartiger ,lichtvertheilung stets das ,los entscheiden lassen4 ,bei ,abendbeleuchtung1 bei welcher das ,licht leichter regulirbar ist1 soll dasselbe entweder von oben1 in der entsprechenden den ,kampf nicht hindernden ,hhe angebracht1 oder von zwei gegenber stehenden ,wnden einfallen4 ,keiner der beiden ,gegner soll einem ,lichte gegenber stehen4 ,art4 #g4 -- ,die ,standpltze der beiden ,gegner mssen so weit voneinander entfernt bestimmt werden1 dass sich in der von den ,gegnern eingenommenen ,garde 7,fechtstellung7 die ,klingen an der ,spitze kreuzen4 ,im ,ausfalle soll der ,krper des ,gegners mit der ,klinge nicht berhrt werden knnen4 ,es ist eine durchaus irrige ,meinung1 die ,gegner so weit voneinander aufstellen zu sollen1 dass die ,sbelspitzen noch einen ,meter voneinander abstehen1 wenn die ,kmpfenden den ,ausfall vollfhrt haben4 ,vor ,beginn des ,kampfes1 sowie bei jedem neu zu erffnenden ,gange ist es eine der ,hauptbedingungen1 dass ein festes ,engagement genommen wird1 d4 h4 die ,klingen haben sich unter ,aufsicht der ,secundanten zu berhren oder zu kreuzen4 ,das ,engagement erfolgt am zweckmssigsten in der sogenannten weiten ,mensur01 in der sich die ,klingen an der ,schwche01 der ,spitze1 kreuzen4 ,aus dieser ,entfernung kann man den ,gegner bloss mit ,hilfe des ,ausfalles an der ,hand oder dem ,arme und nur mittelst ,vortreten an dessen ,krper treffen4 ,wird das ,zeichen fr den ,beginn des ,kampfes gegeben1 dann bleibt es allerdings den ,kmpfenden anheimgestellt1 die ,mensur zu verkrzen oder zu brechen1 d4 h4 vor- oder zurckzutreten4 ,art4 #h4 -- ,sind die beiden ,standpltze ermittelt1 so ersuchen die ,secundanten nach den gegebenen ,vorschriften die beiden ,gegner1 ,rock und ,weste abzulegen1 sowie die ,brust so weit zu entblssen1 um sich die ,ueberzeugung verschaffen zu knnen1 dass nicht irgend ein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden schtzt4 ,ein etwa anhabendes ,tricot ist gleichfalls abzulegen4 ,diese ,untersuchung verweigern zu wollen1 wre gleichbedeutend mit einer ,duellverweigerung4 7,siehe3 ,leibesuntersuchung47 ,art4 #i4 -- ,ist diese unter allen ,umstnden gebotene ,leibesuntersuchung beendet1 dann ersuchen die jngeren ,secundanten ihre ,clienten1 die durch das ,los bestimmten ,pltze einzunehmen4 ,art4 #aj4 -- ,hierauf fordert der das ,duell leitende ,secundant die beiden ,kmpfenden auf1 die vereinbarten1 von den beiden ,parteien sanctionirten ,bedingungen auf das ,gewissenhafteste einzuhalten4 ,eine nochmalige ,bekanntgabe der getroffenen ,vereinbarungen1 die ja ohnehin jedem der ,anwesenden bis zum geringsten ,detail bekannt sein mssen1 ist vollstndig berflssig1 desgleichen soll jede weitlufige ,errterung ber das ,verhalten der beiden ,gegner vermieden werden4 ,sollten in diesem ,momente unerwarteterweise noch von irgend einer ,seite ,schwierigkeiten erhoben werden1 so sind diese sofort an ,ort und ,stelle zu beheben4 ,art4 #aa4 -- ,die ,secundanten untersuchen nochmals die ,waffen1 constatiren die ,brauchbarkeit1 und lassen das ,los entscheiden1 welcher der beiden ,gegner unter den fr den ,kampf bestimmten ,sbelpaaren whlen drfe4 ,art4 #ab4 -- ,sind von ,seite des ,beleidigten eigene ,sbel auf den ,kampfplatz gebracht worden mit der ,absicht1 sich derselben bedienen zu wollen1 welches ,recht ihm unbedingt zusteht1 falls er nach dem dritten ,grade beleidigt wurde1 so muss er einen derselben durch ,vermittlung der ,secundanten seinem ,gegner zur freien ,wahl anbieten4 ,dem ,gegner steht das ,recht zu1 dieses ,anerbieten abzulehnen und sich in diesem ,falle seiner eigenen ,sbel bedienen zu knnen4 ,aber auch hier obliegt den ,secundanten die ,verpflichtung1 die beiderseitigen ,waffen1 welche ihnen bereits vorher bergeben worden sein mussten1 genau zu untersuchen und deren ,verwendbarkeit fr den bevorstehenden ,kampf zu constatiren4 ,art4 #ac4 -- ,in ,ermangelung von geeigneten ,duellsbeln und in der ,voraussicht der ,unmglichkeit1 diese in einer kurzen ,frist zu verschaffen1 knnen ,officiere derselben ,waffengattung sich ihrer eigenen vorschriftsmssigen ,sbel bedienen4 ,die ,verwendbarkeit muss jedoch gleichfalls von ,seite der ,secundanten sichergestellt worden sein4 7,siehe3 ,beschaffenheit der ,waffen47 ,art4 #ad4 -- ,bevor die ,waffen den beiden ,gegnern berreicht werden1 hat der das ,duell leitende ,secundant das ,commando fr die ,erffnung des ,kampfes bekannt zu geben4 ,dieses kann beispielsweise lauten als ,aviso3 ,klingen vor01 oder kreuzt die ,klingen01 oder aber ,stellung01 ,en ,garde0 u4 s4 w41 und weiters nach einem kurzen ,intervall fr den ,beginn des ,kampfes als ,commando3 ,los60 ,der leitende ,secundant hat weiters darauf aufmerksam zu machen1 dass vor dem vorbereitenden ,commando1 dem ,aviso1 die ,klingen weder erhoben1 noch sich berhren drfen1 und vor dem ,commando ,los0 weder offensiv1 noch defensiv vorgegangen1 berhaupt keine ,bewegung vorgenommen werden darf1 weiters1 dass beide ,gegner mit ihrer ,ehre verpflichtet sind1 auf das ,commando3 ,halt0 irgend eines der ,secundanten sofort das ,gefecht einzustellen4 ,um jedem ,zufalle oder jeder ,unzukmmlichkeit vorzubeugen1 erscheint es als ein ,gebot der ,vorsicht1 dass alle nothwendigen ,mittheilungen an die beiden ,gegner1 sowie die ,aufforderung des ,einnehmens ihrer ,pltze stets vor ,uebergabe der ,waffen zu erfolgen haben4 ,art4 #ae4 -- ,sind alle ,mittheilungen1 sowie alle ,formalitten erfolgt1 so werden die ,waffen nach der vorgeschriebenen1 durch das ,los bestimmten ,reihenfolge berreicht1 falls nicht eigene ,waffen in ,gebrauch kommen4 ,die beiden ,gegner haben nach ,uebernahme der ,waffen die ,spitzen derselben zu ,boden gesenkt zu halten4 ,art4 #af4 -- ,die ,secundanten haben sich gleichfalls mit ,sbeln1 die jedoch nicht geschrft sein sollen1 oder in ,ermangelung solcher mit starken ,stcken zu bewaffnen1 deren ,spitzen oder ,enden sie gleichfalls zu ,boden gesenkt halten sollen4 ,art4 #ag4 -- ,nachdem die ,waffen den beiden ,gegnern berreicht wurden und die ,secundanten sich gleichfalls bewaffnet haben1 nehmen diese ihre ,pltze ein4 ,es sei an dieser ,stelle nochmals erwhnt1 dass vom ,eintreffen der beiden ,gegner auf dem ,terrain bis zum ,beginne des ,kampfes selbst nicht mehr als zehn ,minuten vergehen sollen4 ,art4 #ah4 -- ,die beiden ltesten oder den ,kampf leitenden ,secundanten nehmen ihre ,pltze an der linken ,seite ihrer ,clienten ein4 ,den ,platz an der rechten ,seite einzunehmen wre fr den eigenen ,clienten nicht von ,vortheil1 da man an dessen ,rckseite zu stehen kommen wrde4 ,die beiden anderen ,secundanten stellen sich zur ,seite der ,gegensecundanten auf1 so dass jeder der beiden ,kmpfenden seinen eigenen und einen ,secundanten des ,gegners an seiner linken ,seite hat1 wobei der eigene ,secundant ihm zunchst steht4 ,in ,folge dieser ,anordnung knnen die ,secundanten beider ,parteien ihre ,clienten von beiden ,seiten gut beobachten4 ,aus diesem ,grunde ist diese ,aufstellung jener vorzuziehen1 bei welcher die ,secundanten nur zur ,seite ihres ,clienten stehen4 ,art4 #ai4 -- ,die ,secundanten haben ihre ,pltze derart seitwrts einzunehmen1 dass sie jede ,phase des bevorstehenden ,kampfes genau berwachen knnen2 sie drfen aber durch ihren eingenommenen ,platz die freie ,bewegung der ,kmpfenden durchaus nicht beeintrchtigen4 ,aus diesem ,grunde sollen die ,secundanten sich nie zu beiden ,seiten der ,kmpfenden aufstellen1 um diese gewissermassen in ihre ,mitte zu nehmen4 ,abgesehen davon1 dass es auf manchen der ,kmpfenden strend einwirkt1 jemanden an seiner ,rckenseite placirt zu wissen1 erscheint auch diese ,seite1 da die meisten ,fechter mehr oder weniger zum ,voltiren nach rechts hinneigen1 fr die ,secundanten gefahrdrohend1 wodurch sie sich veranlasst sehen wrden1 hufiger ihren ,standplatz wechseln zu mssen1 im ,uebrigen auch den ,kmpfenden in ,ausfhrung der ,volten hindern knnten4 ,art4 #bj4 -- ,whrend des ,kampfes haben die ,secundanten volles ,schweigen zu beobachten und sich jeder ,geberde zu enthalten4 ,sie mssen ihre volle ,aufmerksamkeit dem ,kampfe zuwenden1 um im ,stande zu sein1 sei es nach einer stattgehabten ,verwundung oder bei ,beobachtung der geringsten ,unregelmssigkeit1 selbst mit eigener ,gefahr den ,kampf unterbrechen zu knnen4 ,sie halten sich so nahe als mglich an der ,seite der ,kmpfenden auf1 um alle ,phasen des ,kampfes genau beobachten zu knnen1 ohne jedoch in irgend einer ,weise die ,ausfhrung ihrer ,bewegungen zu hindern4 ,die ,secundanten sind whrend des ,kampfes nicht an ihre ,pltze gebunden2 sie knnen1 wenn es geboten erscheint1 die ,kmpfenden ruhig bei ihren ,bewegungen nach vor- oder rckwrts begleiten1 ohne gerade jede derselben mitmachen zu mssen4 ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass sich die ,secundanten mglichst ruhig verhalten sollen und in keiner ,weise die ,aufmerksamkeit der ,kmpfenden ablenken drfen4 ,art4 #ba4 -- ,es ist ferner den ,secundanten strengstens untersagt1 ,hiebe aufzufangen1 es sei denn1 dass nach ,einstellung des ,kampfes -- nach einem ,haltruf -- ein weiterer ,hieb von ,seite eines ,gegners fallen wrde4 ,art4 #bb4 -- ,sind alle ,formalitten beendet und haben alle ,betheiligten die ,pltze eingenommen1 so erfolgt durch den leitenden ,secundanten das ,zeichen fr den zu beginnenden ,kampf4 ,es empfiehlt sich1 dass der ,leiter des ,duelles die ,betheiligten auf das fr den ,beginn des ,kampfes zu ertheilende ,zeichen durch beilufig folgende ,worte aufmerksam macht3 ,meine ,herren1 ,achtung auf mein ,commando10 worauf der getroffenen ,vereinbarung gemss das ,aviso kreuzt die ,klingen0 und nach einem kurzen ,intervall das ,commando ,los60 erfolgt4 ,auf das erste ,aviso wird von ,seite der beiden ,combattanten die ,fechtstellung genommen1 wobei sich die ,klingen zu kreuzen oder zu berhren haben1 beziehungsweise ein festes ,engagement zu nehmen ist4 7,siehe3 ,der ,kampf47 ,art4 #bc4 -- ,haben sich vor dem ,aviso die ,klingen durch ,zufall oder durch ,willkr eines der ,gegner berhrt oder gekreuzt1 so sind die beiden ,gegner zu trennen4 ,der ,schuldtragende ist von ,seite des leitenden ,secundanten energisch zu verweisen4 ,sollte aber vor dem gegebenen ,commando einer derselben die ,offensive ergriffen haben1 dann haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 sich nach den bereits gegebenen ,vorschriften zu benehmen4 ,art4 #bd4 -- ,sobald das ,commando ,los60 erfolgt1 drfen die ,gegner sofort den ,kampf erffnen4 ,sie knnen vor- oder rckwrts schreiten1 voltiren1 d4 h4 sich seitwrts bewegen1 berhaupt nach eigenem ,ermessen handeln1 wobei sie sich der ,waffe nur nach den gegebenen ,fechtregeln und den ,duellgesetzen bedienen drfen4 7,siehe3 ,der ,kampf47 ,art4 #be4 -- ,ein ,ueberrennen des ,gegners1 wobei die ,kmpfenden corps corps0 kommen1 ist nicht gestattet4 ,da hierbei der ,kampf in seinen ,phasen nicht verfolgt werden knnte1 eine ,verwundung auch nicht leicht zu constatiren wre1 so sind die ,kmpfenden zu trennen1 und der ,schuldtragende von ,seite der ,secundanten zu verweisen4 ,ebensowenig ist ein entschieden feiges ,benehmen1 ein frmliches ,zurcklaufen bei der geringsten ,bewegung des ,gegners1 desgleichen ein bestndiges ,zurckweichen1 wobei dem ,angreifenden die ,mglichkeit der ,ausfhrung der ,attaquen benommen wird1 nicht zu dulden4 7,siehe3 ,an die ,wand drngen47 ,art4 #bf4 -- ,hiebe sollen in schul- und kunstgerechter ,art nur gegen den ,kopf und ,oberkrper bis zum ,gurt gefhrt werden4 ,doch knnen tiefer angebrachte ,hiebe1 namentlich seitens eines ungebten ,gegners nicht beanstndet werden1 nachdem es in der ,macht eines jeden ,fechters liegt1 derartige ,hiebe abwehren oder hintanhalten zu knnen4 ,art4 #bg4 -- ,von ,seite der ,secundanten soll nie die ,vereinbarung getroffen werden1 dass die ,fhrung der ,krperhiebe ausgeschlossen erscheint1 und nur ,hiebe nach der ,hand gefhrt werden drfen4 ,desgleichen ist dem fter vorkommenden ,gebrauch1 den ,kopfhieb ausnehmen zu wollen1 mit aller ,entschiedenheit entgegenzutreten und unter keinem ,umstande derartig gestellten ,bedingungen beizupflichten4 7,siehe3 ,der ,kampf47 ,art4 #bh4 -- ,die ,ausfhrung des ,stosses ist strengstens verboten1 falls dies nicht vorher vereinbart wurde4 ,diese ,verletzung der ,kampfregeln wre bei stattgefundener ,verwundung als ,meuchelmord zu betrachten1 nachdem selten ein ,gegner1 auf die ,eventualitt des ,stosses nicht gefasst1 sich gegen diese ,art des ,angriffes schtzt4 ,art4 #bi4 -- ,jede wie immer geartete ,exclamation1 jedes ,geschrei als ,begleitung einer ,bewegung -- wie in manchen ,fechtslen bemerkbar -- sowie jeder ,zuruf oder ,bemerkung der ,kmpfenden1 dass sein ,gegner getroffen oder verwundet sei1 ist zu vermeiden4 ,die ,secundanten haben in vorkommenden ,fllen auf die ,unzukmmlichkeit dieser ,aeusserungen aufmerksam zu machen4 ,dagegen ist der ,appell0 als ,demonstration in ,begleitung einer ,finte1 um derselben mehr ,nachdruck zu verleihen1 oder zur ,beunruhigung des ,gegners erlaubt4 ,doch soll auch in dieser ,beziehung ,mass gehalten werden4 ,art4 #cj4 -- ,ein ,wechseln der ,waffen aus der rechten in die linke ,hand -- wir setzen hierbei voraus1 dass wir es mit einem ,rechtsfechter0 zu thun haben -- ist whrend des ,kampfes nie zulssig4 ,aber auch bei ,wiederaufnahme des ,kampfes1 nach einer momentanen ,unterbrechung1 wre die ,fortsetzung des ,kampfes mit der anderen ,hand nur dann zulssig1 wenn bei einem ,kampfe1 dessen ,bedingungen auf vollstndige ,kampfesunfhigkeit gelautet haben1 einer der ,kmpfenden eine geringfgige ,verwundung an der ,hand erhielt1 die ihm das ,weiterfhren der ,waffe unmglich macht1 berdies der ,verwundete diesen ,wunsch ausspricht4 ,keinem der beiden ,gegner kann aus was immer fr einem ,grunde oder ,umstande zugemuthet werden1 die ,waffe mit der anderen ,hand zu ergreifen4 7,siehe3 ,pflichten der ,secundanten1 ,art4 #bc47 ,art4 #ca4 -- ,hiebe mit der freien ,hand aufzufangen oder zu pariren1 ist nicht gestattet4 ,die ,secundanten knnen in einem derartigen ,falle fordern1 dass die ,hand des ,gegners in einer ,weise befestigt wird1 welche eine ,wiederholung dieser ,unzukmmlichkeit ausschliesst4 7,siehe3 ,parade oder ,opposition mit der linken ,hand47 ,art4 #cb4 -- ,sollte jedoch die feindliche ,klinge oder die bewaffnete ,hand des ,gegners mit der freien ,hand gefasst werden1 so ist dem ,kampfe sofort ,einhalt zu thun und das ,duell abzubrechen2 die ,secundanten haben ber diese ,verletzung der ,kampfregeln ein ,protokoll zu verfassen4 ,art4 #cc4 -- ,gegen einen entwaffneten oder gestrzten ,gegner darf weder offensiv vorgegangen1 noch drfen ,hiebe gegen denselben gefhrt werden4 ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass ein mit kunstgerechter ,desarmirung in ,verbindung gebrachter ,hieb1 der so rasch erfolgt1 dass diese beiden ,bewegungen beinahe ein ,tempo bilden1 nicht als eine ,ueberschreitung oder ,verletzung der ,duellgesetze angesehen werden kann4 7,siehe3 ,desarmement47 ,art4 #cd4 -- ,als entwaffnet ist ein ,kmpfer dann anzusehen1 wenn der ,sbel vollstndig der ,hand entgleitet und zu ,boden fllt1 oder wenn die ,waffe ersichtlich nicht mehr fest in der ,hand gehalten wird1 so dass eine ,fhrung derselben1 sei es in offensiver oder defensiver ,absicht1 ausgeschlossen erscheint4 ,art4 #ce4 -- ,wrde durch eine erfolgte ,desarmirung der ,kampf unterbrochen werden1 so wird nach dem neuerlichen ,ergreifen des ,sbels der ,kampf nach den eingangs gegebenen ,regeln fortgesetzt4 ,ist einem der ,gegner die ,waffe vollstndig entfallen1 so hat dessen ,secundant dieselbe aufzuheben und seinem ,clienten zu berreichen4 ,art4 #cf4 -- ,ist einer der beiden ,combattanten verwundet worden1 oder glauben die ,secundanten der berechtigten ,meinung zu sein1 dass eine ,verwundung stattgefunden hat1 so ist von ,seite derselben der ,kampf durch den ,haltruf0 sofort einzustellen4 ,art4 #cg4 -- ,wenn nach einer stattgehabten ,verwundung und in ,folge dessen durch die ,secundanten unterbrochenem ,kampfe der ,verwundete voreilig die ,waffe erhebt1 oder ,miene macht1 den ,kampf zu erneuern1 so ist er durch den leitenden ,secundanten sofort an seinem ,vorhaben zu hindern und strengstens zu verweisen4 ,strzt sich jedoch der ,verwundete auf seinen ,gegner1 oder sollte der ,unverwundete trotz des erfolgten ,haltrufes auf seinen ,gegner weiter eindringen1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 mit ,hintansetzung des eigenen ,lebens1 mit aller ,entschlossenheit den ,kampf einzustellen und das ,duell als beendet zu erklren4 ,ueber den ,vorfall1 als eine der schwersten ,verletzungen der ,duellgesetze1 ist ein ,protokoll zu verfassen1 in welchem genau der ,thatbestand aufgenommen werden muss4 ,sollte berdies eine ,verwundung oder der ,tod des ,gegners durch dieses ,vorgehen herbeigefhrt worden sein1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung ohne ,verzug die gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,art4 #ch4 -- ,die ,secundanten sind zu gleichem ,vorgange verpflichtet1 wenn einer der beiden ,gegner entgegen den getroffenen ,vereinbarungen oder gegen die ,duellgesetze gehandelt hat1 und hierdurch eine ,verwundung oder der ,tod des ,gegners erfolgt wre4 ,art4 #ci4 -- ,sind die getroffenen ,vereinbarungen derart gestellt1 dass bis zur vollstndigen ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner gekmpft werden soll1 so wird nach einer leichten ,verwundung1 nachdem der ,arzt seines ,amtes gewaltet hat1 der unterbrochene ,kampf fortgesetzt4 ,dieser ,vorgang wird insolange beobachtet1 bis von ,seite der ,secundanten und des ,arztes die ,kampfesunfhigkeit constatirt worden ist4 7,siehe3 ,die ,verwundung47 ,art4 #dj4 -- ,wurde der ,kampf aus irgend einem ,grunde eingestellt1 so mssen die ,secundanten1 sobald der ,ruf ,halt0 erfolgt1 augenblicklich an die ,seite der ,kmpfenden treten1 diese trennen und gleichzeitig veranlassen1 dass die ,klingen zu ,boden gesenkt werden4 ,um jede ,uebereilung seitens der beiden ,gegner nach ,einstellung des ,kampfes hintanzuhalten1 erscheint es namentlich in jenen ,fllen1 in denen sich die leitenden ,secundanten behufs einer weiteren ,verhandlung zurckgezogen haben1 zweckmssig1 dass sich die beiden zweiten ,secundanten vor die ,gegner stellen1 die beiden ,kmpfenden demnach durch die ,secundanten getrennt werden4 ,art4 #da4 -- ,in welchen ,fllen von ,seite der ,secundanten der ,kampf durch den ,ruf ,halt0 berechtigterweise eingestellt werden kann oder demselben ,einhalt gethan werden muss1 ist bereits frher gengend errtert worden4 7,siehe3 ,unterbrechung des ,kampfes -- ,haltruf47 ,art4 #db4 -- ,whrend der ,pausen ist es den ,secundanten gestattet1 mit ihren ,clienten zu sprechen1 doch sollen die ,gesprche mit leiser ,stimme gefhrt werden4 ,die ,secundanten haben sich hierbei zu enthalten1 ,rathschlge zu ertheilen oder ,hiebe zu demonstriren4 ,art4 #dc4 -- ,findet nach einer ,unterbrechung des ,kampfes eine ,fortsetzung desselben statt1 so sind die beiden ,gegner aufzufordern1 ihre vor dem ,kampfe bezeichneten ,pltze einzunehmen1 worauf sich die ,secundanten gleichzeitig in der ad ,art4 #ah vorgeschriebenen ,art an die ,seite der ,kmpfenden begeben4 ,sind die ,pltze eingenommen1 so giebt der das ,duell leitende ,secundant nach den gegebenen ,vorschriften neuerdings das ,zeichen zum ,beginne des ,kampfes1 worauf derselbe fortgesetzt wird4 ,art4 #dd4 -- ,findet eine ,unterbrechung des ,duelles statt1 und knnen fr den ,moment die strenden ,ursachen nicht behoben werden1 so kann die ,wiederaufnahme des ,kampfes auf eine sptere ,stunde1 eventuell fr den nchsten ,tag verschoben werden4 ,art4 #de4 -- ,das ,duell ist als beendet zu betrachten1 sobald eine ,verwundung stattgefunden hat1 und die gestellten ,bedingungen nicht die ,fortsetzung des ,kampfes bis zur ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner fordern4 ,lauten die ,bedingungen bis zur ,kampfesunfhigkeit01 so ist erst nach ,constatirung derselben der ,kampf als beendet zu erklren4 ,abbildung3 ,tafel ,,ii4 ,,ii4 ,sbelduell mit ,stoss4 ,art4 #a4 -- ,bei dieser selten in ,anwendung gebrachten ,art des ,sbelduelles ist sowohl der ,hieb1 als auch der ,stoss1 mit dem eine ,verwundung herbeizufhren getrachtet wird1 gestattet4 ,art4 #b4 -- ,die von den ,secundanten angenommene ,bedingung der ,zulassung des ,stosses ist ausdrcklich im ,protokolle festzustellen4 ,art4 #c4 -- ,es wird sich empfehlen1 dass die ,anwendung des ,stosses1 weil anormal1 vor ,beginn des ,kampfes nochmals den beiden ,gegnern bekannt gegeben wird4 ,art4 #d4 -- ,das ,benehmen der ,secundanten1 sowie der beiden ,gegner1 ist dasselbe wie jenes beim ,sbelduell ohne ,stoss4 ,art4 #e4 -- ,die bei dem ,sbelduell ohne ,stoss angefhrten ,duellgesetze oder ,vorschriften haben auch bei dieser ,duellart ihre volle ,giltigkeit4 ,art4 #f4 -- ,ist eine ,verwundung durch einen ,stoss herbeigefhrt worden und fordern die gestellten ,bedingungen eine eventuelle weitere ,fortsetzung des ,kampfes1 so hat hauptschlich der ,arzt zu entscheiden1 ob der ,kampf weiter fortgesetzt werden kann1 oder ob durch diese ,verwundung eine ,kampfesunfhigkeit eingetreten ist4 ,degenduell4 ,beschaffenheit der ,waffen4 ,die zur ,verwendung gelangenden ,degen mssen in ,form der ,klinge1 deren ,hrte1 ferner in ,form des ,gefsses1 der ,lnge1 ,schwere und ,schwerpunktslage vollkommen gleich sein4 ,die ,klingen sollen zweischneidig sein1 dreikantige oder vierkantige ,klingen kommen nie in ,verwendung4 ,die ,klingen mssen gleichmssig sehr stark zugespitzt werden1 die beiden ,kanten drfen weder scharf1 schneidend1 noch schartig sein4 ,fleurets1 die als ,schulwaffe ihre ,verwendung finden1 sind als ,duellwaffe ausgeschlossen4 ,jedem der ,betheiligten steht das ,recht zu1 diese anormale ,waffe zurckzuweisen4 ,es braucht wohl nicht ,erwhnung gethan zu werden1 dass die ,klingen vor ihrem ,gebrauche auf das ,sorgfltigste gereinigt werden mssen4 ,das ,stichblatt der ,duellwaffe hnelt meist einer ,schalen- oder ,muschelform1 deren ,flchen glatt oder ciselirt1 nie aber durchbrochen sein sollen1 da sich in diesem ,falle leicht die ,spitze des ,degens verfangen knnte4 ,das ,stichblatt in ,brillenform1 am wenigsten offene1 wie sie an der ,schulwaffe angebracht sind1 kommen nie in ,verwendung4 ,was das ,gewichtsverhltnis der ,klinge zum ,gefsse betrifft1 so soll die ,schwerpunktslage in den ,defensivtheil der ,klinge nahe dem ,gefsse fallen4 ,bekleidung4 ,art4 #a4 -- ,die ,oberkleider werden abgelegt1 der ,oberkrper ist bloss mit einem ,leinenhemde bekleidet1 dessen ,brusttheil jedoch gestrkt sein kann4 ,ein ,wollhemd oder ein ,tricot unter dem ,leinenhemde anzuhaben1 ist nicht gestattet4 ,des ,oefteren wird statt des ,leinenhemdes ein ,seidenhemd vorgezogen4 ,dies ist gestattet und dem individuellen ,geschmacke anheimgestellt4 ,das ,hemd kann bei den ,hften leicht bauschig heraufgezogen sein1 damit die freie ,bewegung des ,armes nicht gehindert erscheint4 ,die ,pantalons1 die durch einen ,leibriemen befestigt sein sollen1 mssen leicht und bequem sein und in keiner ,weise geniren2 den unteren ,theil soll man vorsichtshalber aufstlpen4 ,es empfiehlt sich1 leichte ,stiefel mit breiten ,abstzen oder ,schuhe1 deren ,gebrauch gestattet ist1 anzulegen4 ,wird der ,kampf in einem geschlossenen ,raume ausgetragen1 dann sollen die ,sohlen1 um ein ,ausgleiten zu vermeiden1 mit ,colophonium eingerieben werden4 ,art4 #b4 -- ,kurzsichtigen ist der ,gebrauch des ,augenglases gestattet4 ,brillen1 besonders mit grossen ,glsern1 eignen sich besser als ,zwicker4 ,eine ,einsprache gegen den ,gebrauch der ,brille kann nie erhoben werden4 ,art4 #c4 -- ,die ,bentzung eines gewhnlichen nicht geftterten ,promenadehandschuhes1 am zweckmssigsten eines ,militrdiensthandschuhes1 ist gestattet4 ,es empfiehlt sich der ,gebrauch desselben1 da einerseits die ,waffe sicherer gehalten werden kann1 andererseits ein ,ritzen der ,hand1 wodurch die ,sicherheit der ,haltung des ,degens beeintrchtigt werden knnte1 hintangehalten wird4 ,glachandschuhe eignen sich wegen der grossen ,gltte nicht fr diesen ,gebrauch4 ,ist man bereingekommen1 sich leicht geftterter ,fechthandschuhe zu bedienen1 so kann denselben auch bloss einer der beiden ,kmpfenden bentzen1 wenn sein ,gegner denselben nicht anlegen wollte4 ,zum ,gebrauche des ,handschuhes kann man niemanden zwingen1 andererseits kann derselbe ohne ,zustimmung des ,gegners nicht bentzt werden4 ,es soll auch dieses ,detail1 um jedem ,missverstndnisse am ,kampfplatze vorzubeugen1 im ,protokolle aufgenommen erscheinen4 ,an den ,handschuhen sollen entweder gar keine oder nur ganz kurze1 nicht abstehende ,stulpen angebracht sein4 ,die ,hand kann auch in ,ermanglung eines ,handschuhes mit einem ,taschentuche verbunden werden1 doch ist strengstens darauf zu sehen1 dass dessen ,enden nicht herabhngen4 ,art4 #d4 -- ,es ist gestattet1 den ,degen mit einem ,porte-pe zu befestigen oder sich einer ,haltschlinge zu bedienen4 ,art4 #e4 -- ,cravatten1 sowie alle anderen ,bandagen1 sind vllig ausgeschlossen4 ,vorgang auf dem ,terrain4 ,art4 #a4 -- ,auf dem ,kampfplatze angekommen1 hat zwischen den beiden ,combattanten kein wie immer gearteter ,wortwechsel stattzufinden4 ,sie haben sich nach gegenseitiger hflicher ,begrssung vollkommen schweigsam zu verhalten4 ,jede zwischen den beiden ,gegnern auf dem ,terrain getroffene gegenseitige ,vereinbarung ist als null und nichtig zu betrachten4 ,mittheilungen1 wenn solche von ,seite eines der ,gegner an die ,gegenpartei zu richten wren1 knnen nur durch ,vermittlung der ,secundanten erfolgen4 ,art4 #b4 -- ,die beiden ,gegner haben sich in keiner ,weise in die letzten ,anordnungen der ,secundanten zu mengen2 sie haben diese abseits und abgesondert zu erwarten4 ,art4 #c4 -- ,es ist ,pflicht der beiden ,parteien1 womglich einige ,minuten vor der festgestellten ,zeit auf dem ,kampfplatze zu erscheinen4 ,sollte eine der ,parteien zur festgesetzten ,zeit nicht erschienen sein1 so haben die ,anwesenden nach ,verlauf von fnfzehn ,minuten das ,recht1 das ,terrain zu verlassen4 ,wrde der ,anwesende der beiden ,gegner sich weigern1 den ,kampfplatz zu verlassen1 so knnen die beiden ,secundanten selbst unter ,androhung der ,niederlegung ihrer ,mandate ihren ,clienten dazu zwingen4 ,art4 #d4 -- ,die am ,kampfplatze nothwendigen ,anordnungen hat der lteste der ,secundanten1 wenn nicht das ,los hierber anders entschieden htte1 unter ,beihilfe der anderen ,secundanten zu treffen4 ,die ,secundanten sollen nach ,uebereinstimmung mit ihren ,clienten nie zgern1 die ,leitung des ,kampfes jenem der ,secundanten zu bertragen1 bei dem sie voraussetzen1 dass er die meisten ,erfahrungen in ,ehrenangelegenheiten besitzt1 selbst wenn er auch der jngste unter ihnen wre4 ,art4 #e4 -- ,bevor die weiteren ,anordnungen getroffen werden1 ist es ,pflicht des leitenden ,secundanten1 mit wenigen ,worten eine ,vershnung der beiden ,gegner herbeizufhren4 ,wenn auch die ,vershnungsversuche unmittelbar vor dem ,kampfe nie unterlassen werden sollen1 so werden sie meist von negativem ,resultate begleitet sein1 da dieser ,vorgang nur mehr eine ,formsache ist4 ,bei ,angelegenheiten1 denen schwerwiegende und ernste ,motive zu ,grunde liegen1 drfte berhaupt eine ,vershnung im ,vorhinein ausgeschlossen erscheinen4 ,art4 #f4 -- ,die ,secundanten bestimmen nunmehr den geeignetsten ,platz fr den bevorstehenden ,kampf und bezeichnen die beiden ,standpltze4 ,diese sollen fr beide ,gegner die gleichen ,vortheile bieten4 ,es ist besonders im geschlossenen ,raume darauf ,rcksicht zu nehmen1 dass keiner der beiden ,gegner einem ,fenster gegenber steht4 ,das ,licht soll mglichst von zwei ,seiten einfallen4 ,bei ,abendbeleuchtung1 bei welcher das ,licht leicht regulirbar ist1 soll keiner der beiden ,gegner dem ,lichte gegenber stehen4 ,dasselbe soll entweder von oben1 in entsprechender den ,kampf nicht hindernden ,hhe angebracht1 oder von zwei gegenber stehenden ,wnden einfallen4 ,findet der ,kampf im offenen ,terrain statt1 so ist auf die ,bodenbeschaffenheit besonders ,rcksicht zu nehmen4 ,der ,boden soll eben und trocken sein1 und sollen die ,standpltze derart gewhlt werden1 dass keiner der beiden ,gegner die ,sonne im ,gesichte hat4 ,es empfiehlt sich1 dass selbst bei vollkommen gleichartig gewhlten ,pltzen1 die ,standpltze der beiden ,gegner durch das ,los bestimmt werden4 ,art4 #g4 -- ,die ,standpltze der beiden ,gegner sollen so weit voneinander entfernt sein1 dass sich in der von den ,gegnern eingenommenen ,fechtstellung -- der ,garde -- die ,klingen an den ,spitzen kreuzen4 ,im ,ausfalle soll bei vollkommen gestrecktem ,arme der ,krper des ,gegners mit der ,spitze der ,klinge nicht berhrt werden knnen4 ,art4 #h4 -- ,die ,secundanten ersuchen hierauf die beiden ,gegner ,rock und ,weste abzulegen1 sowie die ,brust so weit zu entblssen1 um sich berzeugen zu knnen1 ob nicht irgend ein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden vor dem ,stosse schtzt4 ,ein etwa anhabendes ,tricot ist abzulegen4 ,diese ,untersuchung1 die unter allen ,umstnden vorgenommen werden soll1 verweigern zu wollen1 kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #i4 -- ,hierauf werden die beiden ,gegner durch die jngeren ,secundanten aufgefordert1 ihre durch das ,los vorher bestimmten ,pltze einzunehmen4 ,art4 #aj4 -- ,der das ,duell leitende ,secundant fordert die beiden ,gegner auf1 die bereits von ihnen sanctionirten und von allen ,betheiligten angenommenen ,bedingungen und ,vereinbarungen auf das ,gewissenhafteste einzuhalten4 ,es erscheint auch bei einem ,degenduelle vollstndig berflssig1 alle vereinbarten ,bedingungen nochmals auf das ,genaueste durch einen jngeren ,secundanten vorlesen zu lassen4 ,dieser erst spter eingefhrten ,gepflogenheit ist wenig ,geschmack abzugewinnen1 umsoweniger als jeder der beiden ,combattanten des ,augenblickes gewrtig ist1 den ,kampf beginnen zu knnen4 ,die ,bedingung1 ob der ,kampf bei der ersten ,verwundung beendet erscheint oder bis zur ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner fortgesetzt werden soll1 ist die einzige1 deren ,erwhnung gethan werden muss4 ,schwierigkeiten1 die bei dieser ,gelegenheit von irgend einer ,seite erhoben werden sollten1 sind sofort an ,ort und ,stelle zu beheben4 ,art4 #aa4 -- ,die ,secundanten untersuchen nochmals die ihnen bereits vorher bergebenen ,waffen1 ob selbe fr den bevorstehenden ,kampf geeignet sind1 und lassen hierauf das ,los entscheiden1 welcher von den beiden ,gegnern unter dem1 fr den ,kampf bestimmten gleichen ,paare whlen drfe4 ,art4 #ab4 -- ,beabsichtigt der ,beleidigte sich seiner eigenen ,waffen bedienen zu wollen1 welches ,recht ihm zusteht1 sobald er nach dem dritten ,grade beleidigt wurde1 oder eine ,beleidigung vorliegt1 die diesem ,grade entspricht1 so muss er einen ,degen desselben ,paares durch ,vermittlung der ,secundanten seinem ,gegner zur freien ,wahl anbieten4 ,dem ,gegner steht das ,recht zu1 dieses ,anerbieten anzunehmen oder abzulehnen1 in welch letzterem ,falle er sich gleichfalls seiner eigenen ,waffen bedienen darf4 ,die beiderseitigen ,waffen mssen aber unter allen ,umstnden frher den ,secundanten bergeben worden sein1 damit deren ,verwendbarkeit fr den ,kampf constatirt werden kann4 ,art4 #ac4 -- ,bevor die ,waffen den beiden ,gegnern berreicht werden1 hat der das ,duell leitende ,secundant das ,commando fr den ,beginn des ,kampfes bekannt zu geben4 ,dieses lautet gewhnlich aus dem ,aviso3 ,en garde60 -- ,stellung6 -- und weiters fr die ,erffnung des ,kampfes ,allez60 oder ,partez60 ,art4 #ad4 -- ,der leitende ,secundant hat ferner ber das weitere ,verhalten der beiden ,gegner beilufig ,folgendes zu bemerken3 ,ich erinnere ,sie1 meine ,herren1 dass ,sie1 sobald ich ,ihnen die ,degen bergebe1 mit ,ihrem ,ehrenworte verpflichtet sind1 sich vollkommen ruhig zu verhalten1 und sich vor dem ,commando ,allez60 jeder ,action zu enthalten haben2 weiters sind ,sie verpflichtet1 auf das ,commando ,arretez60 oder ,halt60 augenblicklich jede ,bewegung einzustellen40 ,art4 #ae4 -- ,nachdem alle ,mittheilungen erfolgt sind1 werden die ,degen nach der vorgeschriebenen1 durch das ,los bestimmten ,reihenfolge berreicht4 ,die beiden ,gegner haben nach ,uebernahme der ,waffen die ,spitzen derselben zu ,boden zu halten1 oder es behlt der leitende ,secundant die ,spitzen der ,klinge in seinen ,hnden1 welche ,gepflogenheit beiweitem vorzuziehen ist1 da hierdurch jede ,uebereilung oder ,zuflligkeit hintangehalten wird4 ,art4 #af4 -- ,die ,secundanten haben sich gleichfalls mit ,degen1 die jedoch nicht zugespitzt sein sollen1 oder in ,ermanglung solcher1 mit starken ,stcken zu bewaffnen4 ,sie halten die ,spitzen oder ,enden derselben zu ,boden gesenkt4 ,der ,gebrauch von ,degenstcken ist gnzlich verboten4 ,entgegen der ,degenbewaffnung der ,secundanten wird von erfahrener und berufener ,seite der ,stock als ,bewaffnung vorgeschlagen4 ,nach ihren ,aussprchen haben die ,erfahrungen1 das ,system sich mit ,degen zu bewaffnen1 absolut verurtheilt4 ,wir knnen dieser ,anschauung vollkommen beipflichten4 ,bei einer sehr lebhaft gefhrten ,attaque kann es sich leicht ereignen1 dass trotz einer bereits erfolgten ,verwundung der ,kampf mit der gleichen ,lebhaftigkeit weiter gefhrt wird4 ,abgesehen davon1 dass bei der rasch zu erfolgenden ,intervention der ,degen nicht fechtkundigen ,secundanten bei ,ausbung ihrer ,pflicht mehr hinderlich als ntzlich wre1 knnte auch leicht durch unvorsichtige ,handhabung desselben eine ,verwundung der ,betheiligten stattfinden4 ,auch bildet der entblsste ,degen in der ,hand eines unerfahrenen ,secundanten stets eine ,gefahr fr die ,leitung und den ,ausgang des ,duelles4 ,ein nicht fechtkundiger ,secundant drfte bei einem ,haltruf oder im ,momente1 wo er durch sein persnliches ,einschreiten dem ,kampfe ,einhalt gebieten soll1 mehr auf die ,waffe achten1 als gebotenenfalls mit dieser interveniren4 ,art4 #ag4 -- ,sind die ,waffen bergeben1 so nehmen1 nachdem die letzten ,formalitten hiermit beendet erscheinen1 die ,secundanten ihre vorgeschriebenen ,pltze ein1 worauf unverzglich das ,commando fr den ,beginn des ,kampfes zu erfolgen hat4 ,art4 #ah4 -- ,vom ,eintreffen beider ,parteien auf dem ,kampfplatze bis zum ,beginne des ,kampfes selbst1 sollen nicht mehr als zehn ,minuten vergehen4 ,art4 #ai4 -- ,die beiden ltesten oder den ,kampf leitenden ,secundanten nehmen ihre ,pltze an der linken ,seite ihrer ,clienten ein4 ,die beiden anderen ,secundanten stellen sich zur ,seite der leitenden ,gegensecundanten auf1 so dass jeder der beiden ,kmpfenden seinen eigenen und einen ,secundanten des ,gegners an seiner linken ,seite hat1 wobei der eigene ,secundant ihm zunchst steht4 7,siehe ,tafel ,,ii47 ,es ist durchaus fehlerhaft1 wenn sich die ,secundanten zu beiden ,seiten der ,kmpfenden oder an deren rechter ,seite aufstellen4 ,abgesehen davon1 dass hierdurch die ,secundanten an die ,rckseite der ,gegner zu stehen kommen1 wodurch so mancher ,kmpfende in der freien ,ausfhrung seines ,angriffes beeinflusst wird1 erscheint auch die ,aufstellung an dieser ,seite nicht zweckmssig1 da die meisten ,fechter mehr oder weniger zum ,voltiren nach rechts hinneigen und hierdurch gehindert wren4 ,art4 #bj4 -- ,die ,secundanten haben ihre ,pltze derart seitwrts einzunehmen1 dass sie jede ,phase des bevorstehenden ,kampfes genau berwachen knnen4 ,durch ihre ,pltze darf aber die freie ,bewegung der ,kmpfenden durchaus nicht beeintrchtigt werden4 ,art4 #ba4 -- ,die ,secundanten haben whrend des ,kampfes volles ,stillschweigen zu beobachten1 sich jeder ,geberde zu enthalten und mssen ihre volle ,aufmerksamkeit dem ,kampfe widmen1 um im ,stande zu sein1 sei es nach einer stattgehabten ,verwundung oder bei ,beobachtung der geringsten ,unregelmssigkeit1 selbst bei eigener ,gefahr den ,kampf unterbrechen zu knnen4 ,die ,secundanten sind selbstverstndlich whrend des ,kampfes nicht an ihre ,pltze gebunden1 sie knnen1 sobald es die ,nothwendigkeit erfordert1 die ,kmpfenden bei ihren ,bewegungen begleiten1 ohne jede derselben mitmachen zu mssen4 ,die ,secundanten haben es zu vermeiden1 die ,aufmerksamkeit der ,kmpfenden in irgend einer ,weise abzulenken4 ,art4 #bb4 -- ,es ist ferner den ,secundanten strengstens untersagt1 irgend welchen ,stoss aufzufangen1 es sei denn1 dass nach ,einstellung des ,kampfes ein weiterer ,stoss von ,seite eines ,gegners gefhrt werden wrde4 ,art4 #bc4 -- ,sind alle ,formalitten und ,vorbereitungen getroffen und beendet1 und haben sich die ,secundanten auf ihre vorgeschriebenen ,pltze begeben1 so hat der das ,duell leitende ,secundant das ,zeichen fr den ,beginn des ,kampfes zu ertheilen4 ,die ,kmpfenden sind stets auf das fr den ,beginn des ,kampfes zu ertheilende ,zeichen durch beilufig folgende ,worte aufmerksam zu machen3 ,meine ,herren1 ,achtung auf mein ,commando10 worauf den getroffenen ,vereinbarungen gemss das ,aviso ,en garde60 oder ,stellung60 und nach einem kleinen ,intervall das ,commando ,allez60 oder ,partez60 zu folgen hat4 ,art4 #bd4 -- ,auf das ,aviso oder vorbereitende ,commando ,en garde0 ist von ,seite der ,combattanten die ,fechtstellung zu nehmen1 wobei sich die ,klingen an der ,spitze zu berhren oder zu kreuzen haben4 ,es empfiehlt sich stets1 dass die ,stellung -- die ,garde -- nach rckwrts1 also mit dem linken ,fusse genommen wird1 namentlich wenn man bemerkt1 dass die ,standpltze zu nahe einander bestimmt wurden4 ,durch diesen ,rckzug1 wodurch die weite ,mensur eingenommen wird1 wird bezweckt1 dass man bei der ,eventualitt einer rapid gefhrten ,attaque leichter in der ,verfassung ist1 diese festen ,fusses abwehren zu knnen4 ,die ,spitzen der ,klingen1 die sich bei ,einnahme der ,garde immer kreuzen oder berhren mssen1 sollen whrend des festen ,engagements scharf gegen die ,brust des ,gegners gerichtet werden4 ,art4 #be4 -- ,haben sich die ,klingen vor dem gegebenen ,zeichen durch ,zufall oder durch ,willkr eines der beiden ,gegner gekreuzt1 so sind die ,kmpfenden durch ,zwischentreten der ,secundanten sofort zu trennen und ist der ,schuldtragende durch den leitenden ,secundanten energisch zu verweisen4 ,sollte jedoch einer der ,gegner ,miene machen1 vor dem erfolgten ,commando offensiv vorgehen zu wollen1 so ist er durch die ,secundanten mit aller ,energie in seinem ,vorhaben zu hindern und auf die ,folgen dieser ,handlungsweise1 als eine der schwersten ,verletzung der ,duellgesetze1 in geeigneter ,weise aufmerksam zu machen4 ,die ,secundanten haben die ,pflicht1 das ,duell sofort einzustellen und nach den bereits gegebenen ,vorschriften vorzugehen1 wenn thatschlich die ,offensive ergriffen worden wre4 ,art4 #bf4 -- ,sobald durch das vorher bestimmte ,commando das ,zeichen fr den ,beginn des ,kampfes gegeben wurde1 drfen die ,gegner sofort den ,kampf erffnen4 ,sie drfen vor- oder rckwrts treten1 voltiren1 d4 h4 sich seitwrts bewegen1 sich bcken1 berhaupt nach eigenem ,gutdnken verfahren1 wobei sie sich des ,degens aber nur in jener ,weise bedienen drfen1 die mit den gegebenen ,fechtregeln und den bestehenden ,duellgesetzen in ,einklang zu bringen ist4 ,art4 #bg4 -- ,ein ,anlaufen1 ein frmliches ,ueberrennen des ,gegners ist nicht statthaft1 und ist in diesem ,falle der ,schuldtragende von ,seite der ,secundanten zu verweisen4 ,aber auch ein bestndiges ,zurckweichen bei der geringsten ,bewegung des ,gegners1 wobei dem ,angreifenden die ,mglichkeit der ,ausfhrung seiner ,attaque benommen wird1 desgleichen ein entschieden feiges ,benehmen1 ist nicht zu dulden4 7,siehe3 ,an die ,wand drngen47 ,art4 #bh4 -- ,schul- und kunstgerechte ,stsse sollen nur gegen den ,oberkrper mit ,ausnahme des ,gesichtes gefhrt werden1 doch knnen namentlich seitens ungebter ,fechter auch tiefer oder in das ,gesicht gefhrte ,stsse nie beanstndet werden4 ,art4 #bi4 -- ,hiebe mit dem ,degen nach der ,hand oder dem ,krper des ,gegners zu fhren1 ist strengstens untersagt4 ,sollte mit ,absicht ein ,hieb gegen die ,hand oder den ,arm gefhrt und mit diesem ein ,stoss in ,verbindung gebracht werden1 so ist augenblicklich die ,unterbrechung des ,duelles zu veranlassen2 wurde aber hierdurch eine ,verwundung oder der ,tod des ,gegners herbeigefhrt1 so ist dieser ,angriff als ,meuchelmord zu betrachten und sind unverzglich die gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,art4 #cj4 -- ,stsse mit der freien ,hand zu pariren oder abzulenken1 ist nicht gestattet2 am allerwenigsten ist eine derartige ,vereinbarung von ,seite der ,secundanten zu treffen4 ,im ,falle eines ,bruches dieser ,vorschrift knnen die ,secundanten der ,gegenpartei die ,forderung stellen1 dass die ,hand des ,kmpfenden in einer ,weise befestigt wird1 welche eine ,wiederholung dieses ,verstosses gegen die ,duellgesetze nicht zulsst4 7,siehe3 ,parade oder ,opposition mit der linken ,hand47 ,desgleichen knnen die ,secundanten auf ,befestigung der freien ,hand dringen1 wenn einer der ,kmpfenden die ,gewohnheit hat1 dieselbe whrend der ,vertheidigung vor die ,brust zu bringen4 ,art4 #ca4 -- ,wird bemerkt1 dass die ,parade mit der linken ,hand1 beziehungsweise mit der freien ,hand in der ,absicht erfolgt1 um gleichzeitig einen ,stoss in ,verbindung zu bringen1 so ist1 nachdem man gegen diese ,art gefhrter ,stsse wehrlos ist1 sofort dem ,kampfe ,einhalt zu thun1 das ,duell abzubrechen1 und haben die ,secundanten ber diese ,verletzung der ,duellgesetze ein ,protokoll zu verfassen4 ,ein gleiches ,verfahren ist einzuleiten1 wenn die feindliche ,klinge oder die bewaffnete ,hand des ,gegners mit der freien ,hand gefasst werden sollte4 ,art4 #cb4 -- ,wrde durch diese ,verletzung der ,kampfgesetze eine ,verwundung oder der ,tod herbeigefhrt werden1 so sind die gerichtlichen ,schritte von ,seite der ,secundanten einzuleiten4 ,art4 #cc4 -- ,jeder ,zuruf1 jedes ,geschrei als ,begleitung einer ,finte oder ,bewegung1 sowie die ,bemerkung3 ich glaube1 ich habe getroffen10 ist1 selbst wenn letztere berechtigt wre1 zu unterlassen4 ,die ,secundanten haben bei vorkommenden ,fllen auf die ,unzukmmlichkeit dieser ,exclamationen aufmerksam zu machen4 ,art4 #cd4 -- ,hingegen ist der ,appell0 bei ,ausfhrung von ,finten oder einzelner ,bewegungen in der ,absicht1 denselben mehr ,nachdruck zu verleihen oder den ,gegner zu beunruhigen1 gestattet4 ,doch soll in dieser ,art von ,demonstration gleichfalls ,mass gehalten werden4 ,art4 #ce4 -- ,whrend des ,kampfes ist ein ,wechseln der ,waffen aus einer ,hand in die andere nicht zulssig4 ,selbst bei ,wiederaufnahme des ,kampfes nach einer ,unterbrechung1 ist die ,fortsetzung des ,kampfes mit der anderen ,hand nur dann zulssig1 wenn nach einer geringfgigen ,verwundung der ,hand die ,weiterfhrung der ,waffe ausgeschlossen erscheint1 und die ,bedingungen auf vollstndige ,kampfesunfhigkeit lauten4 ,im ,uebrigen muss der ,verwundete diesen ,wunsch selbst geussert haben4 ,es kann keinem der beiden ,gegner aus was immer fr einem ,grunde zugemuthet werden1 die ,waffe mit der anderen ,hand zu ergreifen4 ,art4 #cf4 -- ,gegen einen entwaffneten oder gestrzten ,gegner darf weder offensiv vorgegangen1 noch drfen ,stsse gegen denselben gefhrt werden4 ,doch kann selbstverstndlich ein nach einer durch ein regelrechtes ,battement0 oder durch eine scharf genommene ,parade1 sowie der ,riposte des tac au tac0 erfolgten ,desarmirung in ,verbindung gebrachter1 ohne ,zeitverlust rapid gefhrter ,stoss nie beanstndet werden1 da beide ,bewegungen in diesem ,falle ein ,tempo bilden4 7,siehe3 ,desarmement47 ,art4 #cg4 -- ,als entwaffnet ist ein ,kmpfer dann anzusehen1 wenn die ,hand den ,degen fallen liess1 oder wenn die ,waffe nicht mehr ersichtlich fest in der ,hand gehalten wird1 so dass eine ,fhrung derselben1 sei es in offensiver oder defensiver ,absicht1 ausgeschlossen erscheint4 ,art4 #ch4 -- ,wurde durch eine erfolgte ,desarmirung der ,kampf unterbrochen1 so wird nach dem ,ergreifen der ,waffe derselbe nach den eingangs gegebenen ,vorschriften neuerdings fortgesetzt4 ,art4 #ci4 -- ,ist die ,waffe einem der ,gegner vollstndig entfallen1 so hat dessen ,secundant die ,verpflichtung1 dieselbe aufzuheben und seinem ,clienten zu bergeben4 ,art4 #dj4 -- ,zur festen und sicheren ,haltung des ,degens steht jedem der ,gegner das ,recht zu1 denselben mittelst eines ,porte-pe oder einer ,schlinge1 deren ,enden jedoch nicht herabhngen drfen1 zu befestigen4 ,art4 #da4 -- ,ist einer der ,kmpfenden verwundet worden1 oder glauben die ,secundanten der berechtigten ,meinung zu sein1 dass eine ,verwundung stattgefunden hat1 so ist der ,kampf von ,seite der ,secundanten sofort einzustellen4 ,art4 #db4 -- ,sind die getroffenen ,bedingungen derart gestellt1 dass bis zur vollstndigen ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner gekmpft werden soll1 so wird nach einer leichten ,verwundung der ,kampf nach den gegebenen ,vorschriften wieder fortgesetzt1 und dieser ,vorgang insolange beobachtet1 bis von ,seite der ,secundanten und des ,arztes die ,kampfesunfhigkeit constatirt worden ist4 7,siehe3 ,die ,verwundung47 ,art4 #dc4 -- ,wenn nach einer stattgefundenen ,verwundung und hierdurch unterbrochenem ,kampfe der ,verwundete voreilig die ,waffe erhebt oder den ,kampf erneuern will1 so ist er durch die ,secundanten sofort an seinem ,vorhaben zu hindern und strengstens zu verweisen4 ,strzt sich jedoch der ,verwundete auf seinen ,gegner1 oder sollte der ,unverwundete trotz des erfolgten ,haltrufes auf seinen ,gegner weiter eindringen wollen1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 bei eigener ,lebensgefahr mit aller ,entschlossenheit den ,kampf einzustellen und das ,duell als beendet zu erklren4 ,ueber den ,vorfall1 als eine der schwersten ,verletzungen der ,duellgesetze1 ist ein ,protokoll zu verfassen1 in welchem auf das ,genaueste der ,thatbestand aufgenommen werden muss4 ,sollte durch diesen ,vorgang eine ,verwundung oder der ,tod des ,gegners herbeigefhrt worden sein1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 unverzglich die gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,art4 #dd4 -- ,die ,secundanten sind in allen ,fllen verpflichtet gerichtliche ,schritte einzuleiten1 in welchen einer der ,gegner entgegen den getroffenen ,vereinbarungen oder gegen die ,duellgesetze gehandelt hat1 und hierdurch eine ,verwundung oder der ,tod des ,gegners herbeigefhrt wurde4 ,art4 #de4 -- ,ist der ,kampf aus irgend einem ,grunde unterbrochen worden1 so mssen die ,secundanten1 sobald der ,ruf ,arretez60 oder ,halt60 erfolgt1 augenblicklich an die ,seite der ,kmpfenden treten1 diese trennen und gleichzeitig veranlassen1 dass die ,spitzen der ,klingen zu ,boden gesenkt werden4 ,um jede ,uebereilung seitens der beiden ,gegner hintanzuhalten1 haben sich die zweiten ,secundanten vor die ,gegner zu stellen1 so dass die ,secundanten zwischen die beiden ,kmpfenden zu stehen kommen4 ,dieser ,vorgang ist besonders dann empfehlenswerth1 wenn sich die beiden leitenden ,secundanten behufs einer weiteren ,verhandlung zurckgezogen haben4 ,art4 #df4 -- ,in welchen ,fllen von ,seite der ,secundanten der ,kampf durch den ,ruf ,arretez60 berechtigterweise eingestellt werden kann oder ,einhalt gethan werden muss1 ist bereits in einem besonderen ,artikel dargethan worden4 7,siehe3 ,unterbrechung des ,kampfes -- ,haltruf47 ,art4 #dg4 -- ,ist nach einem lngeren ,kampfe bei einem der ,gegner eine sichtliche ,ermdung oder ,erschpfung1 namentlich nach einer vorangegangenen ,verwundung1 eingetreten1 so knnen die ,secundanten in gegenseitiger ,uebereinstimmung den ,kampf unterbrechen und eine ,ruhepause eintreten lassen4 ,whrend der ,pausen ist es den ,secundanten wohl gestattet1 mit ihren ,clienten zu sprechen1 doch sollen die ,gesprche mit leiser ,stimme gefhrt werden und nicht den ,charakter von ertheilenden ,rathschlgen annehmen4 ,am allerwenigsten sollen aber ,stsse mit der ,waffe in der ,hand demonstrirt werden4 ,art #dh4 -- ,findet nach einer ,unterbrechung des ,kampfes eine ,fortsetzung desselben statt1 so sind die beiden ,gegner aufzufordern ihre vor dem ,kampfe innegehabten ,pltze einzunehmen1 wobei sich die ,secundanten gleichzeitig an die ,seite der ,kmpfenden begeben4 ,hierauf giebt der das ,duell leitende ,secundant in der vorgeschriebenen ,art und ,weise neuerdings das ,zeichen fr den ,beginn des ,kampfes4 ,art4 #di4 -- ,findet eine ,unterbrechung des ,duelles statt und knnen fr den ,moment die strenden ,ursachen nicht behoben werden1 so kann die ,wiederaufnahme des ,kampfes auf eine sptere ,stunde1 eventuell auch fr den nchsten ,tag verschoben werden4 ,art4 #ej4 -- ,das ,duell ist als beendet zu betrachten1 sobald eine ,verwundung stattgefunden hat und die gestellten ,bedingungen nicht die ,fortsetzung des ,kampfes bis zur ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner fordern4 ,lauten die ,bedingungen bis zur ,kampfesunfhigkeit01 dann hat nach jeder leichteren ,verwundung der ,kampf so lange fortgesetzt zu werden1 bis die ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner constatirt wurde4 ,pistolenduelle4 ,wenn auch bei den vorbeschriebenen ,duellarten1 dem ,degen- und dem ,sbelduelle1 das ,leben des ,einzelnen auf das ,spiel gesetzt wird1 so kann doch keineswegs geleugnet werden1 dass das ,pistolenduell unter den ,duellen das gefhrlichste bleibt4 ,trotzdem darf man nicht die ,meinung aufkommen lassen1 dass bestimmte ,beleidigungen nur durch den ,gebrauch der ,pistole getilgt werden knnen1 welche ,eigenschaft der ,pistole von ,vielen zugeschrieben werden mchte4 ,wir schliessen uns vollstndig der ,ansicht an1 dass man den blanken ,waffen1 dem ,degen oder dem ,sbel1 gegenber geradesogut wie bei der ,pistole das ,leben einsetzen kann1 und dass es ebensoviel ,muthes bedarf1 sich der blanken ,waffe wie der ,pistole gegenber zu stellen4 ,im ,uebrigen wird mit vollem ,rechte behauptet1 dass man bei blanken ,waffen den ,muth in derselben ,weise1 wenn nicht mehr1 zur ,geltung bringen kann4 ,mit ,bercksichtigung des ,umstandes1 dass oft ein dreimaliger ,kugelwechsel eines ,pistolenduelles resultatlos verluft1 ereignet es sich nicht selten1 dass bei ,duellen1 denen ernstere ,motive zu ,grunde liegen1 die blanke ,waffe mit der ,bedingung bis zur vollstndigen ,kampfesunfhigkeit der ,pistole vorgezogen wird4 ,die ,wahl der ,waffe steht einzig und allein dem ,beleidigten zu2 wrde die ,gegenpartei die ,wahl des ,sbels oder ,degens nicht annehmen wollen und ihrerseits die ,pistole als ,duellwaffe in ,vorschlag bringen1 so ist die ,anmassung des ihr nicht zukommenden ,rechtes der ,waffenwahl auf das ,energischeste zurckzuweisen4 ,ist von ,seite des ,beleidigten die ,pistole als ,duellwaffe bestimmt worden1 so hat vor ,feststellung der ,bedingungen einer jeden ,art des ,pistolenduelles die wichtigste der ,fragen1 ob die ,waffe gezogen oder glatt sein soll1 zur ,entscheidung zu gelangen4 ,die ,gesetze der ,pistolenduelle gestatten ohne ,unterschied den ,gebrauch gezogener ,lufe2 es ist eine irrige ,ansicht1 dass nur glatte ,lufe in ,verwendung kommen drfen1 wenn auch thatschlich meist diese verwendet werden4 ,die ,secundanten sollen jedesmal1 falls von ,seite eines der beiden ,gegner gezogene ,pistolen verlangt werden1 diesem ,verlangen1 mit ,bercksichtigung1 dass die ,verwundungen durch dieselben ernsterer ,natur sind1 nach ,mglichkeit entgegentreten und glatte ,lufe in ,vorschlag bringen1 insbesondere dann1 wenn dem ,duell weniger schwerwiegende ,motive zu ,grunde liegen4 ,wenn auch der ,beleidiger1 falls von seiner ,seite gezogene ,lufe in ,vorschlag gebracht wurden1 bei diesem ,verlangen nicht verharren darf1 so drfte immerhin ein ,bemhen der ,secundanten in dieser ,richtung hin resultatlos bleiben1 wenn eine ,beleidigung durch ,schlag oder eine diesem ,grade gleichgestellte ,beleidigung vorliegt1 und der ,beleidigte an der ,bedingung gezogener ,pistolen festhlt4 ,die ,mcken1 die fter beweglich sind1 mssen fest sein2 die ,secundanten haben die ,verpflichtung1 auf diesen ,umstand besonders bei fremden1 ihnen nicht bekannten ,secundanten und ,gegner zu achten1 um jedem ,betruge auszuweichen4 ,eine der wesentlichsten ,vorschriften der ,pistolenduelle1 von der nie ,umgang genommen werden soll1 ist1 dass die fr den bevorstehenden ,kampf bestimmten ,waffen von den ,secundanten besorgt werden und den beiden ,kmpfenden vllig unbekannt sein mssen4 ,sollten den getroffenen ,bestimmungen nach1 den ,kmpfenden die ,bentzung eigener ,pistolen gestattet sein1 so mssen auch diese rechtzeitig den ,secundanten bergeben werden4 ,in beiden ,fllen liegt den ,secundanten die ,verpflichtung ob1 die ,waffen genau zu untersuchen1 deren ,verwendbarkeit zu constatiren und selbe auf das ,terrain zu bringen4 ,die ,pistolen drfen erst im letzten ,momente vor dem ,kampfe1 nachdem alle ,vorbereitungen getroffen wurden1 den beiden ,gegnern berreicht werden4 ,diese ,vorschrift ist1 namentlich wenn den ,gegnern die ,waffen nicht bekannt sind1 eine der wichtigsten der ,pistolenduelle1 die von den ,secundanten auf das ,gewissenhafteste beobachtet werden soll4 ,die ,pistolen mssen eine nach der anderen in der bei den einzelnen ,duellarten beschriebenen ,art und ,weise geladen werden4 ,das ,laden der ,pistolen haben die beiden leitenden ,secundanten zu besorgen1 doch kann dieses auch bloss einem der ,secundanten bertragen werden1 in welchem ,falle alle ,secundanten anwesend sein mssen4 ,damit die ,pistolen gleichmssig geladen werden1 der ,ladestock auch gleich stark aufgesetzt wird1 empfiehlt es sich1 dass ein ,bchsenmacher oder sonst ein ,fachkundiger anwesend ist1 der unter ,aufsicht der ,secundanten sein ,amt ausbt4 ,eine besondere ,sorgfalt ist dem ,aufsetzen der ,zndhtchen zuzuwenden1 um das ,versagen des ,schusses hintanzuhalten4 ,sind die ,pistolen geladen1 so sollen selbe unter ,aufsicht der ,secundanten bleiben1 oder in einer ,cassette verwahrt werden4 ,mit welch scrupulser ,vorsicht und minutiser ,genauigkeit vorgegangen wird oder vorgegangen werden soll1 beweist1 dass nach dem franzsischen ,duellcodex vorgeschrieben wird1 die ,pistolen nach vollzogener ,ladung in eine ,cassette zu verschliessen1 die noch berdies zu versiegeln ist1 und erst vor ,uebergabe der ,waffen an die beiden ,gegner im letzten ,momente unter ,controle der ,secundanten geffnet werden soll4 ,der ,schlssel wird in diesem ,falle von den ,secundanten der einen ,partei1 der ,siegelabdruck von den ,secundanten der anderen ,partei in ,verwahrung genommen4 ,wird von dem ,gegner bei ,verwendung eigener ,waffen das ,verlangen gestellt1 die ,pistolen selbst laden zu wollen1 so kann diesem ,ersuchen unter folgenden ,bedingungen stattgegeben werden3 #a4 ,das ,mass der ,ladung -- ,pulverladung -- ist durch die ,secundanten zu bestimmen4 #b4 ,jeder der beiden ,gegner hat in ,gegenwart eines ,gegensecundanten seine ,waffe zu laden4 ,die ,begnstigung1 die ,pistolen selbst laden zu drfen1 kann den beiden ,gegnern verweigert werden1 wenn die ,waffen den ,secundanten fremd sind4 ,die bei jeder ,duellart bliche ,distanz der beiden ,gegner ist bei jedem ,pistolenduelle angegeben2 sie variirt stets um einige ,schritte1 die ,secundanten haben sich diesbezglich zu einigen4 ,als krzeste ,distanz werden fnfzehn ,schritte1 als weiteste fnfzig ,schritte angenommen1 der ,schritt zu fnfundsiebenzig ,centimeter gerechnet4 ,kann unter den ,secundanten eine ,einigung betreffs der ,distanz nicht erzielt werden1 so wird die bestrittene ,distanz halbirt1 oder das ,los bestimmt unter den beiden projectirten ,distanzen4 ,niemals drfen die ,secundanten einer geringeren ,entfernung als fnfzehn ,schritte zustimmen oder in ,vorschlag bringen4 ,das ,duell wrde1 des gesetzmssigen ,charakters hierdurch benommen1 in die ,kategorie der ,ausnahmsduelle fallen4 ,das fr den ,kampf zu bestimmende ,terrain soll sorgfltig gewhlt werden4 ,keiner der beiden ,gegner darf der ,sonne gegenber stehen2 desgleichen muss die ,windrichtung geprft und diese bei ,feststellung der beiden ,standpltze bercksichtigt werden4 ,sorgfltig ist es zu vermeiden1 dass einer der beiden ,gegner vor eine ,wand oder einen strkeren ,baum1 oder berhaupt vor einen ,hintergrund gestellt wird1 welcher seine ,gestalt abhebt4 ,hierdurch wrde er ein schrferes ,zielobject abgeben als jener ,gegner1 der isolirt steht4 ,die ,standpltze der beiden ,gegner sollen so viel als mglich gleichartig gewhlt werden4 ,die ,secundanten haben die ,verpflichtung1 alles genau und sorgfltig zu erwgen1 sowie alles zu vermeiden trachten1 was ,schaden oder ,nutzen der einen oder der anderen ,partei bringen knnte4 ,sind die beiden ,standpltze gewhlt1 so hat das ,los zu entscheiden1 welcher jedem der beiden ,gegner zukommt4 ,bei dem ,pistolenduelle mit festem ,standpunkte0 wird einem der ,gegner das ,recht zugesprochen1 den ersten ,schuss abgeben zu drfen1 whrend bei allen anderen ,duellarten entweder der erste ,schuss dem freien ,ermessen der beiden ,gegner anheimgestellt wird1 oder diese gleichzeitig den ,schuss abzugeben haben4 ,das ,recht1 welcher der beiden ,gegner zur ,abgabe des ersten ,schusses berechtigt erscheint1 wird nicht selten von ,seite der ,secundanten einer ,discussion unterworfen4 ,whrend die ,einen die ,behauptung aufstellen1 dass selbst in bestimmten ,fllen das ,recht des ,beleidigten1 den ersten ,schuss abgeben zu drfen1 auch mit ,bercksichtigung der gewhlten ,distanz nicht festzustellen ist1 wollen hingegen die ,anderen die ,meinung aufrecht erhalten1 dass unter allen ,umstnden und bei jeder ,distanz -- wre diese die gesetzmssig krzeste von fnfzehn ,schritte oder als ,ausnahmsduell selbst unter dieser ,entfernung -- dem ,beleidigten der erste ,schuss zugesprochen werden soll4 ,dem entgegen wollen die ,ersteren dem ,beleidigten nur die ,wahl der ,waffen berlassen1 wobei sie1 unabhngig von der gewhlten ,distanz1 dem ,lose die ,sorge der ,zuerkennung des ersten ,schusses bertragen mchten4 ,es erscheint ohne ,zweifel am zweckmssigsten1 dass man bei ,beurtheilung des ,rechtes der ,abgabe des ersten ,schusses vom ,standpunkte der gefallenen ,beleidigung ausgeht4 ,mit ,bercksichtigung dieser lassen sich bei einem ,pistolenduelle mit festem ,standpunkte01 betreffs ,abgabe des ersten ,schusses folgende ,regeln aufstellen3 ,dem nach dem ersten ,grade ,beleidigten steht nur das ,recht der ,wahl der ,waffen zu4 ,sind von dem ,beleidigten ,pistolen als ,duellwaffe gewhlt worden1 so bestimmen die ,secundanten die ,distanz4 ,um das ,recht der ,abgabe des ersten ,schusses wird bei jeder ,distanz gelost4 ,in ,tavernier's ,werke finden wir hingegen die ,ansicht ausgesprochen1 dass es bei einer einfachen ,beleidigung viel richtiger und logischer wre1 jedem der beiden ,gegner zu gestatten1 von ,abgabe des ,signales whrend der ,zeit von einer ,minute nach ,belieben zu schiessen4 ,in diesem ,falle sollte keinem der beiden ,gegner das ,recht des ersten ,schusses zugesprochen werden4 ,wenn wir auch zugeben1 dass es bei den ,pistolenduellen logisch richtig wre1 die ,abgabe des ,schusses in der gegebenen ,zeit dem freien ,ermessen des ,einzelnen zu berlassen1 so knnen wir uns bei vorliegender ,duellart dieser ,ansicht doch nicht anschliessen1 da es sich hierbei nicht um den freien ,schuss01 sondern um eine bestimmte1 vorher zu fixirende ,reihenfolge der ,abgabe des ,schusses handelt4 ,mit dieser ,bestimmung wre die ,ansicht ausgesprochen1 dass bei einer ,beleidigung ersten ,grades ein ,pistolenduell mit festem ,standpunkte0 nie stattfinden sollte und nur jenes mit festem ,standpunkte und freiem ,schusse0 in ,vorschlag zu bringen wre4 ,dem nach dem zweiten ,grade ,beleidigten gebhrt nur dann das ,recht des ersten ,schusses1 wenn die gesetzmssig weiteste ,distanz von fnfunddreissig ,schritten eingehalten wird4 ,wrde von ,seite der ,secundanten eine geringere ,distanz gewhlt1 so entscheidet das ,los ber die ,abgabe des ersten ,schusses4 ,dem nach dem dritten ,grade ,beleidigten gebhrt stets das ,recht1 den ersten ,schuss abgeben zu drfen1 selbst wenn die gesetzlich krzeste ,distanz von fnfzehn ,schritten angenommen wurde4 ,findet ein zwei- oder dreimaliger ,kugelwechsel statt1 so wird immer die vor dem ,duelle festgestellte ,reihenfolge der ,abgabe des ,schusses beibehalten4 ,bei allen ,arten der ,pistolenduelle zhlt jeder versagte ,schuss1 wenn keine andere ,bestimmung getroffen wurde1 als abgegeben4 ,verschieden sind die ,ansichten ber das ,abgeben des ,schusses in die ,luft4 ,es sei aber gleich an dieser ,stelle bemerkt1 dass die auffllige ,absicht1 mit dem ,schusse nicht treffen zu wollen1 gegen die ,duellgesetze verstsst4 ,wenn einer der beiden ,gegner sich auf das ,terrain mit der ,absicht begiebt1 auf seinen ,gegner nicht schiessen zu wollen1 so darf keiner der ,betheiligten weder vorher in ,kenntnis dieser ,absicht sein1 noch diese bei ,abgabe des ,schusses wahrnehmen4 ,sein ,schuss muss in der ,richtung des ,gegners fallen4 ,diese ,handlungsweise1 die von vielen als eine grossmthige bezeichnet wird1 beendet das ,duell1 wenn nach dem ,uebereinkommen bloss ein einziger ,kugelwechsel bestimmt wurde1 und von jenem ,gegner die ,antwort1 beziehungsweise der zweite ,schuss abgegeben werden sollte4 ,soll aber das ,duell nach den getroffenen ,bestimmungen fortgesetzt werden1 so wird man wohl schwerlich ,secundanten finden1 die geneigt wren1 einen derartigen ,vorgang zu acceptiren oder zu gestatten1 welcher vor dem festgesetzten ,termine durch ,uebertretung der ,bedingungen dem ,duelle ein ,ende bereitet4 ,hat einer der ,kmpfenden in unverhohlener ,absicht den ersten ,schuss in die ,luft abgegeben1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 unverzglich einzuschreiten1 bevor noch der ,schuss des ,gegners fllt4 ,der ,schuldtragende ist auf die ,unzukmmlichkeit dieser ,handlungsweise1 die gegen die ,duellgesetze verstsst1 aufmerksam zu machen1 worauf er neuerdings zur ,abgabe des ,schusses verhalten wird1 beziehungsweise das ,duell in der vorgeschriebenen ,art von neuem beginnt4 ,wird zum zweitenmale absichtlich in die ,luft geschossen1 so ist das ,duell sofort einzustellen1 dasselbe als beendet zu betrachten1 und haben die ,secundanten hierber ein ,protokoll aufzunehmen4 ,fllt der ,gegenschuss1 bevor noch die ,secundanten einschreiten konnten1 so ist das ,duell gleichfalls als beendet anzusehen1 wenn nur ein einmaliger ,kugelwechsel vorhergesehen war4 ,ueber diesen ,verlauf ist gleichfalls ein ,protokoll zu verfassen1 worin namentlich bei einer stattgehabten ,verwundung zum ,ausdruck kommen muss1 dass den ,betheiligten die ,absicht des ,gegners1 den ,schuss in die ,luft abgeben zu wollen1 nicht bekannt gewesen ist4 ,die ,secundanten haben sich1 mit ,ausnahme bei der ,duellart auf parallelen ,linien01 parallel mit der ,schussrichtung aufzustellen1 so dass alle vier in einer ,linie stehen1 wobei jedem ,gegner ein ,gegensecundant zunchst steht4 ,die ,aerzte stehen einige ,schritte hinter den ,secundanten4 ,bei dem ,pistolenduelle auf parallelen ,linien0 mssen sich die ,secundanten nothwendigerweise rechts und seitwrts der ,gegenpartei stellen1 um so viel als mglich gegen das ,feuer ihrer ,clienten1 sowie gegen ein ,kreuzfeuer1 gedeckt zu stehen4 ,bei dem ,pistolenduelle auf ,commando oder ,signal0 ist die ,verantwortlichkeit der ,secundanten eine beraus grosse und ernste4 ,das ,signal muss genau regulirt sein2 es empfiehlt sich1 eine ,secundenuhr zu bentzen1 damit weder ,vortheile1 noch ,nachtheile durch ein zu schnell oder langsam erfolgtes ,signal fr die ,gegner erwachse4 ,die ,secundanten haben sich brigens bei allen ,arten von ,pistolenduellen1 behufs der ,controle der ,abgabe des ,gegenschusses1 mit einer gut gehenden ,secundenuhr zu versehen4 ,wir wollen schliesslich an dieser ,stelle nochmals in ,erinnerung bringen1 dass es ,pflicht der ,secundanten ist1 stets fr die einfachsten ,arten der ,pistolenduelle zu plaidiren um hierdurch die eigene ,verantwortlichkeit zu entlasten4 ,es ist viel leichter1 dieselben auf das ,gewissenhafteste zu berwachen und die stricteste ,ausfhrung der festgestellten ,bedingungen einzuhalten4 ,beschaffenheit der ,waffen4 ,art4 #a4 -- ,die ,pistolen mssen von gleicher ,art und ,beschaffenheit sein2 deren ,lufe drfen in ihrer ,lnge nicht mehr als #c ,centimeter differiren4 ,art4 #b4 -- ,die ,mcken mssen vollkommen befestigt1 die ,visire entfernt sein4 ,art4 #c4 -- ,die ,pistolen sollen glatte ,lufe haben4 ,wenn auch gezogene ,lufe bei allen ,arten der ,pistolenduelle nicht ausgeschlossen sind1 so sollen diese nur in ,ausnahmsfllen zur ,anwendung kommen4 ,art4 #d4 -- ,der ,stecher oder ,abzug ist nicht gestattet2 ein derartiger ,antrag darf von keiner ,seite gestellt werden4 ,arten der ,pistolenduelle4 ,in der ,that giebt es bloss zwei ,arten von gesetzmssigen ,pistolenduellen1 und zwar3 ,pistolenduell mit ,ziel und ,pistolenduell auf ,commando oder ,signal4 ,diese zwei ,arten knnen jedoch bezglich ihrer verschiedenen ,ausfhrung nach noch eingetheilt werden3 #a4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte4 #b4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte und freiem ,schusse4 #c4 ,pistolenduell mit ,vorrcken4 #d4 ,pistolenduell mit unterbrochenem ,vorrcken4 #e4 ,pistolenduell auf parallelen ,linien4 #f4 ,pistolenduell auf ,commando oder ,signal4 ,fr alle ,pistolenduelle gelten folgende ,regeln3 ,art4 #a4 -- ,die krzeste ,distanz zwischen den beiden ,gegnern darf keine geringere als fnfzehn ,schritte -- zwlf ,meter -- sein4 ,art4 #b4 -- ,die ,waffen mssen den ,kmpfenden unbekannt sein1 ausgenommen in jenen ,fllen1 in denen man sich eigener ,pistolen bedienen darf4 ,art4 #c4 -- ,bei allen ,arten des ,pistolenduelles muss die ,vereinbarung getroffen werden1 wie viele ,gnge stattzufinden haben4 ,wenn mehr als ein einmaliger ,kugelwechsel vorgeschlagen wird1 muss genau sichergestellt sein1 nach dem wie vielten ,gange1 das ,pistolenduell auch ohne ,verwundung als beendet angesehen werden muss4 ,niemals kann eine ,vereinbarung getroffen werden1 den ,kampf so lange fortzusetzen1 bis eine ,verwundung stattfindet1 wenn auch die ,bedingungen bis zur ,kampfesunfhigkeit gelautet htten4 ,ein mehr als dreimaliger ,kugelwechsel darf nie stattfinden4 ,das ,duell ist ohne ,rcksicht darauf1 dass eventuell keine ,verwundung stattgefunden hat1 nach dem dritten ,kugelwechsel als beendet anzusehen4 ,bei besonders erschwerenden ,momenten kann nach dreimaligem1 resultatlos gebliebenen ,kugelwechsel zur blanken ,waffe -- den ,degen oder den ,sbeln -- gegriffen werden1 um durch diese eine ,entscheidung herbeizufhren4 ,die ,bedingungen eines ,pistolenduelles knnen lauten3 #a4 ,einmaliger ,kugelwechsel4 #b4 ,zwei- oder dreimaliger ,kugelwechsel4 #c4 ,bis zur ,kampfesunfhigkeit bei hchstens dreimaligem ,kugelwechsel4 ,wenn die ,vereinbarungen nicht bis zur ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner gelautet haben1 so ist der ,kampf nach dem ersten1 beziehungsweise zweiten1 unter allen ,umstnden aber nach dem dritten ,kugelwechsel auch ohne stattgehabter ,verwundung beendet4 ,wurde einer der beiden ,gegner verwundet1 so ist selbstverstndlich mit diesem ,gange das ,duell beendet1 es sei denn1 dass die ,verwundung eine leichte wre1 und die ,bedingung bis zur ,kampfesunfhigkeit eine ,fortsetzung des ,kampfes erfordert4 ,der ,kampf wird hierauf mit ,zustimmung des ,verwundeten und der ,secundanten bis zur ,erfllung dieser ,bedingung wieder begonnen1 beziehungsweise bis zur vereinbarten ,anzahl der ,kugelwechsel fortgesetzt4 ,bekleidung4 ,es bedarf wohl nicht erst einer ,erwhnung1 dass man sich zur ,austragung von ,ehrenangelegenheiten einer gewhlten ,toilette bedient1 und dies bei einem ,pistolenduelle umsomehr1 als nicht mit abgelegten ,oberkleidern1 wie dies bei ,degen- oder ,sbelduellen der ,fall ist1 gekmpft wird4 ,der unbegrndeten1 so hufig zu begegnenden ,ansicht1 ,frack oder ,balltoilette anlegen zu mssen1 ist durchaus nicht beizupflichten4 ,es empfiehlt sich1 stets dunkle ,kleidung zu whlen1 wenigstens in einem schwarzen lngeren ,rocke zu erscheinen4 ,abbildung3 ,tafel ,,iii4 ,um jeden wie immer gearteten ,vortheil oder ,nachtheil hintanzuhalten1 soll strenge darauf geachtet werden1 dass nicht einer der ,gegner in hellen1 der andere in dunklen ,kleidern erscheint4 ,oberrcke und ,mntel sind selbstverstndlich abzulegen4 ,der ,kragen des ,rockes ist aufzustlpen1 damit der weisse ,hemdkragen1 der leicht einen besseren ,zielpunkt bieten knnte1 gedeckt erscheint4 ,die ,kopfbedeckung wird gewhnlich abgelegt1 doch verstsst es weder gegen die ,duellgesetze1 noch gegen die ,regeln des ,anstandes1 diese aufzubehalten4 ,die ,taschen sind zu leeren1 ,uhren1 ,geld- und ,brieftaschen beiseite zu legen1 damit diese nicht ,schutz gegen die ,kugel gewhren4 ,vorgang auf dem ,terrain4 ,i4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte4 ,art4 #a4 -- ,auf dem ,kampfplatze angekommen1 hat zwischen den beiden ,gegnern jede wie immer geartete ,wortverhandlung zu unterbleiben4 ,art4 #b4 -- ,die ,gegner haben sich nach gegenseitiger hflicher ,begrssung vollkommen ruhig zu verhalten und abseits die ,anordnungen der ,secundanten zu erwarten4 ,jede zwischen den beiden ,gegnern auf dem ,terrain getroffene ,vereinbarung ist von den ,secundanten als null und nichtig zu betrachten4 ,glaubt einer der beiden ,gegner irgend eine ,mittheilung oder eine ,anfrage an die ,gegenpartei richten zu mssen1 so kann dies nur durch die ,vermittlung seiner ,secundanten erfolgen4 ,art4 #c4 -- ,desgleichen drfen sich die ,gegner in keiner ,weise in die ,anordnungen der ,secundanten mengen4 ,art4 #d4 -- ,die beiden ,parteien haben rechtzeitig1 womglich einige ,minuten vor der festgesetzten ,frist1 auf dem ,rendez-vous-,platze zu erscheinen4 ,ist zur festgestellten ,zeit die ,gegenpartei nicht erschienen1 so haben die ,anwesenden nach ,verlauf von weiteren fnfzehn ,minuten den ,kampfplatz zu verlassen4 ,sollte der rechtzeitig erschienene ,gegner noch lnger warten und den ,kampfplatz nicht verlassen wollen1 so sind die ,secundanten berechtigt1 unter ,androhung der ,niederlegung ihrer ,mandate ihn hierzu zu zwingen4 ,ueber den ,vorfall ist ein ,protokoll aufzunehmen4 ,art4 #e4 -- ,die am ,kampfplatze nothwendigen ,vorbereitungen hat1 wenn nicht schon vorher ein diesbezgliches ,uebereinkommen getroffen worden wre1 der lteste der ,secundanten unter ,beihilfe des lteren ,secundanten der ,gegenpartei anzuordnen oder es entscheidet hierber das ,los4 ,die ,secundanten sollen nie ermangeln1 unter ihnen jenem die ,leitung des ,kampfes zu bertragen1 von dem sie die ,ueberzeugung haben1 dass er die meisten ,erfahrungen in ,ehrenangelegenheiten hat4 ,art4 #f4 -- ,bevor die ,anordnungen fr den bevorstehenden ,kampf getroffen worden sind1 ist es ,pflicht des leitenden ,secundanten mit wenigen ,worten eine ,vershnung herbeizufhren4 ,wir haben bereits bei ,besprechung der ,pflichten der ,secundanten dargethan1 dass dieser ,vershnungsversuch1 trotzdem er nie unterlassen werden soll1 mehr eine ,formsache ist4 ,art4 #g4 -- ,die ,secundanten suchen nunmehr fr den bevorstehenden ,kampf den geeignetsten ,platz aus und markiren die beiden ,standpltze4 ,es ist von ,seite der ,secundanten auf das ,gewissenhafteste darauf zu sehen1 dass diese fr die beiden ,gegner gleiche ,vortheile haben4 ,sonne1 ,windrichtung und der ,hintergrund mssen einer besonderen ,bercksichtigung unterzogen werden4 ,art4 #h4 -- ,die ,entfernung der beiden ,standpltze betrgt fnfzehn bis fnfunddreissig ,schritte1 wobei fnfzehn ,schritte als die krzeste1 fnfunddreissig ,schritte als die weiteste ,distanz angenommen wird4 ,nur bei dieser ,duellart erscheint der ,spielraum der ,distanz so gross genommen4 ,knnen sich die ,secundanten betreffs der ,distanz nicht einigen1 so hat das ,los zwischen den beiden projectirten ,distanzen zu entscheiden1 oder man nimmt das arithmetische ,mittel4 ,art4 #i4 -- ,die ,vertheilung der beiden ,pltze wird durch das ,los bestimmt4 ,art4 #aj4 -- ,die fr den bevorstehenden ,kampf bestimmten ,waffen mssen von gleicher ,beschaffenheit und von demselben ,paare sein4 ,dieselben mssen1 wenn nicht durch gegenseitige vorher getroffene ,bestimmung eigene ,waffen zugelassen werden1 den beiden ,gegnern unbekannt sein4 ,art4 #aa4 -- ,liegt eine ,beleidigung durch ,schlag oder eine diesem ,grade gleichkommende ,beleidigung vor1 so darf sich der ,beleidigte seiner eigenen ,pistolen bedienen2 doch muss er eine desselben ,paares seinem ,gegner zur freien ,wahl anbieten4 ,das ,anerbieten erfolgt durch seine ,secundanten4 ,dem ,gegner steht es frei1 dieses ,anerbieten anzunehmen oder abzulehnen1 in welch letzterem ,falle ihm gleichfalls das ,recht zusteht1 seine eigenen ,pistolen bentzen zu drfen4 ,art4 #ab4 -- ,in allen ,fllen mssen die ,waffen rechtzeitig den ,secundanten bergeben werden1 diese von denselben geprft und fr den bevorstehenden ,kampf als vollstndig geeignet anerkannt worden sein4 ,den ,secundanten liegt die ,verpflichtung ob1 die ,waffen auf den ,kampfplatz zu bringen4 ,art4 #ac4 -- ,wenn nicht frher die ,bestimmung getroffen wurde1 dass sich jeder der beiden ,gegner seiner eigenen ,pistolen zu bedienen habe1 oder aber im ,sinne des vorhergehenden ,artikels der ,beleidigte seine ,waffen dem ,gegner zur freien ,wahl berlsst1 so wird durch das ,los entschieden1 welcher der beiden ,gegner unter dem zum ,kampfe bestimmten ,pistolenpaare zu whlen habe4 ,art4 #ad4 -- ,die ,waffen sind in ,gegenwart aller ,zeugen mit der gewissenhaftesten ,aufmerksamkeit und ,genauigkeit1 eine nach der anderen1 ohne jede ,hast zu laden4 ,bedient man sich desselben ,paares der ,pistolen1 so hat jeder der ,secundanten1 welche das ,laden besorgen1 die ,verpflichtung der ,gegenpartei das ,mass der ,ladung zu zeigen2 berdies wird mit demselben ,ladstocke die ,ladung der ,pistolen verglichen4 ,ist das ,laden beider ,pistolen einem ,secundanten berlassen1 so mssen doch alle ,secundanten anwesend sein4 ,sind den getroffenen ,bestimmungen nach1 ,pistolen verschiedener ,paare in ,verwendung gebracht1 so begnge man sich1 dass eine ,partei nach der anderen in ,gegenwart aller ,secundanten die ,waffen ladet4 ,wird im letzteren ,falle seitens der ,gegner das ,verlangen gestellt1 die ,pistolen selbst laden zu wollen1 so kann diesem ,verlangen nur unter der ,bedingung stattgegeben werden1 wenn das ,mass der ,pulverladung durch die ,secundanten bestimmt wird1 berdies jeder der beiden ,gegner in ,gegenwart eines ,gegensecundanten seine ,waffe ladet4 ,art4 #ae4 -- ,es empfiehlt sich1 dass zum ,laden der ,waffen ein ,bchsenmacher oder sonst ein ,fachkundiger am ,platze anwesend ist1 der in ,gegenwart wenigstens eines ,secundanten beider ,parteien seines ,amtes waltet4 ,art4 #af4 -- ,die fr den ,kampf vorbereiteten ,pistolen sollen nun wieder in die ,cassette gelegt werden und derselben erst zur ,uebergabe an die ,gegner entnommen werden4 ,es wird auch die ,vorsorge getroffen1 dass die ,cassette abgesperrt1 ja mitunter versiegelt wird4 ,in diesem ,falle wird der ,schlssel von den ,secundanten der einen1 der ,siegelabdruck von den ,secundanten der anderen ,partei in ,verwahrung genommen4 ,art4 #ag4 -- ,die ,secundanten ersuchen hierauf1 bei ,beobachtung der gegebenen ,vorschriften1 die beiden ,gegner ,rock und ,weste abzulegen1 sowie die ,brust so weit zu entblssen1 um sich die ,ueberzeugung zu verschaffen1 dass nicht irgend ein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden schtzt oder im ,rocke verborgen erscheint4 ,uhren1 ,geld- und ,brieftaschen sind abzulegen1 berhaupt die ,taschen zu leeren4 ,diese ,untersuchung1 die unter allen ,umstnden geboten erscheint1 verweigern zu wollen1 kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #ah4 -- ,ist diese ,formalitt beendet1 so werden die beiden ,gegner durch die ,secundanten eingeladen1 sich auf ihre durch das ,los bestimmten ,pltze zu begeben4 ,art4 #ai4 -- ,der das ,duell leitende ,secundant hat hierauf in aller ,krze die vereinbarten ,bedingungen zu wiederholen2 jede ,weitlufigkeit beiseite lassend1 wendet sich der ,leiter des ,kampfes an die beiden ,gegner mit beilufig folgenden ,worten3 ,meine ,herren6 ,sie haben die ,bedingungen1 unter welchen der ,kampf stattzufinden hat1 gehrt2 ,sie haben diese1 nachdem sie von den beiderseitigen ,secundanten festgestellt wurden1 gut geheissen4 ,ich fordere ,sie demnach auf1 dieselben ehrenhaft einzuhalten40 ,auf die beiderseits abgegebene bejahende ,antwort theilt der leitende ,secundant betreffs seines ,commandos mit1 dass die ,gegner auf das vorbereitende ,aviso ,spannt60 die ,waffen zu erheben und den ,hammer zu spannen haben1 weiter dass sie bei ihrer ,ehre verpflichtet sind1 den ,schuss nicht frher abzugeben1 sich berhaupt jeder ,action zu enthalten haben1 bevor nicht das ,commando ,feuer60 erfolgt4 ,art4 #bj4 -- ,sollten noch im letzten ,momente von irgend einer ,seite ,einwendungen erhoben werden1 so sind diese sofort an ,ort und ,stelle zu beheben4 ,art4 #ba4 -- ,um jedem ,zufalle oder jeder ,unzukmmlichkeit vorzubeugen1 erscheint es dringend geboten1 dass alle nothwendigen ,mittheilungen an die beiden ,gegner1 sowie die ,aufforderung des ,einnehmens der ,pltze stets vor ,uebergabe der ,waffen erfolgen4 ,art4 #bb4 -- ,sind alle vorbereitenden ,formalitten beendet1 so werden die ,pistolen unter ,controle der beiderseitigen ,secundanten der ,cassette entnommen1 und im ,falle nicht eigene ,waffen in ,verwendung kommen sollten1 in der durch das ,los bestimmten ,reihenfolge den ,gegnern berreicht4 ,art4 #bc4 -- ,die beiden ,gegner haben nach ,ueberreichung der ,pistolen diese mit zu ,boden gesenkter ,mndung zu halten4 ,art4 #bd4 -- ,hierauf nehmen die ,secundanten ihre ,pltze ein4 ,sie haben sich parallel mit der ,schussrichtung aufzustellen1 so dass alle vier ,secundanten in eine ,linie zu stehen kommen1 wobei jedem ,gegner ein ,gegensecundant zunchst steht4 7,siehe ,tafel ,,iii47 ,die ,aerzte haben ihren ,platz einige ,schritte hinter den ,secundanten4 ,art4 #be4 -- ,die ,secundanten haben sich1 sobald sie ihre ,pltze eingenommen haben1 ruhig zu verhalten1 widmen ihre volle ,aufmerksamkeit dem bevorstehenden ,kampfe und verfolgen denselben mit einer ,secundenuhr in der ,hand4 ,art4 #bf4 -- ,der leitende ,secundant giebt hierauf das ,zeichen fr den zu beginnenden ,kampf4 ,er lenkt die ,aufmerksamkeit der ,kmpfenden durch folgende ,worte auf sich3 ,meine ,herren1 ,achtung auf mein ,commando60 worauf das vorbereitende ,aviso ,spannt60 und nach kurzem ,intervalle das ,commando ,feuer60 erfolgt4 ,die beiden ,gegner haben hierauf in der vorher bestimmten ,reihenfolge und in der weiters angegebenen ,zeit den ,schuss abzugeben4 ,art4 #bg4 -- ,die ,reihenfolge der ,abgabe des ,schusses wird am zweckmssigsten durch folgende ,regel festgestellt3 ,bei einer ,beleidigung ersten ,grades wird bei jeder ,distanz um das ,recht des ersten ,schusses gelost4 ,bei einer ,beleidigung zweiten ,grades hat der ,beleidigte nur dann das ,recht des ersten ,schusses1 wenn die gesetzmssig weiteste ,distanz von fnfunddreissig ,schritten beibehalten wird4 ,ist die ,entfernung eine krzere1 so hat das ,los hierber zu entscheiden4 ,bei einer ,beleidigung dritten ,grades hat der ,beleidigte bei jeder ,distanz das ,recht der ,abgabe des ersten ,schusses4 ,art4 #bh4 -- ,jeder versagte ,schuss zhlt1 wenn kein anderes ,uebereinkommen getroffen wurde1 als abgegeben4 ,art4 #bi4 -- ,auf das vorbereitende ,aviso ,spannt60 erheben die beiden ,gegner die ,pistolen und vollfhren das ,commando4 ,ist das ,commando ,feuer60 erfolgt1 so erffnen die beiden ,gegner nach dem bereingekommenen ,vorrang in folgender ,anordnung den ,kampf3 a7 ,jenem ,gegner1 dem der erste ,schuss zukommt1 ist1 bei ,verlust des ,schusses vom ,commando ab gerechnet1 eine ,minute ,zeit gegeben4 b7 ,die ,abgabe des ,gegenschusses hat gleichfalls in einer ,minute zu erfolgen1 gerechnet vom ,momente des abgegebenen ersten ,schusses4 c7 ,sobald diese ,frist verstrichen ist1 darf der ,schuss nicht mehr fallen4 d7 ,hat der erste ,schuss eine ,verwundung herbeigefhrt1 so kann der ,verwundete1 wenn er noch ,kraft hierzu hat1 auf seinen ,gegner schiessen4 ,zur ,erholung1 beziehungsweise zur ,abgabe des ,gegenschusses1 sind ihm bei jeder ,art der ,verwundung1 selbst wenn er gestrzt wre1 zwei ,minuten ,zeit gestattet4 ,nach dieser ,zeit verliert er jedes ,recht1 mit seinem ,schusse zu antworten4 ,wenn auch durch ,graf ,chatauvillard die ,zeit zur ,abgabe des ,schusses bei dieser ,duellart mit einer1 beziehungsweise mit zwei ,minuten fixirt wurde1 so wollen wir dennoch nicht anstehen1 den ,secundanten zu bedenken zu geben1 ob bei der zulssig krzesten ,distanz von fnfzehn ,schritten dieselbe ,zeit zum ,zielen beibehalten werden soll1 oder es in diesem ,falle nicht gerathen erscheint1 die ,zeit auf eine halbe ,minute zu reduciren1 wobei zur ,antwort gleichfalls eine halbe ,minute1 nach einer ,verwundung aber eine ,minute gegeben wird4 ,bei der geringen ,distanz von fnfzehn ,schritten drften bei einer ,zielzeit von einer ,minute die ,chancen fr jenen ,gegner dem das ,recht des ersten ,schusses zusteht1 gegenber jenem1 der zu antworten hat1 ungleich gnstiger sein4 ,art4 #cj4 -- ,hat kein ,schuss getroffen1 und lauten die ,bedingungen nur auf einmaligen ,kugelwechsel1 so ist mit diesem ,gange das ,duell als beendet anzusehen4 ,art4 #ca4 -- ,soll nach den getroffenen ,bedingungen ein mehrmaliger ,kugelwechsel stattfinden1 so erfolgt dieser nach jedem resultatlosen ,gange unter genauer ,einhaltung des vorher geschilderten ,vorganges4 ,art4 #cb4 -- ,dasselbe ist der ,fall1 wenn die ,bedingungen auf ,kampfesunfhigkeit lauten1 und der ,kampf nach einer unbedeutenden ,verwundung von neuem aufgenommen werden soll4 ,art4 #cc4 -- ,ein mehr als dreimaliger ,kugelwechsel soll nie zugelassen werden1 und hat1 selbst wenn keine ,verwundung stattgefunden hat1 das ,pistolenduell mit dem dritten ,kugelwechsel seinen ,abschluss gefunden4 ,art4 #cd4 -- ,ist von ,seite der ,gegner eine ,unregelmssigkeit vorgekommen1 so haben die ,secundanten das ,duell abzubrechen und hierber ein ,protokoll aufzunehmen4 ,hat jedoch entgegen den ,duellregeln eine ,verwundung stattgefunden1 oder ist hierdurch der ,gegner erschossen worden1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 sofort die nthigen gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,art4 #ce4 -- ,findet durch irgend welchen unvorhergesehenen ,zwischenfall eine ,unterbrechung oder eine ,strung des ,duelles statt1 und knnen voraussichtlich die ,ursachen derselben fr den ,moment nicht behoben werden1 so kann das ,duell fr eine sptere ,stunde1 oder auch fr den nchsten ,tag verschoben werden4 ,,ii4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte und freiem ,schusse4 ,im ,allgemeinen hat man sich bei dieser ,duellart an die gegebenen ,vorschriften des ,pistolenduelles mit festem ,standpunkte0 zu halten4 ,art4 #a4 -- ,die in den ,artikeln #a bis #f des vorangegangenen ,pistolenduelles mit festem ,standpunkte0 aufgestellten ,vorschriften betreffs des ,verhaltens der beiden ,gegner und der ,secundanten haben auch hier ihre volle ,giltigkeit4 ,art4 #b4 -- ,haben die ,secundanten das fr den bevorstehenden ,kampf geeignete ,terrain ermittelt1 so bezeichnen sie die ,standpunkte der beiden ,gegner1 die mglichst gleichartig gegen ,sonne und ,wind gewhlt werden mssen4 ,art4 #c4 -- ,die ,entfernung der beiden ,standpltze betrgt1 sofern dieses ,duell als ein gesetzmssiges betrachtet werden soll1 unter allen ,umstnden fnfundzwanzig ,schritte4 ,es giebt bei dieser ,duellart weder eine minimale noch eine maximale ,distanz4 ,wird eine kleinere ,distanz angenommen1 so verliert das ,duell seine ,gesetzmssigkeit und zhlt zu den ,ausnahmsduellen4 ,unter den gesetzmssigen ,pistolenduellen ist dieses das einzige1 welches auch als ,ausnahmsduell0 seine ,verwendung finden kann4 ,abbildung3 ,tafel ,,iv4 ,art4 #d4 -- ,die ,vertheilung der ,pltze an die beiden ,gegner erfolgt durch das ,los4 ,art4 #e4 -- ,die ,waffen1 die rechtzeitig in den ,besitz der ,secundanten gelangt sein mssen1 haben von gleicher ,beschaffenheit und von demselben ,paare zu sein4 ,dieselben drfen den ,kmpfenden nicht bekannt sein4 ,nur nach gegenseitig vorher getroffener ,uebereinstimmung und in bestimmten ,fllen knnen die ,secundanten eigene ,waffen zulassen4 ,art4 #f4 -- ,der durch ,schlag ,beleidigte oder durch eine diesem gleichkommende ,beleidigung ,angegriffene1 kann das ,recht beanspruchen1 sich seiner eigenen ,pistolen bedienen zu wollen1 doch muss er in diesem ,falle eine hiervon seinem ,gegner zur freien ,wahl anbieten4 ,dieses ,anerbieten erfolgt durch seine ,secundanten4 ,art4 #g4 -- ,dem ,gegner steht es frei1 dieses ,anerbieten anzunehmen oder abzulehnen4 ,im letzteren ,falle steht ihm gleichfalls das ,recht zu1 sich seiner eigenen ,pistole zu bedienen4 ,art4 #h4 -- ,sobald im ,sinne der vorstehenden beiden ,artikel nicht eigene ,pistolen in ,verwendung kommen1 so hat stets das ,los zu entscheiden1 welcher der beiden ,gegner zuerst unter dem fr den ,kampf bestimmten ,pistolenpaare zu whlen habe4 ,art4 #i4 -- ,in allen ,fllen haben nach den allgemeinen ,bestimmungen die ,secundanten bereits vorher die ,pistolen in ,verwahrung zu nehmen2 diese mssen von ihnen geprft und fr den bevorstehenden ,kampf vollkommen tauglich anerkannt worden sein4 ,die ,secundanten haben die ,verpflichtung1 die ,waffen auf den ,kampfplatz zu bringen4 ,art4 #aj4 -- ,die ,waffen sind in ,gegenwart smmtlicher ,secundanten nach den im ,artikel #ac des ,pistolenduelles mit festem ,standpunkte0 gegebenen ,vorschriften zu laden4 ,art4 #aa4 -- ,ist ein ,bchsenmacher oder sonst ein ,fachkundiger am ,platze anwesend1 welche ,gepflogenheit stets zu empfehlen ist1 so bt er sein ,amt in ,gegenwart wenigstens eines der ,secundanten beider ,parteien aus4 ,art4 #ab4 -- ,die fr den ,kampf vorbereiteten ,pistolen werden hierauf wieder in die ,cassette gelegt1 versperrt und derselben erst zur ,uebergabe an die ,gegner entnommen4 ,art4 #ac4 -- ,die ,secundanten ersuchen hierauf nach den gegebenen ,vorschriften die beiden ,gegner1 ,rock und ,weste abzulegen1 sowie die ,brust so weit zu entblssen1 um sich die ,ueberzeugung zu verschaffen1 dass nicht irgend ein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden deckt1 oder im ,rocke verborgen ist4 ,die ,untersuchung zu verweigern kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #ad4 -- ,nach ,beendigung dieser unter allen ,umstnden gebotenen ,formalitt werden die beiden ,gegner durch die ,secundanten auf ihre durch das ,los bestimmten ,pltze gefhrt und mit dem ,rcken gegeneinander gestellt4 ,art4 #ae4 -- ,der das ,duell leitende ,secundant giebt in aller ,krze die vereinbarten ,bedingungen bekannt1 und fordert beide ,gegner auf1 die soeben gehrten1 von den beiderseitigen ,secundanten festgestellten und von ihnen angenommenen ,vereinbarungen auf das ,gewissenhafteste einzuhalten4 ,art4 #af4 -- ,auf die beiderseits abgegebene bejahende ,antwort hat der leitende ,secundant das ,commando zur ,erffnung des ,kampfes bekannt zu geben1 welches nur aus dem einzigen ,worte ,schiessen60 besteht4 ,er hat die beiden ,gegner aufmerksam zu machen1 dass sie mit ihrer ,ehre verpflichtet sind1 vor diesem ,commando weder die ,waffen zu spannen noch sich umzudrehen2 berhaupt haben sie sich jeder ,action vorher zu enthalten4 ,art4 #ag4 -- ,alle ,mittheilungen mssen vor ,uebergabe der ,waffen erfolgen4 ,sollte von irgend einer ,seite noch eine ,einsprache erhoben werden1 so ist diese sofort an ,ort und ,stelle zu beheben4 ,art4 #ah4 -- ,sind nun alle vorbereitenden ,formalitten beendet1 so werden die ,pistolen unter ,controle der beiderseitigen ,secundanten der ,cassette entnommen und1 falls nicht eigene ,pistolen in ,verwendung kommen1 den ,gegnern nach der durch das ,los bestimmten ,reihenfolge berreicht4 ,art4 #ai4 -- ,nach ,ueberreichung der ,pistolen haben die ,gegner diese mit zu ,boden gesenkter ,mndung zu halten4 ,art4 #bj4 -- ,hierauf nehmen die ,secundanten ihre ,pltze ein4 ,sie haben sich ,alle in eine ,linie parallel mit der ,schiessrichtung in der ,weise aufzustellen1 dass zunchst eines jeden ,gegners ein ,gegensecundant steht4 7,siehe ,tafel ,,iv47 ,die ,aerzte stehen einige ,schritte hinter den ,secundanten4 ,art4 #ba4 -- ,die ,secundanten haben volles ,stillschweigen zu beobachten und ihre ganze ,aufmerksamkeit dem bevorstehenden ,kampfe zu widmen4 ,der leitende ,secundant und zum mindesten ein ,gegensecundant haben den ,kampf mit einer ,secundenuhr in der ,hand zu verfolgen4 ,art4 #bb4 -- ,hierauf giebt der das ,duell leitende ,secundant das ,zeichen fr den ,beginn des ,kampfes3 ,meine ,herren1 ,achtung auf das ,commando60 und nach einem kurzen ,intervall commandirt er ,schiessen60 ,art4 #bc4 -- ,auf dieses ,commando haben sich die beiden ,gegner umzudrehen1 die ,pistolen zu spannen und zu zielen4 ,jedem der ,gegner steht das ,recht zu1 den ,schuss nach ,belieben abzugeben1 da ein weiteres ,commando nicht erfolgt4 ,art4 #bd4 -- ,ist ein ,schuss gefallen1 so muss die ,antwort des ,gegners -- der ,gegenschuss -- binnen einer ,minute1 gerechnet von ,abgabe des ersten ,schusses1 erfolgen4 ,hat der ,gegner diese ,frist vorbeigehen lassen1 ohne zu schiessen1 so hat er das ,recht zur ,abgabe des ,schusses verloren4 ,art4 #be4 -- ,hat der erste ,schuss eine ,verwundung herbeigefhrt1 so kann der ,verwundete1 sofern er noch ,kraft hierzu findet1 auf seinen ,gegner den ,schuss abgeben4 ,in diesem ,falle sind ihm zwei ,minuten zur ,erholung1 beziehungsweise zur ,abgabe des ,gegenschusses gestattet4 ,nach ,ablauf dieser ,frist verliert er das ,recht zu schiessen4 ,art4 #bf4 -- ,hat keiner der beiden ,gegner getroffen und lauten die ,bedingungen nur auf einmaligen ,kugelwechsel1 so ist mit diesem ,gange das ,duell beendet4 ,art4 #bg4 -- ,soll jedoch das ,duell nach den vereinbarten ,bedingungen fortgesetzt werden1 so erfolgt der weitere ,kugelwechsel unter genauester ,einhaltung des in den bevorstehenden ,artikeln geschilderten ,vorganges4 ,art4 #bh4 -- ,dasselbe ist der ,fall1 wenn der ,kampf nach einer unbedeutenden ,verwundung1 den gestellten ,bedingungen entsprechend1 von neuem aufgenommen werden soll4 ,art4 #bi4 -- ,ein mehr als dreimaliger ,kugelwechsel soll unter keinem ,umstande zugelassen werden4 ,selbst wenn keine ,verwundung erfolgte1 hat das ,pistolenduell seinen ,abschluss gefunden4 ,art4 #cj4 -- ,ist von ,seite der ,gegner eine ,unregelmssigkeit vorgekommen oder hat eine ,verletzung der ,duellregeln stattgefunden1 so haben die ,secundanten das ,duell abzubrechen und den ,vorgang zu ,protokoll zu nehmen4 ,hat jedoch entgegen den ,duellregeln eine ,verwundung stattgefunden1 oder ist einer der beiden ,gegner hierdurch erschossen worden1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 ohne ,verzug die nthigen gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,art4 #ca4 -- ,findet durch irgend einen unvorhergesehenen ,zwischenfall eine ,unterbrechung oder durch ,hinzutreten fremder ,personen eine ,strung des ,duelles statt1 und knnen voraussichtlich die ,ursachen derselben fr den ,moment nicht behoben werden1 so kann das ,duell fr eine sptere ,stunde1 oder auch fr den nchsten ,tag verschoben werden4 ,die vorbeschriebene ,duellart kann auch in der ,weise eine ,aenderung erleiden1 dass beide ,gegner in einer bestimmten ,zeit1 beispielsweise in fnfzehn bis dreissig ,secunden nach erfolgtem ,commando den ,schuss abzugeben haben4 ,von ,seite des leitenden ,secundanten wird in diesem ,falle nach der ,uhr die vorher bestimmte ,secundenzahl laut vorgezhlt4 ,auf das ,commando ,spannt60 wenden sich die ,gegner um1 spannen und halten die ,pistole mit der ,mndung nach oben1 auf das weitere ,commando ,schiessen60 und mit ,beginn der ,vorzhlung ,eins0 ist die ,pistole zum ,zielen zu senken1 worauf von beiden ,gegnern der ,schuss selbst nach einer stattgefundenen ,verwundung in der vereinbarten ,zeit erfolgen muss4 ,jeder der beiden ,gegner hat das ,recht1 in dieser ,frist nach ,belieben zu schiessen1 wobei auch beide ,schsse gleichzeitig fallen knnen4 ,wer nach der gegebenen ,zeit ,feuer giebt1 ist als ehrlos zu betrachten4 ,abbildung3 ,tafel ,v4 ,es drfte wohl ersichtlich sein1 dass diese ,art des ,pistolenduelles in sehr gemilderter ,form erfolgt4 ,bei derartig gestellten ,bedingungen kann es sich logischerweise nur um einen ,kugelwechsel handeln4 ,,iii4 ,pistolenduell mit ,vorrcken4 ,barriren4 ,pistolenduelle mit ,avanciren oder ,vorrcken fhren auch den ,namen mit ,barriren04 ,art4 #a4 -- ,das ,benehmen oder ,verhalten der beiden ,gegner1 sowie der ,secundanten hat sich nach den in den ,artikeln #a bis #f gegebenen ,vorschriften des ,pistolenduelles mit festem ,standpunkte0 zu richten4 ,die hierbei aufgestellten ,regeln haben auch bei dieser ,duellart volle ,giltigkeit4 ,art4 #b4 -- ,haben die ,secundanten das fr den bevorstehenden ,kampf geeignete ,terrain ermittelt1 so hat der leitende ,secundant die ,standpltze der beiden ,gegner nach den bestehenden ,vorschriften festzustellen4 ,art4 #c4 -- ,die ,entfernung der beiden ,standpltze betrgt bei dieser ,duellart fnfunddreissig bis vierzig ,schritte4 ,in dieser die beiden ,pltze verbindenden ,linie werden von beiden ,endpunkten zehn ,schritte abgeschritten und diese ,punkte durch ,taschentcher oder ,stcke -- als ,barrire -- bezeichnet4 ,jeder der beiden ,gegner ist demnach von diesen markirten ,stellen -- den ,barriren -- zehn ,schritte entfernt1 whrend der ,abstand der beiden ,barriren fnfzehn bis zwanzig ,schritte betrgt4 ,art4 #d4 -- ,die am zweckmssigsten durch weisse ,taschentcher markirten ,distanzen von zehn ,schritten dienen den ,gegnern als ,spielraum zum ,vorrcken4 ,art4 #e4 -- ,die so gleichartig als mglich gegen ,sonne1 ,wind1 sowie mit ,bercksichtigung des ,hintergrundes gewhlten ,standpltze der beiden ,gegner werden durch das ,los vertheilt4 ,art4 #f4 -- ,die ,waffen1 die bereits vorher in den ,besitz der ,secundanten gelangt sein mssen1 haben von gleichem ,paare und von gleicher ,beschaffenheit zu sein4 ,dieselben mssen mit ,ausnahme in jenem ,falle1 in welchem der ,gebrauch von eigenen ,pistolen gestattet wurde1 den ,gegnern vollkommen unbekannt sein4 ,art4 #g4 -- ,wenn eine ,beleidigung dritten ,grades vorliegt1 so kann der ,beleidigte das ,recht beanspruchen1 sich seiner eigenen ,pistolen bedienen zu wollen4 ,in diesem ,falle muss eine der ,pistolen desselben ,paares dem ,gegner zur freien ,wahl berlassen werden4 ,das ,anerbieten erfolgt durch ,vermittlung der ,secundanten4 ,art4 #h4 -- ,dem ,gegner steht es frei1 die angebotene ,pistole anzunehmen oder dieselbe zurckzuweisen1 in welch letzterem ,falle ihm gleichfalls das ,recht zusteht1 sich seiner eigenen ,pistolen bedienen zu drfen4 ,art4 #i4 -- ,sobald nicht eigene ,pistolen in ,verwendung kommen1 so entscheidet das ,los1 welchem der beiden ,gegner das ,recht zusteht1 unter dem fr den ,kampf bestimmten ,paare zuerst whlen zu drfen4 ,art4 #aj4 -- ,nach den allgemeinen ,bestimmungen haben in allen ,fllen die ,secundanten bereits vorher die ,waffen in ,verwahrung zu nehmen2 dieselben mssen von ihnen geprft und fr den bevorstehenden ,kampf als geeignet anerkannt worden sein4 ,die ,secundanten haben die ,verpflichtung1 die ,waffen auf den ,kampfplatz zu bringen4 ,art4 #aa4 -- ,die ,waffen werden in der vorgeschriebenen1 bei dem ,pistolenduelle mit festem ,standpunkte0 angefhrten ,art 7siehe diese7 entweder durch die ,secundanten oder einen ,bchsenmacher oder durch sonst eine fachkundige ,person geladen1 und sind dann in einer versperrbaren ,cassette zu verwahren4 ,art4 #ab4 -- ,hierauf haben sich die ,secundanten nach den gegebenen ,vorschriften zu berzeugen1 ob kein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden deckt oder im ,rocke verborgen ist4 ,zu dieser ,untersuchung haben die beiden ,gegner die ,rcke und ,westen abzulegen und die ,brust zu entblssen4 ,die ,untersuchung soll unter allen ,umstnden vorgenommen werden2 dieselbe verweigern zu wollen1 kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #ac4 -- ,nach ,beendigung dieser ,formalitt werden die beiden ,gegner durch die ,secundanten eingeladen1 ihre durch das ,los bestimmten ,pltze einzunehmen4 ,art4 #ad4 -- ,in aller ,krze giebt der das ,duell leitende ,secundant die vereinbarten ,bedingungen bekannt und fordert beide ,gegner auf1 diese von ihnen angenommenen ,vereinbarungen auf das ,gewissenhafteste einzuhalten4 ,art4 #ae4 -- ,hierauf theilt der ,leiter des ,duelles das ,commando fr den ,beginn des ,kampfes mit1 welches aus dem einzigen ,worte ,vorwrts60 besteht4 ,gleichzeitig werden die ,gegner aufmerksam gemacht1 dass sie mit ihrer ,ehre verpflichtet sind1 vor diesem ,commando weder die ,waffen zu spannen1 noch dieselben zu heben2 sie haben sich berhaupt jeder ,action zu enthalten4 ,art4 #af4 -- ,sind alle ,formalitten beendet1 so werden die ,pistolen unter ,controle der beiderseitigen ,secundanten der ,cassette entnommen und den ,gegnern nach der durch das ,los bestimmten ,reihenfolge berreicht1 falls nicht eigene ,waffen in ,verwendung kommen sollten4 ,art4 #ag4 -- ,nach ,ueberreichung der ,pistolen haben die ,gegner diese mit zu ,boden gesenkter ,mndung zu halten4 ,art4 #ah4 -- ,hierauf nehmen die ,secundanten und die ,aerzte ihre vorgeschriebenen ,pltze ein1 die auch bei dieser ,duellart fr die ,secundanten in einer ,linie parallel zur ,schussrichtung sind4 7,siehe ,tafel ,v47 ,die ,aerzte stehen einige ,schritte hinter den ,secundanten4 ,art4 #ai4 -- ,die ,secundanten haben sich nunmehr vollkommen ruhig zu verhalten und widmen ihre volle ,aufmerksamkeit dem bevorstehenden ,kampfe4 ,haben die ,secundanten und ,aerzte ihre ,pltze eingenommen1 so giebt der das ,duell leitende ,secundant das ,zeichen fr den ,beginn des ,kampfes3 ,achtung1 meine ,herren1 auf das ,commando60 und nach einem kurzen ,intervall commandirt er ,vorwrts60 ,art4 #bj4 -- ,auf dieses ,commando spannen die beiden ,gegner ihre ,waffen und halten dieselben nunmehr mit der ,mndung nach aufwrts4 ,die beiden ,gegner drfen nun in gerade ,richtung gegeneinander vorrcken1 sie knnen stehen bleiben1 wann es ihnen beliebt1 sie drfen zielen1 ohne zu schiessen1 dann wieder vorwrts gehen1 drfen aber nur bis zu der bezeichneten ,stelle -- der ,barrire -- vorrcken4 ,die ,barrire darf von keinem der beiden ,gegner unter keiner ,bedingung berschritten werden4 ,art4 #ba4 -- ,das ,tempo zum ,vorrcken kann jeder der beiden ,gegner nach ,belieben ergreifen4 ,art4 #bb4 -- ,jedem der beiden ,gegner steht das ,recht zu1 nach seinem ,gutdnken zu schiessen1 entweder vom ,standplatze1 ohne dass er vorgerckt wre1 oder er rckt vor und schiesst von irgend einem ,punkte der ,linie aus1 oder er rckt bis zur ,barrire vor1 um von dieser aus ,feuer zu geben4 ,art4 #bc4 -- ,whrend des ,vorrckens ist die ,mndung der ,pistole nach aufwrts zu halten4 ,zum ,zielen1 sowie zur ,abgabe des ,schusses1 muss stehen geblieben werden4 ,whrend der ,bewegung darf nicht gezielt1 noch geschossen werden4 ,art4 #bd4 -- ,ist einer der ,gegner bis zur ,barrire vorgetreten1 um von diesem ,punkte aus ,feuer zu geben1 so kann der andere ,gegner1 falls er seinen ,standplatz nicht verlassen hat1 ruhig auf demselben verharren2 er kann niemals zum ,vorrcken gezwungen werden4 ,art4 #be4 -- ,wer geschossen hat1 muss an diesem ,punkte in vollkommenster ,unbeweglichkeit das ,feuer oder die ,antwort des ,gegners erwarten4 ,letzterem ist1 vom ersten ,schusse an gerechnet1 zum ,vorrcken und ,schiessen nur eine ,minute ,zeit gelassen4 ,es ist ihm in dieser ,zeit gestattet1 selbst bis zur ,barrire vorzutreten1 um von dieser den ,schuss abzugeben4 ,ist die ,frist von einer ,minute abgelaufen1 so verliert der ,gegner jedes ,recht1 ,feuer zu geben2 die ,secundanten haben zu veranlassen1 dass die ,waffe sofort gesenkt wird4 ,art4 #bf4 -- ,wurde keiner der beiden ,gegner getroffen und findet nach den festgestellten ,bedingungen ein erneuerter ,kugelwechsel statt1 so treten die ,duellanten wieder auf ihre ,standpltze zurck1 worauf das ,duell nach den vorbeschriebenen ,regeln seine ,fortsetzung findet4 ,art4 #bg4 -- ,hat nach dem ersten ,schusse eine ,verwundung stattgefunden1 so ist dem ,verwundeten zum ,vorrcken und ,erwidern des ,schusses gleichfalls nur eine ,minute1 vom ersten ,schusse an gerechnet1 ,zeit gegeben4 ,wre aber die ,verwundung eine derartige1 dass er strzt1 so sind demselben1 wenn er im ,stande ist1 den ,schuss abgeben zu knnen1 zur ,erholung1 beziehungsweise zur ,abgabe des ,schusses zwei ,minuten ,frist gestattet4 ,nach ,verlauf dieser ,frist haben die ,secundanten den ,verwundeten an der ,abgabe des ,schusses zu hindern und das ,senken der ,pistole zu veranlassen4 ,art4 #bh4 -- ,soll der ,kampf nach einer stattgefundenen ,verwundung den getroffenen ,bestimmungen gemss erneuert werden1 so kann die ,zulssigkeit einer ,wiederholung1 selbst auf ,verlangen des ,verwundeten1 nur dann willfahrt werden1 wenn die ,secundanten und die ,aerzte den ,verwundeten fr kampffhig halten4 ,art4 #bi4 -- ,ist eine ,unregelmssigkeit whrend des ,kampfes vorgekommen1 so ist von ,seite der ,secundanten der ,kampf sofort zu unterbrechen und der ,thatbestand zu ,protokoll zu nehmen4 ,hat jedoch1 entgegen den ,duellregeln1 eine ,verwundung stattgefunden1 oder ist hierbei der ,gegner erschossen worden1 so sind die ,secundanten verpflichtet1 sofort die nthigen gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 -- ,vorstehende ,duellart kann auch in der ,weise eine ,aenderung erleiden1 dass den ,gegnern unter nachstehenden ,bedingungen zwei ,pistolen gleichzeitig berreicht werden4 ,art4 #a4 -- ,liegt eine ,beleidigung dritten ,grades oder eine diesem ,grade gleichgestellte ,beleidigung vor1 so knnen auf ausdrckliches ,verlangen des ,beleidigten jedem der beiden ,gegner zwei ,pistolen berreicht werden4 ,in jedem anderen ,falle ist eine derart gestellte ,bedingung auf das ,entschiedenste zurckzuweisen4 ,art4 #b4 -- ,wurde beschlossen1 diesem ,verlangen zu entsprechen1 so muss jeder der ,kmpfenden je eine ,pistole desselben ,paares erhalten4 ,nur auf ausdrcklichen ,wunsch des ,beleidigten und nach allseitiger ,uebereinstimmung seitens der ,gegner und der ,secundanten kann zugegeben werden1 dass sich jeder der ,duellanten seiner eigenen ,pistolen bediene4 ,art4 #c4 -- ,die ,secundanten drfen bei dieser ,duellart den ,kampf nicht frher unterbrechen1 bevor nicht alle vier ,schsse abgegeben wurden1 ausgenommen1 wenn eine ,verwundung stattgefunden htte4 ,art4 #d4 -- ,hat eine ,verwundung stattgefunden1 so darf der ,verwundete1 im ,falle er nicht im ,augenblicke der ,verwundung geschossen hat1 nicht mehr ,feuer geben1 denn sein ,gegner wrde1 falls er das ,feuer des ,verwundeten ausgehalten und noch den zweiten ,schuss nicht abgegeben htte1 einen allzu grossen ,vortheil ber diesen haben4 ,die ,secundanten haben im ,falle einer stattgehabten ,verwundung sofort den ,kampf einzustellen4 ,art4 #e4 -- ,ist der erste ,schuss gefallen1 so ist die ,antwort des unverwundeten ,gegners in vollster ,unbeweglichkeit zu erwarten4 ,letzterem ist vom ersten ,schusse an gerechnet zum ,vorrcken und ,schiessen nur eine ,minute ,zeit gelassen4 ,art4 #f4 -- ,haben die beiden ersten ,schsse keine ,verwundung herbeigefhrt1 so erfolgt der dritte und vierte ,schuss in der frher angegebenen ,art2 die ,gegner knnen1 sofern sie die ,barrire nicht erreicht haben1 sich vorwrts bewegen und nach den gegebenen ,regeln ,feuer geben4 ,in ,anbetracht dessen1 dass es dem ,verwundeten nur im ,augenblicke der ,verwundung gestattet ist1 ,feuer zu geben1 im ,uebrigen diese ,duellart zu unzhligen ,streitigkeiten ,anlass geben kann1 erscheint es gerathen1 diese ,bedingung nicht anzunehmen4 ,soll eine ,verschrfung des ,duelles stattfinden1 so erscheint es viel zweckmssiger1 nach beiderseitig abgegebenem1 resultatlos gebliebenem ,feuer die ,kmpfenden ihre ursprnglichen ,pltze einnehmen und den ,kampf neuerdings beginnen zu lassen4 ,abbildung3 ,tafel ,,vi4 ,auf diese ,art kann selbst eine ,verschrfung mit dreimaligem ,kugelwechsel stattfinden4 ,,iv4 ,pistolenduell mit unterbrochenem ,vorrcken4 ,art4 #a4 -- ,die bei dem ,pistolenduelle mit festem ,standpunkte0 gegebenen allgemeinen ,vorschriften -- ,artikel #a bis #f -- ber das ,benehmen der ,secundanten und der beiden ,gegner haben auch bei dieser ,duellart ihre volle ,giltigkeit4 ,art4 #b4 -- ,nachdem die ,secundanten das fr den ,kampf gnstige ,terrain ermittelt haben1 bestimmt der das ,duell leitende ,secundant nach den gegebenen ,vorschriften die ,standpltze der beiden ,gegner4 ,art4 #c4 -- ,die ,entfernung der beiden ,standpltze betrgt fnfundvierzig bis fnfzig ,schritte4 ,es ist dies die einzige ,duellart der gesetzmssigen ,pistolenduelle1 bei welcher die weiteste ,entfernung von fnfzig ,schritten zulssig ist4 ,art4 #d4 -- ,in diesen1 die beiden ,pltze verbindenden ,linie werden von beiden ,endpunkten fnfzehn ,schritte abgeschritten1 und diese ,punkte durch ,taschentcher oder ,stcke als ,barriren bezeichnet4 ,jeder der beiden ,gegner ist demnach von diesen markirten ,stellen -- den ,barriren -- fnfzehn ,schritte entfernt4 ,der ,abstand der beiden ,barriren betrgt demzufolge fnfzehn bis zwanzig ,schritte4 ,art4 #e4 -- ,die am zweckmssigsten durch weisse ,taschentcher markirten ,distanzen von fnfzehn ,schritten dienen den ,gegnern als ,spielraum zum ,vorrcken4 ,art4 #f4 -- ,die beiden so gleichartig als mglich gegen ,sonne1 ,wind1 sowie mit ,bercksichtigung des ,hintergrundes gewhlten ,standpltze der beiden ,gegner werden durch das ,los vertheilt4 ,art4 #g4 -- ,die ,waffen1 die rechtzeitig in den ,besitz der ,secundanten gelangt sein mssen1 haben vom gleichen ,paare und von gleicher ,beschaffenheit zu sein4 ,dieselben mssen den ,gegnern vollkommen unbekannt sein2 selbst bei gegenseitiger ,uebereinkunft kann von dieser ,bedingung nicht abgegangen werden4 ,die ,bentzung eigener ,waffen ist demnach bei dieser ,art des ,pistolenduelles ausgeschlossen4 ,art4 #h4 -- ,die ,waffen werden in der vorgeschriebenen1 bei dem ,pistolenduelle mit festem ,standpunkte0 angefhrten ,art1 entweder durch die ,secundanten oder einen ,bchsenmacher oder durch sonst eine fachkundige ,person geladen1 und hierauf in einer zu versperrenden ,cassette aufbewahrt4 ,art4 #i4 -- ,das ,los hat zu entscheiden1 welchem der beiden ,gegner das ,recht zusteht1 unter den fr den bevorstehenden ,kampf bestimmten ,pistolen zuerst whlen zu drfen4 ,art4 #aj4 -- ,sind die ,waffen geladen1 so haben sich die ,secundanten nach den gegebenen ,vorschriften zu berzeugen1 ob kein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden deckt oder im ,rocke verborgen ist4 ,die beiden ,gegner haben die ,verpflichtung1 die ,rcke und ,westen abzulegen und die ,brust so weit zu entblssen1 um diese ,untersuchung ermglichen zu knnen4 ,diese ,untersuchung verweigern zu wollen1 kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #aa4 -- ,ist diese unter allen ,umstnden gebotene ,formalitt beendet1 so werden die beiden ,gegner durch die ,secundanten aufgefordert1 ihre durch das ,los bestimmten ,pltze einzunehmen4 ,art4 #ab4 -- ,hierauf giebt in aller ,krze der das ,duell leitende ,secundant die vereinbarten ,bedingungen bekannt und fordert beide ,gegner auf1 diese von ihnen angenommenen ,vereinbarungen auf das ,gewissenhafteste einzuhalten4 ,art4 #ac4 -- ,ferner theilt der ,leiter des ,duelles das ,commando fr den ,beginn des ,kampfes mit1 welches fr diese ,duellart aus dem einzigen ,worte ,vorwrts60 besteht4 ,gleichzeitig hat dieser die ,gegner aufmerksam zu machen1 dass sie mit ihrer ,ehre verpflichtet sind1 vor diesem ,commando weder die ,waffe zu erheben1 noch zu spannen1 sich berhaupt jeder ,action zu enthalten haben4 ,art4 #ad4 -- ,sind alle ,formalitten beendet1 alle nthigen ,mittheilungen erfolgt1 und wurden von keiner ,seite irgend welche ,einwendungen erhoben1 so werden die ,pistolen unter ,controle der beiderseitigen ,secundanten der ,cassette entnommen und jenem der beiden ,gegner zur ,wahl zuerst berreicht1 der durch das ,los hierzu berechtigt erscheint4 ,art4 #ae4 -- ,die ,gegner haben nach ,ueberreichung der ,pistolen diese mit zu ,boden gesenkter ,mndung zu halten4 ,art4 #af4 -- ,hierauf nehmen die ,secundanten und ,aerzte ihre vorgeschriebenen ,pltze ein4 ,diese sind fr die ,secundanten in einer ,linie parallel zur ,schussrichtung4 7,siehe ,tafel ,,vi47 ,um nicht in die ,schussrichtung zu kommen1 ist es zweckmssig1 dass sich1 entgegen den vorbeschriebenen ,arten der ,pistolenduelle1 die ,secundanten in die ,mitte der ,barrire zusammenstellen4 ,die ,aerzte stehen einige ,schritte hinter den ,secundanten4 ,art4 #ag4 -- ,sind von allen ,betheiligten die ,pltze eingenommen1 so giebt der leitende ,secundant das ,aviso zur ,erffnung des ,kampfes4 ,achtung1 meine ,herren1 auf das ,commando60 und nach einem kurzen ,intervall commandirt er ,vorwrts60 ,art4 #ah4 -- ,auf dieses ,commando spannen die beiden ,gegner ihre ,waffen und halten dieselben mit der ,mndung nach aufwrts4 ,art4 #ai4 -- ,die beiden ,gegner drfen nunmehr den ,kampf erffnen4 ,sie drfen sich vorwrts bewegen in gerader oder in ,schlangenlinie1 d4 h4 in ,zickzack1 doch darf keiner der beiden ,gegner mehr als zwei ,schritte nach einer oder der anderen ,seite der geraden ,linie ablenken4 ,art4 #bj4 -- ,die beiden ,gegner knnen stehen bleiben1 ohne zu zielen1 sie knnen1 wenn sie es fr vortheilhafter erachten1 zielen ohne zu schiessen1 dann wieder vorwrts gehen1 sie knnen selbst in der ,bewegung zielen1 berhaupt nach ihrem ,gutdnken verfahren1 drfen aber nur bis zu der bezeichneten ,stelle der ,barrire vorrcken4 ,die ,barrire darf unter keiner ,bedingung von einem der beiden ,gegner berschritten werden4 ,art4 #ba4 -- ,das ,tempo zum ,vorrcken kann jeder der beiden ,gegner nach seinem ,belieben whlen4 ,art4 #bb4 -- ,jedem der beiden ,gegner steht das ,recht zu1 nach seinem ,gutdnken zu schiessen2 entweder vom ,standplatze1 ohne dass er vorgerckt wre1 oder er rckt vor und schiesst von irgend einem ,punkte der ,linie1 oder endlich er rckt vor bis zur ,barrire1 um von dieser aus ,feuer zu geben4 ,art4 #bc4 -- ,keiner der ,kmpfenden kann1 falls er seinen ,standpunkt nicht verlassen hat1 zum ,vorrcken gezwungen werden1 selbst dann nicht1 wenn sein ,gegner bis zur ,barrire vorgedrungen wre4 ,art4 #bd4 -- ,ist ein ,schuss gefallen1 so haben beide ,gegner sofort stehen zu bleiben4 ,art4 #be4 -- ,wer geschossen hat1 muss in vollkommenster ,unbeweglichkeit die ,antwort des ,gegners abwarten4 ,art4 #bf4 -- ,letzterer darf nicht mehr vorrcken2 zum ,gegenschuss oder ,antwort ist ihm nur eine halbe ,minute1 vom ersten ,schusse an gerechnet1 ,zeit gegeben4 ,ist diese ,frist verstrichen1 so verliert er das ,recht zu schiessen2 die ,secundanten haben zu veranlassen1 dass die ,waffe sofort gesenkt wird4 ,art4 #bg4 -- ,wurde keiner der beiden ,gegner getroffen und hat nach den festgestellten ,bedingungen ein mehrmaliger ,kugelwechsel stattzufinden1 so treten die ,kmpfenden wieder auf ihre vorher eingenommenen ,standpltze zurck1 worauf das ,duell nach den vorbeschriebenen ,regeln seine ,fortsetzung findet4 ,art4 #bh4 -- ,hat nach dem ersten ,schusse eine ,verwundung stattgefunden1 so ist dem ,verwundeten1 selbst wenn er gestrzt wre1 vom ,augenblicke der ,verwundung an gerechnet1 nur eine ,minute ,zeit zur ,erwiderung des ,schusses gegeben4 ,nach dieser ,frist haben die ,secundanten den ,verwundeten an der ,abgabe des ,schusses zu hindern4 ,art4 #bi4 -- ,soll der ,kampf nach einer stattgefundenen ,verwundung den getroffenen ,bestimmungen gemss fortgesetzt werden1 so kann selbst auf ,verlangen des ,verwundeten diesem ,wunsche nur dann nachgegeben werden1 wenn die ,secundanten und die ,aerzte den ,verwundeten fr kampffhig halten4 ,abbildung3 ,tafel ,,vii4 ,art4 #cj4 -- ,sollte whrend des ,kampfes eine ,unregelmssigkeit platzgreifen1 so haben die ,secundanten den ,kampf sofort einzustellen und den ,thatbestand protokollarisch aufzunehmen4 ,hat jedoch1 entgegen den vereinbarten ,bedingungen oder des ,duellgesetzes1 eine ,verwundung stattgefunden1 oder ist hierbei der ,gegner erschossen worden1 so haben die ,secundanten unverzglich nach den bereits gegebenen ,vorschriften zu handeln4 ,v4 ,pistolenduell auf parallelen ,linien4 ,unter den gesetzmssigen ,pistolenduellen findet diese ,duellart1 gleichzeitig eine der schrfsten1 aus ,rcksicht fr die ,secundanten1 die einer steten ,gefahr hierbei ausgesetzt sind1 selten eine ,anwendung4 ,art4 #a4 -- ,die allgemeinen ,vorschriften ber das ,benehmen der beiden ,gegner und der ,secundanten auf dem ,kampfplatze haben auch bei dieser ,duellart volle ,geltung4 7,siehe3 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte1 ,artikel #a bis #f47 ,art4 #b4 -- ,ist von ,seite der ,secundanten das fr den bevorstehenden ,kampf geeignete ,terrain ermittelt worden1 so bestimmen sie nach den bestehenden ,vorschriften mit ,bercksichtigung der ,sonne1 der ,windrichtung1 sowie des ,hintergrundes die ,standpltze fr die beiden ,gegner1 beziehungsweise die ,richtung1 in welcher dieselben gegeneinander aufzustellen sind4 ,art4 #c4 -- ,in dieser ,richtung werden zwei parallele ,linien gezogen1 die voneinander fnfzehn ,schritte entfernt sind4 ,die ,lnge der beiden ,linien betrgt fnfundzwanzig bis fnfunddreissig ,schritte4 ,art4 #d4 -- ,das ,los hat die ,standpltze der beiden ,gegner zu entscheiden4 ,art4 #e4 -- ,die ,waffen1 die rechtzeitig in den ,besitz der ,secundanten gelangt sein mssen1 haben vom gleichen ,paare und von gleicher ,beschaffenheit zu sein4 ,mit ,ausnahme jener ,flle1 in welchen den getroffenen ,bestimmungen nach eigene ,waffen zur ,verwendung kommen1 drfen dieselben den ,gegnern nicht bekannt sein4 ,art4 #f4 -- ,liegt eine ,beleidigung dritten ,grades vor1 oder eine ,beleidigung1 die diesem ,grade gleichgestellt ist1 so steht dem ,beleidigten das ,recht zu1 sich seiner eigenen ,pistolen bedienen zu drfen4 ,in diesem ,falle muss eine der ,pistolen desselben ,paares dem ,gegner zur freien ,wahl berlassen werden4 ,art4 #g4 -- ,dem ,gegner ist das ,recht eingerumt1 von diesem ,anerbieten ,gebrauch zu machen oder mit ,hinweis1 sich seiner eigenen ,pistolen bedienen zu wollen1 dasselbe abzulehnen4 ,art4 #h4 -- ,wenn nicht eigene ,pistolen in ,verwendung kommen1 so hat das ,los zu entscheiden1 welchem der beiden ,gegner das ,recht zusteht1 unter dem fr den ,kampf bestimmten ,paare zuerst whlen zu drfen4 ,art4 #i4 -- ,in allen ,fllen mssen die fr den ,kampf bestimmten ,waffen rechtzeitig in den ,besitz der ,secundanten gelangen2 sie sind durch dieselben zu prfen und muss deren ,brauchbarkeit anerkannt worden sein4 ,die ,secundanten haben die ,verpflichtung1 die ,waffen auf den ,kampfplatz zu bringen4 ,art4 #aj4 -- ,sind die ,waffen nach den gegebenen ,vorschriften 7siehe ,artikel #ac des ,pistolenduelles mit festem ,standpunkte7 geladen1 so sollen sie hierauf in einer versperrbaren ,cassette aufbewahrt werden4 ,art4 #aa4 -- ,die ,secundanten haben die ,verpflichtung1 sich nach den gegebenen ,vorschriften zu berzeugen1 ob kein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden deckt oder im ,rocke verborgen ist4 ,zu dieser unter allen ,umstnden vorzunehmenden ,untersuchung haben die beiden ,gegner die ,rcke und ,westen abzulegen1 sowie die ,brust zu entblssen4 ,die ,untersuchung verweigern zu wollen1 kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #ab4 -- ,hierauf werden die beiden ,gegner eingeladen1 ihre durch das ,los vorher bestimmten ,pltze einzunehmen4 ,art4 #ac4 -- ,die ,pltze der beiden ,gegner befinden sich an den entgegengesetzten ,endpunkten der parallelen ,linien1 so dass sich die ,kmpfenden schrg gegenber stehen1 und jeder derselben die ,linie seines ,gegners zur rechten ,seite hat4 ,art4 #ad4 -- ,der das ,duell leitende ,secundant hat in aller ,krze die vereinbarten ,bedingungen bekanntzugeben1 und fordert beide ,gegner auf1 diese von ihnen angenommenen ,vereinbarungen auf das ,gewissenhafteste einzuhalten4 ,art4 #ae4 -- ,hierauf theilt der ,leiter des ,duelles das ,commando fr den ,beginn des ,kampfes mit1 welches fr diese ,duellart ,vorwrts60 lautet4 ,gleichzeitig hat er die ,gegner aufmerksam zu machen1 dass sie mit ihrer ,ehre verpflichtet sind1 vor diesem ,commando weder die ,waffen zu spannen1 noch diese zu erheben1 sich berhaupt vollkommen ruhig zu verhalten haben4 ,art4 #af4 -- ,sind alle ,mittheilungen erfolgt1 sowie die vorbereitenden ,formalitten beendet1 so werden die ,pistolen unter ,controle der beiderseitigen ,secundanten der ,cassette entnommen1 und den ,gegnern nach der durch das ,los bestimmten ,reihenfolge bergeben1 im ,falle1 den getroffenen ,bestimmungen nach1 nicht eigene ,waffen in ,verwendung kommen4 ,art4 #ag4 -- ,die ,gegner haben die ,waffen nach ,ueberreichung mit zu ,boden gesenkter ,mndung zu halten4 ,art4 #ah4 -- ,nach ,ueberreichung der ,waffen nehmen die ,secundanten ihre ,pltze ein4 7,siehe ,tafel ,,vii47 ,um gegen das ,feuer der beiden ,duellanten geschtzt zu sein1 stellen sich die ,secundanten1 entgegen den anderen ,duellarten1 paarweise hinter den ,gegner ihres ,clienten1 also in verkehrter ,ordnung auf4 ,sie mssen1 um in keine ,gefahr zu kommen1 sich etwas rechts abseits halten1 doch nur so weit1 dass sie stets den ,kampf in allen seinen ,phasen auf das ,genaueste berwachen1 um gegebenenfalls rasch einschreiten zu knnen4 ,art4 #ai4 -- ,sind die ,pltze von allen ,betheiligten eingenommen1 so giebt der das ,duell leitende ,secundant das ,aviso zur ,erffnung des ,kampfes3 ,meine ,herren1 ,achtung auf das ,commando60 und nach einem kurzen ,intervall commandirt er3 ,vorwrts60 ,art4 #bj4 -- ,ist dieses ,commando erfolgt1 so spannen die beiden ,gegner ihre ,waffen und halten dieselben nunmehr mit der ,mndung nach aufwrts4 ,die beiden ,gegner drfen sich vorwrts bewegen1 indem sie der vorgezeichneten ,linie folgen4 ,gegeneinander in gerader ,linie vorzugehen oder von derselben abzuweichen1 ist nicht gestattet4 ,die beiden ,gegner knnen sich bis auf die krzeste ,distanz einander nhern2 diese kann auch dann erreicht werden1 wenn einer derselben auf seinem ,standpunkte verharrt und nicht vorgerckt wre4 ,art4 #ba4 -- ,die ,vorwrtsbewegung kann unterbrochen werden1 ohne dass gezielt oder geschossen wird1 die ,gegner knnen zielen ohne zu schiessen1 drfen dann wieder vorwrts gehen1 wenn es fr sie vortheilhafter erscheint4 ,art4 #bb4 -- ,das ,tempo zum ,vorrcken ist jedem der ,gegner nach ,belieben berlassen4 ,art4 #bc4 -- ,den beiden ,gegnern steht das ,recht zu1 nach ihrem ,gutdnken den ,schuss abzugeben4 ,sie schiessen entweder vom ,standplatze oder rcken vor1 um von irgend einem ,punkte der ,linie aus ,feuer zu geben4 ,art4 #bd4 ,im ,vorrcken ist die ,mndung der ,pistole nach aufwrts zu halten4 ,whrend der ,bewegung darf weder gezielt noch geschossen werden4 ,wer zielen und schiessen will1 muss stehen bleiben4 ,art4 #be4 -- ,wer ,feuer gegeben hat1 muss an diesem ,punkte stehen bleiben1 und in vollkommenster ,unbeweglichkeit die ,antwort des ,gegners erwarten4 ,art4 #bf4 -- ,letzterem ist vom ersten ,schusse an gerechnet zum ,vorrcken und zur ,erwiderung des ,schusses nur eine halbe ,minute ,zeit gegeben4 ,whrend dieser ,zeit ist es diesem ,gegner gestattet1 wenn es in seinem ,vortheile liegen sollte1 weiter vorzurcken1 um eventuell die krzeste ,distanz von fnfzehn ,schritten gegenber seinem ,gegner zu erreichen4 ,ist die gegebene ,frist von einer halben ,minute abgelaufen1 so verliert der ,gegner jedes ,recht ,feuer zu geben1 und haben die ,secundanten das ,senken der ,waffe zu veranlassen4 ,art4 #bg4 -- ,wurde keiner der beiden ,gegner verwundet1 und soll nach den festgestellten ,bedingungen ein erneuter ,kugelwechsel stattfinden1 so werden die ,duellanten aufgefordert1 sich neuerdings auf die frheren ,standpltze zu begeben1 worauf das ,duell in der vorbeschriebenen ,weise seine ,fortsetzung findet4 ,art4 #bh4 -- ,hat jedoch nach dem ersten ,schusse eine ,verwundung stattgefunden1 so hat der ,verwundete das ,recht in der ,zeit von zwei ,minuten01 vom ,momente der ,verwundung an gerechnet1 ,feuer zu geben4 ,diese ,frist bleibt dieselbe1 ob die ,verwundung eine leichte gewesen oder der ,verwundete gestrzt wre4 ,nach ,verlauf dieser ,frist erlischt das ,recht zur ,abgabe der ,antwort4 ,der ,gegner1 der zum ,vorrcken nicht genthigt werden kann1 hat in vollkommenster ,ruhe den ,gegenschuss abzuwarten4 ,art4 #bi4 -- ,soll der ,kampf nach einer stattgehabten ,verwundung erneuert werden1 so kann selbst auf ,verlangen des ,verwundeten diesem ,wunsche nur dann willfahrt werden1 wenn die ,secundanten und die ,aerzte den ,verwundeten fr kampffhig halten4 ,art4 #cj4 -- ,hat eine ,unregelmssigkeit oder ,verletzung der ,bedingungen oder der ,duellgesetze stattgefunden1 oder ist hierdurch eine ,verwundung erfolgt1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 sich nach den bereits bei den anderen ,duellarten gegebenen ,vorschriften zu verhalten4 ,,vi4 ,pistolenduell auf ,commando oder ,signal4 ,von allen gesetzmssigen ,pistolenduellen ist jenes auf ,commando oder besser gesagt auf ,signal0 -- da nur ein solches fr den ,beginn des ,kampfes statt eines ,commandos erfolgt -- das gefhrlichste4 ,es erfordert von allen ,seiten die grsste ,aufmerksamkeit1 weil leicht ein ,versehen stattfinden kann1 welches dem ,duelle eine unerwartete ,wendung geben knnte4 ,es ist bereits bei ,besprechung der ,ablehnung einer bestimmten ,duellart darauf hingewiesen worden1 dass diese ,art des ,pistolenduelles von ,seite der ,secundanten abgelehnt werden kann1 falls nicht eine ,beleidigung dritten ,grades vorliegt4 ,diese ,ablehnung ist umsomehr berechtigt1 als bei jeder der vorher beschriebenen fnf gesetzmssigen ,duellarten durch ,einhaltung der gestatteten krzesten ,distanz und mehrmaligem ,kugelwechsel eine ,verschrfung ohnehin zulssig erscheint4 ,das ,pistolenduell auf ,commando oder ,signal01 bei welchem leicht beide ,duellanten bleiben knnen1 wre nur dann zu empfehlen1 wenn es sich bei ungleichen ,gegnern in besonders erschwerenden ,fllen darum handeln sollte1 die ,gegenstze der ,geschicklichkeit in der ,handhabung der ,waffen auszugleichen1 um den ,unerfahrenen jene ,chancen zu bieten1 die der ,erfahrene und ,geschickte besitzt4 ,art4 #a4 -- ,das ,benehmen und ,verhalten der beiden ,gegner1 sowie der ,secundanten ist conform jenen1 welches in den ,artikeln #a bis #d des ,pistolenduelles mit festem ,standpunkte0 gegeben wurde4 ,die hierbei aufgestellten ,vorschriften haben auch bei dieser ,duellart ihre volle ,giltigkeit4 ,art4 #b4 -- ,die ,leitung1 beziehungsweise die am ,kampfplatze zu treffenden ,vorbereitungen hat1 wenn nicht schon vorher ein diesbezgliches ,uebereinkommen getroffen wurde1 der lteste der ,secundanten unter ,beihilfe des lteren ,secundanten der ,gegenpartei zu bernehmen1 oder es entscheidet hierber das ,los4 ,liegt jedoch eine ,beleidigung dritten ,grades vor1 so hat bei dieser ,duellart stets ein ,secundant des ,beleidigten die ,leitung zu bernehmen1 und das ,signal0 zu geben4 ,art4 #c4 -- ,wenn es auch ,pflicht des leitenden ,secundanten ist1 bei jedem ,duelle durch wenige ,worte zu trachten eine ,vershnung der beiden ,gegner herbeizufhren1 so ist bereits des ,oefteren darauf hingewiesen worden1 dass dieser ,vershnungsversuch in den meisten ,fllen mehr eine ,formsache ist4 ,wird die vorliegende ,duellart auf ,signal01 wie wir annehmen wollen1 nur in jenem ,falle vorgeschlagen1 wo schwerwiegende ,motive dem ,duelle zu ,grunde liegen1 so drfte sich der leitende ,secundant unter ,hinweis auf die ,motive nur auf die ,mittheilung beschrnken1 dass bei dieser ,sachlage eine ,vershnung wohl ausgeschlossen erscheint4 ,art4 #d4 -- ,nachdem die ,secundanten das geeigneteste ,terrain fr den ,kampf ermittelt haben1 bestimmen und markiren sie die beiden ,standpltze1 die hinsichtlich der ,sonne1 der ,windrichtung und des ,hintergrundes so gleichartig als mglich gewhlt werden mssen4 ,art4 #e4 -- ,die ,entfernung der beiden ,standpltze betrgt fnfundzwanzig bis fnfunddreissig ,schritte4 ,knnen sich die ,secundanten betreffs der ,distanz nicht einigen1 so entscheidet das ,los zwischen den beiden projectirten ,distanzen oder man nimmt das arithmetische ,mittel4 ,art4 #f4 -- ,die ,standpltze der beiden ,gegner werden durch das ,los entschieden4 ,art4 #g4 -- ,die fr den ,kampf bestimmten ,waffen mssen von gleicher ,beschaffenheit und von demselben ,paare sein4 ,sie mssen1 wenn nicht durch vorhergetroffene ,bestimmungen eigene ,waffen zugelassen werden1 den beiden ,gegnern unbekannt sein4 ,art4 #h4 -- ,der nach dem dritten ,grade1 durch ,schlag1 ,beleidigte kann das ,verlangen stellen1 sich seiner eigenen ,pistolen bedienen zu wollen1 doch muss er in diesem ,falle eine desselben ,paares seinem ,gegner zur freien ,wahl anbieten4 ,dem ,gegner steht es frei1 das durch die ,secundanten erfolgte ,anerbieten anzunehmen oder abzulehnen1 in welch letzterem ,falle ihm gleichfalls das ,recht zusteht1 sich seiner eigenen ,waffen bedienen zu drfen4 ,art4 #i4 -- ,wenn nicht die ,bestimmung getroffen wurde1 dass sich jeder ,gegner seiner eigenen ,pistolen bedient1 oder im ,sinne des vorstehenden ,artikels der ,beleidigte seine ,waffen dem ,gegner zur freien ,wahl berlsst1 so wird durch das ,los entschieden1 welchem der beiden ,gegner das ,recht zusteht1 unter dem fr den bevorstehenden ,kampf bestimmten ,pistolenpaare whlen zu drfen4 ,art4 #aj4 -- ,in allen ,fllen mssen bereits im ,vorhinein den ,secundanten die ,waffen bergeben1 diese von denselben geprft und fr den bevorstehenden ,kampf als vollstndig geeignet anerkannt worden sein4 ,die ,secundanten haben die ,verpflichtung1 die ,waffen auf das ,terrain zu bringen4 ,art4 #aa4 -- ,die ,waffen sind in ,gegenwart smmtlicher ,secundanten mit der gewissenhaftesten ,aufmerksamkeit nach den in dem ,artikel #ac des ,pistolenduelles mit festem ,standpunkte0 gegebenen ,vorschriften zu laden4 ,art4 #ab4 -- ,ist ein ,bchsenmacher oder sonst ein ,fachkundiger anwesend1 der das ,laden der ,waffen zu besorgen hat1 so bt derselbe unter ,controle der beiderseitigen ,secundanten sein ,amt aus4 ,art4 #ac4 -- ,die fr den ,kampf vorbereiteten ,waffen sind in eine versperrbare ,cassette zu bringen und derselben erst im letzten ,momente zur ,uebergabe zu entnehmen4 ,art4 #ad4 -- ,die beiden ,gegner sind hierauf durch die ,secundanten bei ,beobachtung der gegebenen ,vorschriften zu ersuchen1 ,rock und ,weste abzulegen1 sowie die ,brust so weit zu entblssen1 um sich die ,ueberzeugung zu verschaffen1 dass kein fester ,gegenstand die ,brust der ,kmpfenden schtzt oder im ,rocke verborgen erscheint4 ,diese ,untersuchung verweigern zu wollen1 kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #ae4 -- ,ist diese ,formalitt beendet1 so fhren die ,secundanten die beiden ,gegner auf ihre durch das ,los bestimmten ,pltze4 ,art4 #af4 -- ,der das ,duell leitende ,secundant wiederholt1 jede ,weitlufigkeit beiseite lassend1 die vereinbarten ,bedingungen1 unter welchen das ,duell stattfindet1 und fordert die beiden ,gegner auf1 dieselben auf das ,gewissenhafteste einzuhalten4 ,art4 #ag4 -- ,weiters theilt der leitende ,secundant mit1 dass das ,signal0 fr das bevorstehende ,duell durch drei ,handschlge0 erfolgt4 ,er erinnert die beiden ,gegner1 dass sie vor dem ersten ,schlage die ,waffen nicht erheben drfen1 vor dem dritten ,schlage nicht schiessen drfen1 und auf diesen gleichzeitig1 beziehungsweise augenblicklich ,feuer geben mssen4 ,art4 #ah4 -- ,das ,recht1 das ,signal zu geben1 wird durch das ,los entschieden4 ,art4 #ai4 -- ,liegt jedoch eine ,beleidigung dritten ,grades vor1 so hat1 wie bereits erwhnt1 ein ,secundant des ,beleidigten die ,leitung zu bernehmen und das ,signal zu geben4 ,art4 #bj4 -- ,das ,signal1 die drei ,schlge in die ,hand1 muss in gleichmssigen ,zeitrumen erfolgen4 ,art4 #ba4 -- ,diese ,zeitrume knnen auf zwei verschiedene ,arten festgestellt werden4 ,das ,signal kann erfolgen3 #a4 ,in der ,zeit von drei bis neun ,secunden1 oder #b4 in der ,zeit von zwei bis sechs ,secunden1 vom ,momente des abgegebenen ,avisos fr den ,beginn des ,kampfes an gerechnet4 ,im ersten ,falle ist zwischen jedem ,schlage ein ,zeitraum von drei ,secunden1 im zweiten ,falle von zwei ,secunden4 ,art4 #bb4 -- ,die ,wahl zwischen diesen ,zeitrumen ist den hierzu ,berechtigten oder dem leitenden ,secundanten berlassen1 ohne dass er die ,verpflichtung htte1 die ,gegensecundanten oder die ,gegner hiervon zu verstndigen4 ,art4 #bc4 -- ,sind alle vorbereitenden ,formalitten1 sowie alle nothwendigen ,mittheilungen erfolgt1 so werden die ,pistolen unter ,controle der beiderseitigen ,secundanten der ,cassette entnommen1 und wenn den getroffenen ,bestimmungen nach nicht eigene ,waffen in ,gebrauch kommen1 in jener durch das ,los bestimmten ,reihenfolge den ,gegnern berreicht4 ,art4 #bd4 -- ,nach ,entgegennahme der ,pistolen haben beide ,gegner dieselben sofort zu spannen1 sie mit zu ,boden gesenkter ,mndung zu halten und in vollkommener ,unbeweglichkeit das ,signal zu erwarten4 ,art4 #be4 -- ,sind die ,waffen berreicht1 so nehmen die ,secundanten ihre ,pltze ein4 ,sie haben sich in einer ,linie parallel zur ,schussrichtung aufzustellen1 so dass jedem ,gegner ein ,gegensecundant zunchst steht4 ,die ,aerzte stellen sich einige ,schritte hinter die ,secundanten4 ,art4 #bf4 -- ,haben alle ,betheiligten die ,pltze eingenommen1 so ruft hierauf der hierzu berechtigte ,secundant mit lauter ,stimme3 ,meine ,herren1 ,achtung auf das ,signal60 worauf die drei ,handschlge nach dem gewhlten ,zeitraume erfolgen4 ,art4 #bg4 -- ,beim ersten ,schlage erheben die beiden ,gegner die ,waffen1 zielen whrend des zweiten ,schlages1 worauf sie beim dritten ,schlage augenblicklich und gleichzeitig ,feuer zu geben haben1 ob sie in der ,schusslinie sind oder nicht4 ,art4 #bh4 -- ,wer vor dem dritten ,schlage oder nur eine halbe ,secunde nach dem dritten ,schlage schiesst1 ist als ehrlos zu betrachten4 ,ist durch diese ,verletzung des ,duellgesetzes eine ,verwundung oder der ,tod herbeigefhrt worden1 so ist der ,schuldtragende als ,meuchelmrder gerichtlich zu belangen4 ,wenn man in ,bercksichtigung zieht1 wie leicht eine ,pistole bei ,verschiedenheit der ,drcker und besonders bei voller ,unkenntnis der ,waffen vor dem dritten ,schlage losgehen oder nachbrennen kann1 so wird man leicht ermessen knnen1 dass diese ,art von ,pistolenduell mehr oder weniger zu verwerfen ist4 ,art4 #bi4 -- ,wre vor dem dritten ,schlage ein ,schuss gefallen1 so hat jener ,gegner1 auf den geschossen wurde1 das ,recht1 sich beliebig ,zeit zum ,zielen zu lassen und ohne jedes ,bedenken den ,schuss abzugeben4 ,art4 #cj4 -- ,erfolgt beim dritten ,schlage nur ein ,schuss regelrecht1 whrend der andere ,gegner im ,zielen fortfhrt1 so haben die ,secundanten1 selbst bei ,gefahr ihres ,lebens1 sofort einzuschreiten1 um die ,abgabe des verzgerten ,schusses zu verhindern4 ,art4 #ca4 -- ,in diesem ,falle knnen die ,secundanten jenes ,gegners1 welcher regelrecht verfahren hat1 die ,fortsetzung des ,duelles nach dieser ,duellart verweigern1 und von der ,gegenpartei jedes andere ,duell verlangen1 dessen ,annahme diese beizupflichten haben4 ,im ,uebrigen steht auch jenem ,gegner1 der regelrecht den ,schuss abgegeben hat1 das ,recht zu1 sich zurckzuziehen und jeden weiteren ,gang abzulehnen4 ,art4 #cb4 -- ,die ,secundanten jenes ,gegners1 der mit der ,abgabe des ,schusses gezgert hat1 haben diesen strenge zu verweisen1 und setzen sich1 falls von der ,gegenpartei die ,fortsetzung des ,duelles nach einer anderen ,art verlangt wird1 mit dem ,gegensecundanten ins ,einvernehmen4 ,art4 #cc4 -- ,sollte jedoch angenommen werden1 dass das lngere ,zielen mit ,absicht erfolgt ist1 so haben sich die ,secundanten jenes ,gegners1 der regelrecht verfahren hat1 mit diesem zurckzuziehen und jedes weitere ,duell zu verweigern1 vorausgesetzt1 dass die ,gegensecundanten sich nicht bereits veranlasst gesehen haben sollten1 ihren ,clienten zu bedeuten1 dass sie ihr ,mandat als beendet erachten4 ,art4 #cd4 -- ,hat nach einem resultatlos gebliebenen ,kugelwechsel das ,duell fortgesetzt zu werden1 so bleibt der in den vorstehenden ,artikeln geschilderte ,vorgang derselbe4 ,art4 #ce4 -- ,hat eine ,verletzung der ,duellgesetze stattgefunden1 so benehmen sich die ,secundanten in analoger1 bei den anderen ,duellarten geschilderten ,art und ,weise4 ,art4 #cf4 -- ,wurde jedoch einer der ,kmpfenden gegen die ,duellregeln verwundet oder erschossen1 so haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 sofort die gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 99 99 99 99 99 ,seit einigen ,jahren ist in ,frankreich eine ,aenderung einiger ,punkte des vorgeschriebenen ,pistolenduelles vorgenommen und hierdurch eine neue ,duellart auf ,commando oder ,signal0 eingefhrt worden4 ,der ,vorgang ist folgender3 ,art4 #a4 -- ,die ,distanz ist die gleiche1 fnfundzwanzig bis fnfunddreissig ,schritte4 ,die beiden ,gegner werden in analoger ,weise1 wie bei der vorbeschriebenen ,art aufgestellt4 ,art4 #b4 -- ,bevor die ,pistolen den beiden ,gegnern berreicht werden1 giebt der das ,duell leitende ,secundant das ,commando und das ,signal bekannt4 ,art4 #c4 -- ,das vorbereitende ,commando oder ,aviso lautet3 ,spannt60 ,das ,signal selbst besteht aus dem ,commando ,feuer60 und dreimaligem ,schlagen in die ,hand01 wobei mit lauter ,stimme3 ,eins1 zwei1 drei10 vorgezhlt wird4 ,art4 #d4 -- ,wie bei dem vorbeschriebenen ,duelle1 mssen die ,schlge in gleichen ,zeitrumen abgegeben werden1 die in diesem ,falle im ,vorhinein zwischen den beiderseitigen ,secundanten genau bestimmt werden4 ,art4 #e4 -- ,die ,zeitrume zwischen den einzelnen ,schlgen sind nur auf eine halbe oder ein und eine halbe ,secunde beschrnkt1 wobei der ,ernst der ,angelegenheit massgebend erscheint4 ,art4 #f4 -- ,nach ,uebergabe der ,waffen haben die beiden ,gegner diese mit nach abwrts gerichteter ,mndung zu halten4 ,art4 #g4 -- ,sind von allen ,betheiligten die ,pltze eingenommen1 so giebt der hierzu berechtigte ,secundant das ,zeichen zum ,beginne des ,kampfes4 ,art4 #h4 -- ,auf das vorbereitende ,commando oder ,aviso ,spannt60 erheben die beiden ,gegner die ,waffen1 fhren dieses ,commando aus und halten die ,mndungen der ,waffen nach aufwrts4 ,ist dieses ,commando ausgefhrt1 so fragt der ,secundant mit lauter ,stimme3 ,meine ,herren1 sind ,sie bereit80 ,die beiden ,gegner1 die in vollster ,unbeweglichkeit zu verharren haben1 beantworten diese ,frage nur mit ,ja0 oder ,nein04 ,auf die bejahende ,antwort der beiden ,gegner giebt der ,leiter des ,duelles das ,commando ,feuer60 und schlgt dreimal in die ,hand1 wobei er mit lauter1 vernehmbarer ,stimme die ,schlge mit dem ,vorzhlen3 ,eins1 zwei1 drei1 begleitet4 ,art4 #i4 -- ,sobald das ,commando ,feuer60 erfolgt1 senken beide ,gegner die ,waffen1 zielen und haben den ,schuss whrend der drei ,handschlge1 also zwischen dem ,commando ,feuer60 und dem dritten ,schlage1 abzugeben4 ,art4 #aj4 -- ,wer vor dem ,commando ,feuer60 oder nach dem dritten ,schlage schiesst1 begeht eine ,verletzung der ,duellgesetze und ist als ehrlos in dem aufzunehmenden ,protokolle zu bezeichnen4 ,hat jedoch eine ,verwundung stattgefunden oder ist hierdurch der ,tod des ,gegners herbeigefhrt worden1 so haben sich die ,secundanten nach den bereits gegebenen ,vorschriften zu benehmen4 ,revolver4 ,wenn es auch im ersten ,augenblicke den ,anschein hat1 dass die ,austragung eines ,duelles mit ,revolvern zu den ,ausnahmsduellen gerechnet werden soll1 so kann diese ,duellart unter ,umstnden dennoch als eine gesetzmssige betrachtet werden2 wir wollen daher derselben an dieser ,stelle einen ,platz einrumen1 gleichzeitig betonend1 dass wir dieser ,duellart eine ,legalitt nur bedingt zusprechen knnen4 ,ohne ,zweifel kann ein ,duell mit ,revolver -- wir verstehen darunter keineswegs ein amerikanisches -- nur dann als ein legales betrachtet werden1 wenn es eine absolute ,unmglichkeit ist1 fr das ,duell geeignete ,pistolen oder blanke ,waffen -- ,degen oder ,sbel -- zu verschaffen1 und das ,duell eine lngere ,aufschiebung nicht erleiden kann4 ,knnen jedoch ,degen oder ,sbel herbeigeschafft werden1 oder liegt es in der ,mglichkeit1 das ,duell bis zum ,erhalt der ,pistolen zu verschieben1 so sind wir der ,ansicht1 dass der ,kampf mit den ,revolvern auf das ,entschiedenste zu verwerfen ist4 ,nur von diesem ,gesichtspunkte aus betrachtet1 wollen wir in folgenden ,artikeln jene ,punkte anfhren1 die eine ,aenderung der bestehenden ,vorschriften fr ,pistolenduelle hierdurch erleiden4 ,art4 #a4 -- ,die ,secundanten haben den ,kampf in analoger ,weise nach den gegebenen ,regeln und ,vorschriften der gesetzmssigen ,pistolenduelle zu leiten4 ,art4 #b4 -- ,der ,revolver ist nur mit einer einzigen ,patrone zu laden1 welche nach jeder ,abgabe des ,schusses1 falls die ,bedingungen auf mehrmaligen ,kugelwechsel lauten1 neuerdings ersetzt wird4 ,art4 #c4 -- ,ein mehr als dreimaliger ,kugelwechsel darf unter keiner ,bedingung stattfinden4 ,art4 #d4 -- ,eine ,ausnahme des ,artikels #b knnte nur dann stattfinden1 wenn es sich um ein ,duell mit ,vorrcken handelt1 bei dem beiderseits ohne ,unterbrechung zwei ,schsse gewechselt werden knnen4 7,siehe3 ,anhang zum ,pistolenduell mit ,vorrcken047 ,in diesem ,falle ist der ,revolver mit zwei ,patronen zu adjustiren2 es empfiehlt sich jedoch1 einen mehrmaligen ,kugelwechsel mit steter ,erneuerung der ,patrone1 letzterer ,duellart vorzuziehen4 ,art4 #e4 -- ,wrde der ,revolver bei ,voraussetzung der ,eventualitt1 dass ein mehrmaliger ,kugelwechsel stattfinden soll1 mit dieser ,anzahl von ,patronen versehen sein1 dann wre man hierdurch in die ,kategorie der ,ausnahmsduelle verfallen4 ,art4 #f4 -- ,dass bei dem eventuellen ,gebrauche des ,revolvers diese von gleicher ,beschaffenheit und von annhernd gleichem ,caliber sein mssen1 braucht wohl nicht erst nher errtert zu werden4 ,,iii4 ,theil4 ,ausnahms-,duelle4 ,arten des ,ausnahmsduelles4 ,ausnahmsduelle knnen zu ,fuss und zu ,pferd mit allen ,waffen und auf alle ,arten stattfinden4 ,wie wir bereits gengend errtert haben1 ist hierbei das ,uebereinkommen die ,hauptsache4 ,die ,bedingungen mssen vollinhaltlich bis in das kleinste ,detail aufgesetzt1 von den ,gegnern unterzeichnet1 von den ,secundanten gegengezeichnet1 und in zwei ,exemplaren angefertigt sein4 ,wir wiederholen es nochmals3 ,niemand ist verpflichtet1 ein ,ausnahmsduell anzunehmen2 die ,secundanten mssen demselben nicht beipflichten2 sie haben das ,recht1 jederzeit ihr ,ehrenamt niederlegen zu drfen4 ,desgleichen knnen die gegebenen ,unterschriften noch im letzten ,momente auf dem ,terrain zu ,gunsten eines nach gesetzmssigen ,regeln stattzufindenden ,duelles zurckgezogen werden40 ,bei einem ,ausnahmsduelle herrscht vollkommene ,freiheit4 ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass auch bei einem ,ausnahmsduelle den ,secundanten die ,verpflichtung obliegt1 bei jeder ,unregelmssigkeit den ,schuldtragenden auf das ,energischeste zu verweisen1 und bei etwa vorkommender ,verletzung der aufgestellten ,bedingungen sich nach den diesfalls gegebenen ,normen der gesetzmssigen ,duelle zu richten4 ,die gebruchlichsten ,arten von ,ausnahmsduellen sind3 ,ausnahmsduell mit ,pistolen3 #a4 ,mit festem ,standpunkte bei geringerer als der gesetzmssig krzesten ,entfernung4 #b4 ,mit ,vorrcken4 ,enge oder nahe ,barrire4 ,mit einer ,barrire4 #c4 ,mit einer geladenen ,pistole4 #d4 ,auf parallelen ,linien mit ununterbrochener ,bewegung4 ,kampf mit ,gewehr4 ,kampf mit ,carabiner4 ,kampf zu ,pferde4 ,amerikanisches ,duell4 ,ausnahmsduell mit ,pistolen4 ,bei jeder ,art der gesetzmssigen ,pistolenduelle knnen durch einen schriftlichen ,vertrag die beiden ,standpltze nher gerckt werden1 als die bei denselben blichen ,minimaldistanzen betragen1 wodurch das ,duell1 seines gesetzmssigen ,charakters benommen1 in die ,kategorie der ,ausnahmsduelle einzureihen ist4 ,wie ber jedes ,detail1 so hat auch hierber das ,protokoll zu bestimmen1 wobei bei dem ,duelle mit ,vorrcken0 selbst die ,bedingung einer einzigen ,barrire aufgenommen werden kann1 so dass es im ,bereiche der ,mglichkeit liegt1 beim ,erreichen der ,barrire die ,mndung der ,pistole an die ,brust des ,gegners zu setzen und den ,schuss nach ,gutdnken abzugeben4 ,wenn schon auf geringe ,distanzen geschossen werden soll1 so sollen die ,secundanten aus ,humanittsrcksichten ,alles aufbieten1 die ,entfernung der beiden ,gegner nicht nher als zehn ,schritte betragen zu lassen2 jedes ,duell mit geringerer ,distanz wrde den ,charakter eines ,mordes an sich tragen4 ,man kann den ,secundanten aus rein menschlichen ,gefhlen diesen ,rath ertheilen und warm empfehlen1 denn bei den ,ausnahmsduellen giebt einzig und allein das ,uebereinkommen den ,ausschlag1 wobei es nicht selten in der ,macht der ,secundanten liegen drfte1 den ,kampfeifer der beiden ,gegner zu mssigen4 ,i4 ,pistolenduell mit festem ,standpunkte bei geringerer als der gesetzmssig krzesten ,entfernung4 ,im ,allgemeinen sind diesem ,ausnahmsduelle die ,vorschriften des gesetzmssigen ,pistolenduelles mit festem ,standpunkte und freiem ,schusse0 zu ,grunde gelegt1 bei welcher ,duellart es jedem der beiden ,gegner berlassen bleibt1 in der gegebenen ,zeit seinen ,schuss abzugeben4 ,es ist wohl einleuchtend1 dass man die ,bedingung1 einem der beiden ,gegner das ,recht des ersten ,schusses zuzusprechen1 nicht aufnehmen kann4 ,bei einer ,distanz1 die vielleicht nur mit zehn ,schritten angenommen wurde1 wren die ,chancen bei einer ,zielzeit von einer halben ,minute ungleich gnstiger fr jenen ,gegner1 dem der erste ,schuss zufllt2 das ,duell wrde mehr einem ,morde gleichen4 ,der ,vorgang auf dem ,terrain ist folgender3 ,art4 #a4 -- ,nachdem von ,seite des leitenden ,secundanten das geeignetste ,terrain fr den zu beginnenden ,kampf ermittelt wurde1 werden die ,standpltze der beiden ,gegner bezeichnet1 die auch bei dieser ,art des ,ausnahmsduelles so gleichartig als mglich gewhlt werden mssen1 um keinen der ,gegner gegenber dem anderen im ,vortheile erscheinen zu lassen4 ,art4 #b4 -- ,die ,bestimmung der ,entfernung der beiden ,standpunkte bleibt dem ,uebereinkommen berlassen2 diese kann selbst zehn ,schritte betragen4 ,unter dieser ,distanz -- wir wiederholen es nochmals -- sollen die ,secundanten jede ,vereinbarung vereiteln4 ,nachdem die ,entfernung des gesetzmssigen ,duelles mit festem ,standpunkte und freiem ,schusse0 fnfundzwanzig ,schritte betrgt1 so bleibt dieses ,duell insolange ein ,ausnahmsduell1 als diese ,schrittzahl nicht eingehalten wird4 ,art4 #c4 -- ,die ,standpltze der beiden ,gegner werden durch das ,los bestimmt4 ,art4 #d4 -- ,die ,waffen sollen den beiden ,gegnern nicht bekannt und von demselben ,paare sein4 ,den ,gebrauch von eigenen ,waffen schliesst diese ,art des ,duelles aus4 ,art4 #e4 -- ,das ,recht1 unter den fr das ,duell bestimmten ,waffen zuerst whlen zu drfen1 wird durch das ,los bestimmt4 ,art4 #f4 -- ,die ,pistolen werden nach den bei den gesetzmssigen ,duellen gegebenen ,vorschriften vor allen ,zeugen geladen4 ,art4 #g4 -- ,das ,los bestimmt1 welcher der ,secundanten das ,duell zu leiten und das ,zeichen zum ,beginne des ,kampfes zu geben hat4 ,art4 #h4 -- ,der das ,duell leitende ,secundant liest den fr dieses ,duell vereinbarten ,vertrag vollinhaltlich vor4 ,art4 #i4 -- ,nachdem die ,secundanten die ,gegner untersucht1 ob kein fester ,gegenstand ihre ,brust deckt1 nehmen die ,kmpfenden ihre durch das ,los bestimmten ,standpltze ein2 sie werden derart aufgestellt1 dass sie sich den ,rcken zukehren4 ,hierauf werden die ,waffen den beiden ,gegnern nach der durch das ,los bestimmten ,reihenfolge berreicht4 ,art4 #aj4 -- ,die ,secundanten nehmen ihre ,pltze parallel zur ,schusslinie ein2 jedem der ,gegner steht zunchst ein ,gegensecundant4 ,die ,aerzte nehmen ihre ,aufstellung einige ,schritte hinter den ,secundanten4 ,art4 #aa4 -- ,sind alle ,vorbereitungen getroffen1 so ruft der das ,duell leitende ,secundant mit vernehmbarer ,stimme beilufig folgende ,worte3 ,meine ,herren1 ich bitte auf das ,commando ,acht zu geben1 wenden ,sie sich nicht frher um1 und enthalten ,sie sich jeder ,action40 ,art4 #ab4 -- ,hierauf erfolgt das ,aviso3 ,achtung60 und nach einem kurzen ,intervalle das ,commando3 ,feuer60 ,art4 #ac4 -- ,auf dieses ,commando drehen sich beide ,gegner um1 spannen1 und schiessen nach ,belieben4 ,keiner der beiden ,gegner hat den ,anspruch auf den ersten ,schuss4 ,in welchem ,zeitraume die ,antwort auf den ersten ,schuss zu erfolgen habe1 hngt von den getroffenen ,bestimmungen ab4 ,art4 #ad4 -- ,findet ein weiterer ,kugelwechsel statt1 so wird bei ,beobachtung des ,vertrages der oben geschilderte ,vorgang wiederholt4 ,art4 #ae4 -- ,ist eine ,unregelmssigkeit vorgekommen1 oder hat eine ,verletzung des ,kampfvertrages stattgefunden1 so haben sich die ,secundanten nach den gegebenen ,vorschriften der gesetzmssigen ,duelle zu benehmen1 falls sie sich durch das ,betragen ihres ,clienten nicht veranlasst sehen sollten1 eine weitere ,vertretung abzulehnen4 ,art4 #af4 -- ,hat jedoch durch die ,nichteinhaltung des ,vertrages eine ,verwundung stattgefunden1 oder ist einer der beiden ,gegner hierdurch erschossen worden1 so haben die ,secundanten auch bei dieser ,art von ,duellen die ,verpflichtung1 die gerichtlichen ,schritte einzuleiten4 ,alle hier nicht angefhrten ,punkte sind dem jeweiligen ,vertrage anheimgestellt4 ,,ii4 ,pistolenduell mit ,vorrcken4 ,mit enger oder naher ,barrire4 ,wird bei dem gesetzmssigen ,pistolenduelle mit ,vorrcken oder ,barrire0 die vorgeschriebene ,distanz herabgesetzt1 so verliert das ,duell den ,charakter der ,gesetzmssigkeit4 ,im ,allgemeinen finden auch bei diesem ,ausnahmsduelle die fr die gesetzmssige ,art aufgestellten ,regeln ihre ,anwendung4 ,die diesbezglichen ,ausnahmen sind in folgenden ,artikeln gegeben3 ,art4 #a4 -- ,die ,entfernung der beiden ,standpunkte wird unter der fr die gesetzmssige ,art dieses ,pistolenduelles blichen ,distanz von fnfunddreissig ,schritte gewhlt4 ,die ,fixirung der ,entfernung bleibt dem aufzustellenden gegenseitigen ,vertrage berlassen4 ,art4 #b4 -- ,in dieser1 die beiden ,endpunkte verbindenden ,linie werden die ,barriren gezogen1 deren ,abstand voneinander nur zehn ,schritte betrgt2 es kann aber auch nach ,uebereinkommen unter dieses ,mass geschritten werden4 ,bei der gesetzmssigen ,duellart sind die ,barriren fnfzehn bis zwanzig ,schritte voneinander entfernt1 so dass die beiden ,gegner von ihrem ,standpunkte zehn ,schritte ,raum zum ,vorrcken haben4 ,art4 #c4 -- ,die ,verwendung eigener ,pistolen erscheint ausgeschlossen4 ,art4 #d4 -- ,ist das ,commando fr die ,erffnung des ,kampfes erfolgt1 so knnen die beiden ,gegner1 wie bei dem gesetzmssigen ,duelle mit ,vorrcken1 in gerader ,linie vorgehen1 knnen nach ,gutdnken stehen bleiben und schiessen1 oder aber vom ,standplatze aus ihren ,schuss abgeben4 ,die ,barriren drfen nicht berschritten werden4 ,art4 #e4 -- ,wer geschossen hat1 muss in vollkommener ,ruhe den ,schuss des ,gegners abwarten1 auch wenn dieser bis zur ,barrire vordringen wrde4 ,art4 #f4 -- ,die zur ,abgabe des ,gegenschusses und zum ,vorrcken erforderliche ,zeit ist dem gegenseitigen ,uebereinkommen berlassen und muss im ,vertrage genau festgestellt sein4 ,mit einer ,barrire4 ,nachdem einzig und allein der ,vertrag die ,entfernung der ,barriren zu bestimmen hat1 so kann auch nur eine einzige ,barrire in der ,mitte der ,entfernung der beiden ,standpltze gezogen werden4 ,es ist einleuchtend1 dass1 falls einer der beiden ,gegner bis zur ,barrire vorgedrungen und seinen ,schuss abgegeben hat1 dem anderen ,gegner das ,recht zusteht1 in der im ,vertrage festgestellten ,zeit gleichfalls bis zur ,barrire vorzutreten1 um von dieser aus den ,gegenschuss abzugeben1 so dass er in diesem ,falle die ,mndung seiner ,pistole dem ,gegner an die ,brust setzen kann6 ,,iii4 ,duell mit einer geladenen ,pistole4 ,ohne ,widerspruch ist dieses ,duell1 das auch den ,namen bers ,sacktuch schiessen0 fhrt1 eines der grausamsten und gefhrlichsten der ,ausnahmsduelle2 es ist am allerwenigsten annehmbar1 so dass es nur in ganz aussergewhnlichen ,fllen in ,vorschlag gebracht werden sollte4 ,ist schon bei jeder ,art der ,ausnahmsduelle die ,verantwortlichkeit1 welche die ,secundanten auf sich nehmen1 eine beraus grosse1 so belastet diese ,art des ,duelles die ,verantwortlichkeit in einer solchen ,weise1 dass sich beinahe niemand findet1 der als ,secundant die ,einwilligung zu demselben geben mag4 ,graf ,chatauvillard schreibt in seinem ,werke3 ,wir geben ,erluterungen ber dieses ,duell nur1 weil man traurige1 bedauerungswrdige ,beispiele davon gesehen hat1 aber wir erklren gleichzeitig1 dass keiner von uns dasselbe annehmen oder als ,zeuge hierbei fungiren wrde40 ,von denselben ,intentionen geleitet1 wollen wir in nachstehenden ,artikeln die besonderen ,dispositionen zum ,ausdruck bringen4 ,die allgemeinen ,vorschriften der gesetzmssigen ,pistolenduelle finden auch bei diesem ,ausnahmsduell ihre volle ,anwendbarkeit4 ,art4 #a4 -- ,es drfen ,pistolen nur mit glatten ,lufen in ,verwendung kommen4 ,art4 #b4 -- ,das ,laden der ,pistole besorgen zwei ,secundanten1 je einer eines jeden ,gegners4 ,damit der ,vorgang des ,ladens von ,seite der brigen ,betheiligten nicht beobachtet werden kann1 entfernen sich diese beiden ,secundanten auf wenigstens vierzig bis fnfzig ,schritte vom ,kampfplatze1 falls sie nicht nher ein ,gegenstand vor den ,blicken der ,kmpfenden und der zurckgebliebenen ,secundanten decken knnte4 ,art4 #c4 -- ,die ,secundanten laden mit aller ,vorsicht bloss eine der beiden ,pistolen1 whrend auf die andere ,pistole nur das ,zndhtchen aufgesetzt wird1 so dass beide ,pistolen dem usseren ,anscheine nach geladen sind4 ,art4 #d4 -- ,einer der beiden zurckgebliebenen ,secundanten hat die ,verpflichtung1 auf ein vorher besprochenes ,zeichen die beiden ,pistolen zu holen1 whrend der andere diese den beiden ,gegnern zu berreichen hat4 ,das ,los hat hierber zu entscheiden4 ,art4 #e4 -- ,sind die beiden ,pistolen in der oben geschilderten ,weise adjustirt1 so wird das ,zeichen zum ,abholen gegeben4 ,der hiefr bestimmte ,secundant holt die ,waffen ab und berbringt diese1 ohne ,kenntnis zu haben1 welche der beiden ,pistolen geladen ist1 dem zweiten ,secundanten1 der weiters berufen ist1 den ,kampf zu leiten4 ,alles dies geschieht stillschweigend4 ,art4 #f4 -- ,das ,los hat zu entscheiden1 welchem der beiden ,gegner das ,recht zusteht1 unter den zwei ,pistolen whlen zu drfen4 ,art4 #g4 -- ,der die ,waffen berreichende ,secundant hlt diese hinter seinen ,rcken und nhert sich jenem ,gegner1 dem durch das ,los das ,recht der ,wahl zugefallen ist1 mit den ,worten3 ,rechte oder linke ,hand10 worauf er diesem die in der gewhlten ,hand befindliche ,pistole bergiebt4 ,art4 #h4 -- ,vor ,uebergabe der ,waffen hat der das ,duell leitende ,secundant die ,verpflichtung1 die ,gegner zu untersuchen1 ob nicht ein fester ,gegenstand die ,brust derselben deckt4 ,nach ,vornahme dieser unter allen ,umstnden dringend gebotenen ,untersuchung1 liest der ,leiter des ,duelles den auf den ,kampf ,bezug habenden ,vertrag vor4 ,art4 #i4 -- ,die beiden ,secundanten1 denen die ,waffen bergeben wurden1 haben den weiteren ,verlauf des ,duelles allein zu leiten4 ,sie sind gleichfalls bewaffnet und halten sich nur drei ,schritte von den ,kmpfenden entfernt4 ,jene beiden ,secundanten1 welche das ,laden der ,waffen besorgt haben1 stehen mindestens zwanzig ,schritte abseits von den ,gegnern1 doch haben sie ihre ,pltze derart einzunehmen1 dass sie im ,stande sind1 den ,vorgang genau zu beobachten1 um nthigenfalls schnell einschreiten zu knnen4 ,art4 #aj4 -- ,sind die ,waffen bergeben1 so reicht man den ,gegnern ein ,sacktuch1 welches diese an zwei diagonal gegenberliegenden ,enden zu erfassen haben4 ,art4 #aa4 -- ,hierauf fordert der leitende ,secundant die ,gegner auf1 genau auf das ,signal zu achten1 und bemerkt1 dass die ,gegner mit ihrer ,ehre verpflichtet sind1 auf das ,signal augenblicklich und gleichzeitig ,feuer zu geben4 ,art4 #ab4 -- ,das ,signal wird durch einen krftigen ,schlag in die ,hand gegeben1 welches auf das vorbereitende ,aviso3 ,achtung1 meine ,herren60 nach einem kurzen ,intervall erfolgt4 ,art4 #ac4 -- ,hat einer der beiden ,kmpfenden vor dem gegebenen ,signal den ,schuss abgegeben1 so darf sein ,gegner1 falls er im ,besitze der geladenen0 ,pistole ist1 mit gutem ,gewissen jenem die ,pistole an die ,stirne setzen und abdrcken4 ,art4 #ad4 -- ,ist jedoch durch den vorzeitig abgegebenen ,schuss der ,gegner getdtet worden1 so haben die ,secundanten des ,getdteten die ,verpflichtung1 den ,schuldtragenden mit allen gebotenen ,rechtsmitteln vor dem ,gerichte als ,meuchelmrder zu belangen4 ,die in den vorstehenden ,artikeln #b bis #e -- betreffend das ,laden der ,pistole -- sowie des ,artikels #g -- betreffend der ,uebergabe der ,waffen -- gegebenen1 genau detaillirten und streng einzuhaltenden ,vorsichtsmassregeln sind zu dem ,zwecke aufgestellt1 um jedem ,verrathe mglichst vorzubeugen und gleichzeitig die positive ,gewissheit zu erlangen1 dass kein einziges ,zeichen den ,kmpfenden andeuten knnte1 welches die geladene ,waffe sei4 ,die in dem ,artikel #aa gegebene ,vorschrift der gleichzeitigen ,abgabe des beiderseitigen ,schusses ist beraus wichtig1 und bei ,nichteinhaltung derselben die ,strenge des ,artikels #ac vollkommen zu billigen4 ,trotzdem hatte man die ,wichtigkeit1 die dem ,momente der gleichzeitigen ,abgabe des ,schusses beigelegt wird1 vielfach mit der ,motivirung bestritten1 dass es vllig gleichgiltig erscheint1 welcher der beiden ,gegner zuerst schiesst1 da ja ohnehin nur eine ,pistole geladen ist4 ,wir glauben der ,ansicht beipflichten zu mssen1 dass die ,wichtigkeit der gleichmssigen ,abgabe des beiderseitigen ,schusses nicht genug hervorgehoben werden kann1 da die vorzeitige ,abgabe des ,schusses auf ,berechnung beruhen und derselben ein unlauteres ,motiv zu ,grunde liegen knnte4 ,zur ,bekrftigung dieser ,behauptung sagt ,graf ,chatauvillard in seinem ,werke hierber ,folgendes3 ,mancher ehrlose ,mensch1 der sich mit einer geladenen ,pistole schlgt1 kann folgendermassen denken3 ,ich werde trachten den ,schuss zuerst abzugeben4 ,bin ich im ,besitze der geladenen ,pistole1 so bin ich desto sicherer meines ,gegners los und brauche mir darber keine ,gewissensbisse zu machen1 denn ich htte meinen ,gegner doch im nchsten ,momente erschossen4 ,wenn jedoch die falsche ,wahl auf meiner ,seite wre1 und ich die ungeladene ,waffe in der ,hand habe1 so wird mein ,leben allerdings in der ,macht des ,gegners liegen2 ist dieser jedoch muthig und gleichzeitig grossmthig1 was ich voraussetze1 so habe ich die grosse ,aussicht1 dass er aus ,edelmuth mein ,leben schonen drfte40 ,in der ,that wird sich der ,feige hierin nicht irren6 ,sein ,gegner1 der die ,gewissheit erlangt hat1 dass sein ,leben ausser ,gefahr ist1 empfindet wahrscheinlich ohne es zu wollen in diesem ,momente jenen ,grad von ,grossmuth1 der ihn davon abhalten drfte1 einen ,menschen1 der jetzt ohne ,vertheidigung dasteht1 einen ,menschen1 der ihm nicht mehr ,schaden zufgen kann und dessen ,leben in seiner ,hand ist1 erbarmungslos niederzuschiessen2 das ,alles ist hinreichend genug1 er schiesst in die ,luft und bergiebt die ,waffe den ,secundanten mit dem ,bewusstsein1 eine gute ,handlung gethan zu haben2 er entfernt sich leichten ,herzens4 ,seine ,beleidigung ist getilgt1 wenn er eine ,beleidigung erhalten hat2 getilgt desgleichen1 wenn er sie selbst gethan hat1 denn er hat ,rechenschaft gegeben und der ,gegner schuldet ihm berdies noch ,erkenntlichkeit4 ,in der ,that hat aber dieser ,gegner nichts ,anderes gethan1 als einem erbrmlichen ,schurken1 der alle ,chancen des ,kampfes fr sich hatte1 und der fr seine erbrmliche feige ,that gezchtigt werden sollte1 das ,leben geschenkt4 ,ein solcher ,mensch htte durch die vorzeitige ,abgabe des ,schusses gewissenlos einen ,meuchelmord begangen2 dieses rechtfertigt die ,worte vollstndig3 darf ihm mit gutem ,gewissen das ,hirn zerschmettern01 um einem weiteren ,verrathe einen ,damm zu setzen4 ,die ,secundanten werden wohl nicht zgern1 jenen ,duellanten1 der nur durch ,zufall die geladene ,pistole in die ,hand bekommen1 und seinen ,gegner durch ein derartig schmachvolles ,benehmen getdtet hat1 vor dem ,gerichte als ,meuchelmrder zu belangen4 ,,iv4 ,pistolenduell auf parallelen ,linien mit ununterbrochenem ,vorrcken4 ,der ersten ,beurtheilung nach erscheint diese ,duellart unter den ,pistolenduellen die am wenigsten gefhrliche zu sein1 und kann sogar das ,befremden hervorrufen1 dass dasselbe nicht unter die ,classe der legalen oder gesetzmssigen ,duellarten aufgenommen erscheint4 ,prft man dasselbe aber genauer1 so drfte man sich bald die ,ueberzeugung verschaffen1 dass unter den gegebenen ,umstnden diese ,duellart fr einen der beiden ,combattanten so ungnstig werden kann1 dass das ,einverstndnis smmtlicher ,zeugen nothwendig erscheint1 um dasselbe stattfinden zu lassen4 ,aus diesem ,grunde ist die vorstehende ,duellart1 als ausser dem ,gesetze stehend1 unter die ,ausnahmsduelle eingereiht worden2 sie erfordert alle ,frmlichkeiten eines solchen1 und kann auch deshalb von den ,betheiligten verweigert werden4 ,im ,allgemeinen sind diesem ,ausnahmsduelle die ,vorschriften des gesetzmssigen ,pistolenduelles auf parallelen ,linien0 zu ,grunde gelegt4 ,art4 #a4 -- ,nachdem die ,secundanten alle ,vorbereitungen fr den bevorstehenden ,kampf getroffen und das hiefr geeigneteste ,terrain ermittelt haben1 werden die ,standpltze der beiden ,gegner bezeichnet4 ,art4 #b4 -- ,auf dem ,kampfplatze werden zwei parallele ,linien gezogen1 die von einander fnfundzwanzig ,schritte entfernt sind4 ,die ,lnge der ,linien betrgt fnfunddreissig ,schritte4 ,art4 #c4 -- ,die ,standpltze der beiden ,gegner werden durch das ,los bestimmt4 ,art4 #d4 -- ,die ,waffen drfen den ,gegnern nicht bekannt sein2 der ,gebrauch von eigenen ,pistolen ist bei jeder ,art von ,beleidigung ausgeschlossen4 ,das ,los entscheidet1 welchem der beiden ,gegner unter dem fr den ,kampf bestimmten ,pistolenpaare das ,recht der ,wahl zusteht4 ,art4 #e4 -- ,die ,pistolen werden vor allen ,secundanten nach den1 bei den gesetzmssigen ,pistolenduellen gegebenen ,grundstzen und ,vorschriften geladen4 ,art4 #f4 -- ,sind alle ,vorbereitungen getroffen1 so werden die beiden ,gegner von den ,secundanten an ihre durch das ,los bestimmten ,pltze gefhrt4 ,die ,pltze sind am ,ende jeder ,parallellinie1 so dass sich die beiden ,kmpfenden schrg gegenber stehen4 ,jeder derselben hat die ,linie seines ,gegners zur rechten ,seite4 ,art4 #g4 -- ,die ,secundanten mssen sich nach den gegebenen ,vorschriften versichern1 ob die ,gegner keinen schtzenden ,gegenstand an der ,brust tragen4 ,die ,verweigerung der ,untersuchung kme einer ,duellverweigerung gleich4 ,art4 #h4 -- ,der durch das ,los zur ,leitung des ,duelles bestimmte ,secundant liest den ,duellvertrag nochmals vor und fordert die ,gegner auf1 denselben auf das ,gewissenhafteste einzuhalten4 ,art4 #i4 -- ,hierauf werden die ,pistolen jenem ,gegner zur freien ,wahl berreicht1 der durch das ,los hierzu berechtigt erscheint4 ,art4 #aj4 -- ,nachdem alle ,vorbereitungen getroffen wurden1 nehmen die ,secundanten paarweise hinter dem ,gegner ihres ,clienten1 demzufolge in verkehrter ,ordnung1 ihre ,pltze ein4 ,um gegen das ,feuer ihres ,clienten geschtzt zu sein1 stehen die ,secundanten etwas rechts abseits1 aber immer derart1 dass sie den ,kampf in allen seinen ,phasen auf das ,genaueste berwachen und gegebenenfalls rasch einschreiten knnen4 ,art4 #aa4 -- ,die beiden ,gegner halten nach ,ueberreichung der ,waffen diese mit zu ,boden gesenkter ,mndung4 ,art4 #ab4 -- ,der das ,duell leitende ,secundant fordert die ,gegner auf1 sich vor dem ,commando jeder ,action mit der ,waffe zu enthalten4 ,das ,commando lautet ,vorwrts60 ,art4 #ac4 -- ,ist nach dem ,aviso3 ,meine ,herren1 ,achtung auf das ,commando60 dieses erfolgt1 so spannen die beiden ,gegner ihre ,waffen und beginnen sofort auf ihren ,linien vorzurcken4 ,gegeneinander in gerader ,linie vorzugehen1 ist nicht gestattet4 ,die krzeste ,distanz1 in der sich die ,gegner nhern knnen1 wird fnfundzwanzig ,schritte betragen4 ,die beiden ,gegner drfen den ,marsch nie unterbrechen1 sie mssen gehend zielen und schiessen und nach ,abgabe des ,schusses in gleichem ,schritte gegen das ,ende ihrer ,linie den ,marsch fortsetzen1 demnach auch gehend den ,gegenschuss aushalten4 ,art4 #ad4 -- ,hat der erste ,schuss nicht getroffen1 so darf jener ,gegner1 auf den geschossen wurde1 den ,marsch nicht unterbrechen1 da die ,antwort gleichfalls gehend zu erfolgen hat4 ,art4 #ae4 -- ,fr die ,antwort ist so lange ,zeit gegeben1 bis jener ,gegner1 der sein ,feuer abgegeben1 den ,endpunkt seiner ,linie erreicht hat4 ,ist dieser erreicht1 so verliert man das ,recht der ,abgabe der ,antwort4 ,desgleichen ist das ,recht der ,antwort0 verwirkt1 wenn vor ,abgabe des ,gegenschusses das ,ende der ,linie erreicht wird1 da es sich trotz des zu regulirenden ,schrittes leicht ereignet1 dass man1 wenn auch nur einen ,moment1 vor seinem ,gegner am ,endpunkte anlangen kann4 ,stehend von diesem ,punkte aus1 darf nicht geschossen werden4 ,art4 #af4 -- ,der ,kampf ist demnach als beendet anzusehen1 wenn einer der beiden ,gegner den ,endpunkt der ,linie erreicht hat4 ,art4 #ag4 -- ,hat durch den ersten ,schuss eine ,verwundung stattgefunden1 so ist dem ,verwundeten die gleiche ,zeit wie oben angefhrt zur ,antwort gegeben4 ,art4 #ah4 -- ,der ,marsch hat in jedem ,falle ohne jede ,hast1 auch nach ,abgabe des ,schusses1 in regelmssigem1 gleichem ,tempo zu erfolgen4 ,die ,vorschrift betreffs der ,schnelligkeit des ,marsches ist nicht so leicht in ,ausfhrung zu bringen1 denn es kann eine verschiedenartige ,auffassung sowohl der ,schrittlnge als auch der ,schnelligkeit platzgreifen4 ,hat man bei ,berechnung der ,distanz das militrische ,mass des ,schrittes mit fnfundsiebenzig ,centimeter im ,auge behalten1 so sollen sich die ,zeugen betreffs der ,schnelligkeit der ,schritte gleichfalls an die diesbezgliche ,militrvorschrift halten1 welcher ,vorschlag auch in dem franzsischen ,duellcodex empfohlen wird4 ,zur ,regulirung des ,schrittes wird es zweckmssig erscheinen1 sich einer ,secundenuhr zu bedienen4 ,art4 #ai4 -- ,wenn nach einem resultatlos gebliebenen ,gange auch bei dieser ,duellart eine ,fortsetzung des ,kampfes zulssig erscheint1 so findet gewhnlich nur ein einziger ,kugelwechsel statt4 ,jedenfalls entscheiden hierber die getroffenen ,vereinbarungen4 ,art4 #bj4 -- ,bei einer ,fortsetzung des ,duelles wird der oben geschilderte ,vorgang genau eingehalten4 ,art4 #ba4 -- ,bei jeder ,uebertretung des ,vertrages oder bei einer entgegen des ,duellvertrages vorkommenden ,verwundung oder ,tdtung des ,gegners haben die ,secundanten die ,verpflichtung1 sich nach den bei den gesetzmssigen ,duellen gegebenen ,weisungen zu verhalten4 ,kampf mit ,gewehr4 ,wenn auch dieses ,ausnahmsduell1 sowie die beiden folgenden mit dem ,carabiner und zu ,pferde ihrer exotischen ,natur wegen bei uns nicht gebruchlich sind1 fglich auch weggelassen werden knnten1 so sehen wir uns dennoch veranlasst diese anzufhren1 da des ,oefteren derselben ,erwhnung gethan wird4 ,der ,kampf mit dem ,gewehr kann mit festem ,standpunkte oder mit ,vorrcken -- ,barriren -- erfolgen4 ,im ersteren ,falle wird nach ,chatauvillard die ,entfernung der beiden ,standpltze mit sechzig1 im letzteren ,falle mit hundert ,schritten angenommen4 ,die ,entfernung der ,barriren ist dem gegenseitigen ,uebereinkommen berlassen4 ,es ist wohl selbstverstndlich1 dass die ,gewehre von demselben ,system sein mssen4 ,das ,signal zur ,erffnung des ,kampfes erfolgt durch das ,commando3 ,feuer60 -- worauf jeder der beiden ,gegner nach ,belieben den ,schuss abgeben und1 falls das ,vorrcken vereinbart wurde1 sich nach ,gutdnken in ,bewegung setzen darf4 ,bei dieser ,duellart kann auch ein mehrmaliger ,kugelwechsel stattfinden1 doch muss im ,vorhinein die genaue ,uebereinkunft getroffen worden sein1 ob die beiden ,gegner selbst laden drfen1 um weiter schiessen zu knnen4 ,alle weiteren ,details sind dem jeweiligen ,uebereinkommen anheimgestellt4 ,kampf mit ,carabiner4 ,auch bei diesem exotischen ,ausnahmsduelle hat die allgemeine ,regel1 dass sich beide ,gegner in einer unter allen ,umstnden und ,beziehungen vollkommen gleichen ,situation befinden mssen1 ,geltung4 ,desgleichen sind die allgemeinen ,vorschriften der gesetzmssigen ,pistolenduelle in voller ,giltigkeit1 wenn auch alle ,details des ,kampfes dem festzustellenden ,vertrage anheimgestellt werden4 ,die ,entfernung der ,standpltze der beiden ,gegner betrgt sechzig ,schritte4 ,die ,carabiner mssen von derselben ,beschaffenheit und von selbem ,caliber sein4 ,um das ,recht des ersten ,schusses wird gelost4 ,wurde diese ,vereinbarung nicht getroffen1 so wird das ,zeichen fr den ,beginn des ,kampfes durch dreimaligen krftigen ,schlag in die ,hand gegeben4 ,nach dem dritten ,schlage steht jedem ,gegner das ,recht zu1 nach seinem ,gutdnken den ,schuss abzugeben4 ,kampf zu ,pferde4 ,das ,terrain wird so eben als mglich ausgesucht1 es soll dem einer grossen offenen ,reitschule hneln4 ,die ,waffen knnen ,pistolen oder ,carabiner sein1 auch kann die ,bestimmung getroffen werden1 dass den ,gegnern zwei ,pistolen gleichzeitig bergeben werden4 ,die ,gegner werden bei jeder ,art von ,waffe auf die ,entfernung von fnfundzwanzig ,schritte einander gegenber gestellt1 und rcken auf das gegebene ,zeichen aufeinander los1 um nach ,belieben den ,schuss abgeben zu knnen4 ,keiner hat hierbei das ,recht des ersten ,schusses4 ,das ,zeichen oder ,signal besteht aus dem ,commando3 ,vorwrts60 ,die ,secundanten1 die bei dieser ,duellart in eine ernste ,situation gerathen knnen1 mssen gleichfalls beritten sein4 ,amerikanisches ,duell4 ,im engeren ,sinne versteht man unter dieser ,bezeichnung das ,uebereinkommen der beiden ,gegner1 durch das ,los 7weisse oder schwarze ,kugel7 zu bestimmen1 wem von ihnen die ,verpflichtung zufllt1 sich binnen einer ,frist -- gewhnlich lautet die ,bestimmung binnen ,jahr und ,tag -- selbst todt zu schiessen4 ,nachdem diesem ,uebereinkommen alle ,merkmale eines ,duelles abgehen1 so gehrt es streng genommen nicht unter die ,duelle4 ,es ist dies eine ,losung ums ,leben4 ,das amerikanische ,duell ist ein ehrloser ,act der erbrmlichsten ,feigheit2 als solches wird es von jedem ,ehrenmanne1 der eine andere ,anschauung der ritterlichen ,austragung einer ,ehrenangelegenheit hat1 angesehen4 ,das ,duell verlangt1 dass man sich mit der ,waffe in der ,hand persnlich in die ,gefahr begiebt2 wer dies thut1 der setzt zur ,vertheidigung seiner ,ehre sein ,leben1 seine ,freiheit und mitunter die ,existenz ein2 sein ,betragen ist ein ritterliches4 ,wer es aber nur dem ,zufall berlsst1 seine ,ehre zu vertheidigen1 hoffend1 sich gefahrlos aus der ,affaire zurckziehen zu knnen1 der handelt feige4 ,wer garantirt dafr1 dass jener ,gegner1 der die schwarze ,kugel gezogen1 sich in der ,that in der festgesetzten ,frist erschiesst2 ist das ,gegentheil nicht mglich8 ,mit vollem ,rechte wird jeder1 der eine derartige ,forderung stellt oder annimmt1 als ehrlos und als nicht satisfactionsfhig betrachtet4 ,aber auch jener1 der diese ,forderung berbringt1 handelt gegen die ritterlichen ,gesetze und soll als satisfactionsunfhig gebrandmarkt werden4 ,eine derartige ,forderung ist nicht nur zurckzuweisen1 der ,geforderte soll berdies1 ohne dass im ,geringsten seiner ,ehre wegen ,nichtannahme des ,duelles nahe getreten werden knnte1 einem competenten ,ehrenrathe ,anzeige hiervon erstatten4 ,in ,amerika schlgt man sich auf die unglaublichsten ,arten mit den verschiedensten ,waffen2 ein excentrisches ,wesen kommt bei jedem dieser ,duelle zur ,geltung4 ,der ,kampf folgt gewhnlich der ,beleidigung2 ,secundanten werden in diesem ,falle nicht gewhlt1 die zufllig ,anwesenden1 die gleichzeitig ,partei fr den einen oder den anderen der beiden ,gegner nehmen1 bilden die ,zuseher4 ,es wird mit ,messern und ,revolvern im offenen und geschlossenen ,raume und selbst im ,dunkeln gekmpft4 ,nicht selten wird bei ,messerkmpfen einer der beiden ,gegner an einen ,pfahl in der ,weise befestigt1 dass er sich nur im ,umkreise von drei bis vier ,schritten bewegen kann1 whrend der andere ,gegner frei angreift4 ,auch an grausamen ,kmpfen fehlt es nicht4 ,so lesen wir von einem ,lassoduell1 bei welchem der ,besiegte von der ,schlinge festgehalten1 aus dem ,sattel gerissen und von dem davonsprengenden ,pferde des ,siegers ber den ,boden geschleift wird1 so dass er bald nur noch eine formlose ,masse bildet4 ,des ,oefteren hnelt ein ,duell auch einer ,jagd4 ,die beiden ,gegner1 mit ,carabiner oder ,flinten bewaffnet1 werden von den ,vertrauensmnnern zur festgesetzten ,stunde an bestimmte ,punkte am ,saume eines ,waldes aufgestellt und hierauf ihrem ,schicksale berlassen4 ,die mit ,proviant versehenen ,gegner suchen sich oft tagelang und wenden jede mgliche ,list an1 durch ,anwendung von ,feuer1 selbst durch ,exponirung einer ausgestopften ,puppe1 ihren ,gegner zu tuschen1 um desselben1 sei es aus einem ,hinterhalte oder von einem ,baume aus1 habhaft zu werden4 ,wir glauben gengend ber diese exotischen ,kmpfe gesprochen zu haben und wollen es daher bei diesen wenigen ,proben der sogenannten amerikanischen ,duelle0 bewenden lassen4 ,anhang4 ,muster fr die ,abfassung von ,protokollen4 ,i4 ,schriftliche ,vereinbarung der ,secundanten4 7,ort7 4 4 4 4 am 4 4 4 4 4 4 4 ,in ,folge entstandener ,differenzen zwischen den ,herren3 #a4 4 4 4 4 4 4 und ,vor- und ,zuname1 sowie ,charakter #b4 4 4 4 4 4 4 treten die ,unterzeichneten als deren ,secundanten und ,bevollmchtigten1 und zwar fr ,herrn 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 #a4 4 4 4 4 4 4 ,vor- und ,zuname1 sowie ,charakter #b4 4 4 4 4 4 4 sowie fr ,herrn 4 4 4 4 4 4 4 4 4 #a4 4 4 4 4 4 4 ,vor- und ,zuname1 sowie ,charakter #b4 4 4 4 4 4 4 zur gemeinsamen ,feststellung und ,klrung der ,angelegenheit am heutigen ,tage um 4 4 4 ,uhr 4 4 4 ,minuten 4 4 4 mittags zusammen1 und bringen folgende auf die schwebende ,ehrensache bezglichen ,daten1 sowie die darber gefassten ,beschlsse und ,vereinbarungen zu ,protokoll4 #a4 ,die ,feststellung des ,thatbestandes und der hierdurch erfolgten ,beleidigung4 7,so genau als mglich anzufhren47 #b4 ,feststellung1 wer als ,beleidigter anzusehen1 oder wem die ,rechte des ,beleidigten zugesprochen werden4 a7 ,nach sorgfltiger ,prfung des ad #a geschilderten ,thatbestandes erscheint zweifellos ,herr 4 4 4 4 4 4 4 4 4 als der ,beleidigte2 oder3 b7 ,da nach dem vorliegenden ,sachverhalte beide ,herren sich fr beleidigt erklren und thatschlich von den ,gefertigten keinem der beiden ,gegner die ,rechte des ,beleidigten zugesprochen werden knnen1 so wird die ,entscheidung dem ,lose anheimgestellt4 7,siehe3 ,rechte des ,beleidigten und deren ,zuerkennung1 ,art4 #f47 ,durch das ,los fiel dem ,herrn 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 die ,stellung des ,beleidigten zu2 oder3 c7 ,da nach sorgfltiger ,prfung der ,angelegenheit1 sowie der abgegebenen ,erklrungen seitens der ,secundanten jenes ,herrn1 von dem ,genugthuung verlangt wird1 in den gefallenen ,aeusserungen oder ,benehmen etc4 kein wie immer gearteter beleidigender ,sinn gefunden werden kann1 demnach keine ,beleidigung vorliegt1 so entfllt auch jede ,veranlassung zur weiteren ,verfolgung dieser ,angelegenheit4 ,dieselbe ist hiermit beigelegt2 oder3 d7 ,nach sorgfltiger ,prfung der persnlichen ,verhltnisse erscheint die ,satisfactionsfhigkeit des ,herrn 4 4 4 4 4 4 4 4 zweifelhaft und wird die ,angelegenheit einem ,ehrenrathe vorgelegt2 oder3 e7 ,da die ,satisfactionsfhigkeit des ,herrn 4 4 4 4 4 durch folgende ,thatsachen 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 abgesprochen wird1 so entfllt fr den ,gegner ,herrn 4 4 4 4 4 4 4 4 4 die ,nothwendigkeit1 diese ,angelegenheit in ritterlicher ,art und ,weise auszutragen2 eventuell3 f7 ,nachdem die ,secundanten ber 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 eine ,einigung nicht erzielen konnten1 so unterwerfen sie sich einem ,schiedsgericht4 ,als ,schiedsrichter wurde ,herr 4 4 4 4 4 gewhlt4 #c4 ,feststellung der ,art und des 7ersten1 zweiten oder dritten7 ,grades der ,beleidigung4 #d4 ,eventuelle ,beilegung des ,duelles4 ,a4 ,bei ,beleidigung ersten ,grades 7einfache ,beleidigung74 ,i4 ,wenn die ,initiative hierzu von ,seite des ,beleidigten erfolgt3 a7 ,nachdem die ,secundanten des ,beleidigten die ,erklrung abgegeben haben1 dass ihr ,client bereit ist1 die ,angelegenheit auf friedlichem ,wege beizulegen1 wenn der ,beleidiger seine beleidigenden ,aeusserungen etc4 4 4 zurckzieht und diese ,entschuldigung in nachstehender ,form 7siehe3 ,beilegung des ,duelles7 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 erfolgt1 nachdem endlich die ,zeugen des ,beleidigers sich mit dieser ,form der ,entschuldigung einverstanden erklren1 so erscheint die ,angelegenheit als fr beide ,theile ehrenhaft beigelegt2 oder3 b7 die ,secundanten des ,beleidigers erklren sich mit dieser ,form der abzugebenden ,entschuldigung nicht einverstanden2 oder3 c7 nachdem die ,secundanten des ,beleidigers erklrt haben1 bezglich der zu erfolgenden ,entschuldigung sich bei ihren ,clienten ,instructionen einholen zu mssen1 so wird die ,sitzung um 4 4 4 ,uhr 4 4 4 ,minuten 4 4 4 mittags unterbrochen4 ,wiedererffnung der ,sitzung um 4 4 4 4 4 4 7,erfolgt die ,erklrung der ,secundanten72 oder3 d7 die ,secundanten des ,beleidigers geben die ,erklrung ab1 dass sie sich auf eine ,entschuldigung oder ,zurcknahme der ,beleidigung nicht einlassen knnen4 ,,ii4 ,wenn die ,initiative der ,beilegung des ,duelles von ,seite des ,beleidigers ausgeht3 a7 ,nachdem die ,secundanten des ,beleidigers die ,erklrung abgegeben haben1 dass ihr ,client bereit sei1 durch ,zurcknahme der erfolgten beleidigenden ,aeusserungen etc4 die ,angelegenheit auf friedlichem ,wege beizulegen1 und diese ,entschuldigung in nachstehender ,form 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 zum ,ausdruck bringen1 nachdem sich weiters die ,secundanten des ,beleidigten mit dieser ,form der ,entschuldigung einverstanden erklren1 so erscheint diese ,angelegenheit als fr beide ,theile ehrenhaft beigelegt2 oder3 b7 die ,secundanten des ,beleidigten erklren sich mit dieser ,form der ,entschuldigung nicht einverstanden2 oder3 c7 die ,secundanten des ,beleidigten erklren1 diesbezglich neue ,instructionen einholen zu mssen4 ,unterbrechung der ,sitzung um 4 4 4 ,uhr 4 4 4 ,minuten 4 4 4 mittags4 ,wiederaufnahme der ,sitzung um 4 4 4 4 4 4 7,erfolgt die ,erklrung der ,secundanten72 oder3 d7 nachdem von ,seite des ,beleidigten die ,entschuldigung des ,beleidigers nicht angenommen wurde und derselbe auf ,austragung des ,duelles beharrt1 so verliert er die ihm zugesprochenen ,rechte des ,beleidigten1 um die nunmehr gelost wird4 7,siehe3 ,beilegung des ,duelles47 ,diese ,rechte fielen durch das ,los dem ,herrn 4 4 4 4 4 4 zu4 ,b4 ,beilegung des ,duelles nach einer ,beschimpfung4 ,nachdem durch die erfolgte ,entschuldigung die ,beleidigung fr vollkommen geshnt erachtet wird1 und die ,secundanten des ,beleidigten erklren1 dass sie in einem hnlichen ,falle die abgegebene ,erklrung als ,genugthuung angenommen htten1 so entfllt jede weitere ,intervention in dieser ,angelegenheit und erscheint dieselbe als fr beide ,theile ehrenhaft beigelegt4 7,siehe3 ,beilegung des ,duelles47 ,wenn das ,duell nicht beigelegt wird1 dann hat ,punkt #d zu lauten3 ,nachdem die ,bemhungen der ,secundanten1 die ,angelegenheit auf friedlichem ,wege zu applaniren1 erfolglos geblieben sind1 oder3 ,da bei der ,art der ,beleidigung eine ,beilegung der ,angelegenheit auf friedlichem ,wege ausgeschlossen erscheint1 so werden fr den bevorstehenden ,kampf folgende ,bedingungen gemeinsam festgestellt4 #e4 ,die vereinbarten ,bedingungen3 a7 ,der ,zweikampf findet morgen um 4 4 4 ,uhr 4 4 4 ,minuten 4 4 4 mittags statt4 7,siehe3 ,kampf47 b7 ,die ,parteien treffen sich 7genaue ,angabe des ,platze oder ,ortes74 c7 ,als ,leiter des ,duelles wird der ,secundant ,herr 4 4 4 4 4 4 oder3 wurde durch das ,los bestimmt4 d7 ,aerzte werden beigestellt durch 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 oder3 es verpflichten sich beide ,parteien1 einen ,arzt mitzubringen4 e7 ,als ,waffen fr den bevorstehenden ,zweikampf wurden gewhlt 7,sbel1 ,degen1 ,pistolen74 f7 ,die nheren ,bestimmungen 7so genau als mglich anzufhren74 ,bei ,sbel3 mit oder ohne ,stoss1 bei ,pistolen3 welche ,art des ,pistolenduelles1 die ,distanz1 wie oftmaliger ,kugelwechsel etc4 ,fr ,herbeischaffung der ,waffen sorgen die ,secundanten ,herren 4 4 4 4 4 4 4 oder3 es verpflichten sich beide ,theile1 geeignete ,waffen herbeizuschaffen4 ,bei allen ,duellarten ist festzustellen1 ob das ,duell bei der ersten ,verwundung als beendet anzusehen ist1 oder bis zur ,kampfesunfhigkeit eines der beiden ,gegner fortgesetzt wird4 ,die ,wahl der ,waffen1 sowie die nheren ,bestimmungen erfolgen mit ,wahrung der ,rechte des ,beleidigten4 #f4 ,wurde die ,annahme des ,duelles aus einem oder dem anderen ,grunde verweigert oder muss durch das ,verhalten des ,geforderten die ,ablehnung des ,duelles angenommen werden1 oder treten sonst andere ,ursachen ein1 durch die das ,duell nicht stattfinden kann1 so ist dies mglichst genau im ,protokolle anzufhren4 ,die im vorstehenden ,protokolle angefhrten ,punkte werden nochmals vorgelesen und allseitig genehmigt4 7,folgen die ,unterschriften47 #a4 4 4 4 4 4 4 4 als ,secundanten des ,beleidigten4 #b4 4 4 4 4 4 4 4 #a4 4 4 4 4 4 4 4 als ,secundanten des ,beleidigers4 #b4 4 4 4 4 4 4 4 ,,ii4 ,protokoll ber den stattgefundenen ,zweikampf4 7,ort7 4 4 4 4 am 4 4 4 4 4 4 4 ,in ,gegenwart der unterzeichneten ,secundanten fand heute um 4 4 4 ,uhr 4 4 4 ,minuten 4 4 4 mittags in 4 4 4 4 4 4 4 7,ortsangabe7 zwischen den ,herren #a4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 und ,vor- und ,zuname1 ,charakter #b4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 ein ,zweikampf mit 4 4 4 4 4 7,waffenart7 nach den vorher vereinbarten und von beiden ,parteien genehmigten ,bedingungen statt1 nachdem auch die am ,kampfplatze erfolgten ,vershnungsversuche resultatlos geblieben sind4 ,die ,leitung des ,duelles bernahm nach der getroffenen ,vereinbarung ,herr 4 4 4 4 4 4 4 ,der ,verlauf des ,duelles war wie folgt3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 7,der ,verlauf ist1 wenn keine besonderen ,vorfallenheiten zu berichten1 ganz kurz anzufhren4 ,letztere jedoch mglichst genau1 besonders wenn ,unregelmssigkeiten1 ,uebergriffe oder ,verletzungen der ,duellgesetze stattgefunden haben1 wodurch entweder der ,verlust der ,satisfactionsfhigkeit eines der beiden ,gegner verbunden ist1 oder die ,gerichte in ,anspruch genommen werden sollten etc47 ,war der ,verlauf nach den ,duellgesetzen ein normaler1 dann hat der ,schluss zu lauten3 ,hiermit erscheint die ,ehrensache der beiden oben bezeichneten ,herren in ritterlicher oder officiersmssiger ,weise ausgetragen4 ,vorstehendes ,protokoll wurde nochmals vorgelesen und allseitig genehmigt4 7,folgen die ,unterschriften47 #a4 4 4 4 4 4 4 4 als ,secundanten des ,beleidigten4 #b4 4 4 4 4 4 4 4 #a4 4 4 4 4 4 4 4 als ,secundanten des ,beleidigers4 #b4 4 4 4 4 4 4 4 ,funoten #a ,nouveau code du duel4 ,paris4 #b ,tavernier3 l'art du duel4 #c ,siehe3 ,g4 ,hergsell's ,fechtkunst1 ferner3 ,unterricht im ,sbelfechten4 7,a4 ,hartleben's ,verlag in ,wien47 #d ,siehe3 ,g4 ,hergsell's ,fechtkunst4 7,a4 ,hartleben's ,verlag in ,wien47 #e ,paris #ahhg4 #f ,paris #ahhh4 #g ,paris #ahid4 ,a4 ,hartleben's ,verlag in ,wien1 ,pest und ,leipzig4 ,vom selben ,verfasser sind erschienen3 ,,die ,,fechtkunst4 ,von ,,gustav ,,hergsell4 ,zweite1 vermehrte ,auflage4 ,mit #be ,tafeln4 #bg ,bogen4 ,gross-,octav4 -- ,velinpapier4 ,feinste ,ausstattung4 ,geheftet4 ,preis #d fl4 #g ,m4 #bj ,pf4 ,in ,ganzleinwand-,originalband gebunden #e fl4 #ej kr4 #aj ,mark4 99 99 99 99 99 ,unterricht im ,s,,belfechten4 ,von ,,gustav ,,hergsell4 #i ,bogen4 ,gross-,octav4 ,feinste ,ausstattung4 ,preis geheftet #a fl4 #fe kr4 #c ,m4 ,eleg4 gebunden #b fl4 #ej kr4 #d ,m4 #ej ,pf4 ,abbildung ,a4 ,hartleben's ,verlag in ,wien1 ,pest und ,leipzig4 ,k4 u4 k4 ,hofbuchdruckerei ,carl ,fromme in ,wien4 ,anmerkungen zur ,transkription ,inkonsistenzen in ,rechtschreibung1 ,layout usw4 im ,originalwerke sind meistens beibehalten worden2 nur einige ,rechtschreibungs- und ,interpunktionsfehler wurden stillschweigend korrigiert4 nderungen im ,texte3 ,s4 ,,xi-,,xiii3 ,einige ,seitenzahlen sind korrigiert worden ,s4 #g3 ,hellay-,cotquen - ,hallay-,cotquen ,s4 #abe3 auf die ,eventualitt des ,stosses gefasst - auf die ,eventualitt des ,stosses nicht gefasst ,s4 #aga3 die beiden ,pltze verbindenden ,linien - die beiden ,pltze verbindenden ,linie ,rckseite3 ,fromme - ,carl ,fromme4